ARD Reform 2024

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Spacelab
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Re: ARD Reform 2024

Beitrag von Spacelab »

Vielleicht hab ich da was falsch verstanden, aber mir kommen diese BSWler vor wie ein Fähnchen im Wind. Die ändern ihre Meinung schneller als man schauen kann und auf irgendwelche Zusagen kann man sich nicht verlassen. Quasi Trump like. :D
SeltenerBesucher
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Re: ARD Reform 2024

Beitrag von SeltenerBesucher »

frank.koriander hat geschrieben: Di 11. Nov 2025, 15:36 Letztlich trifft diese Reform aber nur diejenigen, die den ÖRR gerne nutzen. Wirkliche Probleme wie die hohen Pensionen und Gehälter, Filmrechte, Orchester, Big-Bands etc. geht man nicht an.
Bei Klangkörpern ist Bewegung, denn 20 Klangkörper brauchen die ARD-Anstalten wirklich nicht. Fakt ist, dass es einst Klangkörper der Bundesländer waren.

ARD berät über Zukunftskonzept für Orchester und Chöre
EPD: Die Intendantinnen und Intendanten der ARD seien aufgefordert, bis Ende 2026 eine Standortbestimmung der Klangkörper vorzunehmen, sagte Zurbrüggen
Nach Angaben der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) lag der Gesamtaufwand für die ARD-Klangkörper im Jahr 2022 bei 203 Millionen Euro. Jüngere Zahlen liegen nach Angaben der ARD nicht vor.
https://evangelische-zeitung.de/ard-ber ... und-choere
https://www1.wdr.de/kultur/kulturnachri ... r-100.html
Die Bundesländer haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aufgefordert, über eine Reduzierung ihrer Orchester, Chöre und Big Bands nachzudenken.
14 der 16 Bundesländer einigten sich auf eine entsprechende Erklärung. Die Sender sollen ein gemeinsames Konzept für die Zukunft ihrer Klangkörper vorlegen.
Hamburg und Niedersachsen tragen die Erklärung nicht mit.
https://www1.wdr.de/kultur/kulturnachri ... r-100.html
frank.koriander hat geschrieben: Di 11. Nov 2025, 15:36 Freilich hat man den Anstalten aber auch Reformen selbst überlassen, und sie haben es kaum genutzt. In Hörfunkbereich gibt es nur wenige Kooperationen. Lieber verlagert man Wellen einfach ins Internet und schwächt damit DAB+ statt über gemeinsame Wege nachzudenken. Aber da kocht halt lieber weiter lieber sein eigenes Süppchen. Ausnahme sind die Anstalten im Südwesten (hr, SWR, SR), welche die Reform vertanden haben und so dafür sorgen, dass kein Hörer zahlenmäßig Wellen über Antenne verliert.
Die Beauftragung obliegt den Bundesländern und diese halten in Gesetzen bzw. Staatsverträgen die Anzahl möglicher Programme und tlw. ihre programmliche Ausrichtung fest. Die Bundesländer wollten eine Reform und haben neue Gesetze beschlossen.

Der Staatsvertrag über den Südwestrundfunk ist zuletzt am 1. September 2025 in Kraft getreten, darin heißt es …
§ 4: „Der SWR veranstaltet im Rahmen seines Auftrags jeweils ein Landeshörfunkprogramm für die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Daneben kann er bis zu vier weitere Hörfunkprogramme veranstalten.“
und im § 4a: „Der SWR kann die in § 4 Abs. 3 beauftragten Hörfunkprogramme ganz oder teilweise einstellen oder deren Inhalte in Angebote gleichartigen Inhalts im Internet überführen …“

https://www.swr.de/gremien/rundfunkrat/ ... 25-100.pdf

Welche Anstalten kooperieren nicht? Wie heißen die Kooperationsprogramme des BR oder MDR?
frank.koriander
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Re: ARD Reform 2024

Beitrag von frank.koriander »

Alle Anstalten kooperieren ja inzwischen miteinander, es geht aber um künftige gemeinsame Programme, die laut Refornataatsvertrag als jeweils halbe Welle zählen, sodass die Anstalten in ihren Verbreitungsgebieten je ein Programm mehr terrestrisch verbreiten dürfen. Bisher nutzen nur SWR, hr und wohl der SR diese Chance.

Ein Beispiel: Würde der MDR bei MDR Klassik und MDR Schlagerwelt jeweils mit dem BR kooperieren, könnten beide Anstalten je ein Programm mehr terrestrisch verbreiten. Stattdessen will der MDR aber beide Wellen künftig ausschließlich im Internet ausstrahlen. Gibt noch viele andere dieser vertanen Chancen. Nirgendwo innerhalb der ARD wird darüber nachgedacht, wie man auch neue Wellen kreieren kann. Stattdessen wird das altbekannte beibehalten und Teile einfach ins Internet abgeschoben.

Man könnte in 53 Wellen mehr großartige Inhalte liefern als in 71 wie aktuell. Es gäbe einige schöne Ideen für solche Kooperationen im Bereich Klassik, Schlager oder Popkultur. Das großartige Radioeins vom rbb etwa als Kooperationswelle mit NDR Blue und Bremen 2 als Beispiel.
SeltenerBesucher
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Re: ARD Reform 2024

Beitrag von SeltenerBesucher »

frank.koriander hat geschrieben: Mi 12. Nov 2025, 07:48 Alle Anstalten kooperieren ja inzwischen miteinander, es geht aber um künftige gemeinsame Programme, die laut Refornataatsvertrag als jeweils halbe Welle zählen, sodass die Anstalten in ihren Verbreitungsgebieten je ein Programm mehr terrestrisch verbreiten dürfen. Bisher nutzen nur SWR, hr und wohl der SR diese Chance.
Nein, das stimmt so nicht. COSMO ist ein Programm dass zu 50 % dem WDR und zu 50 % dem RBB angerechnet werden kann. Es müssen keine neuen, es können bestehenden Kooperationen sein.
frank.koriander hat geschrieben: Mi 12. Nov 2025, 07:48 Ein Beispiel: Würde der MDR bei MDR Klassik und MDR Schlagerwelt jeweils mit dem BR kooperieren, könnten beide Anstalten je ein Programm mehr terrestrisch verbreiten.
Ich weiß, dass die ARD andere Schlager spielt als die Privaten, aber Schlager kann die Privatwirtschaft ganz gut. Auf DAB+ haben wir genug POP, ROCK und Schlager-Sender.
frank.koriander
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Re: ARD Reform 2024

Beitrag von frank.koriander »

SeltenerBesucher hat geschrieben: Mi 12. Nov 2025, 11:09 Nein, das stimmt so nicht. COSMO ist ein Programm dass zu 50 % dem WDR und zu 50 % dem RBB angerechnet werden kann. Es müssen keine neuen, es können bestehenden Kooperationen sein.
Aber dann fehlt jeweils ein weiteres Kooperationsprogramm, dass es was bringt. Man braucht als ARD-Anstalt ZWEI solcher Kooperationswellen, damit man eine weitere terrestrisch ausstrahlen darf. Eine reicht nicht.
frank.koriander
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Re: ARD Reform 2024

Beitrag von frank.koriander »

Brandenburg hat gerade eben wie erwartet im Hauptausschuss für den Reformstaatsvertrag gestimmt, das Ergebnis war mit 5:4 Stimmen aber erneut knapp.

https://www.satellifax.de/mlesen.php?id ... 1358673c24
Viggen
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Re: ARD Reform 2024

Beitrag von Viggen »

frank.koriander hat geschrieben: Mi 12. Nov 2025, 07:48 Man könnte in 53 Wellen mehr großartige Inhalte liefern als in 71 wie aktuell. Es gäbe einige schöne Ideen für solche Kooperationen im Bereich Klassik, Schlager oder Popkultur. Das großartige Radioeins vom rbb etwa als Kooperationswelle mit NDR Blue und Bremen 2 als Beispiel.
Vorsichtig mit solchen Luftschlössern, lieber frank.koriander!

Die Vorstellung, radioeins könne sein sublimes Niveau bewahren, während es sich mit den programmatischen Wiederverwertungsanstalten des NDR und des im Fahrwasser des Seichten dahindümpelnden 2. Programmes Radio Bremens zu einem unheiligen Triumvirat vereint, ist gelinde gesagt Naiv.

Von "Produktion" kann bei im Hause NDR ja ohnehin kaum mehr die Rede sein - wir sprechen hier von einer Institution, deren kreative Schöpfungskraft sich weitgehend auf das kunstvolle Recycling bereits existierender Inhalte beschränkt. Eine Resterampe, die sich als Delikatessenladen tarnt, wenn man so will.

Gab es nicht bereits entsprechende Kooperationsversuche zwischen radioeins und bremen zwei? Korrigiere mich gerne, sollte meine Erinnerung mich täuschen, aber von solchen Chimären halte ich wenig bis gar nichts. Die Erfahrung lehrt: Kooperationen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk münden mit schöner Regelmäßigkeit in einer Nivellierung nach unten - ein programmatisches Mittelmaß, das keinem der Beteiligten zur Ehre gereicht.

radioeins funktioniert gerade deshalb, weil es seine eigene, unverwechselbare Identität bewahrt hat. Diese durch vermeintlich kosteneffiziente Fusionen zu verwässern, hieße das Kind mit dem Bade auszuschütten.
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frank.koriander
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Re: ARD Reform 2024

Beitrag von frank.koriander »

Tja, dann könnte der NDR noch die rechtliche Grauzone nutzen und radioeins auf dem DAB+-Platz von NDR Blue aufschalten. Wäre ein Gewinn für alle Hörer. Ein zu großer in Bezug auf Konkurrenz. Daher wird das freilich nicht passieren.

Was ich mir dagegen vortellen könnte, wäre bremen zwei in die NDR-Muxe für Oldenburg und Cuxhaven aufzunehmen. Dann hätte man wenigstens den UKW-Overspill so halbwegs abgedeckt.
Zuletzt geändert von frank.koriander am Do 13. Nov 2025, 07:20, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: ARD Reform 2024

Beitrag von Pfennigfuchser »

Da Bremen 2 bei mir in Wuppertal noch empfangbar ist, müsste man schon die DAB-Verbreitung ein wenig mehr ausweiten 😂
DH0GHU
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Re: ARD Reform 2024

Beitrag von DH0GHU »

SeltenerBesucher hat geschrieben: Di 11. Nov 2025, 22:51
Bei Klangkörpern ist Bewegung, denn 20 Klangkörper brauchen die ARD-Anstalten wirklich nicht.
Das ganz sicher nicht.
Allerdings sind die Klangkörper auch Teil der Kulturszene an ihren Standorten, weshalb sie eigentlich auch unersetzlich sind.
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Lebe stets so, dass die fckAfD dagegen ist!
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dxking21
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Re: ARD Reform 2024

Beitrag von dxking21 »

Pfennigfuchser hat geschrieben: Mi 12. Nov 2025, 20:42 Da Bremen 2 bei mir in Wuppertal noch empfangbar ist, müsste man schon die DAB-Verbreitung ein wenig mehr ausweiten 😂
Hallo Pfennigfuchser, wo in Wuppertal ist dir in Wuppertal der Empfang gelungen?! Welche Frequenz? Würde ich gerne selbst ausprobieren

Mit freundlichen Grüßen
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Re: ARD Reform 2024

Beitrag von SeltenerBesucher »

dxking21 hat geschrieben: Do 13. Nov 2025, 20:44
Pfennigfuchser hat geschrieben: Mi 12. Nov 2025, 20:42 Da Bremen 2 bei mir in Wuppertal noch empfangbar ist, müsste man schon die DAB-Verbreitung ein wenig mehr ausweiten 😂
Hallo Pfennigfuchser, wo in Wuppertal ist dir in Wuppertal der Empfang gelungen?! Welche Frequenz? Würde ich gerne selbst ausprobieren
Da Bremen Zwei nur auf 95,4 MHz und 88,3 MHz sendet, würde nur die 88,3 MHz in Frage kommen, weil auf der 95,4 MHz Antenne Münster sendet. Dürfen wir raten, es war bevor bigFM in Essen aufgeschaltet wurde? Wahrscheinlich ist es am einfachsten in Wuppertal aus Bremen den Kanal 6D zu empfangen.
Viggen
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Re: ARD Reform 2024

Beitrag von Viggen »

Zudem geht aus Schiffdorf nach Süden so gut wie gar nichts raus - aber das nur so am Rande!
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Re: ARD Reform 2024

Beitrag von frank.koriander »

Eine Sache konnte mir bisher keiner so recht beantworten: Gilt die 50%-Regel bei Kooperationen nur bei terrestrischen Programmen oder auch, wenn einer der beiden Kooperationspartner nur eine Verbreitung im Internet anstrebt bzw. anstreben darf, da sein Kontingent an terrestrischen Programmen schon erschöpft ist?

Beispiel: Der BR kooperiert sowohl bei BR Klassik als auch bei BR Schlager mit anderen ARD-Anstalten, was tatsächlich geplant ist. Bei einer Kooperation BR Klassik und MDR Klassik bleibt BR Klassik über Antenne bestehen, beim MDR geht das aber umgekehrt nicht, da selbst bei Kooperation kein weiteres Programm mehr möglich ist. Beim BR wäre diese Kooperation aber entscheidend darüber, ob man eine Welle mehr (etwa das künftige ARD-Schlagerprogramm) auch auf DAB+ ausstrahlen darf, da BR Klassik und BR Schlager dann jeweils als 50%-Programme gewertet werden.
B.Zwo
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Re: ARD Reform 2024

Beitrag von B.Zwo »

DH0GHU hat geschrieben: Mo 10. Nov 2025, 13:15
Naja, ob ich über DAB nun 9 oder 12 öffentlich-rechtliche Programme zuzüglich zu den knapp 40 private Progammen (jeweils ohne Overspill) empfange, ändert gegenüber 5 öffentlich-rechtlichen und 2 privaten Programmen auf UKW nun nichts Grundsätzliches ;-)
Nunja. Die Anzahl der Privaten hat aber nicht unbedingt was mit der ARD-Reform zu tun ;-)
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