quo vadis Radio Bremen? (Zeitungsartikel)

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Bruder_M

quo vadis Radio Bremen? (Zeitungsartikel)

Beitrag von Bruder_M »

Moin,

im Weser-Kurier war ein Artikel über Radio Bremen: http://www.weser-kurier.de/bremen/breme ... 17726.html

Beste Grüße. Marek
dab_4

Re: quo vadis Radio Bremen? (Zeitungsartikel)

Beitrag von dab_4 »

Bruder_M hat geschrieben: im Weser-Kurier war ein Artikel über Radio Bremen: http://www.weser-kurier.de/bremen/breme ... 17726.html
Seltsam: Keiner der Gesprächspartner bemerkt, dass Bremen Next ja schon seit 2013 über Antenne empfangen werden kann, nämlich über DAB+.
iro

Re: quo vadis Radio Bremen? (Zeitungsartikel)

Beitrag von iro »

dab_4 hat geschrieben:
Bruder_M hat geschrieben: im Weser-Kurier war ein Artikel über Radio Bremen: http://www.weser-kurier.de/bremen/breme ... 17726.html
Seltsam: Keiner der Gesprächspartner bemerkt, dass Bremen Next ja schon seit 2013 über Antenne empfangen werden kann, nämlich über DAB+.
Seltsam: keiner der Forenteilnehmer bemerkt, daß es hierbei nicht um Bremen Next-ALT geht, welches als liebloser Audio-Stream via DAB+ läuft, sondern um ein neu zu startendes multimediales Angebot Bremen Next-NEU geht, welches noch gar nicht genehmigt wurde.
dab_4

Re: quo vadis Radio Bremen? (Zeitungsartikel)

Beitrag von dab_4 »

iro hat geschrieben:
dab_4 hat geschrieben:
Bruder_M hat geschrieben: im Weser-Kurier war ein Artikel über Radio Bremen: http://www.weser-kurier.de/bremen/breme ... 17726.html
Seltsam: Keiner der Gesprächspartner bemerkt, dass Bremen Next ja schon seit 2013 über Antenne empfangen werden kann, nämlich über DAB+.
Seltsam: keiner der Forenteilnehmer bemerkt, daß es hierbei nicht um Bremen Next-ALT geht, welches als liebloser Audio-Stream via DAB+ läuft, sondern um ein neu zu startendes multimediales Angebot Bremen Next-NEU geht, welches noch gar nicht genehmigt wurde.
Im Artikel ist weder von "Bremen Next-ALT" noch von "Bremen Next-NEU" die Rede, sondern von "Bremen Next". Und das gibt's schon seit 2013 über Antenne (DAB+).
Anonymer Teilnehmer

Re: quo vadis Radio Bremen? (Zeitungsartikel)

Beitrag von Anonymer Teilnehmer »

Nun ja, im Artikel redet der Herr aber auch gekonnt um den heißen Brei, selbst wenn man sich mit der Materie befasst wie unsereins weiß man nicht unbedingt worauf er eigentlich hinauswill:
Weyrauch hat geschrieben: Ab wann wird man Ihr neues Jugendprogramm „Next“ über die Antenne empfangen können?

Wir sprechen nicht von einem Programm, sondern von einem Angebot. Bei einem neuen Programm denkt man als erstes an ein lineares Radio- oder Fernsehprogramm. Mit Bremen Next wollen wir aber junge Menschen zwischen 15 und 25 vor allem auf ihren Smartphones erreichen. Das klappt über Videos, über Bilder und natürlich auch über Musik.

Deswegen: Radio wird zwar ein Teil dessen sein, was wir vorhaben. Wir werden unsere Inhalte aber so entwickeln, dass sie auf Instagram, Snapchat oder Whatsapp genauso gut funktionieren. Sobald das Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist, starten wir. Das wird noch in diesem Jahr sein – natürlich auch mit einem terrestrischen Ausspielweg für den Radioteil, wobei wir noch nicht sagen können, ob wir dies digital über DAB+ machen werden, eine UKW-Frequenz nutzen oder beides.
iro

Re: quo vadis Radio Bremen? (Zeitungsartikel)

Beitrag von iro »

Im Artikel ist weder von "Bremen Next-ALT" noch von "Bremen Next-NEU" die Rede, sondern von "Bremen Next". Und das gibt's schon seit 2013 über Antenne (DAB+).
Es gibt seit 2013 ein (Web)Angebot Bremen Next als Ableger von Bremen Vier (guck mal auf der Seite http://www.radiobremen.de/bremennext/ oben rechts in der Ecke steht immer noch Bremen vier...) Das ist das, was ich als Bremen Next-ALT bezeichnete. Es ist kein "Programm" im Sinne des erst im März geänderten RB-Gesetzes und auch nicht in der vorher gültigen Version, sondern läuft als Webangebot bzw. Telemediendienst und zusätzlich wird wohl die Verbreitung über DAB+ toleriert.

"Sobald das Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist, starten wir."
Erst nach diesem Genehmigungsverfahren ist es ein richtiges "Programm", hat zwar den gleichen Namen wie vorher, aber eine andere rechtliche Basis. Das ist dann das, was ich mit Bremen Next-NEU bezeichnete, ein richtiges "Programm" im Sinne des Gesetzes. Und mit diesem Status "Programm" darf man dann auch die Austausch-Regelung des RB-Gesetzes ( §4 (6) ) in Anspruch nehmen, in der nur von "terrestrisch" die Rede ist, aber nicht zwischen analog und digital unterschieden wird.
Dieses "Programm" gibt es aber noch nicht, auch nicht über DAB+.
Das, was Du jetzt via DAB+ hörst, hört sich an wie ein Programm - ist aber keines.
Habakukk

Re: quo vadis Radio Bremen? (Zeitungsartikel)

Beitrag von Habakukk »

Erinnert mich alles ein wenig an die Entstehungsgeschichte von DASDING vom SWR. Das lief ja auch schon einige Zeit als multimediales Telemedien-Irgendwas mit meistens Nonstop-Musik, damals über ASTRA Digitalradio und ich glaube DAB-alt.

Erst nach 1-2 Jahren erfolgte dann der *offizielle* Start als Jugendradio. Ich weiß nicht, ob die erst Zeit als nahezu ausschließliches Nonstop-Musikprogramm heute dazu gerechnet werden.
Anonymer Teilnehmer

Re: quo vadis Radio Bremen? (Zeitungsartikel)

Beitrag von Anonymer Teilnehmer »

Dürfen sich die ARD-Anstalten denn abgesehen von der Programm-Limitierung weitere Frequenzen koordinieren lassen oder muss auf vorhandenen Frequenzen gesendet werden?

Konkret geht es mir um die Nutzung der 96,7 / 95,0 in Bremen, wird man eine von denen nehmen müssen oder dürfte man dann auf einer ganz neuen QRG Bremen Next veranstalten da FHE und NDR Info ja nur verbreitet werden bzw. eine Beteiligung besteht?
iro

Re: quo vadis Radio Bremen? (Zeitungsartikel)

Beitrag von iro »

RB darf vier Programme auf UKW und hat in Bremen mit 88.3 / 93.8 / 96.7 /101.2 auch vier gute Frequenzen.
Wenn FHE nicht mehr als eigenes Programm gerechnet wird, hat man immer noch 4 Frequenzen, von denen dann eben eine frei wird. Für Bremen Next.
Warum auch sollte RB die Ausstrahlungskosten für ein Programm übernehmen, welches man nicht (mit)veranstaltet?
Die 95.0 dürfte aussen vor sein, da "Bremen 5"/NDR Info programmrechtlich nichts mit Radio Bremen zu tun haben, abgesehen vom zeitweiligen Label und vermutlich der technischen Abwicklung. Die Bürgerschaft wird ihren Kanal wohl auch gar nicht hergeben wollen.

Ich gehe aber davon aus, daß man mit der Rechnung "FHE veranstalten wir ja gar nicht" nicht durchkommt. Immerhin macht dort RB ja zumindest noch das ganze Wochenende. Wenn dann also Bremen Next unbedingt als 4. Welle auf UKW soll, muss FHE als weiterhin "veranstaltetes" Programm den Platz des 5. erlaubten (aber nur digitalterrestisch) Programms übernehmen, würde also auf DAB abgeschoben werden.
Die 95.6 bzw. 96.1 wird RB nicht bekommen. Es würde sowieso ein Pedant in Bremerhafen benötigt.
dab_4

Re: quo vadis Radio Bremen? (Zeitungsartikel)

Beitrag von dab_4 »

iro hat geschrieben:
Es gibt seit 2013 ein (Web)Angebot Bremen Next als Ableger von Bremen Vier (guck mal auf der Seite http://www.radiobremen.de/bremennext/ oben rechts in der Ecke steht immer noch Bremen vier...) Das ist das, was ich als Bremen Next-ALT bezeichnete. Es ist kein "Programm" im Sinne des erst im März geänderten RB-Gesetzes und auch nicht in der vorher gültigen Version, sondern läuft als Webangebot bzw. Telemediendienst und zusätzlich wird wohl die Verbreitung über DAB+ toleriert.

"Sobald das Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist, starten wir."
Erst nach diesem Genehmigungsverfahren ist es ein richtiges "Programm", hat zwar den gleichen Namen wie vorher, aber eine andere rechtliche Basis. Das ist dann das, was ich mit Bremen Next-NEU bezeichnete, ein richtiges "Programm" im Sinne des Gesetzes. Und mit diesem Status "Programm" darf man dann auch die Austausch-Regelung des RB-Gesetzes ( §4 (6) ) in Anspruch nehmen, in der nur von "terrestrisch" die Rede ist, aber nicht zwischen analog und digital unterschieden wird.
Dieses "Programm" gibt es aber noch nicht, auch nicht über DAB+.
Das, was Du jetzt via DAB+ hörst, hört sich an wie ein Programm - ist aber keines.
Ich bitte noch um ein paar Erklärungen zum Radio-Bremen-Gesetz:
Radio-Bremen-Gesetz hat geschrieben:§4 (1) Die Anstalt veranstaltet im Hörfunk vier Programme.
Welche vier Programme sind das zurzeit?
Radio-Bremen-Gesetz hat geschrieben:§4 (2) Die Anstalt kann ein weiteres Hörfunkprogramm veranstalten, das ausschließlich terrestrisch in digitaler Technik verbreitet werden darf.
Welches Hörfunkprogramm nimmt zurzeit diese Rolle ein?

Gilt das Nordwestradio als ein von Radio Bremen veranstaltetes Hörfunkprogramm?

Gilt KiRaKa als ein von Radio Bremen veranstaltetes Hörfunkprogramm?

Gilt Bremen Next, das mittlerweile vom Sendeturm in Bremen-Walle auch auf UKW ausgestrahlt wird, inzwischen schon als Hörfunkprogramm?

Oder gilt Bremen Next nach wie vor noch als "Angebot" (statt Hörfunkprogramm)?
Anonymer Teilnehmer

Re: quo vadis Radio Bremen? (Zeitungsartikel)

Beitrag von Anonymer Teilnehmer »

Wurde vor kurzem hier alles durchgekaut, du hast Dir die Frage bezüglich Next auch schon selbst beantwortet: Next musste erst ein Programm werden um auf UKW starten zu dürfen, zudem wird seit dem Ausstieg des NDR Anfang des Jahres das Nordwestradio eigenständig finanziert, betrieben wurde es meines Wissens ja seit jeher von RB allein.
dab_4

Re: quo vadis Radio Bremen? (Zeitungsartikel)

Beitrag von dab_4 »

Digitaliban hat geschrieben: Wurde vor kurzem hier alles durchgekaut, du hast Dir die Frage bezüglich Next auch schon selbst beantwortet: Next musste erst ein Programm werden um auf UKW starten zu dürfen, zudem wird seit dem Ausstieg des NDR Anfang des Jahres das Nordwestradio eigenständig finanziert, betrieben wurde es meines Wissens ja seit jeher von RB allein.
Nehmen wir mal an, dass die vier Programme im Hörfunk die folgenden sind: Bremen Eins, Bremen Vier, Nordwestradio und Funkhaus Europa (über Letzteres steht hier nämlich: "Funkhaus Europa ist ein gemeinsames Programm von Radio Bremen, WDR und dem rbb." )

Nehmen wir weiterhin an, dass Bremen Next das erlaubte weitere (also fünfte) Hörfunkprogramm ist (und nicht mehr nur ein "Angebot" ), dann dürfte Bremen Next gemäß dem Radio-Bremen-Gesetz §4 (2) ausschließlich terrestrisch in digitaler Technik verbreitet werden, aber aufgrund des Radio-Bremen-Gesetzes §4 (6) darf es gegen andere terrestrisch (analog oder digital) verbreitete Hörfunkprogramme ausgetauscht werden, wenn dadurch insgesamt keine Mehrkosten entstehen und sich die Gesamtzahl der Programme nach § 11c Absatz 2 des Rundfunkstaatsvertrages nicht erhöht.

Gegen welches terrestrisch verbreitete Hörfunkprogramm ist Bremen Next denn ausgetauscht worden?
Anonymer Teilnehmer

Re: quo vadis Radio Bremen? (Zeitungsartikel)

Beitrag von Anonymer Teilnehmer »

Gegen gar keines, ich wollte damit sagen Radio Bremen darf 4 eigene Programme veranstalten und tut dies seit diesem Sommer (wieder), an Funkhaus Europa ist man genau wie der rbb lediglich beteiligt.
iro

Re: quo vadis Radio Bremen? (Zeitungsartikel)

Beitrag von iro »

Der Knackpunkt ist das FHE, wo der Ansatzpunkt von RB ist, daß dieses kein veranstaltetes Programm mehr ist (möglicherweise bedingt durch die Vertragskündigung seitens des WDR zum 1.1.2016).
DAS kann man natürlich anders sehen, zumal ja das gesamte Wochenende bei FHE von RB kommt.
Aber nur so funktioniert die Rechnerei von RB. Ob das auch gerichtsfest ist, sei mal dahingestellt.

Bremen Next jedenfalls wurde gegen nichts ausgetauscht, sondern startete als "veranstaltetes Programm" auf UKW (und zusätzlich auf DAB+, wo es zwar auch vorher schon war, aber nicht als Programm).
Michel OS

Re: quo vadis Radio Bremen? (Zeitungsartikel)

Beitrag von Michel OS »

iro hat geschrieben: Der Knackpunkt ist das FHE, wo der Ansatzpunkt von RB ist, daß dieses kein veranstaltetes Programm mehr ist (möglicherweise bedingt durch die Vertragskündigung seitens des WDR zum 1.1.2016).
DAS kann man natürlich anders sehen, zumal ja das gesamte Wochenende bei FHE von RB kommt.
Aber nur so funktioniert die Rechnerei von RB. Ob das auch gerichtsfest ist, sei mal dahingestellt.

Bremen Next jedenfalls wurde gegen nichts ausgetauscht, sondern startete als "veranstaltetes Programm" auf UKW (und zusätzlich auf DAB+, wo es zwar auch vorher schon war, aber nicht als Programm).

Das letzte stimmt aber nicht. Bremen Next war seit dem 1. Februar 2013 ganz offiziell das zusätzlich beauftragte digitale terrestrische Hörfunkprogramm nach § 11 c Abs. 2 Satz 2 RStV bzw. § 4 Abs. 2 Radio-Bremen-Gesetz (RBG), siehe zum Beispiel die "Veröffentlichung der Hörfunkprogramme der Landesrundfunkanstalten der ARD und des Deutschlandradios" vom 4. Januar 2016 (Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 122/2016, https://ssl.bremen.de/senatskanzlei/sixcms/media.php/13/2016_07_01_ABl_Nr_0122_Hoerfunkprogramme_ARD_DLR_signed.64188.pdf; Fußn. 5). Davor war es seit 2009 unter dem Namen "Bremen Vier Next" ein "ausschließlich im Internet verbreitetes Hörfunkprogramm" gemäß § 11 c Abs. 1 Satz 2 RStV (http://www.radiobremen.de/unternehmen/gremien/rundfunkrat/dreistufentest/angebotwebchannel100.pdf; hier werden die "Webchannels" allerdings auch als "spezifisches Telemedienangebot" bezeichnet, an dieser Stelle könnte man möglicherweise trefflich streiten).

Es ist auch egal, ob das Hörfunkprogramm nun neu ist oder nicht. Bei dem angesprochenen Genehmigungsverfahren ging es jedenfalls nicht um das Hörfunkprogramm, sondern um das Telemedienkonzept zu "Bremen Next" (in dem zwar in der Einleitung von einem "neuen Programm" die Rede ist, weiter hinten aber auf das Konzept für den Webchannel verwiesen wird, http://www.radiobremen.de/unternehmen/gremien/rundfunkrat/dreistufentest/angebotsbeschreibung-bremen-next100.pdf). Da "Next" im 2010 genehmigten Telemedienkonzept von Radio Bremen (http://www.radiobremen.de/unternehmen/gremien/rundfunkrat/dreistufentest/angebotradiobremen100.pdf) mit keiner Silbe erwähnt war, hat die Website "bremennext.de" (die sich seit 2014 übrigens kaum verändert hat: https://web.archive.org/web/20141215162 ... remennext/) aus rechtlichen Gründen zunächst noch (klein oben rechts) das Label von "Bremen Vier" getragen.

Interessant wäre die Frage höchstens, weil RStV (in § 19 Satz 3) und RBG (in § 2 Abs. 6 Satz 3) die "analoge Verbreitung bisher ausschließlich digital verbreiteter Programme" verbieten. Dieses Verbot greift aber nicht im Fall eines Austauschs eines analogen Programms gegen ein analoges Programm, auch wenn dieses vorher ausschließlich digital verbreitet wurde, da ein solcher Austausch durch die Austauschregelung in § 11 c Abs. 2 RStV (im Zweifel lese man die amtliche Begründung zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, z. B. hier auf S. 45 oben: http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP14/Drucksachen/3000/14_3859_D.pdf) bzw. § 4 Abs. 6 RBG sanktioniert ist.

Spätestens mit dem Start der UKW-Ausstrahlung wurde Bremen Next für die Programmzahlbegrenzung relevant (da es nicht mehr ein zusätzlich beauftragtes Digitalprogramm sein konnte), etwas anderes müßte also entfallen und im Sinne des RStV gegen Bremen Next ausgetauscht worden sein. Als 2004 die Begrenzung der Gesamtzahl der (terrestrischen) Hörfunkprogramme der Landesrundfunkanstalten der ARD (Anstalten dürfen zugunsten anderer Anstalten auf Programme verzichten) auf den Stand vom 1. April 2004 beschlossen wurde (in Kraft getreten 2005), wurden für Radio Bremen drei Programme gezählt (siehe z. B. hier letzte Seite: http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/3721-14.pdf). 2009 kam die Regelung hinzu, daß "Kooperationsprogramme [...] jeweils als ein Programm der beteiligten Anstalten gerechnet" werden (§ 11 c Abs. 2 Satz 4 RStV, damals noch Satz 3). Unter "Kooperationsprogramme" sind laut oben bereits verlinkter Begründung zum 12. RÄStV Programme zu verstehen, "die mehrere Anstalten zusammen veranstalten". Ob damit gemeint ist, daß jede einzelne der beteiligten Anstalten (Mit)veranstalter des Programms im Sinne des RStV sein muß, ist nicht ganz klar. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 14 (damals Nr. 13) RStV ist "Rundfunkveranstalter, wer ein Rundfunkprogramm unter eigener inhaltlicher Verantwortung anbietet". Zumindest wurde dann offensichtlich Funkhaus Europa zum 1. April 2004 doppelt gezählt, wodurch sich die Zahl der Radio-Bremen-Programme und damit die Programmzahlgrenze um eins erhöhten. Was man festhalten kann, ist, daß damals ein Teil des Programms zu festen Zeiten von Radio Bremen durch eigene Sendungen gestaltet wurde ( https://web.archive.org/web/20040206034 ... ungen.html, https://web.archive.org/web/20040409225 ... ungen.html), was vielleicht eher für eine eigene inhaltliche Verantwortung spricht und heute in dieser Form wohl nicht mehr der Fall ist. Das Nordwestradio wurde auch weiterhin nur einfach gezählt (alleinige rundfunkrechtliche Verantwortung von Anfang an bei Radio Bremen [|http://web.ard.de/ard-chronik/index/3197?year=2001&month=11], wie auch die konkrete Programmgestaltung; NDR lieferte finanzielle Mittel, Übernahme von Personal sowie Korrespondentenberichte [|http://www.ndr.de/der_ndr/presse/mitteilungen/Nordwestradio-ab-2016-unter-alleiniger-Regie-von-Radio-Bremen,pressemeldungndr16660.html]).

In der Auflistung der Hörfunkprogramme sah es 2011 so aus: Funkhaus Europa gezählt für WDR und für Radio Bremen, für den RBB aufgeführt mit Hinweis "siehe RB/WDR" und nicht mitgezählt (http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2251_K_842-1). Im Jahr darauf hat sich der Hinweis geändert zu "siehe WDR" und findet sich nun auch bei Radio Bremen, mitgezählt ist Funkhaus Europa für Radio Bremen aber noch, möglicherweise fälschlicherweise: http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2251_K_849-1. Die Auflistung für 2013 konnte ich auf die Schnelle nicht finden, in der für 2014 ist Funkhaus Europa für Radio Bremen bereits nicht mehr mitgezählt (KiRaKa übrigens auch nicht, obwohl links eine 2 in Klammern steht): https://ssl.bremen.de/senatskanzlei/sixcms/media.php/13/2014_05_21_ABl_Nr_0091_H%F6rfunkprogramme+DLR_signed.pdf.

Damit ergeben sich für die Rechnerei unter anderem folgende Möglichkeiten (unter der Voraussetzung, daß der Platz von hr-klassik bereits für 1LIVE diggi verbraten wurde [bzw. wegen der analogen Mittelwellenausstrahlung für AntenneSaar und der von SR Info für 1LIVE diggi]):

- das Nordwestradio war zu Unrecht nur einfach gezählt worden, wodurch dem NDR nun ein weiteres analoges Programm zugestanden hätte, auf das er zugunsten Radio Bremens verzichtet hat: Bremen Next sendet auf dem Platz des Nordwestradios (NDR);

- das Nordwestradio war zu Recht nur einfach gezählt worden, Funkhaus Europa muß jeweils für Radio Bremen und den RBB gezählt werden: ein Programm zuviel, Radio Bremen müßte seine Beteiligung an Funkhaus Europa weiter einschränken oder die UKW-Ausstrahlung von Funkhaus Europa aufgeben;

- Funkhaus Europa muß zwar für Radio Bremen, nicht aber für den RBB gezählt werden: Bremen Next sendet auf dem Platz von radiomultikulti;

- Funkhaus Europa hätte nie für Radio Bremen gezählt werden dürfen und muß auch nicht für den RBB gezählt werden: Bremen Next sendet auf dem Platz von radiomultikulti;

- es ist immer korrekt gezählt worden, zum 1. April 2004 war Funkhaus Europa Radio Bremen zuzurechnen, später irgendwann nicht mehr: Bremen Next sendet auf dem Platz von Funkhaus Europa (Radio Bremen).

Letzteres entspricht anscheinend der Auffassung in Bremen, wie auch ein Vergleich von § 4 Abs. 1 RBG alt und neu und der entsprechenden Begründungen zeigt:

§ 4 Abs. 1 RBG, unverändert gültig vom 14.04.2010 bis zum 23.03.2016 (http://www.radiobremen.de/unternehmen/organisation/gesetz100.pdf,
http://transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.69355.de&asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d,
http://transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.69354.de&asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d; vorher hatte es keine Beauftragung einer konkreten Zahl von Programmen gegeben):

"Die Anstalt veranstaltet im Hörfunk drei Programme. Sie kann sich darüber hinaus an einem anderen öffentlich-rechtlichen Programm beteiligen."

Aus der Begründung des Entwurfs der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 08.12.2009, der in anderen Punkten noch geändert wurde (http://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp17/land/drucksache/D17L1097.pdf):

"Zu Nr. 4 (§ 4 neu)

Der neue § 4 konkretisiert den Auftrag der Anstalt.

Absatz 1 betrifft die klassischen Hörfunkprogramme, die u. a. über UKW ausgestrahlt werden. Unter Satz 1 fallen die eigenen Programme der Anstalt, derzeit „Bremen Eins”[,] „Bremen Vier” und das „Nordwestradio”. Darüber hinaus kann sich Radio Bremen auch an einem Hörfunkprogramm beteiligen, das von einer anderen öffentlich-rechtlichen Anstalt veranstaltet wird und bei der die rundfunkrechtliche Verantwortung für das Programm liegt. Damit wird dem Kooperationsgedanken Rechnung getragen. Die Beteiligung von Radio Bremen an einem anderen Programm umfasst beispielsweise die Zulieferung von Programmbeiträgen sowie die Verbreitung des Programms im Land Bremen. Die Programmzahlbegrenzung des Rundfunkstaatsvertrages bleibt beachtlich.

[...]"

§ 4 Abs. 1 RBG, in Kraft seit dem 24.03.2016 (http://www.radiobremen.de/unternehmen/organisation/gesetz108.pdf):

"Die Anstalt veranstaltet im Hörfunk vier Programme."

Aus der Begründung des Senats vom 16.02.2016 (https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2016-02-17_Drs-19-279_48dd3.pdf):

"Zu § 4
Die Änderung in Absatz 1 Satz 1 beauftragt Radio Bremen künftig mit der Veranstaltung von vier Hörfunkprogrammen. Durch die Streichung von Satz 2 entfällt die Beteiligungsmöglichkeit an einem anderen öffentlich-rechtlichen Programm, was zu einem Beibehalten der Gesamtzahl der tatsächlich von Radio Bremen (mit-) veranstalteten Programme führt. Hierdurch wird die potentielle Abhängigkeit Radio Bremens von einem etwaigen Beteiligungspartner aufgehoben und die Eigenverantwortlichkeit gestärkt.

[...]"

dab_4 hat geschrieben: Welche vier Programme sind das zurzeit?
Bremen Eins, Bremen Vier, Nordwestradio und Bremen Next.
dab_4 hat geschrieben: Welches Hörfunkprogramm nimmt zurzeit diese Rolle ein?
Keines, die Rolle ist wieder unbesetzt, ein weiteres, digitales Programm also möglich.
dab_4 hat geschrieben: Gilt das Nordwestradio als ein von Radio Bremen veranstaltetes Hörfunkprogramm?
Ja, selbstverständlich. Von Anfang an, und seit dem 1. Januar könnte es ja gar nicht mehr anders sein.
dab_4 hat geschrieben: Gilt KiRaKa als ein von Radio Bremen veranstaltetes Hörfunkprogramm?
Nein.
dab_4 hat geschrieben: Gilt Bremen Next, das mittlerweile vom Sendeturm in Bremen-Walle auch auf UKW ausgestrahlt wird, inzwischen schon als Hörfunkprogramm?
Galt es von Anfang an.
dab_4 hat geschrieben: Oder gilt Bremen Next nach wie vor noch als "Angebot" (statt Hörfunkprogramm)?
:) Mit dem Wort "Angebot" kann man nichts falsch machen, da es im Rundfunkstaatsvertrag als Oberbegriff zu "Rundfunkprogramm" und "Telemedien" definiert ist. § 11 a Abs. 1 Satz 1 RStV: "Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind Rundfunkprogramme (Hörfunk- und Fernsehprogramme) und Telemedien nach Maßgabe dieses Staatsvertrages und der jeweiligen landesrechtlichen Regelungen."
dab_4 hat geschrieben: Gegen welches terrestrisch verbreitete Hörfunkprogramm ist Bremen Next denn ausgetauscht worden?
Wie hier schon richtig gesagt wurde, gegen gar keines, weshalb der Platz des zusätzlich beauftragten digitalen terrestrischen Hörfunkprogramms wieder frei ist. Ausgetauscht worden im Sinne des RStV ist (nach gemutmaßter Auffassung von Radio Bremen) Funkhaus Europa gegen Bremen Next.
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