2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

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robiH

Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von robiH »

Eine neue Ausschreibung böte die Möglichkeit, die ausschreibungsbedingungen radikal u ändern. Sie könnte zun Beispiel eine migrationsvorgabe für programme, die bereits in mehreren Regionen senden, enthalten.
Spacelab
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Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von Spacelab »

Im letzten Urteil wurden ja eindeutige Verfahrensfehler klar genannt. Ich weiß nicht ob das Risiko für Antenne Deutschland nicht zu groß wäre dadurch bei einer Sprungrevision auf die Nase zu fallen. Das Risiko für Antenne Deutschland wurde durch das letzte Urteil ja nicht kleiner sondern größer.
Habakukk
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Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von Habakukk »

Ich glaube sogar, dass die Sprungrevision das entscheidende Problem für Antenne Deutschland ist.

Ohne diese Möglichkeit könnte Antenne Deutschland in Ruhe Berufung einlegen, dann landet das vor dem OVG Bautzen, das vermutlich mindestens 1 Jahr dafür braucht, eine Entscheidung zu treffen. Fällt dieses Urteil auch wieder gegen Antenne Deutschland aus, könnte man immer noch vor das Bundesverwaltungsgericht gehen. Damit wäre ein endgültiges Urteil frühestens in 2 Jahren zu erwarten. Das ermöglicht also 2 Jahre praktisch sicheren Betrieb und damit Einnahmen aus dem Betrieb.

Die mögliche Sprungrevision kürzt das ganze jetzt aber ab: plötzlich könnte schon in einem halben Jahr eine endgültige Entscheidung fallen. Nutzen also DABP oder SLM diese Möglichkeit, wäre der vorläufige Sendebetrieb im für Antenne Deutschland ungünstigsten Fall schon nach einem halben Jahr vorüber.

Ob man sich das dann wirklich noch antut?
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zerobase now
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Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von zerobase now »

Deshalb ist ja eigentlich vernünftig jetzt die Vergabe aufzuheben und neu auszuschreiben. Da man nach dies nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eh zu 99% tun muss, warum dann noch solange warten? Dann verliert man wieder ein Jahr oder mehr.
Habakukk
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Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von Habakukk »

zerobase now hat geschrieben: Fr 24. Mai 2019, 10:08 Da man nach dies nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eh zu 99% tun muss
Da wiederum wäre ich gar nicht so sicher.

Das OVG Bautzen hat ja das Urteil des VG Leipzig zur aufschiebenden Wirkung mit folgender Begründung kassiert:
(siehe http://dehnmedia.de/?page=update&subpag ... 01#190111c)
Sind die Erfolgsaussichten einer Konkurrentenklage gegen die Zuweisung von rundfunkrechtlichen Übertragungskapazitäten nicht offensichtlich, überwiegt regelmäßig das öffentliche Interesse am vorläufigen Vollzug der Zuweisung der Übertragungskapazitäten gegenüber dem Suspensivinteresse eines in der Ausschreibung unterlegenen Unternehmens. Dies entspricht der gesetzlichen Wertung des § 51a RStV und dem hohen Gewicht des öffentlichen Bedürfnisses, die grundrechtlich, gesellschaftlich und gesamtwirtschaftlich bedeutsamen, nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehenden Rundfunkfrequenzen im Interesse der Allgemeinheit effektiv zu nutzen. Den Nachteilen, die dem unterlegenen Unternehmen hier aus einer vorläufigen Nutzung der Übertragungskapazitäten entstehen, kommt demgegenüber keine ausschlaggebende Bedeutung zu.
Also SO klar sind die Erfolgsaussichten der DABP nun auch wieder nicht, das geht aus diesem Spruch ja eindeutig hervor. Wenn das so wäre, hätte sich Antenne Deutschland das ganze Theater ja auch von vornherein sparen können... Klar war das Urteil des VG Leipzig nun ein erstes Indiz, dass es zu Ungunsten von Antenne Deutschland laufen könnte. Aber das bedeutet noch lange nicht, dass man am OVG Bautzen oder beim Bundesverwaltungsgericht zwingend die gleiche Sichtweise wie das VG Leipzig haben wird Da zitiere ich auch nochmal gerne Dehnmedia:

http://www.dehnmedia.de/?page=update&su ... 05#190523a
Die Richter kritisierten die Zulassung von Antenne Deutschland. Das Konsortium wurde erst während eines Verständigungsverfahrens von zwei Bewerbern gebildet. Das Unternehmen sei daher als neue Bewerberin anzusehen, die nach Ende der Ausschlußfrist und Beginn des Verständigungsverfahrens aus Gründen der Chancengleichheit nicht berücksichtigt werden dürfe.
Erhält das Urteil Rechtskraft, würde das im Rundfunkstaatsvertrag festgelegte Zulassungsverfahren ad absurdum geführt. Dort ist ein Verständigungsverfahren ausdrücklich vorgesehen, um das Zusammengehen mehrerer Interessenten zu bewirken.
Also da gibt es genügend Interpretationsspielraum, ob Antenne Deutschland als neuer Anbieter zu sehen ist, der seine Bewerbung zu spät eingereicht hat (Sichtweise VG Leipzig), oder ob man es eben als das Ergebnis des Verständigungsverfahrens sieht, das ja ausdrücklich für solche Fälle vorgesehen ist.
Zuletzt geändert von Habakukk am Fr 24. Mai 2019, 12:45, insgesamt 2-mal geändert.
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zerobase now
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Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von zerobase now »

@Habakukk

Ja das ist eine sehr schwierige Rechtslage. Wenn das so im Verfahren ausdrücklich so erwünscht ist, muss das Gericht dann abwegen und eine Bewertung vornehmen. Kann aber natürlich sein, dass das Gericht auch den RFStaatsvertrag dann direkt mit zerpflückt oder eben auch nicht. Trotzdem sehe ich die Chancen von AD eher geschwächt als gestärkt nach dem neuerlichen Urteil.
Habakukk
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Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von Habakukk »

Und noch ein interessanter Aspekt in der Berichterstattung:

Göpel begrüßt Urteil zum zweiten DAB+ Multiplex
https://www.satellifax.de/mlesen.php?id ... 95f23e5bc2

Daraus:
Gleich­zeitig ordnete das Gericht an, das Zuwei­sungs­verfahren verfah­rens­fehler­frei zum Abschluss zu bringen.
Das klingt eigentlich gar nicht nach Neuausschreibung, oder? Bedeutet doch eher, dass man auf den Stand vor dem Verständigungsverfahren zurück gehen und die alte Ausschreibung ein zweites mal zum Abschluss bringen müsste, mit den Originalbewerbern!
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Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von TobiasF »

Spacelab hat geschrieben: Do 23. Mai 2019, 16:07 Wenn das weiter so geht könnte das Desinteresse der Beteiligten so groß werden das der 2. Bundesmux wegen mangelndem Interesse eingestellt wird und die Programmanbieter schon längst über die Regionalmuxe kommen.
Dieses Szenario wäre schlecht: Denn dann wird es zum „Rosinenpicken“ kommen und einige Bundesländer wie Saarland, Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen-Anhalt fallen hinten runter und werden von den „bundesweiten“ Radiosendern nicht versorgt. Im innerdeutschen Urlaub fände ich dann im Worst-Case nicht die vielen aus der Heimat bekannten Radiosender, sondern nur eine karge Minimalauswahl vor. Da fühle ich mich gleich ins Jahr 2019 zurückversetzt, denn damals war die Auswahl auch in meiner Heimat so gering. :joke:
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maroon6
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Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von maroon6 »

Hier zwei weitere Texte, die wohl die aktuelle Lage und alle Optionen beschreiben:

https://www.teltarif.de/digitalradio-da ... fAERA-ap3M

Top-recherchiert vor allem der hier:

https://www.flurfunk-dresden.de/2019/05 ... Gi-RmnKeZk

Zusammengefasst kann man sagen:

Antenne Deutschland startet nur, wenn es zur nächst höheren Instanz, also das OVG geht. Geht es direkt zum BVG ("Sprungrevision"), startet man wohl nicht mehr in diesem Jahr, da es viel schneller ein rechtskräftiges Urteil gibt und man allen Programmanbietern keine vorübergehende, mehrjährige Rechtssicherheit mehr bieten kann.

Meine Spekulation: Antenne Deutschland weiß, dass die SLM den Prozess verlieren wird. Man hält sich allerdings das kleine Türchen offen, dass Göpel dennoch ein Gemeinschaftsunternehmen anstrebt und sich beteiligt. Daher will man weiter im September auf Sendung gehen. Man hofft auch darauf, dass Antenne Deutschland zur Gewohnheit wird und nach mind. dreijährigem Betrieb Göpel weichklopfen könnte. Entscheiden sich die Streitparteien allerdings auf den direkten Gang zum BVG, wird man die Strategie wohl ändern müssen, für ein halbes Jahr maximal macht das ja dann auch keinen Sinn mehr, da dann schon ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
zerobase now
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Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von zerobase now »

Was ich noch sehr verwunderlich finde, ist wie schnell jetzt alles geht. Kaum hatte man verkündet, dass der BM 2 noch dieses Jahr startet und schon ist das Urteil da und man kann sogar eine Instanz überspringen. Seltsamerweise hat sich vorher ein Jahr lang nicht viel getan. Kann natürlich Zufall sein, trotzdem finde ich das schon ziemlich "bemerkenswert".
RudiP
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Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von RudiP »

zerobase now hat geschrieben: Fr 24. Mai 2019, 10:43 @Habakukk

Ja das ist eine sehr schwierige Rechtslage. Wenn das so im Verfahren ausdrücklich so erwünscht ist, muss das Gericht dann abwegen und eine Bewertung vornehmen. Kann aber natürlich sein, dass das Gericht auch den RFStaatsvertrag dann direkt mit zerpflückt oder eben auch nicht. Trotzdem sehe ich die Chancen von AD eher geschwächt als gestärkt nach dem neuerlichen Urteil.
Frage an hier evtl. mitlesende Juristen: Hat der Staatsvertrag, der ja vermutlch von allen Landesparlamenten ratifiziert wurde, Gesetzeskraft? Wenn ja, dann ist auch das Verwaltungsgericht daran gebunden. Nur Verfassungsgerichte können ein Gesetz aufheben. Andere Gerichte können allenfalls die Frage einem Verfassungsgericht zur Entscheidung vorlegen.
Jelvert
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Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von Jelvert »

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Leipzig:
23.05.2019 - Entscheidung im Streit um die Zuweisung von Hörfunkangeboten

Am 22. Mai 2019 hat die 1. Kammer im Streit um die Zuweisung von Hörfunkangeboten mündlich verhandelt und ein Urteil gefällt.


Bei der Klägerin handelt es sich um einen Mitbewerber um die Zuweisung digitaler terrestrischer Hörfunkangebote im technischen Standard DAB+. Sie wendete sich gegen die Zuweisungsentscheidung der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien zu Gunsten der Beigeladenen vom 28.11.2017, mit der dieser drahtlose Übertragungskapazitäten für die bundesweite digitale terrestrische Verbreitung privater Hörfunkangebote im technischen Standard DAB+ zugewiesen wurden, und begehrte die Zuweisung solcher Übertragungskapazitäten an sich. Eine weitere Klägerin hatte im Vorfeld der mündlichen Verhandlung ihre Klage zurückgenommen.

Mit Urteil vom gestrigen Tage hat das Verwaltungsgericht die Beklagte verpflichtet, das Verfahren betreffend die Zuweisung drahtloser Übertragungskapazitäten erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts durchzuführen. Den Zuweisungsbescheid vom 28.11.2017 hob es auf. Nach Auffassung der entscheidenden Kammer sei die Zuweisungsentscheidung zu Gunsten der Beigeladene formell rechtswidrig; das Zuweisungsverfahren habe an durchgreifenden Verfahrensfehlern gelitten.

Der Antrag der Beigeladenen auf Zuweisung hätte im Verfahren nicht berücksichtigt werden dürfen. Bei ihr handele es sich um eine neue juristische Person des Privatrechts, die erst im Verständigungsverfahren aus einem Zusammenschluss zweier Mitbewerber hervorgegangen sei und daher als neue Bewerberin hätte angesehen werden müssen. Die Berücksichtigung eines neuen Bewerbers nach Ablauf der Ausschlussfrist und nach Eintritt in das Verständigungsverfahren sei aber nicht mit dem aus Art. 3 Grundgesetz (GG) abgeleiteten Grundsatz der Chancengleichheit in Einklang zu bringen. § 51 a Abs. 3 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) begründe keine Statthaftigkeit von Teileinigungen von Bewerbern, die zu einem Hinausdrängen von Mitbewerbern führen könne, sondern ziele auf eine Verständigung sämtlicher Antragsteller ab. Eine Verständigung könne nur zum Tragen kommen, wenn sich sämtliche Bewerber auf eine einvernehmliche Lösung verständigten, die die Konkurrenzsituation im Ergebnis entfallen lasse. Komme eine einvernehmliche Lösung zwischen den Bewerbern nicht zustande, weise die Landesmedienanstalt demjenigen Bewerber die Übertragungskapazitäten zu, der die Auswahlkriterien am ehesten erfüllt (§ 51 a Abs. 4 RStV). Diese Entscheidung sei auf der Grundlage der bis zum Ablauf der Antragsfrist eingereichten Anträge zu treffen. Aus dem Verständigungsverfahren hervorgegangene Kooperationen einzelner Bewerber unter Anpassung und Änderung ihrer Bewerbungskonzepte – wie vorliegend bei der Beigeladenen zu beobachten – hätten deshalb außer Betracht zu bleiben.

Eine inhaltliche Bewertung der Angebote der einzelnen Bewerber hat das Verwaltungsgericht nicht vorgenommen. Dies bleibt der Landesanstalt im Rahmen des neu durchzuführenden Verfahrens vorbehalten.

Gegen das Urteil wurde neben der Berufung zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht auch die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen, die innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils an die Beteiligten zu erheben wäre.
https://www.justiz.sachsen.de/vgl/conte ... rticle1344
Zuletzt geändert von Jelvert am Fr 24. Mai 2019, 14:09, insgesamt 1-mal geändert.
Habakukk
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Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von Habakukk »

Danke! Das klingt rechtlich schon sehr eindeutig. Da würde ich vom OVG und BVG jetzt eigentlich auch keine andere Entscheidung erwarten.

Hier mal die Passage aus dem Rundfunkstaatsvertrag:
(3) Kann nicht allen Anträgen auf Zuweisung von Übertragungskapazitäten entsprochen
werden, wirkt die zuständige Landesmedienanstalt auf eine Verständigung zwischen
den Antragstellern
hin. Kommt eine Verständigung zustande, legt sie diese ihrer
Entscheidung über die Aufteilung der Übertragungskapazitäten zu Grunde, wenn
nach den vorgelegten Unterlagen erwartet werden kann, dass in der Gesamtheit der
Angebote die Vielfalt der Meinungen und Angebotsvielfalt zum Ausdruck kommt.

(4) Lässt sich innerhalb der von der zuständigen Landesmedienanstalt zu bestimmenden
angemessenen Frist keine Einigung erzielen oder entspricht die vorgesehene
Aufteilung voraussichtlich nicht dem Gebot der Meinungsvielfalt und
Angebotsvielfalt, weist die zuständige Landesmedienanstalt dem Antragssteller die
Übertragungskapazität zu, der am ehesten erwarten lässt, dass sein Angebot
"zwischen den Antragstellern" bedeutet schon sehr eindeutig "zwischen allen Antragsstellern" und nicht nur zwischen einem Teil davon...
Zuletzt geändert von Habakukk am Fr 24. Mai 2019, 15:51, insgesamt 1-mal geändert.
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QTH: Nähe Chiemsee (Lkr. Rosenheim)
maroon6
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Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von maroon6 »

Wie gesagt: Natürlich weiß das Antenne Deutschland-Konsortium (ADG) still und heimlich haargenau, dass die SLM den Prozess verlieren wird. Es gab übrigens noch mehr eklatante Verfahrensfehler: So haben bei der entscheidenden Sitzung der GVK mehrere Mitglieder die Versammlung vorzeitig verlassen und ihre Stimme bereits abgegeben, bevor die Begründung für Antenne Deutschland vorgetragen wurde. Auch das ist nicht zulässig. Die SLM, aber auch die GVK hat unfassbare, eigentlich unverzeihliche Fehler im Verfahren gemacht. Es geht für ADG nun eher um Fakten schaffen und evtl. Schadensersatz einklagen, falls man wieder abschalten muss. Eine kleine Hoffnung hat man noch, dass Göpel auf ADG zukommt. Wird er freilich nicht.
RudiP
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Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von RudiP »

Wenn die Auslegung von "Einigung der Bewerber" so eindeutig wäre, hätte das Oberverwaltungsgericht Bautzen nicht die einstweilige Verfügung des VG Leipzig aufgehoben mit der Begründung, dass Göpel keine eindeutige Aussicht auf Erfolg hat. Gelegentlich soll es vorkommen, dass sich Leute ihren Anwalt danach aussuchen, welcher im gleichen Golfclub wie der Richter spielt.
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