Danke, das ist auch eine gute Idee. Morgen oder übermorgen müßten die neuen Hefte kommen, dann werde ich mal sehen, ob das Fax dort funktioniert

Viele Grüße
Stefan
Danke, das ist auch eine gute Idee. Morgen oder übermorgen müßten die neuen Hefte kommen, dann werde ich mal sehen, ob das Fax dort funktioniert
ich werde mir das mal überlegen, es kostet ja etwa 20 Euro, wenn ich richtig recherchiert habe.Dableratis hat geschrieben: ↑Do 2. Jun 2022, 10:15 Da es sich bei der Kündigung eines Abos um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, für die das Schriftformerfordernis gilt, wird diese nämlich nur dann wirksam, wenn dem Erklärungsempfänger eine formgerecht errichtete Erklärung zugeht - wie von mir beschrieben - per Gerichtsvollzieher. Selbstverständlich könntest Du mit der Kündigung per Fax Erfolg haben, sofern der Erklärungsempfänger (im vorliegenden Fall der Verlag) sich damit einverstanden erklärt.
Das mag in der juristischen Theorie so sein. In der Praxis werden Fax (Inhalt beweisbar) und Einschreiben von Gerichten durchaus als beweiskräftig anerkannt, genauso wie Gerichte einen Kaufvertrag über eine Banane anerkennen, auch wenn er nicht in Schriftform vorliegt.Dableratis hat geschrieben: ↑Do 2. Jun 2022, 10:15 Da es sich bei der Kündigung eines Abos um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, für die das Schriftformerfordernis gilt, wird diese nämlich nur dann wirksam, wenn dem Erklärungsempfänger eine formgerecht errichtete Erklärung zugeht - wie von mir beschrieben - per Gerichtsvollzieher. Selbstverständlich könntest Du mit der Kündigung per Fax Erfolg haben, sofern der Erklärungsempfänger (im vorliegenden Fall der Verlag) sich damit einverstanden erklärt.
Mach erst mal Einschreiben, widerrufe dort die Einzugsermächtigung und rufe jede Falschabbuchung zurück. Dann würde sich ein normaler Betrieb melden. Die werden einfach die Lieferung einstellen. Habe ich vor einem Jahr durchexerziert. Die scheuen jede Arbeit.vergnuegt hat geschrieben: ↑Do 2. Jun 2022, 18:26 Hallo zusammen,
das war wohl etwas zu optimistisch gedacht - beim Faxversand erhielt ich folgende Fehlermeldung:
"Das von Ihnen angewählte Gerät der Gegenstelle ist aufgrund interner Probleme nicht empfangsbereit."
Somit bleibt nur der Weg über Einschreiben/Rückschein oder Gerichtsvollzieher.
Viele Grüße
Stefan
Habs grad auch mal probiert. Das Ergebnis ist ein Übertragungsfehler. Die wollen tatsächlich nicht erreicht werdenvergnuegt hat geschrieben: ↑Do 2. Jun 2022, 18:26 Hallo zusammen,
das war wohl etwas zu optimistisch gedacht - beim Faxversand erhielt ich folgende Fehlermeldung:
"Das von Ihnen angewählte Gerät der Gegenstelle ist aufgrund interner Probleme nicht empfangsbereit."
Somit bleibt nur der Weg über Einschreiben/Rückschein oder Gerichtsvollzieher.
Viele Grüße
Stefan
Das werde ich machen, danke!RudiP hat geschrieben: ↑Do 2. Jun 2022, 23:17 Mach erst mal Einschreiben, widerrufe dort die Einzugsermächtigung und rufe jede Falschabbuchung zurück. Dann würde sich ein normaler Betrieb melden. Die werden einfach die Lieferung einstellen. Habe ich vor einem Jahr durchexerziert. Die scheuen jede Arbeit.