Die Aufteilung in mehrere Teile wird als Option in Erwägung gezogen, ebenso eine Art 3.ter Bundesmux. Beides hätte den Vorteil, dass man senden kann. Aber das müssen die Voll Juristen prüfen.Spacelab hat geschrieben: ↑So 24. Feb 2019, 12:49 Eigentlich ist das ganze Blah hier total unnötig. Wie Habakukk schon schrieb kommt man aus der Sache nicht mehr raus. Göpel wird auf der original Ausschreibung bestehen. Denn nur so funktioniert sein Geschäftsmodell. Das mit dem Aufteilen in mehrere Teile und so etwas ist spinnerter Blödsinn. Darauf lässt sich doch, vollkommen zu recht, niemand ein. Und eine komplett neue Ausschreibung löst das Problem nicht im entferntesten. Denn das wäre ja nur ein weiterer Bundesmux und das löst den Rechtsstreit um den 2. nicht im geringsten. Diese Lösung nützt keinem.
Es ist doch ein Irrglaube, dass auch bei Formfehlern, die grundsätzliche Entscheidung beim zweiten Mal pro Göpel ausfallen würde. Deshalb kann dies auch nicht im Sinne von Göpel, er muss die aktuelle gerichtliche Entscheidung anfechten und die Bewerbung von AD und Co für ungültig erklären lassen.