Der *Was euch ordentlich auf den KEKS geht* Thread

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Nicoco
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Re: Der *Was euch ordentlich auf den KEKS geht* Thread

Beitrag von Nicoco »

Es ist wirklich die Hölle, insbesondere auf neu eingerichteten Systemen :heul:
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Manager
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Re: Der *Was euch ordentlich auf den KEKS geht* Thread

Beitrag von Manager »

Berlin
Freispruch nach Farbattacke auf Grundgesetz-Denkmal

Eimerweise kippten Klimaaktivisten im März schwarze Farbe auf die Grundgesetz-Glasskulptur im Berliner Regierungsviertel. Doch was wie Erdöl aussah, war offenbar harmlos. Eine Aktivistin musste zwar vor Gericht, wurde aber freigesprochen.
---> https://www.tagesschau.de/inland/region ... l-100.html

Der Freispruch ist für mich völlig unverständlich.
Da wird das Grundgesetz - die Basis unseres Gemeinwesens - symbolisch beschädigt, ein Polzeieinsatz ausgelöst, Richter und Staatsanwälte beschäftigt.
Und dann soll das alles nichts gewesen sein, liebe Justiz? Nicht mal eine symbolische Strafe wie Sozialstunden o.ä. - Legal, illegal, scheißegal? :kopf:
Chief Wiggum
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Re: Der *Was euch ordentlich auf den KEKS geht* Thread

Beitrag von Chief Wiggum »

Unter dem Deckmantel der "Kunst" kann man heutzutage wohl vieles rechtfertigen :gruebel:

Gilt das Wegtragen von Klimaklebern dann auch als Kunst, wenn man sie vorher mit "Kunst"blut beschmiert? :joke:
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Georg A.
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Re: Der *Was euch ordentlich auf den KEKS geht* Thread

Beitrag von Georg A. »

Manager hat geschrieben: Di 22. Aug 2023, 18:26 Der Freispruch ist für mich völlig unverständlich.
Wieso? Es ist absolut verständlich. Das Problem war hier wohl, dass die Staatsanwaltschaft versucht hat, gleich mit dem populistischen Holzhammer zu kommen: "Vorwurf der gemeinschädlichen Sachbeschädigung".

Wars halt nicht, einmal abspülen (lassen), fertig. Wenn sie etwas kleiner angefangen hätten, so ala Belästigung der Allgemeinheit, dann wäre das sicher was geworden. Aber für was man nicht angeklagt wird, kann man auch nicht verurteilt werden...
Georg A.
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Re: Der *Was euch ordentlich auf den KEKS geht* Thread

Beitrag von Georg A. »

Georg A. hat geschrieben: Mi 23. Aug 2023, 00:02
Manager hat geschrieben: Di 22. Aug 2023, 18:26 Der Freispruch ist für mich völlig unverständlich.
Wieso? Es ist absolut verständlich. Das Problem war hier wohl, dass die Staatsanwaltschaft versucht hat, gleich mit dem populistischen Holzhammer zu kommen: "Vorwurf der gemeinschädlichen Sachbeschädigung".

Wars halt nicht, einmal abspülen (lassen), fertig. Wenn sie etwas kleiner angefangen hätten, so ala Belästigung der Allgemeinheit, dann wäre das sicher was geworden. Aber für was man nicht angeklagt wird, kann man auch nicht verurteilt werden...
https://www.n-tv.de/panorama/Freispruch ... 43050.html
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten kam mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft nach, wie eine Gerichtssprecherin sagte.
...
Der Sprecherin zufolge wurde ein Gutachter gehört, der aussagte, dass ein einfacher Regenguss gereicht hätte, um die Farbe abzuwaschen.
Klarer Fall von zu hoch gepokert, wenn die Staatsanwaltschaft ihre eigene Klage zurückziehen muss...
PAM
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Re: Der *Was euch ordentlich auf den KEKS geht* Thread

Beitrag von PAM »

Nehmen wir den Vorwurf der "gemeinschädlichen Sachbeschädigung" doch einmal auseinander: Der Sachbeschädigungstatbestand ist in meinen Augen erfüllt. Eine Sache, eine Glasskulptur, wurde durch eine aktive Handlung in ihren Eigenschaften negativ verändert - durch absichtliches Übergießen mit Farbe. Dass ein einfacher Regenguss mutmaßlich für die Beseitigung der Farbe genügt hätte, sie wieder abzuwaschen, ist unerheblich. Die Farbe wurde später auf Kosten der Allgemeinheit beseitigt, was notwendig war, um die Glasskulptur wieder in den ursprünglichen Zustand zu bringen. Der Allgemeinheit ist durch den Aufwand/die Kosten der Reinigung also tatsächlich ein Schaden entstanden. Die Tatbegehung erfolgte mit Vorsatz, also festem Wissen und Wollen. Nach meinem Rechtsverständnis war der Tatvorwurf und mit ihr das Herbeiführen einer gerichtlichen Entscheidung gerechtfertigt.

Auch Kunst im öffentlichen Raum hat ein Recht darauf, nicht angerührt zu werden. Dass das Gericht den Straftatbestand der gemeinschädlichen Sachbeschädigung dennoch verneint hat und damit zusätzlich zu den Reinigungskosten auch die Kosten der Rechtsverfolgung ("Gerichtskosten") der Allgemeinheit auferlegt, ist für mich mehr als verwunderlich. Zumal damit auch ein Zeichen für Nachahmer gesetzt wird: "Sieh her, dir passiert in Berlin wahrscheinlich bei der Begehung von ähnlichen Taten auch nichts." Bei allem Respekt vor dem grundgesetzlichen Demonstrationsrecht, dieses rechtfertigt weder Sachbeschädigungen, noch andere Straftaten.
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Re: Der *Was euch ordentlich auf den KEKS geht* Thread

Beitrag von das letzte MHz »

Chief Wiggum hat geschrieben: Di 22. Aug 2023, 19:38Unter dem Deckmantel der "Kunst" kann man heutzutage wohl vieles rechtfertigen :gruebel:
Ich erkläre mich hiermit offiziell zum Kunstwerk, das eröffnet einem ja ganz neue Perspektiven Bild
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Georg A.
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Re: Der *Was euch ordentlich auf den KEKS geht* Thread

Beitrag von Georg A. »

PAM hat geschrieben: Mi 23. Aug 2023, 06:31 Nehmen wir den Vorwurf der "gemeinschädlichen Sachbeschädigung" doch einmal auseinander: Der Sachbeschädigungstatbestand ist in meinen Augen erfüllt. Eine Sache, eine Glasskulptur, wurde durch eine aktive Handlung in ihren Eigenschaften negativ verändert - durch absichtliches Übergießen mit Farbe. Dass ein einfacher Regenguss mutmaßlich für die Beseitigung der Farbe genügt hätte, sie wieder abzuwaschen, ist unerheblich.
Ich bin kein Jurist, aber schauen wir doch am Besten mal die Definition an:

https://dejure.org/gesetze/StGB/304.html
(1) Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer in Absatz 1 bezeichneten Sache oder eines dort bezeichneten Gegenstandes nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.
1 trifft nicht, weil nichts beschädigt oder zerstört wurde. Abwaschbar ist definitiv vorübergehend, damit auch nicht 2). Wäre es Lack oder so gewesen, wäre evtl. trotz rechtzeitiger Rettung 3 geworden, war aber (vermutlich absichtlich) eben nicht Lack. Von einem finanziellen Schaden (weil zB. jemand gegen Geld aktiv abwaschen muss) steht da interessanterweise gar nichts.

Es wird seinen Grund haben, dass die Staatsanwaltschaft zurückzieht. Wenn die irgendwie Hoffnung gehabt hätten, dass das trotz des Gutachtens noch was wird, hätten die das sicher weiterverfolgt. Der interne/politosche Druck, da mal ein Exempel zu statuieren, ist sicher nicht unerheblich. Aber wenn es dann eine gerichtliche Entscheidung zum Freispruch geworden wäre, wäre das noch peinlicher geworden.
Manager
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Re: Der *Was euch ordentlich auf den KEKS geht* Thread

Beitrag von Manager »

Georg A. hat geschrieben: Mi 23. Aug 2023, 18:19
PAM hat geschrieben: Mi 23. Aug 2023, 06:31 Nehmen wir den Vorwurf der "gemeinschädlichen Sachbeschädigung" doch einmal auseinander: Der Sachbeschädigungstatbestand ist in meinen Augen erfüllt. Eine Sache, eine Glasskulptur, wurde durch eine aktive Handlung in ihren Eigenschaften negativ verändert - durch absichtliches Übergießen mit Farbe. Dass ein einfacher Regenguss mutmaßlich für die Beseitigung der Farbe genügt hätte, sie wieder abzuwaschen, ist unerheblich.
Ich bin kein Jurist, aber schauen wir doch am Besten mal die Definition an:
Manchmal hilft auch der gesunde Menschenverstand. :rolleyes:

Mal angenommen:
Ich schütte dir ein Glas Bier über deine Jacke und erkläre das zur Kunstaktion.
Ein einziger Regenguss reicht nun zur Beseitigung der Bierflecken aus. Die Jacke kann dann wieder uneingeschränkt getragen werden.

Nach deinem Rechtsverständnis ist das alles kein Problem und ich muss auch keine Konsequenzen - weder von dir noch von dritten - befürchten.
Richtig?
Georg A.
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Re: Der *Was euch ordentlich auf den KEKS geht* Thread

Beitrag von Georg A. »

Manager hat geschrieben: Mi 23. Aug 2023, 19:01 Manchmal hilft auch der gesunde Menschenverstand. :rolleyes:

Mal angenommen:
Ich schütte dir ein Glas Bier über deine Jacke und erkläre das zur Kunstaktion.
Ein einziger Regenguss reicht nun zur Beseitigung der Bierflecken aus. Die Jacke kann dann wieder uneingeschränkt getragen werden.

Nach deinem Rechtsverständnis ist das alles kein Problem und ich muss auch keine Konsequenzen - weder von dir noch von dritten - befürchten.
Richtig?
Gesunder Menschenverstand und Juristen? Wo lebst du denn :D

Im Ernst: Dein Vergleich hinkt so, der könnte nicht mal bei den Paralympics mitmachen.

Es muss ein nachweisbarer Schaden entstanden sein bzw. überhaupt möglich sein (wg. Versuch ist strafbar). Bier übern Regenmantel wird man auch abwaschen müssen, bevor es trocknet und müffelt, aber niemand wird da eine gerichtstaugliche Sachbeschädigung erkennen. Normale Kleidung dagegen hat oft schon ein Problem mit Wasser an sich (Einlaufen, Wasserflecken, Entfärbung, etc.) und damit wäre dann eine dauerhafte Beschädigung/Beeinträchtigung vorhanden. Wäre das Grundgesetzdenkmal mit Flanell überzogen gewesen bzw. irgendein besonders empfindlicher Kalk/Sandstein, wo sich auch wasserlösliche Farbe festsetzt, wäre das sicher ganz anders ausgegangen.

Edit: Deswegen wäre die Anklage "grober Unfug" / Belästigung der Allgemeinheit viel besser gewesen. Da käme es nicht auf den Schaden an.
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Re: Der *Was euch ordentlich auf den KEKS geht* Thread

Beitrag von Wolfgang R »

Wichtig! Ich sympathisiere mit keinem der Aktivisten, das soll eine neutrale Darstellung sein, mich haben nur die Hintergründe interessiert, und da ich zu einem ex-S21 Widerständler Kontakt habe, kenne ich mich da ein wenig aus....

Zum Vergleich der Verhältnismäßigkeit: Die damalige S21 Widerstandsbewegung/Parkschützer (für die jüngeren unter euch: Das ist der ungeliebte Tief-Bahnhof in Stuttgart, der von einer früheren Landesregierung mit einem früheren Bahn-Management beschlossen wurde, keiner der heutigen mehr in Verantwortung befindlichen Personen will das Projekt noch) hat mit Sprühkreide die Innenstadt mit den bekannten durchgestrichenen "Stuttgart 21" Symbolen "verschönert".

Da diese Symbole nicht mit einem Schauer weg waren, hat der Richter die Verantwortlichen dazu verdonnert, alle rückstandsfrei zu entfernen, sonst bekommen sie die Kosten der Stadtreinigung aufgebrummt.

Also durften die Widerstandskämpfer ausgerüstet mit einer Bürste und einem Eimer mit aufgelöstem Natron-Pulver ihre Kunstwerke wieder entfernen.

Beim nächsten mal waren sie schlauer: Sie haben mit einem Kärcher und einer Schablone mit dem durchgestrichenen "Stuttgart 21" auf Flächen mit Vermoosung/Grünspan/Veranlagung ("Grünbelag") die Stadtreinigung pro-aktiv beim Säubern unterstützt - das nenne ich kreativ :D

Wegtragen lassen bei einer Sitzblockade ist im Übrigen straffrei. Das wäre irgendwie als "Ziviler Ungehorsam" im Grundgesetz verankert, wegen der braunen Vergangenheit von Deutschland.

Vielleicht ist man deshalb bei den sog. "Klima-Aktivisten" so vorsichtig, weil sich die Polizei bei den bekannten S21 Protestaktionen nicht gerade rühmlich verhalten hat. Der durch den Wasserwerfer erblindete Aktivist ist mittlerweile verstorben, galt aber als "Spitze des Eisbergs" in Sachen unangebrachte Gewalt.

Wie gesagt, ich sympathisiere mit keinem der beiden, das sollen nur blanke Fakten sein, wie Richter mit solchen Sachbeschädigungen umgehen.

Wolfgang
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Re: Der *Was euch ordentlich auf den KEKS geht* Thread

Beitrag von Chief Wiggum »

das letzte MHz hat geschrieben: Mi 23. Aug 2023, 14:33
Chief Wiggum hat geschrieben: Di 22. Aug 2023, 19:38Unter dem Deckmantel der "Kunst" kann man heutzutage wohl vieles rechtfertigen :gruebel:
Ich erkläre mich hiermit offiziell zum Kunstwerk, das eröffnet einem ja ganz neue Perspektiven Bild
Ist das Kunst,oder kann das weg?

:sagnix:
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Re: Der *Was euch ordentlich auf den KEKS geht* Thread

Beitrag von PAM »

das letzte MHz hat geschrieben: Mi 23. Aug 2023, 14:33 Ich erkläre mich hiermit offiziell zum Kunstwerk, das eröffnet einem ja ganz neue Perspektiven Bild
Du bist entartete Kunst! :motz:
🎧📺📻📡
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Re: Der *Was euch ordentlich auf den KEKS geht* Thread

Beitrag von Thomas(Metal) »

Chief Wiggum hat geschrieben: Do 24. Aug 2023, 11:56
Ist das Kunst,oder kann das weg?

:sagnix:
https://m.youtube.com/watch?v=NzbCuEvEY-g
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Re: Der *Was euch ordentlich auf den KEKS geht* Thread

Beitrag von das letzte MHz »

Chief Wiggum hat geschrieben: Do 24. Aug 2023, 11:56
das letzte MHz hat geschrieben: Mi 23. Aug 2023, 14:33
Chief Wiggum hat geschrieben: Di 22. Aug 2023, 19:38Unter dem Deckmantel der "Kunst" kann man heutzutage wohl vieles rechtfertigen :gruebel:
Ich erkläre mich hiermit offiziell zum Kunstwerk, das eröffnet einem ja ganz neue Perspektiven Bild
Ist das Kunst,oder kann das weg?

:sagnix:
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