Das E-Bike Thema
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Das E-Bike Thema
Ich bin seit Sommer 2019 begeisterter E-Biker. Da bei uns die Topographie sehr bergig ist habe ich die Anschaffung nicht bereut. Mit dem heutigen Tag wird die Saison ´21 eröffnet.
Ich bin Besitzer eines "Cube Stereo Fully". Vielleicht fühlt sich der eine oder andere durch dieses Thema angesprochen!
Ich bin Besitzer eines "Cube Stereo Fully". Vielleicht fühlt sich der eine oder andere durch dieses Thema angesprochen!
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Re: Das E-Bike Thema
Bin nun dank des schönen Wetters, die letzten Tage nach Feierabend bereits 65 Km gefahren!
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Re: Das E-Bike Thema
Du oder dein E-Bike?Westallgäu hat geschrieben: ↑Sa 27. Feb 2021, 10:34 Bin nun dank des schönen Wetters, die letzten Tage nach Feierabend bereits 65 Km gefahren!
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Re: Das E-Bike Thema
E-Bike und E-Auto Fahrer, müssten, neben der eigentlichen Versicherung, noch eine Fahrzeug Feuerversicherung abschließen. Sind schon genug Schäden durch diese, Zuhause und Unterwegs entstanden (ua. Garage abgefackelt usw.) .
Akkubatterie Brände, dieser Fahrzeuge, sind nicht Löschbar.
Fahrzeug von der Feuerwehr gelöscht, Wärmebildkamera zeigt, das die starken Akkubatterien (Gefahrgut), weiterhin munter vor sich hin kokeln.
Von der Feuerwehr, wird in solchen Fällen, ein Absatzbehälter und Kran bestellt.
Dann geht das Fahrzeug, im mit Wasser gefüllten Behälter Baden.
Bei einer normalen 12V Autobatterie, in Benzin/Diesel Fahrzeugen, besteht diese Gefahr nicht.
Akkubatterie Brände, dieser Fahrzeuge, sind nicht Löschbar.
Fahrzeug von der Feuerwehr gelöscht, Wärmebildkamera zeigt, das die starken Akkubatterien (Gefahrgut), weiterhin munter vor sich hin kokeln.
Von der Feuerwehr, wird in solchen Fällen, ein Absatzbehälter und Kran bestellt.
Dann geht das Fahrzeug, im mit Wasser gefüllten Behälter Baden.
Bei einer normalen 12V Autobatterie, in Benzin/Diesel Fahrzeugen, besteht diese Gefahr nicht.
Re: Das E-Bike Thema
Ja. Glücklicherweise sind Diesel und Benzin auch nahezu unentzündbar, gerade aufgrund der niedrigen Energiedichte dieser Löschmittel. Vor Einführung der E-Autos habe ich auch noch nie abgebrannte Autos am Rand der Autobahn gesehen.793267 hat geschrieben: ↑Mo 8. Mär 2021, 01:57 E-Bike und E-Auto Fahrer, müssten, neben der eigentlichen Versicherung, noch eine Fahrzeug Feuerversicherung abschließen. Sind schon genug Schäden durch diese, Zuhause und Unterwegs entstanden (ua. Garage abgefackelt usw.) .
Akkubatterie Brände, dieser Fahrzeuge, sind nicht Löschbar.
Fahrzeug von der Feuerwehr gelöscht, Wärmebildkamera zeigt, das die starken Akkubatterien (Gefahrgut), weiterhin munter vor sich hin kokeln.
Von der Feuerwehr, wird in solchen Fällen, ein Absatzbehälter und Kran bestellt.
Dann geht das Fahrzeug, im mit Wasser gefüllten Behälter Baden.
Bei einer normalen 12V Autobatterie, in Benzin/Diesel Fahrzeugen, besteht diese Gefahr nicht.
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Funkamateur, DLF-Hörer, Multipler Musikgeschmack, DAB-Nutzer. Normal ist normalerweise langweilig.
http://zitate.net/kritik-zitate
Lebe stets so, dass die fckAfD dagegen ist!
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Das E-Bike Thema
Bei e-Autos ist es einfach: Die Haftpflichtversicherung muss Schäden regulieren, die anderen durch dieses Fahrzeug entstanden sind. Da ist es nebensächlich, ob es sich um einen Unfallschaden oder einen Brandschaden handelt.
Beim e-Fahrrad ist es nicht ganz so einfach: Unterliegt es der Zulassungspflicht und bekam ein Versicherungskennzeichen, dann läuft es so, wie im ersten Absatz für das e-Auto beschrieben. In diesem Fall Glück für den, der davon geschädigt wird. Unterliegt ein e-Fahrrad nicht der Zulassungspflicht, so entfällt auch die Haftpflichtversicherung. Hat der Eigentümer des e-Fahrrades keine Privathaftpflicht bzw. schließt diese die Regulierung von Schäden aus, die e-Fahrräder des Versicherungsnehmers verursacht wurden, so kann sich der Geschädigte nur aus dem Privatvermögen des Eigentümers des e-Fahrrads entschädigen lassen. Das erfordert i. d. R., diesen auf Schadenersatz zu verklagen.
Beim e-Fahrrad ist es nicht ganz so einfach: Unterliegt es der Zulassungspflicht und bekam ein Versicherungskennzeichen, dann läuft es so, wie im ersten Absatz für das e-Auto beschrieben. In diesem Fall Glück für den, der davon geschädigt wird. Unterliegt ein e-Fahrrad nicht der Zulassungspflicht, so entfällt auch die Haftpflichtversicherung. Hat der Eigentümer des e-Fahrrades keine Privathaftpflicht bzw. schließt diese die Regulierung von Schäden aus, die e-Fahrräder des Versicherungsnehmers verursacht wurden, so kann sich der Geschädigte nur aus dem Privatvermögen des Eigentümers des e-Fahrrads entschädigen lassen. Das erfordert i. d. R., diesen auf Schadenersatz zu verklagen.
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Re: Das E-Bike Thema
gelöscht
Zuletzt geändert von Ruhrwelle am Mo 8. Mär 2021, 18:02, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Das E-Bike Thema
Na ja, Akkus sind immer irgendwie ein Risiko, auch wenn dafür wirklich sehr, sehr wenig passiert. Aber es kommt dann halt doch immer mal zu einem Wohnungsbrand, wegen eines im Hause befindlichen Pedelec Akkus, brennende Elektroautos müssen nach dem Löschen noch für 24 Stunden in ein Tauchbad um ein Wiederentflammen zu verhindern und Geräte mit beschädigten Akkus dürfen teilweise nur in speziell gesicherten Transportbehältern verschickt werden und im internationalen Warenverkehr abhängig vom Zielland teilweise gar nicht. Bedenkt man aber, wie viele Milliarden Akkus es weltweit gibt, passiert echt selten etwas.
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Das E-Bike Thema
Fliegen ist auch 'ne totsichere Sache! Gemessen an den (bis Ende 2019 üblichen) Flugbewegungen passiert auch recht wenig. Aber wenn doch, dann sind es 200, 300, ... Tote und ein stattlicher Schadensumfang.
Meine Genossenschaft untersagt das Abstellen von e-Fahrrädern und Rollern in und vor den Häusern. Dafür sind Stellplätze in vier Fahrradparkhäusern abseits der Wohnhäuser anmietbar. In jedem Parkhaus sind vier Lademöglichkeiten (mit Codekarte, Stromverbrauch wird abgerechnet) vorhanden. Das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung wird einmalig geprüft. In meiner Straße sind alle vier Stellplätze mit Lademöglichkeit vermietet. Stellplätze ohne Lademöglichkeit wären noch zu haben.
Meine Genossenschaft untersagt das Abstellen von e-Fahrrädern und Rollern in und vor den Häusern. Dafür sind Stellplätze in vier Fahrradparkhäusern abseits der Wohnhäuser anmietbar. In jedem Parkhaus sind vier Lademöglichkeiten (mit Codekarte, Stromverbrauch wird abgerechnet) vorhanden. Das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung wird einmalig geprüft. In meiner Straße sind alle vier Stellplätze mit Lademöglichkeit vermietet. Stellplätze ohne Lademöglichkeit wären noch zu haben.
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