Neuerungen im Sendernetz von Radio Central

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dxbruelhart

Re: Neuerungen im Sendernetz von Radio Central

Beitrag von dxbruelhart »

Ich kann/muss meinen obigen Betrag präzisieren:
Die Sumatronic traut dem Standort Stäfa-Frohberg nicht zu, den Hirzel gut genug zu versorgen. Daher ersuchen Sie das Bakom, Radio Central einen besseren Standort zuzuweisen. Dieses PDF erklärt Genaueres: http://www.bakom.admin.ch/dokumentation ... bNoKSn6A--
Funker

Re: Neuerungen im Sendernetz von Radio Central

Beitrag von Funker »

Herr Spirig hat wieder zu geschlagen, in Menzingen-Edlisbach stellte er kürzlich seinen 33. Sender auf. Nicht verwunderlich, dass heute Radio Central über 200 000 Hörer hat und unter den Lokalradios den sechsten Platz einnimmt. Und das als Sender "vom Land"...

Wer redet da noch von LOKAL-Radios ?? Wäre es nicht ehrlicher, die privaten Radio-Sender als Regional-Sender zu bezeichnen ?

Und noch was. Neue Konzessionen für neue Anbieter gibt es nicht...sorry, leider keine freien Frequenzen mehr.... Nur, bei den bisherigen Anbieter kann das Bakom immer wieder freie Frequenzen aus dem Hut zaubern. Toll....Ich hab eigentlich absolut nichts gegen die Lokalradios. Habe ein demokratische Gefühl, das mir sagt, vor dem Gesetz/Bakom sind alle gleich, nur sehe ich mal wieder, dass anscheinend einige gleicher sind.
dxbruelhart

Re: Neuerungen im Sendernetz von Radio Central

Beitrag von dxbruelhart »

Die Edlisbacher Funzel soll ja auf 95.9 laufen. Ist die schon in Betrieb? Im Zürcher Oberland z.B. Müsste die ja ankommen.
world-in-union

Re: Neuerungen im Sendernetz von Radio Central

Beitrag von world-in-union »

Funker hat geschrieben:Wer redet da noch von LOKAL-Radios ??
Durch die Verbreitung über DAB+ in der ganzen Deutschschweiz ist tatsächlich nicht mehr von Lokalradio zu reden...
dxbruelhart

Re: Neuerungen im Sendernetz von Radio Central

Beitrag von dxbruelhart »

Ich hoffe, dass Radio Central es lassen kann und diesen Sender nicht auch noch aufbaut und einschaltet, denn Radio Central ist doch nun fast deutschschweizweit sehr gut auf DAB 7D empfangbar, und braucht nicht mehr jede Funzel, hier um Verzerrungen in einem kleinen Gebiet zu überbrücken.
Die Bakom-Konzession ist nun da, aber das ist kein Zwang, den Sender auch aufzubauen und einzuschalten.
dxbruelhart

Re: Neuerungen im Sendernetz von Radio Central

Beitrag von dxbruelhart »

Heute sah ich auf emetteurs.ch, dass diese neue Funzel Edlisbach Bethlehem 95.9 von Radio Central jetzt gelistet wird; Blick auf funksender.ch - auch da ist die gelistet! Dann wird sie wohl in Betrieb sein... Was hört Rotkreuz? Bin heute auch wieder in Uster, werde da testen.
dxbruelhart

Re: Neuerungen im Sendernetz von Radio Central

Beitrag von dxbruelhart »

Um 15h war diese neue Funzel auf 95,9 noch nicht in Betrieb, in Uster konnte ich dies soweit klar feststellen; mittlerweile könnte der Sender aber doch in Betrieb gegangen sein.
dxbruelhart

Re: Neuerungen im Sendernetz von Radio Central

Beitrag von dxbruelhart »

Radio Central kann jetzt einen neuen Sender in Bergmeilen aufbauen, das UVEK hat das Konzessionsgebiet entsprechend um diesen kleinen Bereich erweitert:

http://www.news.admin.ch/message/index. ... g-id=46969

Radio Central: nun auch auf dem Hirzel gut empfangbar

Biel/Bienne, 04.12.2012 - Radio Central wird künftig auch die Hirzel-Passstrasse in guter Qualität versorgen können. Zu diesem Zweck hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das Versorgungsgebiet des konzessionierten Zentralschweizer UKW-Radios geringfügig um die vier Gemeinden Richterswil, Wädenswil, Horgen und Hirzel erweitert.

Die Gebietserweiterung erlaubt es Radio Central, die Strassenverbindung über den Hirzelpass durchgehend in guter Empfangsqualität zu versorgen. Die Hirzel-Passstrasse verbindet zwei wesentliche Teile des Versorgungsgebietes "Innerschweiz Süd" von Radio Central, nämlich die Agglomerationen Zug/Luzern sowie den Kantonsteil Ausserschwyz. Pendler zwischen diesen beiden Teilgebieten können das Programm von Radio Central heute nicht durchgehend in guter Qualität empfangen, da die Passstrasse über den Boden der zürcherischen Gemeinden Richterswil, Wädenswil, Horgen und Hirzel führt, welche bisher ausserhalb des Versorgungsgebiets lagen. Die Pendlerströme über die Hirzel-Passstrasse sind erheblich. Diese Verbindung stellt neben der Autobahn A3 die zweite Hauptverkehrsachse im Teilgebiet Ausserschwyz-Glarus dar. Um die vier zusätzlichen Gemeinden mit seinem Programm bedienen zu können, wird Radio Central einen zusätzlichen UKW-Sender in Betrieb nehmen.



Bern, 3. Dezember 2012

Verfügung
des Eidgenössischen Departements für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
in Sachen Radio Central AG,
Bahnhofplatz 19, 6440 Brunnen
betreffend Ausdehnung des Versorgungsgebiets2/6

A Sachverhalt
Die Radio Central AG (nachfolgend Radio Central) ist Inhaberin einer Konzession mit
Leistungsauftrag ohne Gebührenanteil für die Veranstaltung eines lokal-regionalen Radioprogramms (Art. 43 des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen [RTVG]). Dieses Programm wird drahtlos-terrestrisch verbreitet. Das Versorgungsgebiet ist in Anhang 1 der Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 2007 (RTVV) definiert. Das Radio Central zugesprochene Versorgungsgebiet Nr. 22 (Region Innerschweiz
Süd) umfasst die Kantone Zug, Schwyz, Glarus, Uri, Nidwalden und Obwalden, die Ämter
Luzern, Sursee, Willisau und Hochdorf (LU) sowie den Wahlkreis See-Gaster (SG).
Am 17. Juli 2012 reichte Radio Central ein Gesuch um eine Gebietserweiterung um die
Gemeinden Richterswil, Wädenswil Horgen und Hirzel ein.
Dieses Gesuch wurde am 24. Juli 2012 den Kantonsregierungen und den Veranstaltern
der betroffenen Versorgungsgebiete sowie den interessierten Verbänden zur Anhörung
unterbreitet. Die Kantonsregierungen sowie die SRG und Radio Sunshine äusserten sich
positiv zum Gesuch. Die meisten lokalen Radioveranstalter verzichteten auf eine Stellungnahme. Die drei Lokalradios Radio Zürisee, Radio Pilatus und Radio FM 1 äusserten
sich ablehnend zum Vorhaben von Radio Central, wobei Radio Zürisee nach einer Aussprache mit Radio Central Verständnis für das Gesuch signalisierte.

B Erwägungen

I Formelles
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erteilt die
Konzessionen für die Veranstaltung lokal-regionaler Programme mit Leistungsauftrag (Art.
45 Abs. 1 RTVG). Die Umrisse der einzelnen lokalen Versorgungsgebiete legt indes der
Bundesrat im Anhang 1 zur RTVV fest, wobei das UVEK gemäss Art. 39 Abs. 4 RTVG
geringfügige Anpassungen der Ausdehnung der Versorgungsgebiete vornehmen darf.
Folgt man dem strengen Wortlaut dieser Bestimmung, gilt diese Delegationsnorm nur für
Konzessionen mit Gebührenanteil. In Art. 43 RTVG, welcher die Konzessionen ohne Gebührenanteil regelt, fehlt nämlich eine entsprechende Kompetenzübertragung an das
UVEK. Allerdings kann es kaum der Wille des Gesetzgebers gewesen sein, Konzessionen ohne Gebührenanteil hinsichtlich der Definition der Versorgungsgebiete strenger zu
regulieren als Konzessionen mit Gebührenanteil. Vielmehr ist in analoger Anwendung von
Art. 39 Abs. 4 RTVG davon auszugehen, dass das UVEK auch die Kompetenz besitzt,
geringfügige Anpassungen von Versorgungsgebieten lokaler Veranstalter ohne Gebührenanteil selbstständig vorzunehmen. In diesem Sinne ist das UVEK zuständig, das Gesuch von Radio Central um Ausdehnung seines Versorgungsgebietes zu behandeln.
II Materielles

1 Versorgung der Hirzel-Passstrasse; medienpolitische Betrachtung
Das Gesuch von Radio Central vom 17. Juli 2012 zielt darauf ab, das Versorgungsgebiet
Nr. 22 (Region Innerschweiz Süd) um die Gemeinden Richterswil, Wädenswil, Horgen 3/6
und Hirzel zu arrondieren. Diese Gebietserweiterung soll die funktechnische Verbindung
der beiden Teilgebiete Ausserschwyz und Innerschwyz über den Hirzelpass sichern.
Die Hirzel-Passstrasse verbindet zwei wesentliche Teile des Versorgungsgebiets Nr. 22,
nämlich die Agglomerationen Zug / Luzern einerseits und den Kantonsteil Ausserschwyz
anderseits. Die Passstrasse führt über den Boden der zürcherischen Gemeinden Richterswil, Wädenswil, Horgen und Hirzel. Diese Gemeinden liegen alle politisch ausserhalb
des heutigen Versorgungsgebietes. Messungen des Bundesamtes für Kommunikation
BAKOM haben ergeben, dass die Empfangssituation im Bereich der Hirzel-Passstrasse
Mängel aufweist. Die Konzessionärin erläutert, dass die Mobilität ihrer Hörerinnen und
Hörer eine durchgehende Sicherstellung des Empfangs entlang der Hirzelstrasse rechtfertigt. Tatsächlich sind die Pendlerströme über die Hirzel-Passstrasse erheblich. Diese Verbindung stellt neben der Autobahn A3 die zweite Hauptverkehrsachse im Teilgebiet Ausserschwyz / Glarus dar. Durch die beantragte Gebietserweiterung wird die Anbindung des
Kantonsteils Ausserschwyz und des Kantons Glarus an das restliche Versorgungsgebiet
Nr. 22 gewährleistet. Medienpolitisch ist das Gesuch somit grundsätzlich vertretbar.
2 Technische Machbarkeit – erste Interessenabwägung
Selbst wenn die technische Erschliessung des angepeilten Zielgebietes nicht Gegenstand
des vorliegenden Verfahrens bildet – die entsprechenden Modalitäten sind vielmehr im
Rahmen des fernmelderechtlichen (Funk)Konzessionsverfahrens durch das zuständige
BAKOM festzulegen – , so kann oftmals kaum über eine medienpolitische Arrondierung
eines Versorgungsgebiets entschieden werden, ohne die mögliche sendertechnische Bedienung des anvisierten Zielgebiets zu berücksichtigen. Lässt nämlich eine erste technische Analyse erkennen, dass keine medienpolitisch verträgliche (d.h. unangemessene
Überreichweiten vermeidende), frequenztechnisch sinnvolle und finanziell zumutbare
Verbreitungslösung besteht, so muss das Gesuch abgelehnt werden.
Im vorliegenden Fall präsentiert Radio Central eine technische Lösung, welche vom Bau
eines zusätzlichen Senders im Raum Meilen/Bergmeilen ausgeht, um die beabsichtigte
Versorgung der Hirzel-Passstrasse zu realisieren. Der beabsichtigte Standort liegt im Versorgungsgebiet Nr. 23 gemäss Anhang 1 zur RTVV (Region Zürich-Glarus).
Nach Einschätzung des UVEK ist dieser Lösungsansatz geeignet, die Lücken im heutigen
Sendegebiet am Fusse des Etzels sowie entlang der Hirzel-Passstrasse mit einem für die
Konzessionärin angemessenen und zumutbaren finanziellen und technischen Aufwand zu
schliessen. Regelmässig entstehen bei der Schliessung von Sendelücken neue Überreichweiten, welche je nach topographischer Situation und gewählter technischer Option
unterschiedliche Ausmasse annehmen können. Im konkreten Fall sind geringfügige Überreichweiten bis zur Ortschaft Horgen zu erwarten, welche wie die oben erwähnten Zürcher
Gemeinden zum Versorgungsgebiet Nr. 23 Region Zürich-Glarus zählt. Für das UVEK ist
eine derartige Überreichweite insoweit akzeptabel, als die neu von Radio Central bediente
Zone im Vergleich zum ebenfalls berührten Versorgungsgebiet Nr. 23 Region ZürichGlarus flächenmässig sehr klein ist. Die zusätzliche Bedienung der eingangs aufgezählten
Zürcher Gemeinden durch Radio Central sollte keine grosse Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Chancen der anderen Veranstalter im Versorgungsgebiet Nr. 23 Region Zü-4/6
rich-Glarus darstellen. Das Gesuch von Radio Central kann demzufolge auch unter diesem Aspekt gutgeheissen werden.
Radio Zürisee hat aufgrund einer internen Aussprache seine Opposition gegen die Ausdehnung des Versorgungsgebietes Nr. 22 aufgegeben. Auch alle weiteren, betroffenen
Veranstalter im Versorgungsgebiet Nr. 23 haben keine Einwände vorgebracht.

3 Weitere Einwände
Die Radio Pilatus AG (nachfolgend: Radio Pilatus) ist Inhaberin der Veranstalterkonzession für das Versorgungsgebiet Nr. 19 (Region Innerschweiz West), welches sich in weiten
Teilen mit dem Versorgungsgebiet Nr. 22 deckt. Radio Pilatus ist damit direkte Konkurrentin von Radio Central. Pilatus verlangt, dass bei der vorliegenden Beurteilung auch zwei
kürzliche Veränderungen bei anderen konzessionierten Radioveranstaltern berücksichtigt
werden: Einerseits die Übernahme von Radio Sunshine, der Radiostation für das Versorgungsgebiet Nr. 21 (Region Innerschweiz Nord), durch Radio Central, andererseits die
Zusammenarbeit dieser beiden Stationen mit dem Volksmusikprogramm Radio Eviva.
Eviva hatte zuvor Radio Central gehört und wurde jüngst an drei Privatpersonen veräussert, unterhält aber weiterhin organisatorische und kommerzielle Beziehungen zu Radio
Central. Der Geschäftsführer der Radio Ostschweiz AG, welche das für das Versorgungsgebiet Nr. 30 (Region Ostschweiz Ost) konzessionierte Radio FM 1 betreibt, hat sich der
Stellungnahme angeschlossen.
Das UVEK hat das Verhältnis von Radio Sunshine und Radio Eviva mit Radio Central erst
vor wenigen Wochen geprüft, im Rahmen der Genehmigung des wirtschaftlichen Übergangs der Radio Sunshine AG. Sollten sich in Zukunft aufsichtsrechtlich relevante Entwicklungen bei der programmlichen Zusammenarbeit zwischen den vorerwähnten Stationen ergeben, wäre das BAKOM aufgerufen, die Vorfälle im Rahmen seiner allgemeinen
Aufsichtspflicht näher zu prüfen.
Inwiefern Radio Sunshine und Radio Eviva von der vorliegenden Arrondierung des UKWVersorgungsgebiets Nr. 22 profitieren sollten, wie es Radio Pilatus vorbringt, ist für das
UVEK im übrigen nicht erkennbar, zumal das Versorgungsgebiet von Radio Sunshine
nicht Gegenstand des vorliegenden Gesuchs bildet und Radio Eviva überhaupt nicht über
UKW-Frequenzen verbreitet wird.
Radio Pilatus macht ferner geltend, dass keine gewichtigen politischen, kulturellen oder
wirtschaftlichen Argumente für die ersuchte Arrondierung sprechen. Radio Pilatus vertritt
weiter die Auffassung, dass die politischen, kulturellen oder wirtschaftlichen Argumente,
welche nach seiner Lesart in Anlehnung an Art. 39 Abs. 2 RTVG allein eine Gebietserweiterung erlauben, nicht nur für das von der Arrondierung betroffene Territorium, sondern für
das ganze Versorgungsgebiet des Gesuchstellers gelten müssen. Wie oben ausgeführt,
stellt die Hirzel-Passstrasse eine Hauptverbindungsachse zwischen zwei wichtigen Teilen
ein und desselben Versorgungsgebiets Nr. 22 dar, was allein für sich schon eine Arrondierung rechtfertigt. 5/6
Des weiteren kritisieren Radio Pilatus und Radio Zürisee, es herrsche noch zu wenig
Transparenz bezüglich des Standorts des künftigen Senders, der die anvisierte Region
bedienen sollte. Wie oben in Ziffer II.2 der Erwägungen dargelegt, bildet der konkrete
Senderstandort aber nicht Gegenstand der vorliegenden Verfügung.
Schliesslich führt Radio Pilatus ins Feld, seine eigenen Messungen hätten ergeben, dass
das Programm von Radio Central am Hirzel sauber empfangen werden könne. Diese
Messungen sind für das UVEK nicht massgebend, da in keiner Weise erläutert wird, nach
welcher Methode und welchen Kriterien die Messungen vorgenommen wurden. Zudem
stützt sich das UVEK bei seinen Entscheidungen konsequent auf die Messungen, welche
das BAKOM in Anwendung der in Ziffer 2, Absatz 2 des Anhangs 1 zur RTVV referenzierten Messmethode vorgenommen hat (automatische Registrierung der objektiven Beurteilung, sog. OBB-Methode). Diese Messungen belegen, dass durchaus Handlungsbedarf
besteht und nicht lediglich im Bereich der Autobahnauffahrt Wädenswil ein „leichtes Defizit bei der Qualität des Empfangs von Radio Central“ besteht, wie dies Radio Pilatus behauptet.

4 Kosten
Die Verwaltungsgebühr für die vorliegende Verfügung bemisst sich nach Artikel 100 Absatz 1 Buchstabe a RTVG in Verbindung mit den Artikeln 78 und 79 RTVV nach dem
Zeitaufwand, bei einem Stundenansatz von 84 Franken. Aufgewendet wurden 20 Stunden, die Gebühr beträgt demzufolge 1‘680 Franken.
Aus diesen Gründen wird verfügt:
1. Das Gesuch der Radio Central AG vom 17. Juli 2012 wird gutgeheissen und es wird
Artikel 1 der Veranstalterkonzession von Radio Central vom 7. Juli 2008 wie folgt ergänzt:
„Die Konzessionärin erhält das Recht, in der Region Innerschweiz Süd gemäss Nummer 22 des Anhangs 1, Ziffer 4 zur Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 2007
(RTVV) sowie in den Gemeinden Richterswil, Wädenswil, Horgen (Hirzel) ein lokalregionales Radioprogramm zu veranstalten“.
2. Der Radio Central AG wird eine Verwaltungsgebühr von 1‘680 Franken auferlegt. Der
Betrag ist innert 60 Tagen mittels beiliegendem Einzahlungsschein zu entrichten.
3. Diese Verfügung kann gemäss beiliegender Rechtsmittelbelehrung beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
sig. Doris Leuthard
Doris Leuthard
Bundesrätin
RADIO354

Re: Neuerungen im Sendernetz von Radio Central

Beitrag von RADIO354 »

Geht da 7 D nicht ?
Unglaublich diese Funzelei.
dxbruelhart

Re: Neuerungen im Sendernetz von Radio Central

Beitrag von dxbruelhart »

DAB 7D geht da wohl sicher auch; Central will nach wie vor auch eine perfekte UKW-Versorgung haben, obwohl man im Zeitalter von DAB auch damit leben könnte, dass vielleicht 2-3 Dörfer nicht ganz perfekt auf UKW versorgt sind (dort sollte man einfach vermehrt auf DAB hinweisen und dafür werben!).
dxbruelhart

Re: Neuerungen im Sendernetz von Radio Central

Beitrag von dxbruelhart »

Radio Central sendet nun auch auf UKW 95,9 von Menzingen Edlisbach/Bethlehem mit 20W (seit ca. 21. Dezember). Heute konnte ich den nun auch hören auf und um den Raten.
dxbruelhart

Re: Neuerungen im Sendernetz von Radio Central

Beitrag von dxbruelhart »

Radio Central hat nun zwei Kleinsender abgeschaltet, und zwar:

87.60 Hergiswil-Sonnenhaldenstrasse 5W
97.70 Seewen-Seewnerstrasse 50W

Hergiswil könnte aber event. doch wiederkommen, dann aber wohl mit einer anderen Frequenz.
Maxtech

Re: Neuerungen im Sendernetz von Radio Central

Beitrag von Maxtech »

Und wie erfolgt die Abdeckung ohne Seewen?
Der Urmiberg ist von Seewen aus nicht sichtbar.
dxbruelhart

Re: Neuerungen im Sendernetz von Radio Central

Beitrag von dxbruelhart »

Seewen wird primär von Seelisberg 98,8, vom Rigi 90,5 und eben doch auch vom Urmiberg 102,6 versorgt.
Direkte Sichtweite ist für eine gute Versorgung nicht unbedingt notwendig.
Peter Schwarz

Re: Neuerungen im Sendernetz von Radio Central

Beitrag von Peter Schwarz »

Erfreulich, wenn aus Kostengründen auch mal eine Funzel abgeschaltet wird!
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