https://www.rtr.at/medien/aktuelles/ver ... t-2025.pdf
Mit dem Digitalisierungskonzept 2021 wurde die Ausschreibung einer regionalisierbaren Multiplex-
Plattform umgesetzt. In den Planungsprämissen der vorangegangenen Digitalisierungskonzepte wurde auf
Basis der durchgeführten Konsultationen davon ausgegangen, dass einerseits der Bedarf nach (nicht
regionalisierten) bundesweiten, andererseits nach regionalisierbaren Multiplex-Plattformen (bzw.
entsprechenden Programmen) bestehe. Mit dem regionalisierbaren MUX III entstand jedoch auch in Bezug
auf MUX I nachweislich der Wunsch nach einer stärkeren Möglichkeit der Regionalisierung.
Abs. 1: Aufgrund der geänderten Bedarfslage wird von der ausschließlich bundesweiten Widmung der
Bedeckung von MUX I abgegangen und auch auf MUX I die Möglichkeit der Regionalisierung geschaffen.
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um technische Fragen. Das Digitalisierungskonzept hält dazu fest,
dass potentielle Antragsteller bei Abänderung ihrer Zulassung, die gleichen Unterlagen wie bei initialer
Beantragung vorlegen müssen.
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Abs. 2: Da es mitunter durch die Regionalisierung zu einer geänderten Frequenzzuordnung kommen
könnte, sieht Abs. 2 vor, dass entsprechende Umplanungen vorgenommen werden können. Ebenso kann es
zu einer Anpassung von Auflagen im Zulassungsbescheid kommen, um die Regionalisierung unter
Wahrung der Rechte der verbreiteten Hörfunkveranstalter ermöglichen zu können.
Abs. 3: Mit der Regionalisierung kann es mitunter zu einer wirtschaftlichen Beeinträchtigung der
regionalen Mitbewerber kommen. Daher hat das beantragte Regionalisierungskonzept auch diese Aspekte
zu behandeln und gegebenenfalls kann die Regulierungsbehörde auch entsprechende Auflagen zur
Sicherung des Plattformwettbewerbs erteilen.