Re: Energiesparen - in der Politik und im Privaten
Verfasst: Di 5. Dez 2023, 05:32
Ich riech dich später, mein Freund!
Wonach riecht er denn?
[...]Auf der Ratgeberseite Finanztip wird Verbrauchern empfohlen, am 31. März oder 1. April den Gaszähler abzulesen und den Zählerstand dem Gasversorger zu melden. So werde sichergestellt, dass die korrekte Menge zum alten, steuerbegünstigten Preis berechnet werde. Ohne den Zählerstand dürfe der Versorger schätzen und unter Umständen zahle man mehr, als tatsächlich verbraucht worden sei.[...]
PAM hat geschrieben: ↑Mi 27. Mär 2024, 11:14 [...]Auf der Ratgeberseite Finanztip wird Verbrauchern empfohlen, am 31. März oder 1. April den Gaszähler abzulesen und den Zählerstand dem Gasversorger zu melden. So werde sichergestellt, dass die korrekte Menge zum alten, steuerbegünstigten Preis berechnet werde. Ohne den Zählerstand dürfe der Versorger schätzen und unter Umständen zahle man mehr, als tatsächlich verbraucht worden sei.[...]