Die Übertragungskapazität BRUCK AN DER LEITHA (Lagerhaus) 91,1 MHz wurde nun 88.6 (Regionalversion Wiener Neustadt) zugeordnet.
http://www.rtr.at/de/m/KOA130712003/KOA ... 12-003.pdf
Der Bescheid ist insofern interessant, da hier das Thema Doppelversorgung angesprochen wird:
Bei Zuordnung der beantragten Übertragungskapazität entsteht eine vollständige
Doppelversorgung mit dem Versorgungsgebiet der Zulassungsinhaberin Radio Eins
Privatradio GmbH (Programmname: 88,6 Der Supermix für Wien).
Diese Doppelversorgung ist für die Behörde aber nicht relevant, da es hier offenbar nicht darum geht, inwiefern sich die ausgestrahlten Programme gleichen, sondern inwieweit hier identische Beteiligungsverhältnisse vorliegen.
Die HIT FM NÖ Süd Radiobetriebsges.m.b.H. steht zu 24,9 % im direkten Eigentum der
Medien Union GmbH Wien. Obwohl die Radio Eins Privatradio GmbH im direkten 100%igen
Eigentum und die Privatradio Burgenland GmbH zu 75,04 % im indirekten Eigentum der
Medien Union GmbH Wien stehen, liegt mangels unmittelbarer Beteiligung der Medien Union
GmbH Wien an der HIT FM NÖ Süd Radiobetriebsges.m.b.H., und da auch die anderen
Tatbestandselemente nach § 9 Abs. 4 Z 1 PrR-G nicht vorliegen, kein nach § 9 Abs. 1 Satz 2
PrR-G unzulässiger Sachverhalt vor. Die den Tatbestand erfüllen würdende
Beteiligungsgrenze von zumindest mehr als 25 % der Kapitalanteile wird mit 24,9 % knapp
nicht erreicht.
Heißt also: dadurch dass die Gesellschafterstruktur bei ex-Party FM eine andere ist und die Medien Union (die an 88.6 Wien 100% beteiligt ist) hier mit 24,9% knapp unter der 25%-Hürde ist, ist diese Doppelversorgung nicht relevant.