Rechtsgrundlage AFN/BFBS und Europe1

Das Radioforum. Hier dreht sich alles um die technischen Seiten des Radio- und TV-Empfangs.
Kay Bartholomäus

Re: Rechtsgrundlage AFN/BFBS und Europe1

Beitrag von Kay Bartholomäus »

"... It's not a job, it's an adventure - THE MARINES !"
Sven

Re: Rechtsgrundlage AFN/BFBS und Europe1

Beitrag von Sven »

Tja, ist halt ein Army-Radio und nicht für deutsche Schöngeister.
AFN BE KENNER

Re: Rechtsgrundlage AFN/BFBS und Europe1

Beitrag von AFN BE KENNER »

AFN ist nun mal dazu da statt commercials , die sog. "Commanders Messages" dem geneigten Hörer näher zu bringen. Weniger um die Truppen zu unterhalten.

Soviel Amis hören/sehen AFN übrigens gar nicht
Tom

Re: Rechtsgrundlage AFN/BFBS und Europe1

Beitrag von Tom »

Wie hast Du das gemessen?
AFN BE KENNER

Re: Rechtsgrundlage AFN/BFBS und Europe1

Beitrag von AFN BE KENNER »

Das sagt AFN selbst.
MatthiasW.

Re: Rechtsgrundlage AFN/BFBS und Europe1

Beitrag von MatthiasW. »

Wie hoch ist denn so die Akzeptanz bzw. Einschaltquote von AFN bei seiner Audience?

Kay Bartholomäus

Re: Rechtsgrundlage AFN/BFBS und Europe1

Beitrag von Kay Bartholomäus »

Also ich finde, daß gerade ein Armee-Sender auf solche nervigen militärischen (Eigen-) Werbeblöcke verzichten sollte.

Stellt euch vor, ihr seid in der Armee, in einem fremden Land, fernab von der Heimat. Den ganzen Tag Manöver oder gar Krieg. Wahrscheinlich habt ihr dann erstmal die Schnauze voll von allem was irgendwie mit Army zu tun hat.

Dann habt ihr vielleicht doch ein mal ein paar Stunden am Tag frei, geht völlig fertig in die Housing Area, macht die Glotze oder das Radio an um Zersteuung zu finden und was kommt: Bundeswehr - Aus Liebe zum Vaterland !
Kay Bartholomäus

Re: Rechtsgrundlage AFN/BFBS und Europe1

Beitrag von Kay Bartholomäus »

Sorry

"Zerstreuung" statt "Zersteuung".
Sueddeutscher

Re: Rechtsgrundlage AFN/BFBS und Europe1

Beitrag von Sueddeutscher »

Hallo Klausi,

das ist ziemlich interessant, was Du da aus Deinem Buch hier ins Forum geschrieben hast, das meiste davor war mir bisher völlig unbekannt. Danke! Steht denn in dem Buch - oder in einer anderen Dir zugänglichen Publikation - auch was zur (rechtlichen) Geschichte von Europe 1?
Klausi

Re: Rechtsgrundlage AFN/BFBS und Europe1

Beitrag von Klausi »

@ Sueddeutscher:

Ergänzend habe ich zu Europe 1 nur folgende Aussagen gefunden:

Auch im Saarland führten die Auseinandersetzungen um die Zulassung privaten Rundfunks zu Ergebnissen, die die Entwicklung in der gesamten Bundesrepublik nachhaltig beeinflußten. Im Saarland war die Entwicklung des Rundfunks nach 1945 auf Grund der französischen Besetzung und der Angliederung an Frankreich anders verlaufen als im übrigen Bundesgebiet. Aus der Zeit vor 1956 bestand ein kommerzieller, nach Frankreich ausgerichteter Sender "Europe l". Das saarländische Rundfunkgesetz von 1956 erklärte daher nur die Veranstaltung privaten Rundfunks in deutscher Sprache für unzulässig. Nach dem Fernsehurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1961 hielt man im Hinblick auf "Europe l" eine Novellierung für geboten, um dem Erfordernis einer gesetzlichhen Grundlage Genüge zu tun. Dies führte 1964 zu einer Überarbeitung des Rundfunkgesetzes, in deren Zuge auch die Bestimmung über privaten Rundfunk in deutscher Sprache in der Weise geändert wurde, daß dafür eine besondere gesetzliche Grundlage erforderlich sei.

Diese gesetzliche Grundlage verabschiedete der saarländische Landtag in einem insgesamt nur neun Stunden dauernden Verfahren im Juni 1967, während die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit durch den Sechs-Tage-Krieg im Nahen Osten vollständig in Anspruch genommen war. Der Zweck dieses Manövers stellte sich alsbald heraus: Die Parteien wollten ihre Finanzierung durch den Betrieb kommerziellen Rundfunks verbessern. Dafür war eine Gesellschaft geplant, deren Anteile zu knapp 60 Prozent den Parteien, der Rest Verlegern und Banken gehören sollte. Da sich gegen dieses Vorgehen ein Sturm der Entrüstung erhob, wagte es die Landesregierung nicht, die nach dem Gesetz vorgesehene Konzession zu erteilen. Immerhin konnte sie jedoch mit der Drohung, privaten Rundfunk zuzulassen, eine beträchtliche Verbesserung der Finanzausgleichszuweisungen an den Saarländischen Rundfunk erreichen.


Der Vollständigkeit halber seien noch die Gesetzesgrundlagen hinsichtlich der anderen Auslandssender in Deutschland erwähnt:

Die Regelung für den Betrieb von Rundfunkstationen zur Versorgung der im Bundesgebiet stationierten Streitkräfte befreundeter Staaten ist materiell und formell ein Teil der allgemeinen Stationierungsvereinbarungen und gehört damit nach Art. 73 Nr. l Grundgesetz (GG) zur ausschließlichen Zuständigkeit des Bundes. Beim Abschluß entsprechender Staatsverträge ist das betroffene Bundesland rechtzeitig zu hören, soweit ein solcher Staatsvertrag die besonderen Verhältnisse dieses Landes berührt, z.B. auch die Rundfunkkommunikation innerhalb dieses Landes einschließlich ihrer Frequenzsituation.

Das Gleiche gilt für ausländische Rundfunkstationen, die im Bundesgebiet betrieben werden und die zum Teil ins Ausland gerichtete Sendungen veranstalten. Hier haben sowohl Bund als auch Länder Kompetenzen in Anspruch genommen; Rechtsgrundlage für Rias-Hof und VOA war das Abkommen zwischen Bundesrepublik Deutschland und den USA vom 11. 6. 1952 (BGBl. 1953 II, S. 515ff.; BGBl. 1955 II, S. 764). Europa Nr. l wurde demgegenüber von der landesgesetzlichen Regelung des SaarLRG (früher: : §§ 38 ff. SaarGVRS) erfaßt. Zu diesen Stationen schon Brack, Organisation und wirtschaftliche Grundlagen des Hörfunks und des Fernsehens in Deutschland, München 1968, S.26f., 46. Nunmehr Aufstellung in IHB 1992/93, S. G 23ff., 79ff.

Die früheren Besatzungsmächte haben zur Rundfunkversorgung ihrer Streitkräfte Militärsender eingerichtet: American Forces Network (AFN), British Forces Broadcasting Service (BFBS), Radio Forces Francaises de Berlin (FFB), Canadian Forces Network (CFN), Radio Canadian Army Europe (CAE) u.a. - Die Zulässigkeit dieser Sender war zunächst in den sog. Bonner Verträgen geregelt; BGBl. 1955 II S. 301, 342, 378; für die Zeit ab 1.7.1963 vgl. Art. 60 Abs. 5 Zusatzabkommen zum NATO -Truppenstatut, BGBl. 1961 II S. 1183, 1218; BGBl. 1963 II, S. 745. Zu diesen Sendern: Busch, ZUM 1993, 155.


Ich hoffe, dass es nicht zu trocken war. Die Zitaten stammen aus Standardwerken der rundfunkrechtlichen Literatur der 90er Jahre.
Sven

Re: Rechtsgrundlage AFN/BFBS und Europe1

Beitrag von Sven »

AFN BE KENNER ,

wo steht das. Bitte den Link.

Kay B,
"Werbung", im Sinne wie toll die Army ist, höre ich nicht, sondern gezielte Durchsagen an einzelne und Veranstaltungshinweise sowie Army-Nachrichten.
AFN BE KENNER

Re: Rechtsgrundlage AFN/BFBS und Europe1

Beitrag von AFN BE KENNER »

Sven schrieb:
AFN BE KENNER ,

wo steht das. Bitte den Link.
Kay B,
dazu gibt es keinen Link.
Es gibt nicht zu allem einen Link :-)

Es wurde immer wieder versucht durch Programreformen
den US Hörer noch mehr an AFN Radio & TV zu binden.
Wenn du entsprechende leute dort kennst, werden diese dir das auch bestätigen, dass AFN nöch mehr Höhrer und Seher erreichen könnte /will-

Aber AFN ist nicht BFBS und sieht sich auch ganz anders. Ehr als Träger von "commanders messages" als ein Entertainment Channel

Ich kann diese Situtation dir leider nicht "beweisen" aber vielleicht schreibst du mal an Roger Williams, PAO AFNE HQ
Kay Bartholomäus

Re: Rechtsgrundlage AFN/BFBS und Europe1

Beitrag von Kay Bartholomäus »

@ AFN BE KENNER,

ich will hier keine Wallung gegen AFN machen. Eher im Gegenteil: Ich höre den Sender ja gern und sehe ihn eher als 'ne Art Insel in dem Schrott, was sonst (musikmäßig) so über den Äther kommt.

Dadurch bekomme ich auch die Militäreigenwerbung mit, die da läuft ...und kann dementsprechend an dieser Stelle auch keinen Link setzen.

Von mir aus sollen die ja ihre Eigenwerbung machen. Mann kann ja die Minute mal weghören, wenn es einem nicht gefällt.

Nur bin ich nach wie vor der Meinung, daß ein Radiosender Programm im Sinne des Hörers machen sollte. (Bei den Privaten mag das im Sinne der Geldgeber sein, aber zu der Sparte Radio gehört AFN ja nicht.)

Und ich kann mir bei weitem nicht vorstellen, daß es irgendjemanden in der Army nach Militärwerbung dürstet. Und um das zu verdeutlichen, habe ich das Beispiel mit der Bundeswehr ("Bundeswehr - aus Liebe zum Vaterland !") herangezogen.
AFN BE KENNER

Re: Rechtsgrundlage AFN/BFBS und Europe1

Beitrag von AFN BE KENNER »

Kay Bartholomäus schrieb:
@ AFN BE KENNER,
Nur bin ich nach wie vor der Meinung, daß ein Radiosender
Programm im Sinne des Hörers machen sollte. (Bei den Privaten
mag das im Sinne der Geldgeber sein, aber zu der Sparte Radio
gehört AFN ja nicht.)
Ja. und AFN macht ein Program im Sinne des Army Broadcasting Service.
Nicht im Sinne eines privaten Radioprogrammes in USA.
Sven

Re: Rechtsgrundlage AFN/BFBS und Europe1

Beitrag von Sven »

Natürlich macht AFN kommerzielles Radio. Neben den lokalen Stunden übernimmt Z-FM 98.7 (Frankfurt) stundenweise die Rahmenprogramme verschiedener privater US-Anbieter per Satellit direkt aus den USA, bspw. die Tom Joyner Show (R&B) abends oder die zwei Stunden Country jeden Morgen sowie viele längere AC-Strecken und etwas Adult Rock.
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