Ja, läuft wieder!
Edit: Es wird gerade am Soundprozessing gearbeitet - Live On Air hörbar!!!
Ja, läuft wieder!
Ich finde es allerdings erschreckend, dass solche Zuleitungsprobleme sowohl beim Bundesmux als auch beim Mux in Wien immer wieder passieren. Das wirkt sich nicht gerade positiv auf die Versorgungssicherheit aus und spricht auch nicht für das Unternehmen. Da sollte man sich auf jeden Fall noch ein paar Backup Wege ausdenken (aus Sicht des Telekomunternehmens)!
Als ich am 9.9. auf DAB+ reingehört habe wurde dort um 2130 "Dein Radio Austria Wien update" angekündigt, gefolgt ausschließlich von Wien-Schlagzeilen.Die anfänglich gesendeten "lokalen Meldungen" wurden schon vor langer Zeit aufgegeben.
Mit Schreiben vom 23.06.2021 beantragte Radio Austria GmbH die Erteilung einer Zulassung [...]
Das hat man richtig erkannt!Das Programm „Radio Austria“ wird bereits analog terrestrisch‚ in einzelnen Kabelnetzen und im
Internet verbreitet. Die Ausstrahlung des Programmes über DAB+ ist als technische Ergänzung dazu
unbedingt notwendig. Nur durch die zusätzliche Nutzung dieses digitalen Verbreitungsweges kann
die Zielgruppe umfassend erreicht werden. Speziell Autofahrer nutzen bereits jetzt sehr oft digitale
Endgeräte.
Jedoch kommt im Bescheid nichts vor, was die Lokalfenster betrifft.Auch durch die beantragte Zulassung zur Veranstaltung von digitalem terrestrischem Hörfunk
bleiben die Voraussetzungen des § 9 PrR-G gewahrt. Mit Erteilung dieser Zulassung wird die
Antragstellerin nämlich über eine analoge bundesweite terrestrische Zulassung und eine digitale
bundesweite terrestrische Zulassung verfügen.
Somit verfügt die Antragstellerin nicht über mehrere Zulassungen zur Veranstaltung von analogem
terrestrischem Hörfunk, deren Versorgungsgebiete sich überschneiden (§ 9 Abs. 1 erster Satz
PrR-G). Ebenso verfügt die Antragstellerin nach Zulassungserteilung nicht über mehrere
Zulassungen zur Veranstaltung von digitalem terrestrischem Hörfunk. Ihr sind auch nicht mehrere
analoge oder digitale Versorgungsgebiete zuzurechnen, die sich überschneiden (§ 9 Abs. 1 zweiter
bis vierter Satz PrR-G).
Die Einwohnergrenzen des § 9 Abs. 2 PrR-G werden offensichtlich nicht überschritten und derselbe
Ort des Bundesgebietes nicht mehr als zweimal versorgt.