Man sollte über eine Schadensersatzforderung für verbrauchtes High Speed Volumen nachdenken
Low Speed reichte auch. Tatsächlich ist auf dem gegenüberliegenden Haus ein mehrbandiger 5G / 4G+ Sender und ist schneller als WLAN. 2G funktioniert aber auch noch.
Zuletzt geändert von pomnitz26 am Sa 23. Jul 2022, 14:42, insgesamt 1-mal geändert.
Mir fällt auf, dass es bei einer Grundsteuererklärung für ein Grundstück mit Einfamilienhaus und Garage Unklarheiten
gibt, ob die Nutzfläche einer Garage der Wohnfläche hinzuzurechnen ist.
Laut Fragebogen und Anleitung zum bebauten Grundstück sind bei Ein-und Zweifamilienhäusern die Gebäude-Nutzflächen
der Wohnfläche hinzuzurechnen.
carkiller08 hat geschrieben: ↑Di 26. Jul 2022, 08:04
Mir fällt auf, dass es bei einer Grundsteuererklärung für ein Grundstück mit Einfamilienhaus und Garage Unklarheiten
gibt, ob die Nutzfläche einer Garage der Wohnfläche hinzuzurechnen ist.
Laut Fragebogen und Anleitung zum bebauten Grundstück sind bei Ein-und Zweifamilienhäusern die Gebäude-Nutzflächen
der Wohnfläche hinzuzurechnen.
Und zumindest in Bayern gibt es auch noch Freiflächen für Garagen und ähnliches. Diese muss man selbst abziehen und die verbleibende Fläche eintragen. Die Erklärungen zu dem ganzen Thema sind allerdings in vielen Punkten widersprüchlich oder in einem amtsdeutsch verfasst, dass es einem graust. Ich prophezeie, dass ein respektabler Anteil der Erklärungen nicht korrekt sein wird.
RX: SIRD 14 C2, T-Stick+ mit Andis DAB-Player TV: Dyon Movie32 (DVB-S2 9+13+19+28 & DVB-T2) Beiträge: x+313 seit 10/2006 ;)
Diese Schwachsinns-Werbung gab es im letzten Jahr schon - wahlweise mit einem selber gebastelten dicken Schweiß-Trafo oder WD40-Dose vor der Steckdose.
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