2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Alles zum Thema DAB(+) Digitalradio.
Manfred Z

Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von Manfred Z »

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Leipzig:

>> 06.06.2018 - Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wegen der Zuweisung von Übertragungskapazitäten für den zweiten bundesweiten Multiplex hat Erfolg

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Leipzig hat mit Beschluss vom 31.5.2018 dem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz eines unterlegenen Bewerbers im Rechtsstreit gegen die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien betreffend der Zuweisung von Übertragungskapazitäten für den zweiten bundesweiten Multiplex zur Verbreitung von Hörfunkangeboten im technischen Standard DAB+ an eine Mitbewerberin überwiegend stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Klage - 1 K 3261/17 - angeordnet. Entscheidend hierfür war u. a., dass das Auswahlverfahren nach § 51a Rundfunkstaatsvertrag unter Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Bewerber im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung eines knappen Gutes erfolgt ist und mithin ein wesentlicher Verfahrensfehler vorgelegen hat.

Gegen den Beschluss - 1 L 1338/17 - steht den Beteiligten die Beschwerde an das Sächsische Oberverwaltungsgericht zu. <<

Das Gericht sieht offenbar gute Aussichten für einen Erfolg im Hauptverfahren.

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MDR:

>> Verwaltungsgerichte durch Asylverfahren überlastet

Am Leipziger Verwaltungsgericht werden im Stundentakt Asylverfahren verhandelt. Das ist keine Seltenheit: Die Verwaltungsgerichte in ganz Deutschland sind überlastet - das belegen aktuelle Zahlen. Zwar haben die Länder inzwischen mehr Richter eingestellt - das allein reicht anscheinend nicht, um der Flut an Klagen gerecht zu werden. <<

https://www.mdr.de/sachsen/verwaltungsg ... en100.html

Unwichtiges wie der Streit um den Bundesmux muss warten.
FrankSch

Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von FrankSch »

Manfred Z hat geschrieben: Das Gericht sieht offenbar gute Aussichten für einen Erfolg im Hauptverfahren.
Selbst wenn die Ausschreibung für nichtig erklärt wird, und wiederholt werden muss. Was würde das ändern? Oder glaubt jemand ernsthaft, der ganzen Rummel und Stress der Göpel verursacht hat, würde seine Chancen auch nur um ein µ verbessern? Ich vermute sogar eher, das komplette Gegenteil wird der Fall sein, und das Ergebnis wird noch deutlicher pro "Antenne Deutschland" ausfallen. Das ganze Verfahren bringt nichts, außer immensen Zeitverlust.
Zwölf

Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von Zwölf »

DH0GHU hat geschrieben:
jug hat geschrieben: Nun kann man erst mal seine Landesmuxe in Ruhe aufbauen und alle sind,Dank an Hr. Göpel, glücklich.
Ganz ehrlich: Ja. Der Göpel-BuMux und selbst der von Antenne Deutschland hätten vermutlich eine deutlich geringe Flächendeckung bekommen als z.B. die heutigen bayrischen Muxe - mit der Folge, dass z.B. hier in meiner Heimatregion Programme wie Rockantenne mit üblichen Werksradios nicht mehr mobil vernünftig empfangbar gewesen wären.
Ich bin mehr als froh, dass es nun erst mal keine Migration von Programmen aus dem gut ausgebauten 10A in einen Bundesmux 2 gibt. Von mir aus kann das so bleiben. Zumal nun Landesmuxe eher gefüllt und somit realisiert/ausgebaut werden können, wenn potentielle bundesweite Anbieter in diesen "parken".
Dass die Situation in Bundesländern wie NRW und NDS eine andere ist, und für dort ein BuMux2 ein Gewinn wäre, ist mir klar. Aber warum sollten wir hier im Süden unter deren Blockadehaltung leiden müssen?
Mit dem BuMux2 hätten vlt. ein, zwei Programme von den Regionalmuxen in den BuMux2 gewechselt; die frei werdenden Plätze wären ausgeschrieben worden und von Arabella usw. beerbet worden, während wohl min. 60% der Bayern noch bis zu 14 neue Programme über den BuMux2 bekommen hätten. In diesem Zusammenhang von leiden zu sprechen finde ich etwas übertrieben. Wenn man sein DAB-Glück von einzelnen bestimmten Markt-Akteuren wie Rock Antenne abhängig macht, hätten viele natürlich Pecht gehabt - aber beim Privatradio gibt's nunmal keine Bestandsgarantie (Stichwort KissFM, LoungeFM und 90elf).
M1905

Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von M1905 »

Zwölf hat geschrieben:
DH0GHU hat geschrieben:
jug hat geschrieben: Nun kann man erst mal seine Landesmuxe in Ruhe aufbauen und alle sind,Dank an Hr. Göpel, glücklich.
Ganz ehrlich: Ja. Der Göpel-BuMux und selbst der von Antenne Deutschland hätten vermutlich eine deutlich geringe Flächendeckung bekommen als z.B. die heutigen bayrischen Muxe - mit der Folge, dass z.B. hier in meiner Heimatregion Programme wie Rockantenne mit üblichen Werksradios nicht mehr mobil vernünftig empfangbar gewesen wären.
Ich bin mehr als froh, dass es nun erst mal keine Migration von Programmen aus dem gut ausgebauten 10A in einen Bundesmux 2 gibt. Von mir aus kann das so bleiben. Zumal nun Landesmuxe eher gefüllt und somit realisiert/ausgebaut werden können, wenn potentielle bundesweite Anbieter in diesen "parken".
Dass die Situation in Bundesländern wie NRW und NDS eine andere ist, und für dort ein BuMux2 ein Gewinn wäre, ist mir klar. Aber warum sollten wir hier im Süden unter deren Blockadehaltung leiden müssen?
Mit dem BuMux2 hätten vlt. ein, zwei Programme von den Regionalmuxen in den BuMux2 gewechselt; die frei werdenden Plätze wären ausgeschrieben worden und von Arabella usw. beerbet worden, während wohl min. 60% der Bayern noch bis zu 14 neue Programme über den BuMux2 bekommen hätten. In diesem Zusammenhang von leiden zu sprechen finde ich etwas übertrieben. Wenn man sein DAB-Glück von einzelnen bestimmten Markt-Akteuren wie Rock Antenne abhängig macht, hätten viele natürlich Pecht gehabt - aber beim Privatradio gibt's nunmal keine Bestandsgarantie (Stichwort KissFM, LoungeFM und 90elf).

Wie geil wäre das wenn Lounge FM auf DAB zurück kommen würde......:cheers:
DABM

Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von DABM »

Heute meldet Satellifax:

Medienanstalten könnten in Revision gehen
Die Landesmedienanstalten wollen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig zum zweiten DAB+ Bundesmux nicht akzeptieren. Die zuständige Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk (SLM) könnte in Berufung gehen und vor das Oberverwaltungsgericht in Bautzen ziehen. Das erfuhr SatelliFax am Rande der Fachmesse Anga Com. Das Gericht hatte - wie berichtet - im Eilverfahren des bei der Lizenzvergabe unterlegnenen Bewerbers DABP um den Investor Steffen Göpel gegen die Zuweisungsentscheidung der Gremienvorsitzendenkonferenz der Medienanstalten (GVK) die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt. Der Anbieter Antenne Deutschland (Absolut Radio/Media Broadcast), der von den Landesmedienanstalten im November 2017 lizenziert wurde, kann daher nicht wie geplant auf Sendung gehen. Bis zu einer Entscheidung können nun Jahre vergehen. Das wollen die Landesmedienanstalten in jedem Fall verhindern. Auch Antenne Deutschland selbst prüft laut eigenen Angaben alle juristischen Möglichkeiten.

Quelle (n): www.satellifax.de
RudiP

Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von RudiP »

DABM hat geschrieben: Heute meldet Satellifax:

Medienanstalten könnten in Revision gehen
Die Landesmedienanstalten wollen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig zum zweiten DAB+ Bundesmux nicht akzeptieren. Die zuständige Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk (SLM) könnte in Berufung gehen und vor das Oberverwaltungsgericht in Bautzen ziehen. Das erfuhr SatelliFax am Rande der Fachmesse Anga Com. Das Gericht hatte - wie berichtet - im Eilverfahren des bei der Lizenzvergabe unterlegnenen Bewerbers DABP um den Investor Steffen Göpel gegen die Zuweisungsentscheidung der Gremienvorsitzendenkonferenz der Medienanstalten (GVK) die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt. Der Anbieter Antenne Deutschland (Absolut Radio/Media Broadcast), der von den Landesmedienanstalten im November 2017 lizenziert wurde, kann daher nicht wie geplant auf Sendung gehen. Bis zu einer Entscheidung können nun Jahre vergehen. Das wollen die Landesmedienanstalten in jedem Fall verhindern. Auch Antenne Deutschland selbst prüft laut eigenen Angaben alle juristischen Möglichkeiten.

Quelle (n): www.satellifax.de
Es geht wohl nicht um ein Urteil, sondern um die aufschiebende Wirkung vermutlich einer einstweiligen Verfügung. Das Hauptsacheverfahren kommt erst noch. Dort wird dann ein Urteil gesprochen. Dagegen gibt es dann, egal wie es ausgeht, vermutlich Berufung und dann im nächsten Schritt Revision. Haben wir in unseren Reihen einen Juristen, der das mal ganz genau erklären kann. Die gesamte Presse ist ja da leider sehr oberflächlich.
Habakukk

Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von Habakukk »

RudiP hat geschrieben: Es geht wohl nicht um ein Urteil, sondern um die aufschiebende Wirkung vermutlich einer einstweiligen Verfügung. Das Hauptsacheverfahren kommt erst noch. Dort wird dann ein Urteil gesprochen. Dagegen gibt es dann, egal wie es ausgeht, vermutlich Berufung und dann im nächsten Schritt Revision.
Wenn ich das richtig verstehe, möchten die Landesmedienanstalten und Antenne Deutschland also erwirken, dass Antenne Deutschland erst mal auf Sendung gehen kann, egal wie lange nebenher vor Gericht noch gestritten wird.
Spacelab

Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von Spacelab »

Ich bin mal gespannt ob das so durchgeht. Das könnte zum Präzedenzfall werden. Denn bisher war es immer so das alle Parteien zum stillhalten gezwungen wurden damit sich keiner einen, wie auch immer gearteten, Wettbewerbsvorteil verschaffen konnte.
zerobase now

Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von zerobase now »

Habakukk hat geschrieben: Wenn ich das richtig verstehe, möchten die Landesmedienanstalten und Antenne Deutschland also erwirken, dass Antenne Deutschland erst mal auf Sendung gehen kann, egal wie lange nebenher vor Gericht noch gestritten wird.
Was auch vernünftig wäre, aber ich bin da auch eher skeptisch. Das Gericht hat dies ja schon explizit abgelehnt.
Spacelab

Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von Spacelab »

Ich bin mir noch nicht so ganz sicher ob das so vernünftig wäre. Denn das würde den Wettbewerb doch schon sehr stark verzerren. Denn, um mal bei dem Beispiel BuMux2 zu bleiben, buchen Werbepartner natürlich Werbezeiten bei demjenigen der bereits auf Sendung ist und nicht bei dem der eventuell irgendwann mal auf Sendung gehen könnte. Außerdem könnte Antenne Deutschland irgendwann natürlich auch mit der Argument kommen "Wenn ihr uns jetzt absägt dann stehen X Arbeitsplätze auf dem Spiel". Und das kann ich Entscheidung der Richter erheblich beeinflussen. Also so argumentierte die Rechtssprechung bisher wenn es um solche bzw. ähnliche Streitfälle ging. Deshalb wurde irgendwann eingeführt das keiner der Beteiligten am Status Quo etwas ändern darf. Insgeheim muss ich natürlich schon zugeben das ich es begrüßen würde wenn man gerade in diesem Falle von dieser Methodik abweichen würde.
Habakukk

Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von Habakukk »

zerobase now hat geschrieben:
Habakukk hat geschrieben: Wenn ich das richtig verstehe, möchten die Landesmedienanstalten und Antenne Deutschland also erwirken, dass Antenne Deutschland erst mal auf Sendung gehen kann, egal wie lange nebenher vor Gericht noch gestritten wird.
Was auch vernünftig wäre, aber ich bin da auch eher skeptisch. Das Gericht hat dies ja schon explizit abgelehnt.
Deshalb will man ja wohl in Revision gehen, damit sich das nächsthöhere Gericht nochmal damit befassen kann.

Aber wie Rudi schon schrieb, wir bräuchten mal einen Juristen hier im Forum, der sich mit den ganzen Details WIRKLICH auskennt.
Spacelab

Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von Spacelab »

Ich befürchte der kann dir kann dir auch nicht mehr sagen. Wie es jetzt weiter geht liegt ganz in den Händen der zuständigen Gerichte. Auch wenn es unsereins nervt, aber es bleibt uns nichts anderes übrig als abzuwarten.
cappu62

Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von cappu62 »

Spacelab hat geschrieben: Ich befürchte der kann dir kann dir auch nicht mehr sagen. Wie es jetzt weiter geht liegt ganz in den Händen der zuständigen Gerichte. Auch wenn es unsereins nervt, aber es bleibt uns nichts anderes übrig als abzuwarten.
Auch im Eilverfahren gibt es mehrere Instanzen. Das eilverfahren endete mit Beschluss, dagegen kann Beschwerde eingelegt werden.

Nach meiner Einschätzung wurde bei der Vergabe ein kapitaler Bock geschossen, d.h. ein wesentlicher Fehler gemacht. Sonst hätte es keine gerichtliche Eilanordnung gegeben.
Stellt euch diese Situation im Geschäftsleben vor: keiner könnte sich mehr auf eine Entscheidung verlassen, wenn er immer mit Aufhebung bedroht würde.
Renault

Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von Renault »

Dehnmedia hat geschrieben: 4.7.2018 • Digitalradio: Beschwerde gegen Bundesmux-Urteil eingelegt
Im Rechtsstreit um den zweiten nationalen DAB+-Multiplex haben sowohl die sächsische Medienanstalt SLM als auch die Antenne Deutschland GmbH Beschwerde gegen das Urteil zur „aufschiebenden Wirkung“ eingelegt. Das bestätigt Martin Deitenbeck, Präsident der bei dem Zulassungsverfahren für die Medienanstalten federführenden SLM, auf Nachfrage von dehnmedia. Für die mündliche Verhandlung hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen noch noch keinen Termin veröffentlicht.
Die „aufschiebende Wirkung“ verhindert den kurzfristigen Start des zweiten Bundesmuxes bis zu einem letztinstanzlichen Urteil. Gegen die Vergabe an das Konsortium Antenne Deutschland hatte der unterlegene Bewerber DABP GmbH geklagt.
M1905

Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von M1905 »

Renault hat geschrieben:
Dehnmedia hat geschrieben: 4.7.2018 • Digitalradio: Beschwerde gegen Bundesmux-Urteil eingelegt
Im Rechtsstreit um den zweiten nationalen DAB+-Multiplex haben sowohl die sächsische Medienanstalt SLM als auch die Antenne Deutschland GmbH Beschwerde gegen das Urteil zur „aufschiebenden Wirkung“ eingelegt. Das bestätigt Martin Deitenbeck, Präsident der bei dem Zulassungsverfahren für die Medienanstalten federführenden SLM, auf Nachfrage von dehnmedia. Für die mündliche Verhandlung hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen noch noch keinen Termin veröffentlicht.
Die „aufschiebende Wirkung“ verhindert den kurzfristigen Start des zweiten Bundesmuxes bis zu einem letztinstanzlichen Urteil. Gegen die Vergabe an das Konsortium Antenne Deutschland hatte der unterlegene Bewerber DABP GmbH geklagt.

Hoffentlich sind sie erfolgreich mit der Beschwerde.
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