1. Die Forderung, DVB-C abzuschalten ist rypisch für Leute, die nur an sich und nur aus ihrer Perspektive denken. Motto: Was ich nicht brauche, brauchen andere auch nicht. Nur weil ich nicht in die Oper gehe, fordere ich ja auch nicht, alle Opern zu schließen. Nein, ich will nicht, dass eine ganze Reihe von Geräten Elektroschrott wird. Nein, ich will Fernsehen nicht nur konsumieren, sondern auch aufbewahren, und zwar, solange ich will._Yoshi_ hat geschrieben: ↑Mo 25. Mär 2024, 20:13Das war früher mal so, dass selbst die Privaten (SD) grundverschlüsselt waren.cappu62 hat geschrieben: ↑Mo 25. Mär 2024, 19:47 Frage: Nachdem Analog-Kabel nicht mehr existiert, könnte ja DVB-C quasi verschlüsselt und einzelbezogen als PayTV vermarktet werden. Mit einer Box zum entschlüsseln. Würde das funktionieren?
Ich bin Vermieter einer kleinen Wohnung in einer kleinen Anlage. Der Verwalter hat vergangenes Jahr einen Dreijahresvertrag mit VF abgeschlossen und empfohlen, ab 1.7.24 die Miete entsprechend zu erhöhen.
Nur die ÖR waren zu der Zeit frei zu empfangen.
Vodafone sollte beigehen und alles DVB-C abschalten und alles nur noch via IP TV anbieten.
Denn dann ist für viele, die kein Abo haben, das Kabelnetz nutzlos.
Und obendrein hat man mehr Bandbreite für das Internet.
2. Wenn Vodafone das Kabelfernsehen abschalten würde, hätten die am Tag der Ankündigung meine Vertragskündigung. Und da wäre ich sicher nicht der einzige.
3. Wenn ein Verwalter vor einem Jahr (da war die kommende Vertragsfreiheit schon bekannt) einen neuen Dreijahresvertrag abgeschlossen hat, würde ich ihn fragen, was er dafür bekommen hat. Denn das war klar gegen die Interessen der Eigentümergemeinschaft, die sich ihre Entscheidungsfreiheit behalten müsste. Die Kabelgebühr einfach statt über Nebenkostenabrechnung zu verbuchen in die Miete einzuberechnen und diese deshalb einfach zu erhöhen ist klar unzulässig. Als MIeter würde ich der MIeterhöhung widersprechen, als Eigentümer würde ich den Verwalter feuern. Die Eigentümer bleiben zunächst auf den Kosten sitzen, weil sie diese nicht umlegen dürfen. Sie können sich dann den Betrag als Schadensersatz vom Verwalter holen.