Er wird es sich leisten können, zu gehen, wann er will.Radio Fan hat geschrieben: ↑Fr 13. Feb 2026, 13:18Das gilt dann aber auch für den Hr. Spahn ?…PAM hat geschrieben: ↑Fr 13. Feb 2026, 12:58 Tagesspiegel.de:
Spahn rechnet mit höherem Renteneintrittsalter : „Wenn man hundert wird, kann man nicht mit Mitte 60 aufhören zu arbeiten“
Wir werden uns von einem definierten Renteneintrittsalter verabschieden. In den Ruhestand geht, wer körperlich nicht mehr arbeiten kann und sich das leisten kann. Der Mittelweg werden mehrere geringfügige und ebenso bezahlte Zweit- und Drittjobs sein.![]()
Zudem: Der Höchstbetrag liegt bei 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird enach 26 Mitgliedsjahren erreicht. Die Altersversorgung für Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB), offiziell Altersentschädigung genannt, ist im Abgeordnetengesetz (AbgG) geregelt und unterscheidet sich grundlegend von der gesetzlichen Rentenversicherung. Abgeordnete zahlen nicht in die Rentenkasse ein, sondern erwerben Ansprüche direkt gegenüber dem Bund.Abgeordnetenentschädigung hat geschrieben:Die Abgeordnetenentschädigung (Diät) für Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB) beträgt seit dem 1. Juli 2025 monatlich 11.833,47 Euro. Diese Entschädigung ist einkommensteuerpflichtig und wird jährlich zum 1. Juli an die Entwicklung des Nominallohnindex angepasst. Zusätzlich erhalten Abgeordnete eine monatliche, steuerfreie Kostenpauschale von 5.467,27 Euro (Stand 2025) für mandatsbedingte Ausgaben.
Alle sind gleich, nur manche gleicher