Billag - wie weiter?

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PeterA

Re: Billag - wie weiter?

Beitrag von PeterA »

dxbruelhart hat geschrieben: Welchen anderen Weg des Abgabeneinzugs wünscht Ihr Euch?
Per Steuerrechnung, die Gemeinde hat ja alle Angaben über den Haushalt, Anzahl Personen, Kinder etc.
Stefan Heimers

Re: Billag - wie weiter?

Beitrag von Stefan Heimers »

Ich bin auch dafuer das ueber die Steuerrechnung zu machen. Dann braucht's die Billag nicht mehr, das kommt am billigsten.

Ich vermute, dass 'Pro Kopf' nur fuer Erwachsene gilt. Ist das so? Gleich vier oder fuenf mal zahlen fuer eine Familie ist nicht zumutbar.
audion

Re: Billag - wie weiter?

Beitrag von audion »

dxbruelhart hat geschrieben: Welchen anderen Weg des Abgabeneinzugs wünscht Ihr Euch?
Verschlüsseln und pay per view (beim TV). Bei Radio würde ich die Ausrede "service publique" nach 2 Flaschen Bier noch tolerieren und eine Haushaltsteuer via EW-Rechnung lustlos erdulden.
Stefan Heimers hat geschrieben: Gleich vier oder fuenf mal zahlen fuer eine Familie ist nicht zumutbar.
Würde aber zugemutet! Bei uns leben zwei volljährige, aber in Ausbildung begriffene "Kinder" ohne eigenes Einkommen, aber mit Steuererklärungs-Pflicht. --> Ich werde also günstigstenfalls mit Fr. 800.- davon kommen. :wall: :mad:
dxbruelhart

Re: Billag - wie weiter?

Beitrag von dxbruelhart »

Heute nimmt die Billag 1'285'000'000 Franken an Empfangsgebühren ein; hier mal eine Rechnung, wie das aussehe, wenn es eine Kopfabgabe wird:

Heute hat die Schweiz rund 8'000'000 Einwohner; davon sind geschätzt rund 400'000 Ergänzungsleistungsbezüger und Hilfsbedürftige (und damit heute und später nicht empfangsabgabenpflichtig); dann kommen nochmals etwa 200'000 Unternehmen dazu (ohne die kleinen), dann gibt das nach dem neuem Gesetz 7'800'000 Abgabenzahler.
Das ergibt dann pro Abgabenzahler einen Betrag von Fr. 164.75.
Es soll aber wohl im neuen Gesetz dann auch ermässigte Gebühren für Kinder geben.
Dann könnte also eine Erwachsenenabgabe Fr. 200.-- betragen, eine Kinderabgabe z.B. Fr. 100.-- (event. wird die Kinderabgabe noch weiter reduziert, damit steigt dann die Erwachsenenabgabe etwas):

Wobei die Billag jetzt immer noch quasi herrenlose 67 Millionen Franken hat, dadurch könnten die Abgaben auch einmalig etwas gesenkt werden.
Die 56 Millionen Franken, die die Billag auch jährlich verschlingt, könnten auch weitgehend entfallen, wenn man auf einen anderen Gebühreneinzug setzten würde (Energielieferant oder Steuerrechnung); dadurch könnte die Abgabe dauerhaft um etwa 4,5% sinken.

PS: Hier mal die Entwicklung der Empfangsgebühren seit 1987, zwischen 1990 und 1993 wurden diese heftig erhöht um 42%, ansonsten ging in kleinen Schritten aufwärts.
dxbruelhart

Re: Billag - wie weiter?

Beitrag von dxbruelhart »

Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV); Stellungnahmen

Der Änderungsentwurf zur Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) gab Anlass zu 40 Stellungnahmen.

http://www.bakom.admin.ch/dokumentation ... ml?lang=de

Gemischte Stellungsnahmen zu den geplanten Veränderungen, 40 Institutionen, Sender und Firmen nahmen hier Stellung.
Heinz Lindenmann

Re: Billag - wie weiter?

Beitrag von Heinz Lindenmann »

Neue Beförderung beim Bakom.
http://bit.ly/Kcs88b
smid

Re: Billag - wie weiter?

Beitrag von smid »

Ich hab was gebloggt.
Nicht direkt Billag aber ähnlich
http://www.digichris.info/?p=1740
dxbruelhart

Re: Billag - wie weiter?

Beitrag von dxbruelhart »

Die Piratenpartei Schweiz fordert das Ende der Billag - und trifft damit auch genau meinen Nerv:
Der Billag soll das Mandat zum Gebühreneinzug entzogen werden!
http://www.piratenpartei.ch/Piraten-for ... llag290812

/EDIT: Sinnentstellenden Fehler korrigiert...
dxbruelhart

Re: Billag - wie weiter?

Beitrag von dxbruelhart »

Der Bundesrat will nun die günstigeren Gebühren, die für alle Haushalte (ausser die bedürftigen und die kleinen Firmen) erhoben werden, gemäss dem Entwurf einführen.
Gemäss dem Text der bundesrätlichen Medienmitteilung soll eine neue Gebührenerhebungsstelle die entsprechenden Zahlungen verrechnen und einziehen - also doch nicht mehr die Billag - das wäre sehr gut, wenn eine öffentliche Stelle anstelle der Billag diese Aufgabe übernehmen würde.

http://www.news.admin.ch/message/index. ... g-id=49006

Neue Abgabe für Radio und Fernsehen – Botschaft des Bundesrates

Bern, 29.05.2013 - Eine sachgerechte und zweckmässige Abgabe soll künftig den Service public in Radio und Fernsehen finanzieren. Dies schlägt der Bundesrat in der Botschaft zur Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vor, die er heute dem Parlament überwiesen hat. Die neue Abgabe soll – mit Ausnahmen – von allen Haushalten und Unternehmen entrichtet werden, die heutige Empfangsgebühr ersetzen und etwas tiefer ausfallen. Der Wechsel zur neuen Abgabe wurde in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst. Zudem sieht die Vorlage mehr Flexibilität und einfachere Konzessionsverfahren für die privaten Radio- und Fernsehstationen vor.

Schwerpunkt der Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) bildet die Ablösung der heutigen Empfangsgebühr durch eine Abgabe für Radio und Fernsehen, die nicht mehr an der Existenz eines Empfangsgerätes anknüpft. Die Abgabe ist grundsätzlich von jedem Haushalt und Unternehmen zu entrichten – mit folgenden Ausnahmen:

Ausnahmen

Keine Abgabe für Radio und Fernsehen bezahlen nach wie vor Personen, die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV beziehen. Neu gilt die Befreiung rückwirkend auf den Beginn des EL-Bezugs, womit einem Anliegen aus der Vernehmlassung Rechnung getragen wurde.

Neu ist ebenfalls, dass kleine Unternehmen künftig keinen Beitrag an den Service public leisten müssen. Nach heutigem Stand wären rund 70 Prozent aller Unternehmen von der Abgabe befreit. Denn der Bundesrat beabsichtigt, Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 500'000 Franken auszunehmen. Diese Schwelle entspricht dem Grenzwert für die vollständige Buchführungspflicht von Unternehmen nach neuem Rechnungslegungsrecht. Dieser Grenzwert führte zu kontroversen Stellungnahmen in der Vernehmlassung, der Bundesrat hält an ihm fest.

Kein "Opting out"

Der Vorschlag des Bundesrates enthält keine Möglichkeit, sich von der Abgabe befreien zu lassen, wenn im Haushalt keine Geräte für den Radio- oder Fernsehempfang vorhanden sind, und entspricht damit dem Auftrag des Parlaments. Ein solches "Opting out" haben in der Vernehmlassung mehrere Kantone, Parteien und weitere Organisationen gefordert. Ein "Opting out" würde nach wie vor am Gerät anknüpfen, die heutigen Nachteile aufrecht erhalten (siehe Kasten) und entsprechenden Aufwand für die Behandlung der Befreiungsmeldungen sowie Haushaltkontrollen verursachen. Mehr Aufwand bei der Erhebung und weniger Abgabepflichtige würden dazu führen, dass die Abgabe gegenüber heute weniger sinken würde.

Erhebung der Abgabe

Zur Erhebung der Abgabe durch die Haushalte wird eine private Organisation (Erhebungsstelle) beauftragt. Sie erhält die Haushaltsdaten von den Einwohnerregistern der Kantone und Gemeinden. Die Erhebungsstelle steht noch nicht fest - das entsprechende Mandat wird ausgeschrieben.

Die Abgabe der Unternehmen wird die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) mit den Daten aus der Mehrwertsteuer einziehen. In der Vernehmlassung bevorzugte eine Mehrheit der Stellungnehmenden diese Variante. Ihr stand die Alternative gegenüber, wonach die Erhebungsstelle die Abgabe der Haushalte und Unternehmen mit Daten der Steuerverwaltung eingezogen hätte. Die vom Bundesrat gewählte Variante wurde in der Vernehmlassung mehrheitlich als effizienter und kostengünstiger dargestellt; insbesondere entfällt hier die Schnittstelle zwischen Steuerverwaltung und Erhebungsstelle.

Höhe der Abgabe

Die neue Abgabe soll nicht dazu führen, dass die Empfänger, d.h. die SRG, private Programme, die Erhebungsstelle, u.a., mehr Geld erhalten. Das Ziel ist, dass die bisherigen Erträge gleich bleiben (Ertragsneutralität). Da sich die Gesamtsumme auf mehr Haushalte und Unternehmen verteilt, bezahlen die Einzelnen deshalb voraussichtlich weniger. Unter dieser Voraussetzung wird die Abgabe pro Haushalt jährlich etwa 400 Franken betragen (heute 462 Franken), wenn der Systemwechsel so umgesetzt wird, wie er vom Bundesrat vorgeschlagen wird. Ob die Einnahmen aus der Abgabe erhöht oder gesenkt werden sollen, ist ein medienpolitischer Entscheid, der auch weiterhin durch den Bundesrat getroffen werden soll – unabhängig vom gewählten Erhebungssystem.

Die Hintergründe
Die künftige Abgabe für Radio und Fernsehen ist anders als die heutige Empfangsgebühr nicht mehr an ein Empfangsgerät gekoppelt und daher von jedem Haushalt und Unternehmen zu bezahlen. Grund für den Systemwechsel ist die technologische Entwicklung. Heute ermöglichen auch multifunktionale Geräte wie Smartphones, Computer und Tablets den Radio- und Fernsehempfang. Was als Empfangsgerät gilt, ist nicht mehr klar. Dies führt dazu, dass heute annähernd jeder Haushalt Zugang zu Radio- oder Fernsehprogrammen hat und gebührenpflichtig ist. Der grosse administrative Aufwand für die An- und Abmeldungen bei der Gebühren-Erhebungsstelle und die damit verbundenen Kontrollen in den Haushalten und Betrieben rechtfertigen sich nicht mehr. Zudem kommt heute die Allgemeinheit für die fehlenden Beträge der Schwarzsehenden und -hörenden auf. Die Abgabe löst diese Probleme in einem sachgerechten und zweckmässigen System. Mit der Vorlage setzt der Bundesrat den Auftrag des Parlaments um, ein neues, geräteunabhängiges Abgabesystem auszuarbeiten. Unveränderter Zweck der Abgabe ist die Finanzierung von Radio- und Fernsehprogrammen der SRG und von privaten Radio- und Fernsehprogrammen mit einem Leistungsauftrag in allen Landesteilen der Schweiz (Service public).

Gebührenanteile der privaten Stationen

Heute kann der Gebührenbetrag, der für die privaten Radio- und Fernsehstationen reserviert ist, systembedingt nicht immer voll ausbezahlt werden. Eine flexible Lösung im RTVG soll dies verhindern. So ist neu nicht mehr ein fester, sondern ein variabler Prozentsatz aus den Empfangsgebühren für die privaten Radio- und Fernsehstationen vorgesehen. Die Reaktionen in der Vernehmlassung waren so vielfältig, dass der Bundesrat am Vernehmlassungsvorschlag festhält.

Für die Verwendung des seit 2007 angehäuften Betrags von rund 69 Millionen Franken wird eine gesetzliche Regelung geschaffen und eine teilweise Rückzahlung an die Gebührenzahlenden vorgeschlagen. Zwar wurden in der Vernehmlassung zahlreiche Alternativen vorgebracht. Der Bundesrat hält an der Rückzahlung fest, da die Vorschläge Bereiche betrafen, die bereits heute subventioniert werden (neue Technologien, Aus- und Weiterbildung, Berg- und Randregionen).

Weitere Änderungen

Die regionalen Fernsehstationen mit Konzession sollen künftig ihre Hauptinformationssendungen untertiteln. Dadurch haben auch hörbehinderte Menschen die Möglichkeit, diese Programme zu nutzen. Finanziert wird diese Dienstleistung aus den Empfangsgebühren beziehungsweise aus der neuen Radio- und Fernsehabgabe.

Lokale und regionale Radio- und Fernsehkonzessionen dürfen nur erteilt werden, wenn die Meinungs- und Angebotsvielfalt nicht gefährdet ist. Diese Vorgabe führte teilweise zu langwierigen Konzessionsverfahren. Um die Erteilung einer Konzession zu vereinfachen, soll dies nicht mehr vorgängig geprüft werden müssen. Die Frage der Medienkonzentration spielt bei der Konzessionierung aber nach wie vor eine wichtige Rolle: Werden mehrere gleichwertige Gesuche gestellt, erhält jene Station die Konzession, die die Medienvielfalt am meisten bereichert. Zudem darf ein Medienunternehmen nach wie vor nur zwei Radio- und zwei Fernsehkonzessionen besitzen. Das UVEK kann schliesslich auch nach Sendebeginn jederzeit prüfen, ob die Meinungs- und Angebotsvielfalt gefährdet ist und wenn nötig die geeigneten Massnahmen anordnen.

Wie geht es weiter?

Die Botschaft wird nun durch die Eidgenössischen Räte behandelt. Als nächster Schritt ist die Vorberatung durch die zuständige Parlamentskommission vorgesehen. Mit einer Inkraftsetzung des revidierten Gesetzes ist nicht vor 2015 zu rechnen. Der Wechsel zum neuen Abgabesystem wird erst realisiert werden können, wenn die neue Erhebungsstelle eingesetzt ist und ihre Tätigkeit aufnehmen kann. Dies dürfte zwei weitere Jahre in Anspruch nehmen.
dxbruelhart

Re: Billag - wie weiter?

Beitrag von dxbruelhart »

Aha, die (grösseren) Firmen sollen sollen künftig direkt mit der Steuerverwaltung Ihre Radio- und TV-Gebühren abrechnen (die kleineren Firmen werden abgabebefreit). Dies schreibt dieser Artikel des Tages-Anzeigers zur Gebührenreform, in der nicht mehr nach Radio und/oder TV unterschieden wird:

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/sta ... y/22386166

Die Schweizer Unternehmen dürften die Billag bald los sein

Von Fabian Renz, Bern.

Ob mit Fernseher oder ohne: Alle Haushalte sollen neu für die SRG zahlen, wenn es nach dem Bundesrat geht. Für die Inkassofirma Billag enthält der Gesetzesentwurf allerdings nicht nur Erfreuliches.

Zuerst die gute Nachricht – sie betrifft die normalen Fernsehzuschauer und Radiohörer: Das staatseigene Rundfunkprogramm soll den einzelnen Gebührenzahler künftig weniger kosten. Durch das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG), das der Bundesrat gestern verabschiedete, würde sich die Belastung pro Haushalt von 462 auf etwa 400 Franken jährlich verringern; so errechnete es die Verwaltung. Der Grund für die Reduktion ist nicht etwa, dass der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) das Budget gekürzt würde. Die Last verteilte sich gemäss dem Gesetzesentwurf ganz einfach auf mehr Schultern.

Damit verbunden ist die schlechte Nachricht – sie betrifft den Fernsehverweigerer: Die Option, durch Verzicht auf ein Empfangsgerät die Abgabe zu umgehen, entfällt. Sämtliche Haushalte sollen ihren Beitrag zum journalistischen «Service public» leisten. Ausnahmen gäbe es nur für Ausländer mit Spezialprivilegien (etwa Diplomaten) sowie für die Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV. Die erweiterte Gebührenpflicht wird hauptsächlich mit erschwerter Grenzziehung begründet: Auch «multifunktionale Geräte wie Smartphones, Computer und Tablets» ermöglichten den Radio- und Fernsehempfang.

Einsparungen dank Synergien

Mässig gute Nachrichten enthält der Entwurf aber auch für die Inkassogesellschaft Billag. Zwar will der Bundesrat grundsätzlich daran festhalten, die Fernsehabgabe extern eintreiben zu lassen. Dies gilt aber nur für Privathaushalte. Die abgabepflichtigen Firmen sollen ihren Beitrag neu der Steuerverwaltung abliefern. Preisüberwacher Stefan Meierhans jubelte in seinem Internetblog gestern prompt über eine «Teilabschaffung der Billag» – so liessen sich Einsparungen dank Synergien erzielen.

Ob die Billag wenigstens bei den Privathaushalten zum Zug kommt, steht insofern nicht fest, als das Mandat neu ausgeschrieben wird. Falls die RTVG-Vorlage das Parlament passiert, «werden wir uns sicher bewerben», sagt Billag-Präsident Werner Marti. Vielleicht erhält das Unternehmen aber auch gewichtige Konkurrenz. Denkbar wäre eine Kandidatur der Post, die über ihre Tochter Yellowworld schon bei der Mandatsvergabe 2006 gegen die Billag antrat. «Es gibt noch kein konkretes Projekt», sagt Post-Sprecher Oliver Flüeler. «Bei einer Ausschreibung werden wir eine Bewerbung aber sicher prüfen. Inkasso und Zahlungsverkehr gehören zu unserem Kerngeschäft.»

Das Gewerbe ist unzufrieden

Gewerbeverbandsdirektor Hans-Ulrich Bigler trauert der Billag nicht nach. Mit dem neuen RTVG ist er dennoch unzufrieden. Aus seiner Sicht berücksichtigt der Bundesrat die Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu wenig. Die Regierung will nur jene Firmen von der Abgabe befreien, deren Umsatz unter 500'000 Franken liegt – rund 70 Prozent aller Betriebe. Das tönt nach viel, ist aber deutlich weniger als jene 98 Prozent, die dem Gewerbeverband vorschweben. Immerhin fädelte er 2011 im Parlament den erfolgreichen Antrag mit ein, der für KMU eine Befreiung von der Gebühr verlangte. «Wir dachten dabei an die KMU-Definition, die das Bundesamt für Statistik verwendet: Firmen mit weniger als 50 Angestellten. Der Bundesrat missachtet den Auftrag des Parlaments», ärgert sich Bigler.

«Missachtet» hat der Bundesrat in jedem Fall zahlreiche Einwürfe aus der Vernehmlassung. FDP und SVP haben grundlegende Einwände gegen die neue «Mediensteuer», viele Verbände ebenfalls. Medienministerin Doris Leuthard kanns gelassen nehmen. Wenn ihre CVP sie unterstützt, ist die Absturzgefahr im Parlament klein. Die Linke hat ihr Wohlgefallen an dem Gesetz, das die Einnahmen der SRG auf eine nachhaltig gesicherte Basis stellt, bereits kundgetan.
(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 30.05.2013, 07:37 Uhr
ulionken

Re: Billag - wie weiter?

Beitrag von ulionken »

Die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes mit einer generellen Abgabe von künftig etwa 400 CHF pro Jahr und Haushalt ist heute vom Nationalrat mit deutlicher Mehrheit beschlossen worden:

http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/jetzt ... 1.18261715
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/Jed ... y/23441035

In der Beratung wurde als Kompromiss eine Abmeldemöglichkeit für Haushalte ohne Empfangsgeräte und Computer eingebaut, allerdings nur befristet auf fünf Jahre. Firmen ab 500'000 CHF/Jahr Umsatz werden ebenfalls je nach Grösse zur Kasse gebeten. Und es bleibt beim Einzug der Abgabe über die Billag.

73 de Uli
dxbruelhart

Re: Billag - wie weiter?

Beitrag von dxbruelhart »

Die Billag verliert Auftrag zum Gebührenkassieren
Die Radio- und Fernsehgebühren werden künftig von einer anderen Firma eingezogen. Das hat das Uvek entschieden. Die Serafe AG wird die neue gerätunabhängige Radio- und Fernsehabgabe erheben. Die Billag, die die Gebühren bisher für den Bund eingezogen hat, kommt im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens nicht zum Zug.

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/sta ... y/14416764
Maxtech

Re: Billag - wie weiter?

Beitrag von Maxtech »

Dann ist auch die No-Billag Initiative hinfällig?
RADIO354

Re: Billag - wie weiter?

Beitrag von RADIO354 »

Nein, Die No-Billag Initiative kommt noch vor den Nationalrat.
Adrian Böhlen

Re: Billag - wie weiter?

Beitrag von Adrian Böhlen »

Vor allem ist der Name «No-Billag» nur ein Übername; der richtige Titel der Initiative lautet «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren», d.h. der Name Billag kommt dort gar nicht darin vor. Aus diesem Grund hat der Wechsel zu Serafe keinen Einfluss auf die Initiative. Steht auch so im verlinkten Tagi-Bericht.
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