Der Unternehmer, wirbt im Internet, mit kostenlosen Corona-Schnelltests, obwohl diese seit dem 11. Oktober eigentlich abgeschafft worden sind, und macht u.a. folgendes Angebot:
1 Corona-Schnelltest, für zu Hause besorgen.
2 Corona-Schnelltest Ergebnis, auf ein Internet Formular übertragen und abschicken.
3 Erhalt des Online Corona-Zertifikats - ausgestellt von einem Online-Arzt. (angeblichen Arzt)?
Für die Nutzung des (ungültigen) Corona Online-Zertifikats, ist ein ein Bußgeld, von 300 Euro geplant.
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/ ... ts172.htmlCorona-Schnelltests: Behörde geht gegen einen Anbieter in Hamburg vor
Stand: 13.10.2021 14:23 Uhr
Ein Hamburger Unternehmer wirbt im Internet mit kostenlosen Corona-Schnelltests, obwohl diese seit dem 11. Oktober eigentlich abgeschafft worden sind. Jetzt schreitet die Sozialbehörde ein - sie will diesem Geschäftsmodell einen Riegel vorschieben.
Die Idee des Anbieters ist ganz einfach: Man macht zu Hause einen Selbsttest, den man vorher gekauft hat, wartet das Ergebnis ab und füllt dann im Internet ein Formular aus. Und schon bekommt man das Zertifikat - ausgestellt von einem Online-Arzt und ohne einen Euro dafür zu bezahlen.
Angebot aus Sicht des Unternehmers juristisch erlaubt
Denn der Unternehmer hält nicht viel von der staatlichen Corona-Politik - das machte er im Gespräch mit NDR 90,3 klar. Aus seiner Sicht ist das Online-Angebot juristisch erlaubt - es sei nirgends vorgeschrieben, dass ein Arzt direkt vor Ort den Schnelltest überwachen müsse.
Sozialbehörde: Wer die Zertifikate nutzt, riskiert ein Bußgeld
Die Sozialbehörde sieht das komplett anders. Die Nachweise könnten nicht dafür verwendet werden, um beispielsweise in einen Friseurladen zu gehen. Die Behörde will jetzt rechtlich gegen den Unternehmer vorgehen. Und sie warnt, dass es mit diesem Zertifikat teuer werden kann - wer es nutze, der riskiere ein Bußgeld von 300 Euro.