Annulieren kann das nicht einmal der gewählt habende Rundfunkrat, denn der Gewählte hat damit Rechte erworben. Höchstens ein Gericht kann die Wahl für ungültig erklären. Das nennt sich Rechtsstaat.wolfgangF hat geschrieben: ↑Fr 29. Sep 2023, 10:56 Ich halte die Wahl einer früheren Regierungssprecherin zur Intendantin ohnehin für nicht akzeptabel. Wie will man so die vorgeschriebene Staatsferne gewährleisten? Aber leider ist diese Unsitte ja schon mehrfach so passiert.
Die Wahl sollte aus meiner Sicht annulliert werden.
Ich frage mich allerdings, ob es eine Rechtsgrundlage dafür gibt, dass eine Findungskommission eine Vorauswahl trifft. Aber vielleicht ist das so geregelt. Ich habe aber den Eindruck, dass immer noch sehr hemdsärmlig-pragmatisch vorgegangen wird (wie schon bei der Sonnenkönigin), ohne sich groß um juristische Prinzipien zu kümmern.