Denke mal, es geht um das hier in der Tagesordnung:
wo vermutlich die Grundlage für den künftigen DAB-Betrieb drin stehen wird,Gesetz zur Zustimmung zum Zweiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zweiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) und zur Änderung weiterer Gesetze (17. Rundfunkänderungsgesetz)
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 17/4220
und insbesondere um die
Der Rest basiert auf die bei SatelliFax üblichen "gut informierten Kreise".Anhörung von Sachverständigen
Edit: In dem von dir verlinkten Dokument stehen die beabsichtigten Gesetzesänderungen ja anscheinend eh drin, wenn ich das richtig sehe... Ich bin kein Jurist, aber ich lese da jetzt (noch) nicht unbedingt etwas raus, das eine künftige Programm- und Anbietervielfalt wirklich verhindern würde. Dass man in einem Regionalensemble einem regionalen Anbieter mit den entsprechenden regionalen Inhalten einen gewissen Vorrange gewährt, halte ich auch für gerechtfertigt und sinnvoll, solange sich das nicht nur auf die bestehenden UKW-VGs/BGs beschränkt.