DB1BMN hat geschrieben: ↑So 12. Mai 2019, 09:59
Sicher?
Sofern ich weiß, kann man sogar als Fußgänger und/oder Nicht-Führerscheininhaber Punkte bekommen.
Jein. Der Bußgeldkatalog sieht für Fußgänger, egal wie schwerwiegend der Verstoß ist, überhaupt keine Punkte vor, bei Radfahrern immerhin nur beim qualifizierten Rotlichtverstoß (und der muss erstmal bewiesen werden, was mangels Kennzeichen an Fahrrädern schwer ist).
Fußgänger können somit nur dann Punkte bekommen, wenn sie eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begehen (z. B. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr).
Ein Fahrverbot kann man ohne Führerschein grundsätzlich nicht bekommen. Was geht, wäre ein "Verbot zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge", aber auch das setzt eine Straftat voraus (z. B. mehr als 1,6 intus auf dem Rad).