Ich habe einen Luftwäscher, rauche aber nicht.
Rauchen in der eigenen Wohnung kann niemand verbieten, nicht einmal der Vermieter. Auf Balkonen nach meinem Rechtsverständnis auch nicht, selbst wenn es vereinzelt bereits Gerichte gab, die so urteilten. Der Balkon ist mitvermietete Fläche, demnach muss man dort rauchende Nachbarn hinnehmen. Keller und Hausflure sind dagegen nur zur Nutzung überlassen, hier kann der Eigentümer das Rauchen verbieten.
Die gegenseitige Rücksichtnahme haben einige Mitmenschen drauf, andere schon aus Prinzip nicht. "Des lasse mir uns net vorschreibe..." tönten "ausländische" Kurzmieter im Erdgeschoss einmal. Sie rauchten überall - im Keller, im Hausflur, in der eigenen Wohnung. Dort exzessiv. Es roch im Hausflur stets wie in einer früheren Berliner Eckkneipe. Letztlich zogen sie weg, weil der Vermieter sie mehrfach abgemahnt hat. Dem Rauswurf kamen sie allerdings zuvor. Nicht wegen des Überall-Rauchens allein, es kam mehrfach unnötiger Lärm, im Treppenhaus oder im Keller gelagerte Müllsäcke und mehrmals auf Grünanlagen abgeparkte Transporter mit Anhänger dazu. Denen war das Parken in Nebenstraßen freilich zu weit entfernt, hier könnte man aber nur Transporter und Anhänger abgekoppelt abstellen. War mal etwas frei, dann wurde der ganze Zug auch diagonal über fünf oder mehr PKW-Stellplätze abgestellt (sie sind im 45 Grad-Winkel zur Fahrbahn). Soll doch der Rest sehen, wo er parkt. Zumeist hat dieses Gespann aber auf einem Rasenstreifen gestanden. Die reingewalzten Spuren gibt es noch immer.
Gebürtige Stuttgarter übrigens - auch wenn ich das nicht verallgemeinern will.