Die Billag kassiert bislang bei einem Umzug allzu gerne doppelt - das ist eine Sauerei! Ich musste selbst auch schon bei meinem Umzug 2009 drei Monate doppelt bezahlen:
Darüber schreibt nun auch die heutige Sonntagszeitung:
http://www.sonntagszeitung.ch/home/arti ... sid=200786
BILLAG KASSIERT DOPPELT
Wer sich bei der Inkassostelle nicht abmeldet, zahlt nach dem Umzug zweimal
Von Nadja Pastega
Zürich TV- und Radioempfänger, die sich nach einem Umzug bei der Billag nicht abmelden, werden von der Inkassofirma weiterhin zur Kasse gebeten - für einen nicht mehr existierenden Empfang. Ohne Abmeldung läuft der Gebührenticker der Billag-Kontrolleure weiter. Auch dann, wenn im neuen Haushalt Gebühren bezahlt werden.
Die Billag kassiert die jährliche TV- und Radioempfangsgebühr von 462.40 Franken damit gleich doppelt ab: sowohl für den Empfang im neuen Haushalt als auch für den Haushalt, in dem man nachweislich nicht mehr wohnt.
Bekanntschaft mit dem Amtsschimmel der Billag machte Rafael Häcki, Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter an der Universität Bern. Er wohnte bis 2005 in einer Zweitwohnung in Luzern. Dann zog er zurück ins Haus seiner Eltern, wo bereits Gebühren bezahlt wurden. Im Oktober 2009 bezog Häcki eine Wohnung in Bern und meldete sich erneut bei der Billag an. «Da begann das ganze Theater», sagt Häcki.
«Dieser Missstand muss schleunigst behoben werden»
Dem Juristen flatterte eine happige Rechnung der Billag ins Haus - für den Radio- und TV-Empfang in Luzern von 2005 bis Oktober 2009. Obwohl Häcki nachweisen konnte, dass er in dieser Zeit
in einem Haushalt lebte, der Gebühren zahlte. «Die Billag teilte mir mit, das sei irrelevant», sagt Häcki: «Weil ich mich in Luzern nicht ausdrücklich abgemeldet habe, würde ich offenstehende Gebühren im Gesamtumfang von rund 2300 Franken schulden.»
Billag-Sprecher Jonny Kopp verweist auf das Radio- und Fernsehgesetz. Dieses sehe «eine Melde- und Mitwirkungspflicht» vor. Die Gebührenpflichtigen seien angehalten, eine Abmeldung aus eigenem Antrieb bei der Inkasso-Firma vorzunehmen. Unterbleibe das, gebe es «keinen Ermessensspielraum», so Kopp. «Es gibt regelmässig Fälle, wo zwei Personen aus demselben Haushalt die Radio- und Fernsehgebühr bezahlen müssen, weil sie der Melde- beziehungsweise Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sind.»
Gegen das doppelte Inkasso der Billag hagelt es jetzt Kritik. Es sei «unverständlich», dass es zu solchen Doppelzahlungsforderungen komme, sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin bei der Stiftung für Konsumentenschutz. «Es braucht dringend eine Anpassung des Radio- und Fernsehgesetzes, um diese unhaltbare Situation ändern.»
«Das Vorgehen der Billag ist nicht rechtens und nicht im Sinne des Gesetzgebers», kritisiert FDP-Nationalrat Ruedi Noser. Die Billag dürfe nicht rückwirkend Gebühren erheben, wenn man nachweisen könne, dass man bereits für einen Anschluss zahle.
«Dieser Missstand muss schleunigst behoben werden», fordert die Zürcher SVP-Nationalrätin Natalie Rickli. Sie reicht nächste Woche im Parlament eine Motion ein. Titel: «Keine doppelte Erhebung von Gebühren durch die Billag mehr.» Darin verlangt Rickli eine Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes: «Es darf nicht sein, dass Gebühren erhoben werden für einen Haushalt, in dem man gar nicht mehr wohnt.»
Publiziert am 18.12.2011