Unitymedia News

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freiwild
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Re: Unitymedia: CNN, BBC World, Euronews beenden analoge Verbreitung

Beitrag von freiwild »

MainMan hat geschrieben: Mo 14. Jan 2019, 19:26 Auch Programme mit "must carry" Status benötigen einen gültigen Einspeisevertrag. Das wurde im alten mysnip-Forum mehrfach erläutert.

"Must Carry" bedeutet de jure, dass der Provider dem Programmveranstalter einen Vertrag zu üblichen Konditionen anbieten und diesem im Falle von Kapazitätsengpässen Vorrang gewähren muss. Kommt der Vertrag nicht zu Stande, so besteht keine Einspeisepflicht.
Eben nicht. Der Bundesgerichtshof (!) hat festgestellt, dass Must-Carry eben keine Einspeisegebühren oder die Verpflichtung zu einem Einspeisevertrag bedingt. Das Problem bei der Kündigung durch ARD & ZDF war "nur", dass diese die Kündigung gemeinsam eingereicht hätten und dadurch gegen das Kartellrecht verstoßen hätten.
Marc!?
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Re: Unitymedia: CNN, BBC World, Euronews beenden analoge Verbreitung

Beitrag von Marc!? »

freiwild hat geschrieben: Mi 16. Jan 2019, 23:43
MainMan hat geschrieben: Mo 14. Jan 2019, 19:26 Auch Programme mit "must carry" Status benötigen einen gültigen Einspeisevertrag. Das wurde im alten mysnip-Forum mehrfach erläutert.

"Must Carry" bedeutet de jure, dass der Provider dem Programmveranstalter einen Vertrag zu üblichen Konditionen anbieten und diesem im Falle von Kapazitätsengpässen Vorrang gewähren muss. Kommt der Vertrag nicht zu Stande, so besteht keine Einspeisepflicht.
Eben nicht. Der Bundesgerichtshof (!) hat festgestellt, dass Must-Carry eben keine Einspeisegebühren oder die Verpflichtung zu einem Einspeisevertrag bedingt. Das Problem bei der Kündigung durch ARD & ZDF war "nur", dass diese die Kündigung gemeinsam eingereicht hätten und dadurch gegen das Kartellrecht verstoßen hätten.
Auf der anderen Seite verlangt man von den ÖR Einsparungen und im Sinne der Kunden war so ein gemeinsamer Schritt richtig. Das schöne Geld hätte man lieber in DVB-T2 HD investieren sollen, anstatt der Kabelmafia in den Rachen werfen sollen.
vossi
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Re: Unitymedia News

Beitrag von vossi »

Kabel-UKW Radio ist, noch mehr wie Radio über Satellit, eine Nischenanwendung.
Kaum jemand nutzt das wirklich. Völlig ok, dafür kein Geld auszugeben.
Klaus
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Re: Unitymedia News

Beitrag von Klaus »

vossi hat geschrieben: Do 17. Jan 2019, 00:22 Kabel-UKW Radio ist, noch mehr wie Radio über Satellit, eine Nischenanwendung.
Kaum jemand nutzt das wirklich. Völlig ok, dafür kein Geld auszugeben.
Möchte ich nicht glauben. Jeder, der zu Hause eine Stereoanlage oder HiFi-Komponenten betreibt, hat diese vermutlich in der Antennensteckdose stecken. Und fast alle Haushalte haben Kabelanschluss. Was eher nicht mehr benutzt wird, ist das UKW-Dipol bzw. Antenne auf dem Dach, soweit überhaupt noch vorhanden.

Indoor-Antenne scheidet aus, da man hier meistens kein rauschfreies Stereo genießen kann.

Die Frage ist, ob heute noch Hifi-Komponenten in den Wohnungen stehen, oder ob der Fernseher einzig und allein dem Zweck der Unterhaltung dient?
Chris
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Re: Unitymedia: CNN, BBC World, Euronews beenden analoge Verbreitung

Beitrag von Chris »

freiwild hat geschrieben: Mi 16. Jan 2019, 23:43
MainMan hat geschrieben: Mo 14. Jan 2019, 19:26 Auch Programme mit "must carry" Status benötigen einen gültigen Einspeisevertrag. Das wurde im alten mysnip-Forum mehrfach erläutert.

"Must Carry" bedeutet de jure, dass der Provider dem Programmveranstalter einen Vertrag zu üblichen Konditionen anbieten und diesem im Falle von Kapazitätsengpässen Vorrang gewähren muss. Kommt der Vertrag nicht zu Stande, so besteht keine Einspeisepflicht.
Eben nicht. Der Bundesgerichtshof (!) hat festgestellt, dass Must-Carry eben keine Einspeisegebühren oder die Verpflichtung zu einem Einspeisevertrag bedingt. Das Problem bei der Kündigung durch ARD & ZDF war "nur", dass diese die Kündigung gemeinsam eingereicht hätten und dadurch gegen das Kartellrecht verstoßen hätten.
Also das will ich lesen.....
es gab ein klares Statement seitens der LfK JEDER Sender hat einen Einspeisevertrag zu haben, Must Carry schützt nicht davor. Es ging damals um den Vorfall als Klassik Radio aus dem Kabel entfernt wurde, obwohl dieser in BW als Must-Carry gelistet war. Die LfK schrieb mir selbst zurück, dass dieser Status immer auf Basis eines gültigen Einspeisevertrages gemacht werden muss.

Zudem müssen die Kabelnetzer von jedem Sender den gleichen Geldersatz verlangen, da sonst die Bundesnetzagentur Klage einreicht aufgrund von Diskriminierung. Die Information die dir da vorliegt würde ich zugern im Original Wortlaut sehen, denn das kann ich mir nach den mir vorliegenden Gesetzen nicht vorstellen.

Es steht jedem Provider frei für die Aufschaltung auf seiner Plattform Geld zu verlangen, genauso steht es jeder Plattform frei auch vom Kunden gleichzeitig Geld zu verlangen. Bei den Sendern ist nur klar, es muss ein einheitliches Tarif für alle geben.

Ich weiß, hier kommen gern die Moralapostel, die das doppelte Kassieren verurteilen und die Kabelnetzer in die Hölle wünschen, aber es ist laut Deutschem Gesetz vollkommen legitim und wir leben nun mal im Kapitalismus und Gewinnmaximierung mit jeder erdenklich legalen Weise ist völlig normal in Deutschland.
transponder
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Re: Unitymedia News

Beitrag von transponder »

MainMan hat geschrieben: Mi 16. Jan 2019, 18:07
transponder hat geschrieben: Mi 16. Jan 2019, 16:08 Aus UKW will man raus, anscheinend auch aus Kabelradio.
Davon steht im Statement des DRadio nichts. Es ist lediglich die Spekulation von Peter Dehn.
Nochmal zur Verdeutlichung das DRadio Statement:
Wir nehmen die einseitige Ankündigung von Unitymedia vom 14.01.2019 zur Kenntnis, die Programme von Deutschlandradio zum 22.01.2019 aus seinem Kabelnetz in Baden-Württemberg, Hessen und NRW zu entfernen. Wir bedauern diesen Schritt und prüfen derzeit das weitere Vorgehen. Digital sind die drei Deutschlandradio-Programme weiterhin über DAB+, Internet und Satellit verfügbar, Deutschlandfunk und Deutschlandfunk Kultur darüber hinaus in vielen Regionen auch wie bisher über UKW.
Also der Fahrplan für die bundesweite UKW-Abschaltung von Deutschlandradio steht.
Im Herbst 2018 wird Deutschlandradio als erste öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt in Deutschland in zwei kleinen UKW-Verbreitungsgebieten vollständig auf DAB+ umstellen. Das gab das Medienunternehmen am 26. September 2018 bekannt. "Die Umstellung markiert für Deutschlandradio einen entscheidenden Schritt in Richtung rein digitaler Radioverbreitung", erklärte der Sender.
"Mittelfristig plant Deutschlandradio den vollständigen Umstieg von UKW auf DAB+. Ab dem Jahr 2021 soll dafür sukzessive die terrestrische Simulcast-Ausstrahlung reduziert und weitere UKW-Sender außer Betrieb genommen werden", sagte Deutschlandradio-Sprecher Tobias Franke-Polz Golem.de auf Anfrage.
https://www.golem.de/news/dab-deutschla ... 36808.html

Dass nun beim Deutschlandradio bei einem nicht ganz unwichtigen Kabelnetzbetreiber die Kabelradioabschaltung erfolgt - wohlgemerkt nachdem sich ARD und ZDF, die Muttergesellschafter vom DLF, mit allen relevanten Kabelnetzbetreibern auf einen neuen Einspeisevertrag geeinigt haben - zeigt doch sehr deutlich, wohin die Reise geht. Da hat Peter Dehn nur eins und eins zusammengezählt.
MainMan
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Re: Unitymedia: CNN, BBC World, Euronews beenden analoge Verbreitung

Beitrag von MainMan »

freiwild hat geschrieben: Mi 16. Jan 2019, 23:43
MainMan hat geschrieben: Mo 14. Jan 2019, 19:26 Auch Programme mit "must carry" Status benötigen einen gültigen Einspeisevertrag. Das wurde im alten mysnip-Forum mehrfach erläutert.

"Must Carry" bedeutet de jure, dass der Provider dem Programmveranstalter einen Vertrag zu üblichen Konditionen anbieten und diesem im Falle von Kapazitätsengpässen Vorrang gewähren muss. Kommt der Vertrag nicht zu Stande, so besteht keine Einspeisepflicht.
Eben nicht. Der Bundesgerichtshof (!) hat festgestellt, dass Must-Carry eben keine Einspeisegebühren oder die Verpflichtung zu einem Einspeisevertrag bedingt. Das Problem bei der Kündigung durch ARD & ZDF war "nur", dass diese die Kündigung gemeinsam eingereicht hätten und dadurch gegen das Kartellrecht verstoßen hätten.
Für diese - angebliche - Entscheidung des BGH hätte ich gerne mal einen Beleg.

Im Übrigen haben in Ba-Wü diverse Private den "must carry" Status, werden aber trotzdem nicht eingespeist. Bsp. Ego FM und Radyo Metropol.
Das Beispiel "Klassik Radio", welches trotz "must carry" Status vorübergehend rausgeworfen wurde, ist hier bereits genannt worden.
MainMan
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Re: Unitymedia News

Beitrag von MainMan »

transponder hat geschrieben: Do 17. Jan 2019, 08:56 Dass nun beim Deutschlandradio bei einem nicht ganz unwichtigen Kabelnetzbetreiber die Kabelradioabschaltung erfolgt - wohlgemerkt nachdem sich ARD und ZDF, die Muttergesellschafter vom DLF, mit allen relevanten Kabelnetzbetreibern auf einen neuen Einspeisevertrag geeinigt haben - zeigt doch sehr deutlich, wohin die Reise geht. Da hat Peter Dehn nur eins und eins zusammengezählt.
Nur klingt das beim DRadio in den offiziellen Statements wie auch bei den Aussagen des Hörerservices völlig anders.
Da ist man "überrascht und verärgert" über den Rauswurf durch UM und prüft "Möglichkeiten, die Wiedereinspeisung zu erreichen".

Der vorübergehende Rückzug aus dem Kabel geschieht definitiv nicht auf Wunsch des DRadios.
Und die mittelfristige Abschaltung von UKW-Funzeln hat mit dem jetzigen Rauswurf auch nichts zu tun. Das ist Mumpitz.
GLS
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Re: Unitymedia News

Beitrag von GLS »

Ihr führt private Sender an, die trotz "Must carry" nicht eingespeist werden. ÖR-Sender haben aber eine andere Rechtsgrundlage, siehe RStV, und eine andere Finanzierung (Rundfunkbeitrag) als die Privaten. Insofern kann ich den Vergleich nicht nachvollziehen.

Der Schritt, die DLF-Programme auszuspeisen, ist ungeheuerlich! DRadio ist gut beraten, Unitymedia zu verklagen. Dann kann dieser Irrsinn mit den Einspeisegebühren endlich aufhören (was er früher oder später eh tut, aber das erspare ich mir jetzt).

Überhaupt Einspeiseverträge: Nach welchen Kriterien richten sich denn "übliche" Konditionen? "Marktüblich" ist ja, dass praktisch kein Kabelnetzbetreiber außer Vdf und UM Zusatzgebühren verlangt. Also reicht es ja, wenn der Sender einen Vertrag unterschreibt, wo er nichts zahlen muss, sondern nur die technischen Kriterien der Einspeisung geregelt sind, oder?

(Ja, 'Tschuldigung, ich muss mich mal ganz blöd stellen, aber genauso bescheuert ist ja die Situation selbst. :verrueckt:)
MainMan
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Re: Unitymedia News

Beitrag von MainMan »

GLS hat geschrieben: Fr 18. Jan 2019, 22:17 Nach welchen Kriterien richten sich denn "übliche" Konditionen?
Bedeutet letztlich nur, dass alle Programmanbieter dieselbe Gebühr für dieselbe Leistung entrichten müssen.
Wie hoch diese aktuell bei UM ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Der DRadio-Intendanz dürfte die Höhe aber bekannt sein, immerhin haben die ARD-Anstalten ebendiese Einspeiseverträge erst vergangenes Jahr neu unterzeichnet und zahlen seitdem auch.
GLS hat geschrieben: Fr 18. Jan 2019, 22:17 Der Schritt, die DLF-Programme auszuspeisen, ist ungeheuerlich! DRadio ist gut beraten, Unitymedia zu verklagen
Das können sie natürlich tun. Nur: Die Mühlen der Justiz mahlen extrem langsam. Der Streit von ARD und ZDF mit UM und VDF hat sich fast 6 Jahre lang hingezogen.
Während dieser Zeit wurden konsequenz Services gefiltert und neue (HD-) Programme nicht eingespeist.

Insoweit empfiehlt sich für das DRadio hier wohl eine Doppelstrategie: Neuen Vertrag mit UM unterzeichnen und gleichzeitig den Rechtsweg beschreiten.
Ansonsten könnte auf den Kabelfrequenzen des DRadios jahrelange Funkstille drohen.
freiwild
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Re: Unitymedia News

Beitrag von freiwild »

Ok, weil nach dem konkreten Urteil des Bundesgerichtshofes gefragt wurde. Das hier:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... 5&nr=71329

Ich zitiere:

Der Bundesgerichtshof hat die Urteile der Vorinstanzen jeweils aufgehoben und die Sache zu neuer Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Der Bundesgerichtshof hat in beiden Fällen entschieden, dass der Klägerin kein Anspruch auf Fortsetzung des Einspeisevertrages oder auf Neuabschluss eines solchen Vertrages zu unveränderten Bedingungen zusteht.

Eine solche Kontrahierungspflicht lässt sich den Regelungen des Rundfunkrechts nicht entnehmen. Danach sind zwar einerseits die Beklagten entsprechend dem ihnen obliegenden Grundversorgungsauftrag verpflichtet, der Klägerin die Programmsignale zur Verfügung zu stellen. Andererseits ist die Klägerin gem. § 52b RStV* verpflichtet, die Programmsignale der Beklagten einzuspeisen. Eine Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung eines bestimmten Entgelts als Gegenleistung für die Einspeisung der Programmsignale ergibt sich aus den rundfunkrechtlichen Regelungen dagegen nicht.

Eine Verpflichtung der Beklagten zum Abschluss eines Einspeisevertrages zu unveränderten Bedingungen ist auch nicht durch unionsrechtliche oder verfassungsrechtliche Bestimmungen geboten. Es ist nicht ersichtlich, dass die Klägerin unzumutbar belastet würde, wenn sie die gesetzliche Pflicht zur Übertragung der Programme der Beklagten erfüllen müsste, ohne dafür das von diesen bislang gezahlte Entgelt verlangen zu können. Zu berücksichtigen ist insoweit, dass die Beklagten der Klägerin die Programmsignale, die für die Klägerin zur Vermarktung ihrer Kabelanschlussprodukte an Endkunden von erheblichem wirtschaftlichem Wert sind, unentgeltlich zur Verfügung stellen.
Alles klar?
MainMan
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Re: Unitymedia News

Beitrag von MainMan »

freiwild hat geschrieben: Fr 18. Jan 2019, 23:16 Ok, weil nach dem konkreten Urteil des Bundesgerichtshofes gefragt wurde. Das hier:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... 5&nr=71329

Ich zitiere:
Wenn du zitierst, dann bitte vollständig. Der entscheidende Punkt steht im letzten Absatz:
Sollten die Berufungsgerichte dagegen zu dem Ergebnis kommen, dass die Kündigungen wirksam sind, werden sie zu prüfen haben, welches die angemessenen Bedingungen für die Pflichteinspeisung und –übertragung der öffentlich-rechtlichen Programme über das Kabelnetz der Klägerin sind. Je nach Ergebnis der Feststellungen kann sich eine Zahlungsverpflichtung der Rundfunkanstalten oder eine Pflicht zur unentgeltlichen Einspeisung ergeben. Im Hinblick auf die hierzu erforderlichen Feststellungen hat der Bundesgerichtshof die Urteile aufgehoben und die Verfahren an die Berufungsgerichte zurückverwiesen.
Berufungsgericht war in diesem Fall das OLG Düsseldorf. Und dieses stellte im Juli 2017 fest, dass ARD und ZDF Einspeiseentgelte zu zahlen haben.

https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... t)%2016/13
Die Entgeltsetzung verstoße nicht gegen das kartellrechtliche Missbrauchsverbot des § 19 GWB; ebenso wenig sei ein Verstoß gegen die rundfunkrechtlichen Entgeltvorgaben des § 52d Rundfunkstaatsvertrag oder ein sog. Preishöhenmissbrauch festzustellen. Eine wirtschaftliche Übermacht der Klägerin im Verhältnis zu den beklagten Rundfunkanstalten bestehe nicht. Die Vertragsparteien unterlägen hinsichtlich der Signaleinspeisung einer wechselseitigen Abhängigkeit. Eine wettbewerbsrechtlich relevante Ausbeutung der Rundfunkanstalten liege nicht vor.
Dem Urteil des OLG Düsseldorf sind ARD und ZDF gefolgt und haben im April 2018 neue Einspeiseverträge mit Vodafone und Unitymedia ausgehandelt.
Darüber hinaus wurden Nachzahlungen in Höhe von 31 Millionen Euro an die beiden KNBs geleistet.

Das Deutschlandradio hat bis heute weder Nachzahlungen geleistet, noch einen neuen Einspeisevertrag unterzeichnet.
Optimierer
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Re: Unitymedia News

Beitrag von Optimierer »

Da würde ich mir als zwangsverkabelter aufmüpfiger Mieter im betroffenen Gebiet doch mal gleich eine dicke 7-Element UKW-Yagi auf den Balkon zimmern und wenn der Vermieter jammert, darauf hinweisen, daß mein Lieblingsprogramm DLF nicht mehr im Kabel ist und ich jetzt eine Alternative brauche. Dann möchte ich die Argumentation des Vermieters mal hören ;-)
freiwild
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Re: Unitymedia News

Beitrag von freiwild »

MainMan hat geschrieben: Fr 18. Jan 2019, 23:59 Wenn du zitierst, dann bitte vollständig.
OK, den Abschnitt habe ich übersehen, danke. Aber die Forderung kann ich genauso zurückgeben. Das OLG Düsseldorf hat im konkreten Fall entschieden, dass die Kündigung von ARD&ZDF unwirksam gewesen sei und deshalb weiterhin eine Zahlungspflicht von ARD&ZDF an die Kabelnetzbetreiber bestünde. Also genau so, was ich oben bereits geschrieben habe. Es hat außerdem entschieden, dass keine kartellrechtliche Übermacht der Kabelnetzbetreiber ARD&ZDF gegenüber bestünde, und es daher nicht so sei, dass der Einspeisevertrag von 2008 von vornherein unwirksam gewesen sei.

Im Grundsätzlichen, ob ARD&ZDF bei einer wirksamen Kündigung des Einspeisevertrags trotzdem Anspruch auf weitere Einspeisung gehabt hätten, hat das OLG Düsseldorf keine Entscheidung getroffen. (Es ist ja auch nicht Aufgabe von Oberlandesgerichten, hypothetische Fälle zu entscheiden, sondern konkrete.)
sup2a
Beiträge: 211
Registriert: Fr 31. Aug 2018, 17:16

Re: Unitymedia News

Beitrag von sup2a »

@optimierer : dein Vermieter wird dich auf DAB und vor allem das Internet hinweisen, dass du vermutlich auch hast. ;)
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