2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

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Seltener Besucher

Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von Seltener Besucher »

In NRW hat der Weg über die Gerichte auch geholfen. Der Wettbewerber nicht on Air. Jetzt wird das LMG NRW geändert und alle Frequenzen gehen an die Verleger incl. der begehrten 103,0 MHz in Bielefeld. Hier wird man versuchen Formfehler zu finden.
Hallenser

Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von Hallenser »

Folgende Aussage wurde seitens der SLM in Rahmen der IFA getätigt. Das ganze war doch mit Antenne Deutschland doch schon durch,nur offenbar doch nicht !?

Plattformbetreiber für zweiten Bundesmux: “Es kann nur einen geben”


Unterstützung kommt auch von Seiten der Landesmedienanstalten. Ein Signal dafür ist die gemeinsame Ausschreibung für die Veranstaltung einer zweiten bundesweiten DAB+-Plattform. Kanäle die darüber ausstrahlen können im gesamten Bundesgebiet gehört werden, wie bislang die Kanäle des Deutschlandradios oder ENERGY Digital. „Wir haben uns alle dafür eingesetzt, dass die Ministerpräsidenten uns Kapazitäten zuweisen für einen zweiten Bundesmux“, sagt Martin Deitenbeck. Er ist Geschäftsführer der sächsischen Landesmedienanstalt (SLM). „Der zweite Bundesmux war bisher frequenztechnisch noch gar nicht leistbar, sodass alle Bundesländer ihre jeweiligen Landesbedeckungen abgegeben haben, um den erstmal zu realisieren.“ Auf die Ausschreibung liegen insgesamt noch drei Bewerbungen für den Betrieb der Plattform vor, Deitenbeck erhofft sich eine Zulassungsentscheidung bis Ende des Jahres.
http://www.radioszene.de/112251/digital ... 7-dab.html
Jelvert

Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von Jelvert »

Martin Deitenbeck,Geschäftsführer der sächsischen Landesmedienanstalt (SLM):
Auf die Ausschreibung liegen insgesamt noch drei Bewerbungen für den Betrieb der Plattform vor, Deitenbeck erhofft sich eine Zulassungsentscheidung bis Ende des Jahres.
„Wenn Sie eine Auswahlentscheidung treffen, bleiben, wenn drei im Ring sind, logischerweise zwei vor der Tür stehen. Das gefällt keinem.“ Um einen reibungslosen Start des Betriebes zu ermöglichen, arbeite man an einer entsprechenden juristischen Lösung, so Deitenbeck.
Wenn das Interview dieser Tage geführt wurde, kann man nicht daran glauben, dass der Geschäftsführer der SLM nichts von der bereits erfolgten Vergabe weiß.

Für mich liest sich das bald so, bei der Zulassungsentscheidung ist nicht alles gerichtsfest abgelaufen und man tut jetzt gegenüber der Öffentlichkeit, als wenn es die bisher auch noch gar nicht gab. Bei der Zulassung soll jetzt zunächst eine juristische Lösung gefunden werden, um weitere Klagen der beiden Unterlegenen zu verhindern.
Habakukk

Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von Habakukk »

Das ist eigentlich nur so zu interpretieren, dass man sich nochmal richtig Zeit dafür nimmt, die Entscheidung pro Antenne Deutschland so wasserdicht zu forumlieren, dass keine Klage Aussicht auf Erfolg hat und man so vielleicht lange juristische Auseinandersetzungen durch alle Instanzen verhindern kann. Das geht logischerweise nicht von heute auf morgen. Hoffen wir, dass sie da guten juristischen Beistand haben.
zerobase now

Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von zerobase now »

Habakukk hat geschrieben: die Entscheidung pro Antenne Deutschland so wasserdicht zu forumlieren, dass keine Klage Aussicht auf Erfolg hat und man so vielleicht lange juristische Auseinandersetzungen durch alle Instanzen verhindern kann.
Kann man leider nicht verhindern. Göppel ist nunmal ein schlechter Verlierer und der wird sicherlich Klage erheben, so oder so. Jetzt will vergehen wieder Monate ohne das was passiert. Insgesamt verstehe ich das Interview auch nicht, die Entscheidung ist doch längst gefallen oder will man die wieder rückgängig machen? Der Mann spricht in Rätseln.
Habakukk

Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von Habakukk »

An dem Beschluss, dass Antenne Deutschland Plattformbetreiber werden soll, sollte sich eigentlich aber nichts mehr ändern. Alles andere würde mich jetzt wundern, immmerhin gab es ja auch bereits eine PM der Landesmedienanstalten hierzu:
http://www.die-medienanstalten.de/press ... tenne.html

Ist halt immer die Frage, was man als "Entscheidung" versteht: die Abstimmung und den Beschluss der Gremienvorsitzendenkonferenz der Medienanstalten von Anfang Juni, oder den endgültigen Zulassungsbescheid, indem das ganze formal abgesegnet und begründet wird und wohl auch erst dann rechtswirksam wird.

Den Beschluss gab es Anfang Juni, der Zulassungsbescheid ist bis heute noch nicht raus und wird wohl dem Interview zufolge auch noch bis Jahresende auf sich warten lassen.
Manfred Z

Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von Manfred Z »

Noch einmal die Fakten:

1. Es wurden vier Angebote abgegeben.
2. Die Einigungsgespräche zwischen den vier Anbietern scheitern.
3. Zwei der Anbieter legen ein neues gemeinsames Angebot vor (nach Ablauf der Bewerbungsfrist).
4. Die GVK wählt dies neue Angebot aus.

Fragen:
Auf welcher Rechtsgrundlage durften zwei der vier Bewerber ein neues Angebot vorlegen?
Hätte die GVK nicht aus den vier ursprünglichen Angeboten auswählen müssen?
Seltener Besucher

Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von Seltener Besucher »

Manfred Z hat geschrieben: Auf welcher Rechtsgrundlage durften zwei der vier Bewerber ein neues Angebot vorlegen?
Hätte die GVK nicht aus den vier ursprünglichen Angeboten auswählen müssen?
Auf dieser:

21.03.2017
ZAK-Pressemitteilung 08/2017; Zweiter bundesweiter DAB+-Multiplex: ZAK leitet Verständigungsverfahren ein
http://www.die-medienanstalten.de/press ... erfah.html

Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien
(Rundfunkstaatsvertrag - RStV) vom 31. August 1991
in der Fassung des Achtzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge in Kraft seit 1. Januar 2016

§ 51a Zuweisung von drahtlosen Übertragungskapazitäten an private Anbieter durch die zuständige Landesmedienanstalt
  1. Übertragungskapazitäten für drahtlose bundesweite Versorgungsbedarfe privater Anbieter können Rundfunkveranstaltern, Anbietern von vergleichbaren Telemedien oder Plattformanbietern durch die zuständige Landesmedienanstalt zugewiesen werden.
  2. Werden den Landesmedienanstalten Übertragungskapazitäten zugeordnet, bestimmen sie unverzüglich Beginn und Ende einer Ausschlussfrist, innerhalb der schriftliche Anträge auf Zuweisung von Übertragungskapazitäten gestellt werden können. Beginn und Ende der Antragsfrist, das Verfahren und die wesentlichen Anforderungen an die Antragstellung, insbesondere wie den Anforderungen dieses Staatsvertrages zur Sicherung der Meinungsvielfalt und Angebotsvielfalt genügt werden kann, sind von den Landesmedienanstalten zu bestimmen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen (Ausschreibung).
  3. Kann nicht allen Anträgen auf Zuweisung von Übertragungskapazitäten entsprochen werden, wirkt die zuständige Landesmedienanstalt auf eine Verständigung zwischen den Antragstellern hin. Kommt eine Verständigung zustande, legt sie diese ihrer Entscheidung über die Aufteilung der Übertragungskapazitäten zu Grunde, wenn nach den vorgelegten Unterlagen erwartet werden kann, dass in der Gesamtheit der Angebote die Vielfalt der Meinungen und Angebotsvielfalt zum Ausdruck kommt.
  4. Lässt sich innerhalb der von der zuständigen Landesmedienanstalt zu bestimmenden angemessenen Frist keine Einigung erzielen oder entspricht die vorgesehene Aufteilung voraussichtlich nicht dem Gebot der Meinungsvielfalt und Angebotsvielfalt, weist die zuständige Landesmedienanstalt dem Antragssteller die Übertragungskapazität zu, der am ehesten erwarten lässt, dass sein Angebot
    1. die Meinungsvielfalt und Angebotsvielfalt fördert,
    2. auch das öffentliche Geschehen, die politischen Ereignisse sowie das kulturelle Leben darstellt und
    3. bedeutsame politische, weltanschauliche und gesellschaftliche Gruppen zu Wort kommen lässt.
    In die Auswahlentscheidung ist ferner einzubeziehen, ob das Angebot wirtschaftlich tragfähig erscheint sowie Nutzerinteressen und -akzeptanz hinreichend berücksichtigt. Für den Fall, dass die Übertragungskapazität einem Anbieter einer Plattform zugewiesen werden soll, ist des Weiteren zu berücksichtigen, ob das betreffende Angebot den Zugang von Fernseh- und Hörfunkveranstaltern sowie Anbietern von vergleichbaren Telemedien einschließlich elektronischer Programmführer zu angemessenen Bedingungen ermöglicht und den Zugang chancengleich und diskriminierungsfrei gewährt.
  5. Die Zuweisung von Übertragungskapazitäten erfolgt für die Dauer von zehn Jahren. Eine einmalige Verlängerung um zehn Jahre ist zulässig. Die Zuweisung ist sofort vollziehbar. Wird eine zugewiesene Übertragungskapazität nach Ablauf von zwölf Monaten nach Zugang der Zuweisungsentscheidung nicht genutzt, kann die zuständige Landesmedienanstalt die Zuweisungsentscheidung nach § 38 Abs. 4 Nr. 2b widerrufen. Auf Antrag des Zuweisungsempfängers kann die Frist verlängert werden.
Wenn also Anbieter A in seinem Antrag 16 Programmplätze nutzen wollte und der Anbieter B in seinem Antrag 16 Programmplätze, dann kann die Einigung nicht so aussehen, dass beide 32 Programmplätze belegen. Sie müssen ihr Angebot abändern. Das ist erfolgt. Das Gericht muss entscheiden, ob diese Praxis vom Gesetz gedeckt ist. Wenn sich zwei Anbieter einigen, kommt sicherlich ein Antrag dabei heraus, der anders ist als der ursprünglicher Antrag. Was ist daran nicht zu verstehen?
Manfred Z

Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von Manfred Z »

Bedeutet eine Einigung nicht, dass sich alle Bewerber einigen?
FrankSch

Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von FrankSch »

Habakukk hat geschrieben: Den Beschluss gab es Anfang Juni, der Zulassungsbescheid ist bis heute noch nicht raus und wird wohl dem Interview zufolge auch noch bis Jahresende auf sich warten lassen.
Der ursprünglich geplanten Sendestart 2. Quartal 18 wird damit immer unwahrscheinlicher.
Seltener Besucher

Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von Seltener Besucher »

Manfred Z hat geschrieben: Bedeutet eine Einigung nicht, dass sich alle Bewerber einigen?
In den meisten Erklärungen findet man die Definition, dass es „zwei übereinstimmende Willenserklärungen“ sein müssen. Ob es aus der Gesetzeslage herauszulesen ist, dass sich alle Antragsteller einigen müssen, ist für mich nicht erkennbar. Ich bin aber kein Jurist. Dafür haben wir Richter, die genau diese Frage klären könnten.
102.1

Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von 102.1 »

FrankSch hat geschrieben:
Habakukk hat geschrieben: Den Beschluss gab es Anfang Juni, der Zulassungsbescheid ist bis heute noch nicht raus und wird wohl dem Interview zufolge auch noch bis Jahresende auf sich warten lassen.
Der ursprünglich geplanten Sendestart 2. Quartal 18 wird damit immer unwahrscheinlicher.
Wuerden wir hier ueber eine Umstellung auf einen neuen Standard im Fernsehen reden, waere der Termin fix.

Bei Radio herrschen in Deutschland andere Standards, kommunizierte Termine werden nicht zwingend gehalten, - soll heisen, es gibe weniger Interesse der Veranstalter den neuen Standard an die Nutzer weiterzugeben. Also warum sollte dies beim zweiten Bundesmux anders sein.

Ich wuerde eher mit Dezember 2018 rechnen, und dies ist noch optimistisch.
DH0GHU

Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von DH0GHU »

Auch im Fernsehen würde das Klagerecht gelten, wenn eine Ausschreibung aus Sicht von Teilnehmern nicht rechtskonform verlaufen würde.
102.1

Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von 102.1 »

DH0GHU hat geschrieben: Auch im Fernsehen würde das Klagerecht gelten, wenn eine Ausschreibung aus Sicht von Teilnehmern nicht rechtskonform verlaufen würde.
Von dieser Seite habe ich dies nicht betrachtet, sondern nur rein von der geschaeftlichen Seite.

Ein Grund fuer den Erfolg von DAB in UK ist dass dort im Radio mehr Geld dahinter ist, als in Deutschland, daher ist von Grundauf das Interesse groesser.

Dies hat etwa mit den Sportuebertragungen zu tun, die im Radio komplett Berichtet werden, dies nicht nur auf BBC Radio 5 sondern auch auf TalkSports, und selbst BBC Radio 4 uebertraegt Sport in kompletter Laenge.

In Deutschland konnte sich bisher niemand wirklich in diesem Umfeld etablieren, wie etwa in UK.

Sport ist in Deutschland eigentlich nur im Fernsehen praesent, - auch in den Kopefen der Menschen Niemand in Deutschland wuerde sich ein Bundesliga Spiel komplett im Radio anhoeren.
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Habakukk

Re: 2. DAB+ - Bundesmux - Planungen und Aktuelles

Beitrag von Habakukk »

Gut, aber die Bundesliga-Konferenz der ARD auf den diversen Hörfunkwellen hat m.E. schon einen recht hohen Stellenwert. Aber sicher nicht vergleichbar mit UK.
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