10 Thesen für einen komplette Neuordung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks und Fernsehens

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raeuberhotzenplotz2
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10 Thesen für einen komplette Neuordung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks und Fernsehens

Beitrag von raeuberhotzenplotz2 »

Mal ein Vorschlag wie meiner Meinung anch der Öffentlich Rechtliche Rundfunk und Fernsehen in Zukunft neugeordnet werden müßte. So aufgestellt könnten sich die Anstalten tatsächlich zu einer wichtigen Säule unserer Demokratie entwickeln. Das wird sicher eine spannende Diskussion. Also:


1. Rundfunk soll reine Ländersache sein: Alle bundesweiten Programme werden eingestellt, die ARD aufgelöst, das ZDF und DRadio abgewickelt. Es bleiben die heutigen Landesrundfunkanstalten, diese werden jedoch personell und strukturell ebenfalls neu aufgebaut.

2. Zweck: Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung auch, jedoch ausdrücklich keine herausragend teuren Inhalte wie Bundesliga, Olympia, teure Spielfilme, Serien oder teure Eigenproduktionen
Es soll eine Obergrenze eingeführt werden, was eine Programmminute maximal kosten darf. Dieser Betrag soll dann turnusmäßig an die Inflation angepaßt werden.

3. Länderübergreifende Kooperation: soll weiterhin möglich bleiben aber gesetzlich von der Größe beschränkt werden, um eine neue ARD zu verhindern

4. Jede Landesrundfunkanstalt veranstaltet ein TV Vollprogramm und maximal einen zusätzlichen Kanal mit geringem redaktionellen Inhalt, z.B. für die Liveübertragung von Parlamentsdebatten, Veranstaltungen, Sport, Bildung, Kinderprogramm
Jede Landesrundfunkanstalt veranstaltet maximal 2 Hörfunkvollprogramme (1x ältere 1x jüngere Zielgruppe) und maximal 4 weitere spezialisierte Hörfunkprogramme mit geringem redaktionellem Inhalt sollen erlaubt sein z.B. Klassik oder Volksmusikwelle usw.

5. rechtliche Struktur: die Intendanten und die Besetzung der Rundfunkräte/Gremien wird in freier demokratischer Wahl direkt von den Bürgern in den jeweiligen Ländern gewählt (z.B. parallel zur Kreistagswahl)
Jeder Bürger besitzt dabei aktives und passives Wahlrecht. Um auf die Wahlliste zu kommen ist eine bestimmte Anzahl von Unterstützerunterschriften nötig.
Ein Auskugeln der Schlüsselpersonen in Hinterzimmern soll zukünftig unterbleiben.

6. Finanzierung: Die GEZ wird abgeschafft. Den Landesrundfunkanstalten wird ein fester prozentualer Anteil am Steueraufkommen der Länder gewährt der verfassungsrechtlich in den Landesverfassungen geschützt ist und nur mit 2/3 Mehrheit geändert werden kann.
Ein Teil der Beiträge wird sofort in einen Nachhaltigkeitsfonds eingebracht, die Schwankungen der Einnahmen abfedert sowie die Alter vorsorge der Mitarbeiter absichert.

7. Kommerzielle Werbung sowie Wahlwerbung / Parteienwerbung soll grundsätzlich unterbleiben.

8. Die Programme können über die heutigen Verbreitungswege verbreitet werden (SAT, terrestrisch, Kabel, PITV). Über SAT ist eine Verschlüsselung zu prüfen, sollte dies Übertragungsrechte vergünstigen.
Die Programme können jeweils in allen Landesteilen verbreitet werden, die Kosten hat die jeweilige Landesrundfunkanstalt zu übernehmen.

9. Auch ein Online und Streaming Angebot soll erlaubt sein, jedoch ausschließlich auf einer klar abgegrenzten, eigenen und transparenten Plattform
Redaktionelle Inhalte dürfen nicht mehr über private Anbieter weiterverbreitet werden (YOUTUBE, Twitter usw.). Für solche Plattformen dürfen keine Inhalte produziert werden.

10. Die freiwerdenden Frequenzen sowie die Rechte an Programminhalten der abgewickelten Anstalten (Übertragungsrechte, Eigenproduktionen, eingekaufte Rechte) sollen höchst bietend an private Anbieter versteigert werden.
Der Erlös soll zur Refinanzierung der Abwicklung sowie zur Finanzierung der Pensionslasten herangezogen werden.
Sollte das nicht ausreichen übernimmt der Bund die weiteren Kosten für die Abwicklung.

Und los. Ich gehe schon mal in Deckung... :xcool:
Habakukk
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Re: 10 Thesen für einen komplette Neuordung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks und Fernsehens

Beitrag von Habakukk »

:sneg:
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wittekind
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Re: 10 Thesen für einen komplette Neuordung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks und Fernsehens

Beitrag von wittekind »

1. Rundfunk ist bereits Fernsehen. Der Begriff Rundfunk umfasst Radio und TV. Gemeint ist vermutlich "Hörfunk und Fernsehen".

2. Genau der falsche Schritt hin zu mehr Bürokratie, mehr mittelalterlicher Kleinstaaterei und mehr Verwaltung in den Länderanstalten. Beim kommerziellen Hörfunk (DAB) geht der Trend hin zu bundesweiten Programmen, auch auf UKW gibt es Netz-Inseln bundesweiter Anbieter (Teddy, B2, Rockantenne, Egofm, Sunshine live, Paradiso usw.)
Warum also beim ARD-Hörfunk den entgegengesetzten Weg gehen? Eine sinnvolle Abschaffung doppelter Versorgung kann nur in einer bundesweiten Strategie bestehen um Angebote besser zu bündeln. Klassikprogramme, Popwellen und Inforadios lassen sich sehr gut national bündeln, mit regionalen Splittungen. Sender für Regionalberichterstattung, Kultur, Sport, Politik, Wirtschaft, lokaler Musikszene, Heimat usw. sind dafür ungeeignet und müssten weiter regionalisiert werden. Statt einen Austausch zu fördern und die Zusammenarbeit (da wo es möglich ist) zu intensivieren, willst du dies begrenzen. Das fördert unnötige Redundanz.

3. Wer den Deutschlandfunk (für viele Bürger zurecht der einzige Grund überhaupt aus Überzeugung guten Gewissens Gebühren zu zahlen) abschaffen will ist nicht ernst zu nehmen. Egal was danach kommt, es wird auf keinen Fall besser.

4. Zur Wahl der Gremien: Schau die mal die Wahlbeteiligung für Kommunalwahlen an, dann kommst du vielleicht selber darauf, warum das nicht funktionieren wird. Da geht kein Mensch hin. Das Radio dudelt sowieso schon bei einem Großteil der Bevölkerung unterhalb der Wahrnehmungsschwelle, Fernsehen schauen breite Schichten der Gesellschaft gar nicht mehr. Denen ist es dann auch egal, wer dort Intendant oder TV-Direktor ist.

5. Die Versteigerung von Hörfunklizenzen und Frequenzketten hat bei unseren Nachbarn in den Niederlanden und Skandinavien in der Vergangenheit schon zu großen Problemen geführt, mit dem Ziel, dass inhaltlich interessante, kleinere Anbieter sich übernommen haben und vom Markt verschwunden sind. Auch großen Playern wie Talpa in Dänemark oder SBS / Bonnier in Schweden hat das das Genick gebrochen. Das Modell, Frequenzen und Lizenzen zu versteigern, wird als gescheitert angesehen.

6. Die GEZ, deren Abschaffung du forderst, ist seit Jahren bereits abgeschafft. Kritik ab Beitrags-/Gebührenmodell ist durchaus berechtigt, aber dafür sollte man die entsprechende Institution wenigstens korrekt benennen: ARD-ZDF-DLF-Beitragsservice.

Von daher: Abgelehnt, Martin Luther.
Noch'n Saarländer
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Re: 10 Thesen für einen komplette Neuordung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks und Fernsehens

Beitrag von Noch'n Saarländer »

raeuberhotzenplotz2 hat geschrieben: Mi 22. Apr 2020, 09:27Und los. Ich gehe schon mal in Deckung... :xcool:
Diese kann ich Dir nicht gewähren, dafür stehen Deine Thesen einfach diametral zu meinen Ansichten^^
--
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julianimnorden
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Re: 10 Thesen für einen komplette Neuordung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks und Fernsehens

Beitrag von julianimnorden »

Ich würde mich freuen, wenn die einzelnen "Punkte" begründet werden.
:gruebel:
Eckhard.
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Re: 10 Thesen für einen komplette Neuordung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks und Fernsehens

Beitrag von Eckhard. »

:sneg: Bei welchen Gericht darf / soll ich bei geplanter Realisierung Verfassungsklage einreichen ?? :sneg:
(die mit Sicherheit hervorragende Erfolgsaussichten hätte :spos: )
102.1
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Re: 10 Thesen für einen komplette Neuordung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks und Fernsehens

Beitrag von 102.1 »

Das Thema ist grundsätzlich schwierig, wie bisherige Diskussionen gezeigt haben. Die Vorstellungen einzelner User liegen einfach zu weit auseinander, zudem verteidigen zu Viele den heutigen Status Quo. Ich hätte folgende Dinge gefordert:

1) weniger Anzahl von Fernsehsendern.
2) absolut keine politischen oder politiknahe Besetzungen
3) kaum Unterhaltung in Form von Synchronfilmen oder Serien aus USA oder anderen Ländern, sondern, wenn nur Filme und neue Filme aus Deutschland, oder Kulturbeiträge, Klassik oder Volksmusik ( nicht volkstümlich) aus Deutschland
4) weitaus größerer Fokus auf Bildungsfernsehen, besonders Dokumentationen, Geographie, Geschichte, Natur. etc.
5) Nachrichten und investigativen Journalismus, eher wie BBC. Auch die Tagesschau könnte für einen öffentlich-rechtlichen Anbieter eindeutig länger sein.
6) Erhalt des Deutschlandfunks, im Radio, eher rein bundesweite Radios. und Streichung aller Popwellen, Bayern 3, SWR 3, etc...
7) Sport mit Fokus auf jenen Sport der im Privatfernsehen weniger Beachtung findet.
8) Niedrigere Gebühren. 7 bis 10 Euro im Monat reichen.
Dudelsack
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Re: 10 Thesen für einen komplette Neuordung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks und Fernsehens

Beitrag von Dudelsack »

raeuberhotzenplotz2 hat geschrieben: Mi 22. Apr 2020, 09:27 1. Rundfunk soll reine Ländersache sein: Alle bundesweiten Programme werden eingestellt, die ARD aufgelöst, das ZDF und DRadio abgewickelt. Es bleiben die heutigen Landesrundfunkanstalten, diese werden jedoch personell und strukturell ebenfalls neu aufgebaut.
Und das brächte genau was? Ich würde sagen, die einzelnen Anstalten haben ja schon eine sehr große Autonomie. Die ARD ist ja eigentlich in diesem Sinne keine eigenständige Organisation, sondern eine Arbeitsgemeinschaft. Sie wurde also von den Landesrundfunkanstalten gegründet, um Synergie-Effekte besser nutzen zu können. Warum es hilfreich wäre, diesen Verbund zu zerschlagen und jede Anstalt ihr eigenes Süppchen kochen zu lassen, inklusive eigener Reporter in aller Herren (Bundes)Länder, erschließt sich mir aktuell noch nicht so ganz.
raeuberhotzenplotz2 hat geschrieben: Mi 22. Apr 2020, 09:27 Es soll eine Obergrenze eingeführt werden, was eine Programmminute maximal kosten darf. Dieser Betrag soll dann turnusmäßig an die Inflation angepaßt werden.
Meinst du nicht, dass man insbesondere bei den Eigenproduktionen eher auf den Inhalt als auf die Kosten schielen sollte? Das sollte doch zum Beispiel etwas sein, das den ÖR ganz klar vom Privatfunk unterscheidet. Bei Sportübertragungen und der gleichen, bei denen der Sender keinen Einfluss auf die inhaltliche Qualität hat, lässt sich streiten.
raeuberhotzenplotz2 hat geschrieben: Mi 22. Apr 2020, 09:27 3. Länderübergreifende Kooperation: soll weiterhin möglich bleiben aber gesetzlich von der Größe beschränkt werden, um eine neue ARD zu verhindern.

Was ist denn an der ARD so verhindernswert?
raeuberhotzenplotz2 hat geschrieben: Mi 22. Apr 2020, 09:27 Jede Landesrundfunkanstalt veranstaltet maximal 2 Hörfunkvollprogramme (1x ältere 1x jüngere Zielgruppe) und maximal 4 weitere spezialisierte Hörfunkprogramme mit geringem redaktionellem Inhalt sollen erlaubt sein z.B. Klassik oder Volksmusikwelle usw.

Und Kulturwellen? Nein, ich meine damit keine Klassik-Dudler, sondern Programme wie Bayern 2 oder MDR Kultur. Die sind keiner alterstechnischen Zielgruppe zuzuordnen. Sie haben eine Vielzahl an redaktionell aufwändigen Sendungen im Programm, die der Privatfunk so nicht anbieten könnte, denn kommerziell erfolgreich wären diese Formate nicht. Würdest du solche Sender abschaffen wollen?
raeuberhotzenplotz2 hat geschrieben: Mi 22. Apr 2020, 09:27 5. rechtliche Struktur: die Intendanten und die Besetzung der Rundfunkräte/Gremien wird in freier demokratischer Wahl direkt von den Bürgern in den jeweiligen Ländern gewählt (z.B. parallel zur Kreistagswahl)
Jeder Bürger besitzt dabei aktives und passives Wahlrecht. Um auf die Wahlliste zu kommen ist eine bestimmte Anzahl von Unterstützerunterschriften nötig.
Ein Auskugeln der Schlüsselpersonen in Hinterzimmern soll zukünftig unterbleiben.

Ich gebe zu, dass ich mich bisher noch nicht genauer mit dem Verfahren beschäftigt habe, wie die hohen Herren bei den ÖR ausgewählt werden, aber mir schwahnt bei deinem Vorschlag böses.
Soll nun also jeder Hans und Franz, der zwar keinen blassen Schimmer von Medien hat, aber gerne was zu sagen hätte, einen solchen Posten bekommen, so fern er genügend Wahlvolk auf seine Seite bringen kann?
raeuberhotzenplotz2 hat geschrieben: Mi 22. Apr 2020, 09:27 6. Finanzierung: Die GEZ wird abgeschafft.

Wurde sie doch schon längst.

raeuberhotzenplotz2 hat geschrieben: Mi 22. Apr 2020, 09:27 Die Programme können jeweils in allen Landesteilen verbreitet werden, die Kosten hat die jeweilige Landesrundfunkanstalt zu übernehmen.

Moment! Verstehe ich das richtig, dass jede Landesrundfunkanstalt in allen Bundesländern senden und daher im Gebiet anderer Sender wildern darf? Wie wäre denn das mit deinem Steuermodell zu vereinen? Von den Hörern, die die Sender in anderen Bundesländern hören, sähen die Sender keinen Cent, hätten aber die Übertragungskosten. Und nun komme mir niemand mit Overspill. Der entsteht ja aus geographischen Gegebenheiten heraus. Sicher, die Sender sind nicht undankbar darüber (früher noch mehr als heute), aber das ist ja nochmal eine ganz andere Situation.
raeuberhotzenplotz2 hat geschrieben: Mi 22. Apr 2020, 09:27 Redaktionelle Inhalte dürfen nicht mehr über private Anbieter weiterverbreitet werden (YOUTUBE, Twitter usw.). Für solche Plattformen dürfen keine Inhalte produziert werden.

Ui, da sehe ich aber schon viele Konsumenten den ÖR abhanden kommen. Wenn die Inhalte zusammen mit diversen anderen Inhalten auf der selben Seite abrufbar sind, erreicht man vielleicht auch den einen oder anderen, der zu faul, respektive nicht interessiert genug ist, von sich aus die Seite seiner Landesrundfunkanstalt zu besuchen.
Und wenn wir schon dabei sind: Die Endgeräte der Nutzer kommen ja auch von privatwirtschaftlichen Unternehmen. Da muss man ja sofort gegensteuern und eigene Geräte vermieten/verkaufen. Und was ist mit Radio und TV? Da ist man ja tatsächlich auf einem Frequenzband mit den Privaten. Daher wird dein neuer ÖR auf einem eigenem Frequenzband versendet, mit eigenen Empfängern, damit die öffentlich-rechtlichen Inhalte nicht über Geräte von gewinnorientierten Firmen wiedergegeben werden können, Gell?
Worauf wir uns glaube ich einigen können: Man sollte nicht ausschließlich auf kommerzielle Anbieter setzen, um seine Inhalte zu verbreiten. Sonst kommen die Anstalten irgendwann gehörig ins Schwitzen, wie damals, als die Mediabroadcast die Stecker für die UKW-Sender ziehen wollte. Aber warum man bestehende Plattformen generell nicht nutzen sollte, leuchtet mir nicht ein.
raeuberhotzenplotz2 hat geschrieben: Mi 22. Apr 2020, 09:27 Ich gehe schon mal in Deckung... :xcool:

Diese Idee erscheint mir als die einzig sinnvolle in diesem Posting. Aber sei dir gewiss: Wachtmeister Dimpfelmooser wird dich trotzdem aufspühren, wenn auch mit Hilfe von Kasperl und Seppel.
wolfgangF
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Re: 10 Thesen für einen komplette Neuordung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks und Fernsehens

Beitrag von wolfgangF »

Das darf echt nicht wahr sein. Da wurde, leider zurecht, der Thread zum Rundfunkbeitrag gesperrt, und jetzt das hier. :kopf:

Wir alle wissen, dass es die Dauerkritiker am ÖR-Rundfunk hier im Forum gibt. Die Argumente sind hinlänglich bekannt. Ein weiterer, nur ermüdender Streit ist unerwünscht, zumindest von meiner Seite. Bitte aufhören!!!!
CosmicKaizer
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Re: 10 Thesen für einen komplette Neuordung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks und Fernsehens

Beitrag von CosmicKaizer »

@raeuberhotzenplotz2: Thema Abschaffung der Werbung bei den ÕR. Eine urururururalte Förderung der privaten Veranstalter, deren Eigentümer oft kriselnde Zeitungsverlage sind. Die CashCow Privatfunk wird mit dem massiven Rückgang an Werbung, der sich schon jetzt abzeichnet, die klammen Mutterunternehmen nicht mehr quersubventionieren können. Das Gejammer und die Bettelei um Staatsknete von privaten Rundfunkunternehmen ist jetzt schon unerträglich. Überall werden Etats zusammengestrichen. Gerade bei kleineren Unternehmen überlegt man sich gut, ob Radiowerbung überhaupt noch Sinn macht. Eine Garantie, das Spots von der ARD zum Privatfunk wandern, gibt es nicht. Mich würde Deine These zur Steigerung der Attraktivität von deutschem Privatfunk interessieren. 6 Megahits am Stück mit der meisten Abwechslung sind auch nicht gerade attraktiv...
Staumelder
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Re: 10 Thesen für einen komplette Neuordung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks und Fernsehens

Beitrag von Staumelder »

Bitte schließen. Die Trollwiese ist woanders.
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102.1
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Re: 10 Thesen für einen komplette Neuordung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks und Fernsehens

Beitrag von 102.1 »

wolfgangF hat geschrieben: Mi 22. Apr 2020, 17:39 Das darf echt nicht wahr sein. Da wurde, leider zurecht, der Thread zum Rundfunkbeitrag gesperrt, und jetzt das hier. :kopf:

Wir alle wissen, dass es die Dauerkritiker am ÖR-Rundfunk hier im Forum gibt. Die Argumente sind hinlänglich bekannt. Ein weiterer, nur ermüdender Streit ist unerwünscht, zumindest von meiner Seite. Bitte aufhören!!!!
??

- Die einzelnen Positionen sind augenscheinlich zu unterschiedlich
- Zufriedenheit zu dem Thema herrscht nicht wirklich, sonst käme das Thema nicht immer wieder auf.
- Diskutieren oder jegliche wirkliche Veränderung ist wohl leider auch unerwünscht.

Welcher Eindruck soll hier entstehen?

Eine Gesellschaft in einer Demokratie sollte dies eigentlich verkraften.
Chief Wiggum
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Re: 10 Thesen für einen komplette Neuordung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks und Fernsehens

Beitrag von Chief Wiggum »

Jetzt gehts eben im OT mit dem ganzen OT hier weiter.
Aber Zwobot oder einer seiner 100 Klone fehlt noch.

:danke:
Cha
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Re: 10 Thesen für einen komplette Neuordung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks und Fernsehens

Beitrag von Cha »

raeuberhotzenplotz2 hat geschrieben: Mi 22. Apr 2020, 09:27 1. Rundfunk soll reine Ländersache sein: Alle bundesweiten Programme werden eingestellt, die ARD aufgelöst, das ZDF und DRadio abgewickelt. Es bleiben die heutigen Landesrundfunkanstalten, diese werden jedoch personell und strukturell ebenfalls neu aufgebaut.
Ich würde es genau umgekehrt machen: Alle Regionalanstalten einstampfen und zu einer Anstalt "ARD" zusammenschließen. Die Dritten Fernsehprogramme werden zu einem Programm zusammengeschlossen, nennen wir's mal ARD 3, welches am Vorabend für einige Stunden auseinandergeschaltet wird für regionale Nachrichten und Magazine.

Und vor allem beim Radio könnte man somit reichlich unnötige Programme einsparen: Ein regionales Radioprogramm pro Bundesland und etwa 6-8 bundesweite Radioprogramme, um alle wichtigen Zielgruppen und Sparten abzudecken.
Beiträge: +5070 von MySnip seit 12/2013
Habakukk
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Re: 10 Thesen für einen komplette Neuordung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks und Fernsehens

Beitrag von Habakukk »

102.1 hat geschrieben: Mi 22. Apr 2020, 18:51 - Die einzelnen Positionen sind augenscheinlich zu unterschiedlich
Jepp!
102.1 hat geschrieben: Mi 22. Apr 2020, 18:51 - Zufriedenheit zu dem Thema herrscht nicht wirklich, sonst käme das Thema nicht immer wieder auf.
Jepp!
102.1 hat geschrieben: Mi 22. Apr 2020, 18:51 - Diskutieren oder jegliche wirkliche Veränderung ist wohl leider auch unerwünscht.
Nein! Diskutieren ist erwünscht, aber es sollte zu einem Thema, das schon x-mal durchgekaut wurde, vielleicht auch mal neue Aspekte geben. Aber gerade dieses Thema hatten wir doch nun wirklich oft genug schon im Forum. Gibt es irgendwas neues dazu zu sagen? Glaubt irgendjemand, dass wir alle mal einer Meinung sein werden? Was ist das Ziel, dieses Thema immer und immer wieder aufs Neue totzudiskutieren, mit dem zu erwartenden Ärger zwischen den Leuten. Wurde irgendein Aspekt bisher noch nicht behandelt? Sollten wir vielleicht zur Abwechslung auch mal wieder einen Pro-/Contra-DAB-Thread starten? So zur Gaudi? Für den guten Ton hier im Forum?
102.1 hat geschrieben: Mi 22. Apr 2020, 18:51 Welcher Eindruck soll hier entstehen?
Dass diejenigen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ständig massiv kritisieren, es nicht ertragen, wenn die Gegenseite auf diese ewig gleiche Diskussion, die zu nichts führt, einfach keine Lust mehr hat. Es kommt einfach nichts dabei raus. Und dass die Forenadministration offenbar kein Interesse daran hat, Threads, die nachweislich immer wieder zu Streit führen (und zwar durchaus von beiden Seiten befeuert), immer wieder aufs Neue nach wüsten Postings zu durchforsten.
102.1 hat geschrieben: Mi 22. Apr 2020, 18:51 Eine Gesellschaft in einer Demokratie sollte dies eigentlich verkraften.
Natürlich! Tut sie auch! Aber es gibt auch keine Diskussionspflicht für immer wieder aufgewärmte alte Themen. Zumal dann, wenn sie nachweislich immer wieder zu Ärger zwischen den Beteiligten führen.
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