Tarife für Internetradio in der Schweiz

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Wrzlbrnft

Tarife für Internetradio in der Schweiz

Beitrag von Wrzlbrnft »

Mich würde mal interessieren, wie ich mir in etwa die Tarife für ein Internetradio in der Schweiz vorstellen muss. Auf der SUISA-Seite ( www.suisa.ch ) konnte ich dazu bislang keine brauchbaren Informationen finden. Weiss hier jemand, wohin überall Abgaben gezahlt werden müssen, wie diese berechnet werden und was dabei alles beachtet werden muss?

Für eure Hilfe danke ich schon mal im Voraus. :)

smid

Re: Tarife für Internetradio in der Schweiz

Beitrag von smid »

Ich weiss nur, dass Vosseler vom IFPI erreichen wollte, dass man das Radio aufs jeweilige Land begrenzen muss.

Vrtko

Re: Tarife für Internetradio in der Schweiz

Beitrag von Vrtko »


Schau mal hier:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/14/14023/1.html

Ähnliches ist auch in anderen Berichten zu lesen. Also auch die "neuen" Verbreitungswege für Broadcasting werden von den grossen, um ihre Einnahmen fürchtenden, mit allen Mitteln bekämpft. Eine vielfältige Radiolandschaft Schweiz bleibt wohl ein Traum :(
binaer

Re: Tarife für Internetradio in der Schweiz

Beitrag von binaer »

Wir haben einmal, vor ca. 2 1/2 Jahren beim BAKOM u.Ä. angefragt betreffend Gebühren. Wenn ich mich recht erinnere war die Aussage des BAKOMs dass KEINE Gebühren anfallen (auch nicht für SUISA).

Wie es jetzt aussieht kann ich allerdings (noch) nicht sagen.

Grüsse
Wrzlbrnft

Re: Tarife für Internetradio in der Schweiz

Beitrag von Wrzlbrnft »

@Vrtko: Genau diesen Bericht kenne ich auch.

Sehe ich es also recht, dass Webradios hierzulande grundsätzlich irgendwie "gebührenfrei" sind, sich letztendlich aber gesamthaft in einer rechtlichen Grauzone befinden?

Vrtko

Re: Tarife für Internetradio in der Schweiz

Beitrag von Vrtko »

Also leider kann man nicht von einer Grauzone reden, da jede nicht private Vorführung von geschützter Musik nicht erlaubt ist.

Gemäss SUISA sind Internetradios rechtlich mit "normalen" Radiosendern gleichgestellt:
Den Sendern im Sinne dieses Tarifs gleichgestellt sind Personen oder Unternehmen, die geschützte Werke und Leistungen als Radio- und/oder Fernsehprogramme oder in anderer Form zeitgleich und unverändert über Internet und andere IP-basierte Netze mitteilen.
Das ganze Dokument gibts auf
http://www.suisa.ch/store/admin/tarif.d ... if_s_d.pdf

Grundsätzlich werden die zu zahlenden Gebühren aufgrund der Einnahmen berechnet. Bestehen keine Solchen, müssen die Gebühren anhand der Betriebskosten bezahlt werden.
Wieviel das in der Realität ist, und ob die SUISA wirklich scharf auf deren Eintreibung ist, ist mir auch nicht bekannt. Klar ist aber, wenn du sendest und sie "kriegen" dich, wirst du auch rückwirkend bezahlen müssen.
Habe mal gehört, dass in der ganzen Sache Internetradio Änderungen geplant sind, z.B. dass die Landesgrenze nicht überschritten werden darf :) ,wie schon von Smid erwähnt wurde. Wenn dann auch der Moritz noch das Gefühl bekommt, seinen Senf in die neuen Regelungen zu mischen, bleibt wohl nur noch der Weg sich in der Mongolei einen Server zu mieten..
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