Die Letzte Generation: Zulässiger oder gar notwendiger Protest oder kriminelle Vereinigung?

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PAM
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Re: Die Letzte Generation: Zulässiger oder gar notwendiger Protest oder kriminelle Vereinigung?

Beitrag von PAM »

Warum so kritisch? Sie machen doch alles richtig, werden inzwischen politisch akzeptiert, staatlich co-finanziert und auch der Geldfluss von privaten Geldgebern reißt nicht ab.
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793267
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Re: Die Letzte Generation: Zulässiger oder gar notwendiger Protest oder kriminelle Vereinigung?

Beitrag von 793267 »

Klebe-Protest: Klimaaktivisten aus Niedersachsen vor Gericht
Stand: 24.03.2023 07:24 Uhr
Klimaaktivisten aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein müssen sich heute vor dem Amtsgericht Frankfurt verantworten. Sie sollen mit zwei Klebe-Aktionen für erhebliche Behinderungen im Straßenverkehr gesorgt haben.

Angeklagt sind zwei Männer im Alter von 28 und 59 Jahren aus Braunschweig sowie eine 30 Jahre alte Frau aus Oldenburg und eine 46-Jährige aus dem Kreis Segeberg (Schleswig-Holstein). Ihnen wird Nötigung in zwei Fällen vorgeworfen.

Klimaaktivisten haben Verkehr in Frankfurt behindert
Den vier norddeutschen Klimaaktivisten wird vorgeworfen, im vergangenen Jahr mit Klebe-Protesten an einem Kreisverkehr in Frankfurt-Bockenheim sowie einen Tag später an einer Straßeneinmündung im Frankfurter Gallusviertel für stundenlange Behinderungen verantwortlich zu sein. Das Frankfurter Amtsgericht will den Prozess an einem einzigen Verhandlungstag abschließen.
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... s7992.html
Nicoco
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Re: Die Letzte Generation: Zulässiger oder gar notwendiger Protest oder kriminelle Vereinigung?

Beitrag von Nicoco »

Ich will das nicht gutheißen, keinesfalls, aber es war nur eine Frage der Zeit. :rolleyes:

MOPO.de: Klimaaktivisten an den Elbbrücken: Tritte und Schläge von Autofahrern
DAB-Empfangsprognosen: dabmap.nicocoweb.de
Allgäu_Süd
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Re: Die Letzte Generation: Zulässiger oder gar notwendiger Protest oder kriminelle Vereinigung?

Beitrag von Allgäu_Süd »

Nicoco hat geschrieben: Sa 25. Mär 2023, 16:35 Ich will das nicht gutheißen, keinesfalls, aber es war nur eine Frage der Zeit. :rolleyes:

MOPO.de: Klimaaktivisten an den Elbbrücken: Tritte und Schläge von Autofahrern
Irgendwann reisst halt mal der Geduldsfaden, kann ich gut verstehen!
Spacelab
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Re: Die Letzte Generation: Zulässiger oder gar notwendiger Protest oder kriminelle Vereinigung?

Beitrag von Spacelab »

Das war ja in der Tat abzusehen und das wird noch nicht das Ende sein.
Allgäu_Süd
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Re: Die Letzte Generation: Zulässiger oder gar notwendiger Protest oder kriminelle Vereinigung?

Beitrag von Allgäu_Süd »

Spacelab hat geschrieben: Sa 25. Mär 2023, 16:55 Das war ja in der Tat abzusehen und das wird noch nicht das Ende sein.
Eher der Anfang.
793267
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Re: Die Letzte Generation: Zulässiger oder gar notwendiger Protest oder kriminelle Vereinigung?

Beitrag von 793267 »

Mit zwei Transportern und mehreren Personen blockierte die Gruppierung die Straße Richtung Zentrum.
------------
A7 gesperrt - langer Stau auf der A255
Da die Autobahn A7 für das gesamte Wochenende gesperrt ist, sind die Elbbrücken derzeit die zentrale Verbindung, um die Elbe zu überqueren. Die Aktion auf der A255 sorgte binnen Minuten für einen kompletten Stillstand. Es bildete sich ein Stau stadteinwärts - am frühen Nachmittag bis zu 17 Kilometer lang.
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/ ... st184.html
Die zwei Transporter sind sofort, als Tatwerkzeug zu beschlagnahmen.
Führerscheine aller Demonstranten einziehen, da die Fahrer der 2 Transporter, vermutlich nicht zu ermitteln sind.

Wegen den Kranken Schrotthaufen auf der Straße, 17 Km stehender Verkehr, mit laufenden Motor, soll gut für die Umwelt sein. :verrueckt:
Mir fehlen die Worte.
Spacelab
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Re: Die Letzte Generation: Zulässiger oder gar notwendiger Protest oder kriminelle Vereinigung?

Beitrag von Spacelab »

Genau wegen solcher Dünnschissaktionen, die nur Abneigung und Hass in der Bevölkerung erzeugen, wollen andere Umweltschutzgruppen nichts mit der letzten Generation zu tun haben.
Frankfurt
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Re: Die Letzte Generation: Zulässiger oder gar notwendiger Protest oder kriminelle Vereinigung?

Beitrag von Frankfurt »

Habt Ihr eigentlich verstanden, was das eigentliche Ziel dieser Klimaterroristen ist ?
Schlimm nur, daß sie wenig gebildete Personen das Klimanarrativ glauben. Habe selbst mit einigen Mitgliedern der Klimasekte gesprochen. Die glauben wirklich, innerhalb der nächsten 5 Jahre auf der Erde zu verbrennen :kopf:

Als Folge der erheblichen Angststörungen kommt es zu handfesten körperlichen Schäden, teilweise auch Suizid.

Da hört der Spaß für eine politische Agenda auf ! :motz:
Habakukk
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Re: Die Letzte Generation: Zulässiger oder gar notwendiger Protest oder kriminelle Vereinigung?

Beitrag von Habakukk »

:bruell: :bruell:
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PAM
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Re: Die Letzte Generation: Zulässiger oder gar notwendiger Protest oder kriminelle Vereinigung?

Beitrag von PAM »

793267 hat geschrieben: Sa 25. Mär 2023, 17:46 Mit zwei Transportern und mehreren Personen blockierte die Gruppierung die Straße Richtung Zentrum.
[...]
Die zwei Transporter sind sofort, als Tatwerkzeug zu beschlagnahmen.
Führerscheine aller Demonstranten einziehen, da die Fahrer der 2 Transporter, vermutlich nicht zu ermitteln sind.
Dein Rechtsverständnis macht mir - vorsichtig formuliert - ein wenig Angst.

Die zwei Transporter sind erstmal Tatwerkzeug in einer mutmaßlichen Straftat. Damit werden sie Beweismittel und sind sicherzustellen. Wenn anzunehmen ist, das sie tatsächliches Eigentum der Täter sind, bis zur gerichtlichen Aufarbeitung, an deren Ende hoffentlich ein Urteil gesprochen wird. Das Gericht kann den "Verfall" anordnen, womit sie nicht länger Eigentum der Täter bleiben, sondern i. d. R. zugunsten der Staatskasse verwertet werden.

Praktisch immer setzte diese Bande jedoch gemietete Fahrzeuge und Baumaschinen ein, womit sie für die Mietdauer in den Besitz kamen, jedoch niemals Eigentum daran an sie überging. Die Sicherstellung als Beweismittel ist zunächst auch zulässig und du irrst, dass nicht mit kriminalistischen Ermittlungsmethoden zu bestimmen ist, wer das jeweilige Fahrzeug zuletzt benutzt hat. Aufwendig ist es dennoch, da Mietfahrzeuge durch hunderte Hände gehen und eine Müllkippe an Fingerabdrücken und DNA-Spuren darstellen. Hier würde es aber reichen, die Spuren eines Tatverdächtigen/Angeklagten so gerichtsverwertbar zu sichern, dass die letzte Benutzung vor der Sicherstellung bewiesen werden kann.

Die Führerschein-Entzugsgeschichte kannst du vergessen! Einerseits kennt unsere Rechtssprechung keine "Sippenhaft", die eine Einziehung der Fahrerlaubnis aller Beteiligten pauschal ermöglichen würde. Umgekehrt ist eine Fahrerlaubnis nicht Tatwerkzeug geworden - man könnte die vorgeworfene Tat auch ohne eine Fahrerlaubnis begehen.

Es gibt wenige Möglichkeiten, eine Fahrerlaubnis zu entziehen. Am einfachsten ist es bei berechtigten Zweifeln an der persönlichen Eignung des Fahrerlaubnisbesitzers. Selbst eine rechtskräftige Verurteilung in anderer Sache genügt nicht zur Einziehung. Zumal es sich zwar um Taten im Zusammenhang mit der Straße handelt, jedoch nicht dem Wortbegriff nach um "Verkehrsstraftaten".

Deine Empörung teile ich, jedoch vernebelt sie dir das gesunde Rechtsverständnis ziemlich stark. Unstrittig ist, dass die Tatbegehungen in den Bereich von Straftaten fallen und kombinierte Merkmale aus Nötigung, Sachbeschädigung und Herbeiführen von Unruhen darstellen. Sowas muss aufgearbeitet und abgeurteilt werden - mit derartigen Banden darf auch kein Bürgermeister irgendwelche Verträge oder Abmachungen eingehen. Ich meine, dass bei Einzel-Ersttätern der "Ordnungs-Gong" reichen sollte - mit Verurteilung zu einer schmerzhaften, aber nicht ruinösen Geldstrafe und zu sozialer Arbeit. Geldschwer ist die Bande und Rücklagen für Geldstrafenurteile sind ausreichend vorhanden. Bei Mehrfachtätern und bei bandenmäßiger Begehung sollte sich die Justiz nicht auf der Nase herumtanzen lassen und die entsprechend der erkannten sowie abgeurteilten Straftatbestände möglichen Strafrahmen ausschöpfen. Weil man weiß, das genug Geld in der Hinterhand vorhanden ist, sind Geldstrafen ein weniger wirksames Sanktionsmittel. Sie könnten durch Haft und anschließende Bewährungsauflagen wie soziale Arbeit ersetzt werden.
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Cyberjack
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Re: Die Letzte Generation: Zulässiger oder gar notwendiger Protest oder kriminelle Vereinigung?

Beitrag von Cyberjack »

Ach, ich glaube das wird der wütende, im Stau stehende Mob bald in eigene Hände nehmen. Wetten, dass? :rolleyes:

M.
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Radio Fan
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Re: Die Letzte Generation: Zulässiger oder gar notwendiger Protest oder kriminelle Vereinigung?

Beitrag von Radio Fan »

Cyberjack hat geschrieben: So 26. Mär 2023, 13:51 Ach, ich glaube das wird der wütende, im Stau stehende Mob bald in eigene Hände nehmen. Wetten, dass? :rolleyes:

M.
Das konnte man doch gestern schon in einem Bericht im TV sehen… 😅

QTH: Rostock Mitte
RX:Technisat DIGITRADIO 143, Grundig Satellit 700, Peaq PDR050
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793267
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Re: Die Letzte Generation: Zulässiger oder gar notwendiger Protest oder kriminelle Vereinigung?

Beitrag von 793267 »

PAM hat geschrieben: So 26. Mär 2023, 13:36
793267 hat geschrieben: Sa 25. Mär 2023, 17:46 Mit zwei Transportern und mehreren Personen blockierte die Gruppierung die Straße Richtung Zentrum.
[...]
Die zwei Transporter sind sofort, als Tatwerkzeug zu beschlagnahmen.
Führerscheine aller Demonstranten einziehen, da die Fahrer der 2 Transporter, vermutlich nicht zu ermitteln sind.
Dein Rechtsverständnis macht mir - vorsichtig formuliert - ein wenig Angst.

Die zwei Transporter sind erstmal Tatwerkzeug in einer mutmaßlichen Straftat. Damit werden sie Beweismittel und sind sicherzustellen. Wenn anzunehmen ist, das sie tatsächliches Eigentum der Täter sind, bis zur gerichtlichen Aufarbeitung, an deren Ende hoffentlich ein Urteil gesprochen wird. Das Gericht kann den "Verfall" anordnen, womit sie nicht länger Eigentum der Täter bleiben, sondern i. d. R. zugunsten der Staatskasse verwertet werden.

Praktisch immer setzte diese Bande jedoch gemietete Fahrzeuge und Baumaschinen ein, womit sie für die Mietdauer in den Besitz kamen, jedoch niemals Eigentum daran an sie überging. Die Sicherstellung als Beweismittel ist zunächst auch zulässig und du irrst, dass nicht mit kriminalistischen Ermittlungsmethoden zu bestimmen ist, wer das jeweilige Fahrzeug zuletzt benutzt hat. Aufwendig ist es dennoch, da Mietfahrzeuge durch hunderte Hände gehen und eine Müllkippe an Fingerabdrücken und DNA-Spuren darstellen. Hier würde es aber reichen, die Spuren eines Tatverdächtigen/Angeklagten so gerichtsverwertbar zu sichern, dass die letzte Benutzung vor der Sicherstellung bewiesen werden kann.

Die Führerschein-Entzugsgeschichte kannst du vergessen! Einerseits kennt unsere Rechtssprechung keine "Sippenhaft", die eine Einziehung der Fahrerlaubnis aller Beteiligten pauschal ermöglichen würde. Umgekehrt ist eine Fahrerlaubnis nicht Tatwerkzeug geworden - man könnte die vorgeworfene Tat auch ohne eine Fahrerlaubnis begehen.

Es gibt wenige Möglichkeiten, eine Fahrerlaubnis zu entziehen. Am einfachsten ist es bei berechtigten Zweifeln an der persönlichen Eignung des Fahrerlaubnisbesitzers. Selbst eine rechtskräftige Verurteilung in anderer Sache genügt nicht zur Einziehung. Zumal es sich zwar um Taten im Zusammenhang mit der Straße handelt, jedoch nicht dem Wortbegriff nach um "Verkehrsstraftaten".

Deine Empörung teile ich, jedoch vernebelt sie dir das gesunde Rechtsverständnis ziemlich stark. Unstrittig ist, dass die Tatbegehungen in den Bereich von Straftaten fallen und kombinierte Merkmale aus Nötigung, Sachbeschädigung und Herbeiführen von Unruhen darstellen. Sowas muss aufgearbeitet und abgeurteilt werden - mit derartigen Banden darf auch kein Bürgermeister irgendwelche Verträge oder Abmachungen eingehen. Ich meine, dass bei Einzel-Ersttätern der "Ordnungs-Gong" reichen sollte - mit Verurteilung zu einer schmerzhaften, aber nicht ruinösen Geldstrafe und zu sozialer Arbeit. Geldschwer ist die Bande und Rücklagen für Geldstrafenurteile sind ausreichend vorhanden. Bei Mehrfachtätern und bei bandenmäßiger Begehung sollte sich die Justiz nicht auf der Nase herumtanzen lassen und die entsprechend der erkannten sowie abgeurteilten Straftatbestände möglichen Strafrahmen ausschöpfen. Weil man weiß, das genug Geld in der Hinterhand vorhanden ist, sind Geldstrafen ein weniger wirksames Sanktionsmittel. Sie könnten durch Haft und anschließende Bewährungsauflagen wie soziale Arbeit ersetzt werden.

Du machst mit einem Fahrzeug (Fahrrad) eine Trunkenheitsfahrt und wirst erwischt, nach Pusten/Ärztlicher Blutabnahme ist die Promille Grenze für Fahrzeuge (ua, Auto) Überschritten.
Dann dürfte in der Regel, auch der Fahrzeug Führerschein entzogen werden, sofern du einen Führerschein hast.
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