Vielleicht ist ja Karle selber längst bekifft?PAM hat geschrieben: ↑Mi 26. Okt 2022, 10:55Tagesspiegel.de:Chief Wiggum hat geschrieben: ↑Mi 26. Okt 2022, 08:57 Klabauterbach will doch unbedingt das Kiffen legalisieren... Vielleicht wird er ja dann endlich etwas entspannter was die Corona-Problematik angeht und scheisst auf die Inzidenzen
Wegen gesundheitlicher Gefahren: Apothekerverband warnt Lauterbach vor Cannabis-Legalisierung
Von Inzidenzen und Frequenzen
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Re: Von Inzidenzen und Frequenzen
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Re: Von Inzidenzen und Frequenzen
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Re: Von Inzidenzen und Frequenzen
Wollen wir hoffen, dass dieses höchst bedenkliche Vorhaben der Ampel noch scheitert:PAM hat geschrieben: ↑Mi 26. Okt 2022, 10:55Tagesspiegel.de:Chief Wiggum hat geschrieben: ↑Mi 26. Okt 2022, 08:57 Lauterbach will doch unbedingt das Kiffen legalisieren... Vielleicht wird er ja dann endlich etwas entspannter was die Corona-Problematik angeht und scheisst auf die Inzidenzen
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Bereits jetzt sind die Psychiatrien schon voll mit drogeninduzierten Psychosen und es wird nicht besser, wenn der Dreck legalisiert wird
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Re: Von Inzidenzen und Frequenzen
Ich habe meine eigene Meinung dazu - für meine Meinungen interssieren sich die politischen Entscheider jedoch grundsätzlich nicht. Dennoch möchte ich ein paar Punkte aufzählen, die für und auch gegen dieses windige Vorhaben sprechen.
Die Ermittlungsbehörden und die Strafverfolgung hängen bis zum Kragen voll mit sich ewig ziehenden Verfahren. Hat man einen Konsumenten oder einen Dealer an den Eiern, geht es irgendwann in die Laborarbeit (bei ebenso ausgelasteten Laboren), um den Wirkstoffgehalt des Fundes und mit ihm die Abgrenzung zur "nicht geringen Menge" zu bestimmen. Die Schwellenwerte der "nicht geringen Menge" unterscheiden sich je nach Bundesland (in Berlin besonders hoch, da die Gerichte sonst restlos kollabieren würden). Wird nicht bereits hier eingestellt, geht es auf die Warteliste der ebenso aus- bzw. überlasteten Gerichte. Bis es tatsächlich zur Verhandlung kommt und es ggf. ein Urteil gibt, vergehen mehrere Jahre. Für den Sühnegedanken einer Verurteilung bräuchte es aber zeitnahe Urteile.
Aus eigener beruflicher Erfahrung kann bisher sagen, dass ich mit einem Kiffer noch nie tätliche Auseinandersetzungen hatte. Selbst bei Wohnungsdurchsuchungen nicht. Für das Führen von Kraftfahrzeugen, das Bedienen von Maschinen usw., sollten detektionsfähige und zweifelsfrei schon im Rahmen einer Verkehrskontrolle bestimmbare Grenzen zur Fahrunfähigkeit gezogen werden. Bisher gilt der Cannabiskonsum unabhängig von der Menge und der Regelmäßigkeit als Annahme zur generellen Ungeeignetheit eines Fahrzeugführers an der Teilnahme im Straßenverkehr und führt zur Einziehung einer vorhandenen Fahrerlaubnis. Auch mit diesen Szenarien sind zuhauf Gerichte befasst und die Gerichtsentscheidungen dauern ebenfalls Jahre. Hier verweise ich zum Vergleich auf die 0,0 ‰ in der DDR und anderen Staaten, womit zumindest theoretisch bereits festgestellter Restalkohol zum Problem wurde. Hier konnte man am Morgen nach dem Feierabendbierchen vom Vorabend nur von Glück sprechen, dass die damalige Detektionstechnik nicht so empfindlich war, dass sie auch kleinste Alkoholreste nachweisen konnte.
Bisher überlässt man Anbau, Vertrieb und Verkauf von Cannabis komplett einer illegalen Schattenwirtschaft. Der Staat kontrolliert nicht, der Staat geht bei Steuern und Abgaben komplett leer aus. Cannabis ist mitnichten harmlos - Alkohol und Tabakwaren sind es auch nicht. Wenngleich der Konsum von Tabakwaren nicht direkt zur Fahrunfähigkeit führt. Die Auswirkungen auf die Volksgesundheit sind bei allen diesen Drogen eindeutig negativ. Der Staat verdient aber auch nicht schlecht daran - während die Gesundheitskosten solidarisiert werden. Insofern müssten auch Alkohol und Tabakwaren verboten werden. Erweitert man seinen kosmopolitischen Horizont, so müsste man sich auch dafür einsetzen, das Führen von Kraftfahrzeugen oder risikoreiche Sportarten zu verbieten.
Die Ermittlungsbehörden und die Strafverfolgung hängen bis zum Kragen voll mit sich ewig ziehenden Verfahren. Hat man einen Konsumenten oder einen Dealer an den Eiern, geht es irgendwann in die Laborarbeit (bei ebenso ausgelasteten Laboren), um den Wirkstoffgehalt des Fundes und mit ihm die Abgrenzung zur "nicht geringen Menge" zu bestimmen. Die Schwellenwerte der "nicht geringen Menge" unterscheiden sich je nach Bundesland (in Berlin besonders hoch, da die Gerichte sonst restlos kollabieren würden). Wird nicht bereits hier eingestellt, geht es auf die Warteliste der ebenso aus- bzw. überlasteten Gerichte. Bis es tatsächlich zur Verhandlung kommt und es ggf. ein Urteil gibt, vergehen mehrere Jahre. Für den Sühnegedanken einer Verurteilung bräuchte es aber zeitnahe Urteile.
Aus eigener beruflicher Erfahrung kann bisher sagen, dass ich mit einem Kiffer noch nie tätliche Auseinandersetzungen hatte. Selbst bei Wohnungsdurchsuchungen nicht. Für das Führen von Kraftfahrzeugen, das Bedienen von Maschinen usw., sollten detektionsfähige und zweifelsfrei schon im Rahmen einer Verkehrskontrolle bestimmbare Grenzen zur Fahrunfähigkeit gezogen werden. Bisher gilt der Cannabiskonsum unabhängig von der Menge und der Regelmäßigkeit als Annahme zur generellen Ungeeignetheit eines Fahrzeugführers an der Teilnahme im Straßenverkehr und führt zur Einziehung einer vorhandenen Fahrerlaubnis. Auch mit diesen Szenarien sind zuhauf Gerichte befasst und die Gerichtsentscheidungen dauern ebenfalls Jahre. Hier verweise ich zum Vergleich auf die 0,0 ‰ in der DDR und anderen Staaten, womit zumindest theoretisch bereits festgestellter Restalkohol zum Problem wurde. Hier konnte man am Morgen nach dem Feierabendbierchen vom Vorabend nur von Glück sprechen, dass die damalige Detektionstechnik nicht so empfindlich war, dass sie auch kleinste Alkoholreste nachweisen konnte.
Bisher überlässt man Anbau, Vertrieb und Verkauf von Cannabis komplett einer illegalen Schattenwirtschaft. Der Staat kontrolliert nicht, der Staat geht bei Steuern und Abgaben komplett leer aus. Cannabis ist mitnichten harmlos - Alkohol und Tabakwaren sind es auch nicht. Wenngleich der Konsum von Tabakwaren nicht direkt zur Fahrunfähigkeit führt. Die Auswirkungen auf die Volksgesundheit sind bei allen diesen Drogen eindeutig negativ. Der Staat verdient aber auch nicht schlecht daran - während die Gesundheitskosten solidarisiert werden. Insofern müssten auch Alkohol und Tabakwaren verboten werden. Erweitert man seinen kosmopolitischen Horizont, so müsste man sich auch dafür einsetzen, das Führen von Kraftfahrzeugen oder risikoreiche Sportarten zu verbieten.
das letzte MHz hat geschrieben: ↑Mi 26. Okt 2022, 22:56 Wollen wir hoffen, dass dieses höchst bedenkliche Vorhaben der Ampel noch scheitert:
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Re: Von Inzidenzen und Frequenzen
Es müssen also nur genügend Verbrechen begangen werden, bis diese legalisiert werden Gilt die Auffassung auch für Kapitalverbrechen oder da nicht? Ich frage für einen Freund Und ja, Alkohol und Tabakwaren darf man gerne auch verbieten, dies wäre nur folgerichtig. Aus medizinischer Sicht sind das Dinge, deren Schadpotential exponentiell höher ist als ihr möglicher Nutzen.PAM hat geschrieben: ↑Do 27. Okt 2022, 06:34 Ich habe meine eigene Meinung dazu - für meine Meinungen interssieren sich die politischen Entscheider jedoch grundsätzlich nicht. Dennoch möchte ich ein paar Punkte aufzählen, die für und auch gegen dieses windige Vorhaben sprechen.
Die Ermittlungsbehörden und die Strafverfolgung hängen bis zum Kragen voll mit sich ewig ziehenden Verfahren. Hat man einen Konsumenten oder einen Dealer an den Eiern, geht es irgendwann in die Laborarbeit (bei ebenso ausgelasteten Laboren), um den Wirkstoffgehalt des Fundes und mit ihm die Abgrenzung zur "nicht geringen Menge" zu bestimmen. Die Schwellenwerte der "nicht geringen Menge" unterscheiden sich je nach Bundesland (in Berlin besonders hoch, da die Gerichte sonst restlos kollabieren würden). Wird nicht bereits hier eingestellt, geht es auf die Warteliste der ebenso aus- bzw. überlasteten Gerichte. Bis es tatsächlich zur Verhandlung kommt und es ggf. ein Urteil gibt, vergehen mehrere Jahre. Für den Sühnegedanken einer Verurteilung bräuchte es aber zeitnahe Urteile.
Aus eigener beruflicher Erfahrung kann bisher sagen, dass ich mit einem Kiffer noch nie tätliche Auseinandersetzungen hatte. Selbst bei Wohnungsdurchsuchungen nicht. Für das Führen von Kraftfahrzeugen, das Bedienen von Maschinen usw., sollten detektionsfähige und zweifelsfrei schon im Rahmen einer Verkehrskontrolle bestimmbare Grenzen zur Fahrunfähigkeit gezogen werden. Bisher gilt der Cannabiskonsum unabhängig von der Menge und der Regelmäßigkeit als Annahme zur generellen Ungeeignetheit eines Fahrzeugführers an der Teilnahme im Straßenverkehr und führt zur Einziehung einer vorhandenen Fahrerlaubnis. Auch mit diesen Szenarien sind zuhauf Gerichte befasst und die Gerichtsentscheidungen dauern ebenfalls Jahre. Hier verweise ich zum Vergleich auf die 0,0 ‰ in der DDR und anderen Staaten, womit zumindest theoretisch bereits festgestellter Restalkohol zum Problem wurde. Hier konnte man am Morgen nach dem Feierabendbierchen vom Vorabend nur von Glück sprechen, dass die damalige Detektionstechnik nicht so empfindlich war, dass sie auch kleinste Alkoholreste nachweisen konnte.
Bisher überlässt man Anbau, Vertrieb und Verkauf von Cannabis komplett einer illegalen Schattenwirtschaft. Der Staat kontrolliert nicht, der Staat geht bei Steuern und Abgaben komplett leer aus. Cannabis ist mitnichten harmlos - Alkohol und Tabakwaren sind es auch nicht. Wenngleich der Konsum von Tabakwaren nicht direkt zur Fahrunfähigkeit führt. Die Auswirkungen auf die Volksgesundheit sind bei allen diesen Drogen eindeutig negativ. Der Staat verdient aber auch nicht schlecht daran - während die Gesundheitskosten solidarisiert werden. Insofern müssten auch Alkohol und Tabakwaren verboten werden. Erweitert man seinen kosmopolitischen Horizont, so müsste man sich auch dafür einsetzen, das Führen von Kraftfahrzeugen oder risikoreiche Sportarten zu verbieten.
das letzte MHz hat geschrieben: ↑Mi 26. Okt 2022, 22:56 Wollen wir hoffen, dass dieses höchst bedenkliche Vorhaben der Ampel noch scheitert:
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Re: Von Inzidenzen und Frequenzen
und dann über die "Verbotspartei" Grüne beschweren...
QTH: Obersöchering/JN57OR, zeitweise Kehl/JN38VN
Funkamateur, DLF-Hörer, Multipler Musikgeschmack, DAB-Nutzer. Normal ist normalerweise langweilig.
http://zitate.net/kritik-zitate
Lebe stets so, dass die fckAfD dagegen ist!
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Re: Von Inzidenzen und Frequenzen
Ein Verbot von Alkohol und Tabakwaren wäre nur konsequent. Traut euch, macht es! Erstickt nur die privatkriminellen Ausweichwege frühestmöglich.
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Re: Von Inzidenzen und Frequenzen
Die Inzidenzwerte im Allgäu am Mittwoch
(Stand: Mittwoch, 02. November 2022, Quelle: Robert-Koch-Institut)
Stadt Memmingen: 178,9 (Vorwoche: 422,6)
Landkreis Unterallgäu: 188,1 (Vorwoche: 189,5)
Landkreis Oberallgäu: 180,7 (Vorwoche: 431,3)
Landkreis Ravensburg: 180,8 (Vorwoche: 566,5)
Stadt Kempten: 192,6 (Vorwoche: 393,9)
Landkreis Ostallgäu: 205,3 (Vorwoche: 589,9)
Stadt Kaufbeuren: 228,3 (Vorwoche: 447,7)
Landkreis Lindau: 247,8 (Vorwoche: 490,7)
Quelle: all-in.de
(Stand: Mittwoch, 02. November 2022, Quelle: Robert-Koch-Institut)
Stadt Memmingen: 178,9 (Vorwoche: 422,6)
Landkreis Unterallgäu: 188,1 (Vorwoche: 189,5)
Landkreis Oberallgäu: 180,7 (Vorwoche: 431,3)
Landkreis Ravensburg: 180,8 (Vorwoche: 566,5)
Stadt Kempten: 192,6 (Vorwoche: 393,9)
Landkreis Ostallgäu: 205,3 (Vorwoche: 589,9)
Stadt Kaufbeuren: 228,3 (Vorwoche: 447,7)
Landkreis Lindau: 247,8 (Vorwoche: 490,7)
Quelle: all-in.de
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Re: Von Inzidenzen und Frequenzen
Früher hätte man in Aussicht gestellt, die Maßnahmen wieder aufzuheben, sobald die Inzidenz 30 unterschritten hat.
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