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Neue Corona-Verordnung in BW
Die bisherige Corona-"Alarmstufe" heißt nun "Alarmstufe I". Das gab das Staatsministerium Baden-Württemberg am Dienstag zusammen mit der Einführung der neuen "Alarmstufe II" bekannt. Mit der nun zweigeteilten "Alarmstufe" gehen einige Änderungen und neue Regelungen einher.
Für die "Alarmstufe II" müssen an zwei Tagen in Folge mehr als 450 Corona-Infizierte auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg gemeldet werden oder die Hospitalisierungsinzidenz den Wert von 6 überschreiten. Die Marke für belegte Intensivbetten wurde nun seit Sonntag jeden Tag überschritten: Am Montag waren 489 Intensivbetten belegt, am Dienstag 510 (jeweils Stand: 16 Uhr). Der Wert lag also an zwei aufeinanderfolgenden Tagen bei über 450, somit tritt ab Mittwoch (24.11.) in Baden-Württemberg die "Alarmstufe II" in Kraft. Auch die Hospitalisierungsinzidenz liegt seit Dienstag über dem Grenzwert von 6 (Stand: 16 Uhr).
Für Veranstaltungen generell gilt 2G Plus und, dass nur noch die Hälfte der eigentlich zugelassenen Menschen kommen darf. Aus dem Staatsministerium heißt es, man werde "aufgrund der damit verbundenen Herausforderungen für die Veranstaltungsbranche wegen bereits verkaufter Tickets" Verstöße in dieser Woche noch nicht verfolgen.
Generell müssen Veranstalter aber auch in "Alarmstufe II" die erforderlichen Nachweise per App kontrollieren und die Identität von Besucherinnen und Besuchern prüfen. Wer einen gelben Impfausweis dabei hat aber keine Ausweisdokumente dabei hat, muss der Zutritt verwehrt werden. Gleiches gilt, wenn jemand Impf- oder Genesennachweis weder als QR-Code per App noch in ausgedruckter Form vorzeigen kann.
Den Weihnachtsmarkt in Heilbronn (Inzidenzwert 580) hat die Stadt bereits letzten Samstag in vorauseilendem Gehorsam abgesagt. Auch die anderen Weihnachtsmärkte in der Umgebung (Stuttgart, Esslingen, Ludwigsburg, Bad Wimpfen) sind inzwischen abgesagt.
Damit haben wir auch 2021 wieder eine supertolle Adventszeit.