Es ist für den Betriebsablauf einfacher, Zugverbindungen ganz herauszunehmen oder zu verkürzen, als mit Schleichfahrt Staus zu verursachen, die Verspätungen in Massen ins Netz tragen, die man am gleichen Tag nicht mehr los bekommt. Auf den meisten Strecken sind die Taktungen so eng, dass sowas gar nicht gehen würde. Da muss der eine oder andere Zug rausgenommen werden.ulionken hat geschrieben: ↑Fr 18. Aug 2023, 11:39 Was ist denn dagegen einzuwenden, Züge auf Sicht(d.h. mit stark reduziertem Tempo) bis zur Abklärung weiterfahren zu lassen statt gleich die Strecke zu sperren?
Wenn das nicht geht, wieso sperrt man dann nicht auch Autobahnen, wenn Personen rumlaufen?
73 de Uli
Neues aus dem Online-Blätterwald
Re: Neues aus dem Online-Blätterwald
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Re: Neues aus dem Online-Blätterwald
Auch wenn die Züge erstmal stehen bleiben müssen, gibt es für die und andere Züge letztlich Verspätungen, nachdem die Störung beseitigt wurde, die Züge sind ja nicht einfach so weggezaubert.
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Re: Neues aus dem Online-Blätterwald
Sonderpolizeidienste des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland.PAM hat geschrieben: ↑Fr 18. Aug 2023, 11:18 Berliner-Zeitung.de:
Bei Personen im Gleisbett: Grüne wollen Züge weiterfahren lassen
Somit ist Bundespolizei, mit ihren Bahnhofswachen auch weiterhin für die Sicherheit des gesamten Bahnnetzes zuständig.Bahnpolizei der Deutschen Bundesbahn.
Am 1. April 1992 wurde die Bahnpolizei aufgelöst und in den Bundesgrenzschutz überführt,
welcher am 1. Juli 2005 in Bundespolizei umbenannt worden ist
Re: Neues aus dem Online-Blätterwald
Ich bin häufig auf der Rheintalbahn (KBS 702) unterwegs - diese Strecke ist zwischen Freiburg und Offenburg extrem ausgelastet, weil die zwei neuen Gleise der Ausbaustrecke noch lange nicht fertig sind. Es gibt immer mal wieder Meldungen "Personen im Gleis", weil die alte Strecke auch durch Wohngebiete führt und nicht hermetisch eingezäunt ist. Dass deshalb (Personen im Gleis) die Strecke gesperrt wurde oder Züge angehalten werden oder ganz ausfallen, das habe ich noch nie erlebt, dagegen eine Schleichfahrt ("Fahrt auf Sicht") über 1-2 Blockabschnitte schon öfters. Üblicherweise ergibt das dann +10 oder +15 (also längst nicht so schlimm wie bei "Notarzteinsatz am Gleis" mit Streckensperrung und Verzögerungen von 1-3 Stunden, dann auch gerne mit Ausfällen, d.h. vorzeitig gewendeten ICEs).PAM hat geschrieben: ↑Fr 18. Aug 2023, 13:09 Es ist für den Betriebsablauf einfacher, Zugverbindungen ganz herauszunehmen oder zu verkürzen, als mit Schleichfahrt Staus zu verursachen, die Verspätungen in Massen ins Netz tragen, die man am gleichen Tag nicht mehr los bekommt. Auf den meisten Strecken sind die Taktungen so eng, dass sowas gar nicht gehen würde. Da muss der eine oder andere Zug rausgenommen werden.
Aber vielleicht ist man in Südbaden einfach pragmatischer als im Raum Berlin und lässt die Züge (wenn auch langsamer) einfach weiter laufen, wenn mal wieder ein paar Dummköpfe zu nah am Gleis beobachtet wurden?
73 de Uli
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Re: Neues aus dem Online-Blätterwald
Der Hauptpunkt der meines Erachtens dagegen spricht ist der Punkt der Haftung/Verantwortung.
Was passiert (= wer übernimmt die Verantwortung), wenn dir als Trieb-/Lokführer trotz Warnung und geringer Geschwindigkeit ein Idiot aus dem Gebüsch vor den Zug springt?
Beim sog. Fahren auf Sicht obliegt nach geltendem Recht die gesamte Haftung beim Triebführer.
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Re: Neues aus dem Online-Blätterwald
Die Haftungsfrage dürfte wohl klar sein - solch ein Idiot kandidiert für den Darwin-Award und ist zu 100% selber schuld. Das (z.B. Überqueren der Bahnstecke trotz geschlossener Schranke) kommt hier übrigens immer wieder mal vor, mit tödlichen Folgen alle paar Jahre - und die juristischen Folgen sind klar. Wer das überlebt, der hat nämlich selber ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr am Hals.Nicoco hat geschrieben: ↑Fr 18. Aug 2023, 19:19
Der Hauptpunkt der meines Erachtens dagegen spricht ist der Punkt der Haftung/Verantwortung.
Was passiert (= wer übernimmt die Verantwortung), wenn dir als Trieb-/Lokführer trotz Warnung und geringer Geschwindigkeit ein Idiot aus dem Gebüsch vor den Zug springt?
Beim sog. Fahren auf Sicht obliegt nach geltendem Recht die gesamte Haftung beim Triebführer.
Das Problem ist kein juristisches, sondern für den/die betroffene/n Tf ein persönliches... Aber das muss er/sie selbst entscheiden, dafür braucht's keine präventiv gesperrten Strecken, die hier üblicherweise praktizierte Fahrt auf Sicht genügt in der Regel zur Gefahrenabwehr - nach meiner Meinung.
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Re: Neues aus dem Online-Blätterwald
Das mit der Lokführer Haftung stimmt so nicht ganz.Nicoco hat geschrieben: ↑Fr 18. Aug 2023, 19:19Der Hauptpunkt der meines Erachtens dagegen spricht ist der Punkt der Haftung/Verantwortung.
Was passiert (= wer übernimmt die Verantwortung), wenn dir als Trieb-/Lokführer trotz Warnung und geringer Geschwindigkeit ein Idiot aus dem Gebüsch vor den Zug springt?
Beim sog. Fahren auf Sicht obliegt nach geltendem Recht die gesamte Haftung beim Triebführer.
Signal auf Halt, heißt stopp, bei Weiterfahrt Zwangsbremsung des Zuges.
Bei Signal und sonstigen Störrungen erhält der Lokführer einen mündlichen (ua. auch durch Bahnfunk) bzw. schriftlichen Auftrag zur weiterfahrt (mit Angaben zur normale fahrt bzw. sichtfahrt).
Er darf nicht mal selbst entscheiden, ob er mit normaler fahrt bzw. sichtfahrt weiterfährt.
Re: Neues aus dem Online-Blätterwald
Bei einem Unfall mit Personenschaden wird automatisch gegen den Triebfahrzeugführer in der Täterrolle ermittelt: "Hätte er/sie nicht...?" - analog zum Schusswaffeneinsatz von Polizei- oder Zollbeamten. Mancher zerbricht an diesen Ermittlungen - trotz späterem Freispruch. Eine hiesige Fahrzeugführerin der Regionalbahn ist seither Zugbegleiterin und fährt nicht mehr selbst. Einschließlich Minderverdienst und Verzicht auf frühere Teilzeit. Ihr hatte man bis in die Hauptverhandlung vorgeworfen, nicht früh und nicht stark genug gebremst zu haben, um einen gewollten Suizid zu verhindern. 72 t und Tempo 60 kriegt man nicht sofort zum Stehen.
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Re: Neues aus dem Online-Blätterwald
---> https://www.tagesschau.de/inland/region ... t-100.htmlFreiburger meldet Falschparker in seiner Freizeit
Tobias Kurzeder aus Freiburg möchte, dass die Regeln im Straßenverkehr eingehalten werden und fotografiert deshalb falsch geparkte Autos mit seinem Handy.
Auch für die Behörden sind die vielen Anzeigen eine Herausforderung. Alleine im letzten Monat gab es 580 Anzeigen, die die Bußgeldstelle bearbeiten musste, erklärt die Abteilungsleiterin der Freiburger Bußgeldbehörde und des kommunalen Ordnungsdienstes Sandra Saur.
"Die Bewachung des ruhenden Verkehrs ist eine hoheitliche Aufgabe und sollte auch hoheitlichen Stellen vorbehalten sein", meint Sandra Saur. Sie unterscheidet aber zwischen Privatanzeigen von betroffenen Personen und Massenanzeigen, die politische Motive hätten. Etwa 80 Prozent der Privatanzeigen in Freiburg würden laut Sandra Saur von einer einzigen Person stammen.
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Re: Neues aus dem Online-Blätterwald
Da gabs auch schon ReifenstecherFreiburger meldet Falschparker in seiner Freizeit
mittendrin ist hier: QTH 11e59 / 51n23 (südlich von Halle/Saale)
DAB+ mit PEAQ PDR050-B (Teleskopantenne) jederzeit indoor mindestens einlesbar aus: 19km (5C,6B), 23km (5D, 11C), 29km (6C, 9A, 10A, 12A), 52km (8B), 63km (12B), 98km (10B), 105km(8A)
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Re: Neues aus dem Online-Blätterwald
Klar das war eine unvermeidbare Gefahr, der Schnellbremsung und der Tonnen Nachschiebedruck von Lok/Waggons.PAM hat geschrieben: ↑Fr 18. Aug 2023, 23:34 Bei einem Unfall mit Personenschaden wird automatisch gegen den Triebfahrzeugführer in der Täterrolle ermittelt: "Hätte er/sie nicht...?" - analog zum Schusswaffeneinsatz von Polizei- oder Zollbeamten. Mancher zerbricht an diesen Ermittlungen - trotz späterem Freispruch. Eine hiesige Fahrzeugführerin der Regionalbahn ist seither Zugbegleiterin und fährt nicht mehr selbst. Einschließlich Minderverdienst und Verzicht auf frühere Teilzeit. Ihr hatte man bis in die Hauptverhandlung vorgeworfen, nicht früh und nicht stark genug gebremst zu haben, um einen gewollten Suizid zu verhindern. 72 t und Tempo 60 kriegt man nicht sofort zum Stehen.
Bei Personenzügen, kann es bei einer Schnellbremsung, auch zu Personenschäden, im Zug kommen.
Die Züge Fahren immer nach Ihrem neuesten Streckenplan, dem ua. folgende Angaben zu entnehmen ist.Vergleichbar mit Schuten verholen per Hand, wird die Schute zu schnell, ist sie per Hand, nicht mehr zu Stoppen.
1 Beim weiter festhalten gehst du Baden.
2 Beim loslassen kannst du nur hinterherwinken.
An- und Abfahrzeiten von Bahnhöfen, wo der Zug hält, sowie die normale Geschwindigkeit.
Geschwindigkeit, bei vorhandenen langsam Fahrstellen.
Geschwindigkeit, in entw. vorhandenen Baustellen Bereichen.
An Bahnhöfen wo nicht gehalten wird gibt es nur Warnschilder:
Achtung Schellfahrende Züge.
1 Meter Abstand (Strich Markierung) zur Bahnsteigkante einhalten.
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Re: Neues aus dem Online-Blätterwald
Ist jetzt Knöllchen-Horst nach Freiburg gezogen
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