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UKW Ausschreibung in Berlin, rfi 96,7

Verfasst: Mi 5. Okt 2022, 08:22
von Chief Wiggum
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaf ... 12325.html

Die Frequenz 96,7 wird demnächst wieder ausgeschrieben, interessant dabei ist die Tatsache, wie es sich mit der (geplanten) Finanzierung von rfi verhält.
Vorher von den Rundfunkgebühren der Franzosen finanziert, müsste das Programm eigentlich vom Staat finaziert werden, da ja die Rundfunkgebühren in Frankreich wegfallen.
Vom Staat finanzierter Rundfunk ist aber in Deutschland nicht gestattet, siehe RT, der ja seinen Sendebetrieb aufgeben musste.
Von daher könnte es interessant werden, welche Wege die mabb und die Regierung in Frankreich geht, ob rfi weiterbetrieben oder möglicherweise eingestellt wird.

Re: UKW Ausschreibung in Berlin, rfi 96,7

Verfasst: Di 7. Feb 2023, 13:04
von Habakukk
Nun ist die Frequenz in Ausschreibung:

https://www.mabb.de/uber-die-mabb/press ... z-aus.html

Daraus:
Für die Ausschreibung gelten die Auswahlkriterien des § 33 MStV BE-BB. Zusätzlich beabsichtigt der Medienrat, die sogenannte „Alliierten-Klausel“ nach § 33 Abs. 5 MStV BE-BB bei der Auswahlentscheidung anzuwenden. Diese besagt, dass im Hörfunk Übertragungskapazitäten für Regional- oder Stadtprogramme auch Veranstaltern zugewiesen werden können, deren Rundfunkprogramme sich auf die besonderen Beziehungen Berlins zu seinen ehemaligen Schutzmächten gründen und diese weiterentwickeln.

Re: UKW Ausschreibung in Berlin, rfi 96,7

Verfasst: Di 7. Feb 2023, 14:12
von UK-DX
Chief Wiggum hat geschrieben: Mi 5. Okt 2022, 08:22 https://www.tagesspiegel.de/gesellschaf ... 12325.html

Die Frequenz 96,7 wird demnächst wieder ausgeschrieben, interessant dabei ist die Tatsache, wie es sich mit der (geplanten) Finanzierung von rfi verhält.
Vorher von den Rundfunkgebühren der Franzosen finanziert, müsste das Programm eigentlich vom Staat finaziert werden, da ja die Rundfunkgebühren in Frankreich wegfallen.
Vom Staat finanzierter Rundfunk ist aber in Deutschland nicht gestattet, siehe RT, der ja seinen Sendebetrieb aufgeben musste.
Von daher könnte es interessant werden, welche Wege die mabb und die Regierung in Frankreich geht, ob rfi weiterbetrieben oder möglicherweise eingestellt wird.
Ist dies generell nicht gestattet? AFN ist ja auch vom Staat finanziert, der USA, und BBC WS sendet auch ueber UKW in Berlin?

Re: UKW Ausschreibung in Berlin, rfi 96,7

Verfasst: Di 7. Feb 2023, 16:35
von SeltenerBesucher
Bei der von NPR genutzen Frequenz ist der Status weggefallen/verwirkt. Es muß also eine laufende Fortführung des Betriebs geben.
UK-DX hat geschrieben: Di 7. Feb 2023, 14:12 AFN ist ja auch vom Staat finanziert, der USA
AFN hat doch gar keine Zulassung in Deutschland. Geht die Ausstrhlung nicht auf eine Regelung zwischen der Bundesrepublik und den USA zurück, die die Länderhoheit umgeht?

Re: UKW Ausschreibung in Berlin, rfi 96,7

Verfasst: Di 7. Feb 2023, 19:54
von stollj3r
Die BBC ist im Vereinigten Königreich eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt und kein vom Staat finanzierter Sender. Die Auslandssender der BBC werden durch Werbung finanziert. Schon die Internetseiten sind verschieden:
bbc.co.uk für das Inland; bbc.com für das Ausland.
Offiziell wird BBC World News als Sender im Vereinigten Königreich nicht ausgestrahlt; BBC World Service Radio ist im Vereinigten Königreich über DAB, Kabel, Satellit und DVB-T2 empfangbar.
Daher ist die Ausstrahlung in Berlin von BBC World von der örtlich zuständigen Rundfunkbehörde genehmigt. Bei BFBS sieht die Rechtslage ähnlich aus wie bei AFN. BFBS Germany und BFBS Radio 2 senden in Teilen von NRW bis heute. Auf BFBS Radio 2 werden auf UKW in Deutschland sogar stundenlang britische Inlandssender wie BBC Radio 4, BBC Radio 5 Live oder talkSPORT ausgestrahlt. Die Sportübertragungen können teilweise in Deutschland nicht gestreamt werden (Geoblocking). Die Sendeleistung ist aber sehr gering und der Empfang ist nur in der absoluten Nähe von Truppenstandorten gewährleistet.

Re: UKW Ausschreibung in Berlin, rfi 96,7

Verfasst: Di 7. Feb 2023, 22:15
von catperson
SeltenerBesucher hat geschrieben: Di 7. Feb 2023, 16:35
UK-DX hat geschrieben: Di 7. Feb 2023, 14:12 AFN ist ja auch vom Staat finanziert, der USA
AFN hat doch gar keine Zulassung in Deutschland. Geht die Ausstrhlung nicht auf eine Regelung zwischen der Bundesrepublik und den USA zurück, die die Länderhoheit umgeht?
AFN (und BFBS) haben natürlich eine (deutsche) Lizenz zum Senden in Deutschland!

Korrekt ist dagegen, daß der Sendebetrieb auf zwischenstaatlichen Vereinbarungen basiert und damit die Bundesländer nichts angeht. Es gibt auch deutsche Auflagen, z.B. daß die Sender sich nicht an ein deutsches Publikum richten dürfen. Hören darf man sie trotzdem.
stollj3r hat geschrieben: Di 7. Feb 2023, 19:54 Die BBC ist im Vereinigten Königreich eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt und kein vom Staat finanzierter Sender. Die Auslandssender der BBC werden durch Werbung finanziert.
Der BBC-Auslandshörfunk wird seit einigen Jahren über die britische Fernsehgebühr finanziert. Davor war es eine Zuwendung des Außenministeriums. Trotz der Finanzierung galt das aber immer als öffentlich-rechtlich, weil die Politik zwar zahlen und die Zielgebiete festlegen durfte, der World Service aber inhaltlich unabhängig war und ist.

Das BBC-Auslandsfernsehen war von Beginn an kommerziell.

Zu Teilungszeiten war Berlin immer etwas speziell. Zum Beispiel der RIAS war nur unter diesen speziellen Bedingungen möglich.


Catperson

Re: UKW Ausschreibung in Berlin, rfi 96,7

Verfasst: Di 7. Feb 2023, 23:22
von SeltenerBesucher
catperson hat geschrieben: Di 7. Feb 2023, 22:15 AFN (und BFBS) haben natürlich eine (deutsche) Lizenz zum Senden in Deutschland!
Was Du natürlich belegen kannst, in dem Du die Landesmedienanstalt benennst, die die Zulassung erteilt hat. Außerdem interessiert mich, wer veranstaltet AFN in Bayern?
Aufgrund einer Regelung in Artikel 111a der Bayerischen Verfassung nach der privater Rundfunk nur in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft veranstaltet werden darf, ist die BLM die Veranstalterin aller bayerischen Rundfunkprogramme, die von privaten Anbietern verbreitet werden.
https://www.blm.de/ueber_uns/organisati ... dlagen.cfm
catperson hat geschrieben: Di 7. Feb 2023, 22:15 Korrekt ist dagegen, daß der Sendebetrieb auf zwischenstaatlichen Vereinbarungen basiert und damit die Bundesländer nichts angeht.
Art 70 GG: "(1) Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. (2) Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern bemißt sich nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes über die ausschließliche und die konkurrierende Gesetzgebung."
Im welchen Gesetz steht, dass die Bundesländer das Recht Rundfunkveranstalter zuzulassen auf den Bund übertragen haben? Wann ist denn die Kompetenz übertragen worden?
catperson hat geschrieben: Di 7. Feb 2023, 22:15 Der BBC-Auslandshörfunk wird seit einigen Jahren über die britische Fernsehgebühr finanziert. Davor war es eine Zuwendung des Außenministeriums.
Wirklich?
Im November 2015 kündigte die Regierung an, der BBCWS von 2016/17 bis 2019/20 289 Mio. £ zur Verfügung zu stellen. Diese neue Finanzierung wurde zusätzlich zu der aus der Lizenzgebühr erhaltenen erhalten. Im Mai 2016 gab die Regierung ihre Absicht bekannt, dafür zu sorgen, dass die BBC die Finanzierung der Rundfunkgebühren für die BBCWS in Höhe von 254 Millionen Pfund pro Jahr für die fünf Jahre ab 2017/18 schützt.
Im November 2022 bestätigte die Regierung die anhaltende Beteiligung des FCDO an der Finanzierung der BBCWS und erklärte: Die Regierung schätzt die Arbeit des BBC World Service sehr, wie in der integrierten Überprüfung anerkannt wird. Das FCDO stellt dem Weltdienst über den dreijährigen Ausgabenüberprüfungszeitraum eine pauschale Barfinanzierung in Höhe von 283 Millionen Pfund Sterling zur Verfügung, was jährlich 94,4 Millionen Pfund Sterling entspricht. In diesem Jahr wird das FCDO weitere 1,44 Millionen £ bereitstellen, die dafür bestimmt sind, vom Kreml ausgehende Desinformationen mit vertrauenswürdigen und unparteiischen Inhalten zu bekämpfen.
Quelle: https://lordslibrary.parliament.uk/bbc- ... #heading-8

Re: UKW Ausschreibung in Berlin, rfi 96,7

Verfasst: Di 7. Feb 2023, 23:50
von catperson
SeltenerBesucher hat geschrieben: Di 7. Feb 2023, 23:22
catperson hat geschrieben: Di 7. Feb 2023, 22:15 AFN (und BFBS) haben natürlich eine (deutsche) Lizenz zum Senden in Deutschland!
Was Du natürlich belegen kannst, in dem Du die Landesmedienanstalt benennst, die die Zulassung erteilt hat. Außerdem interessiert mich, wer veranstaltet AFN in Bayern?
Wer mehr als einen Satz lesen kann ist klar im Vorteil. Es ist keine Landesmedienanstalt zuständig, da es sich um zwischenstaatliche Verträge handelt, für die der Bund zuständig ist.
Aufgrund einer Regelung in Artikel 111a der Bayerischen Verfassung nach der privater Rundfunk nur in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft veranstaltet werden darf, ist die BLM die Veranstalterin aller bayerischen Rundfunkprogramme, die von privaten Anbietern verbreitet werden.
https://www.blm.de/ueber_uns/organisati ... dlagen.cfm
Der AFN ist kein "privater Rundfunk".
catperson hat geschrieben: Di 7. Feb 2023, 22:15 Korrekt ist dagegen, daß der Sendebetrieb auf zwischenstaatlichen Vereinbarungen basiert und damit die Bundesländer nichts angeht.
Art 70 GG: "(1) Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. (2) Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern bemißt sich nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes über die ausschließliche und die konkurrierende Gesetzgebung."
Im welchen Gesetz steht, dass die Bundesländer das Recht Rundfunkveranstalter zuzulassen auf den Bund übertragen haben? Wann ist denn die Kompetenz übertragen worden?
Zwischenstaatliche Verträge sind Bundessache.
catperson hat geschrieben: Di 7. Feb 2023, 22:15 Der BBC-Auslandshörfunk wird seit einigen Jahren über die britische Fernsehgebühr finanziert. Davor war es eine Zuwendung des Außenministeriums.
Wirklich?
Im November 2015 kündigte die Regierung an, der BBCWS von 2016/17 bis 2019/20 289 Mio. £ zur Verfügung zu stellen. Diese neue Finanzierung wurde zusätzlich zu der aus der Lizenzgebühr erhaltenen erhalten. Im Mai 2016 gab die Regierung ihre Absicht bekannt, dafür zu sorgen, dass die BBC die Finanzierung der Rundfunkgebühren für die BBCWS in Höhe von 254 Millionen Pfund pro Jahr für die fünf Jahre ab 2017/18 schützt.
Im November 2022 bestätigte die Regierung die anhaltende Beteiligung des FCDO an der Finanzierung der BBCWS und erklärte: Die Regierung schätzt die Arbeit des BBC World Service sehr, wie in der integrierten Überprüfung anerkannt wird. Das FCDO stellt dem Weltdienst über den dreijährigen Ausgabenüberprüfungszeitraum eine pauschale Barfinanzierung in Höhe von 283 Millionen Pfund Sterling zur Verfügung, was jährlich 94,4 Millionen Pfund Sterling entspricht. In diesem Jahr wird das FCDO weitere 1,44 Millionen £ bereitstellen, die dafür bestimmt sind, vom Kreml ausgehende Desinformationen mit vertrauenswürdigen und unparteiischen Inhalten zu bekämpfen.
Quelle: https://lordslibrary.parliament.uk/bbc- ... #heading-8
Den Zuschuß habe ich tatsächlich verdrängt. Ändert nichts daran, daß das eine Aufstockung der regulären Finanzierung aus den (Fernseh-)Lizenzgebühren ist, wie Du gerade selber zitiert hast.

Catperson

Re: UKW Ausschreibung in Berlin, rfi 96,7

Verfasst: Mi 8. Feb 2023, 06:27
von stollj3r
Der Zuschuss aus den Rundfunkgebühren erklärt dann auch, warum der Radiosender BBC World im Vereinigten Königreich offiziell für das britische Publikum ausgestrahlt wird; BBC World News als Fernsehsender hingegen nicht. Natürlich könnte man auch dort eine Satanalage auf Astra 19,2 usw. ausrichten, aber das hat dann ja nichts mit einer allgemeinen Verfügbarkeit auf üblichen Empfangswegen dort zu tun.

Re: UKW Ausschreibung in Berlin, rfi 96,7

Verfasst: Mi 8. Feb 2023, 11:14
von UK-DX
stollj3r hat geschrieben: Di 7. Feb 2023, 19:54 Die BBC ist im Vereinigten Königreich eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt und kein vom Staat finanzierter Sender. Die Auslandssender der BBC werden durch Werbung finanziert. Schon die Internetseiten sind verschieden:
bbc.co.uk für das Inland; bbc.com für das Ausland.
Offiziell wird BBC World News als Sender im Vereinigten Königreich nicht ausgestrahlt; BBC World Service Radio ist im Vereinigten Königreich über DAB, Kabel, Satellit und DVB-T2 empfangbar.
Daher ist die Ausstrahlung in Berlin von BBC World von der örtlich zuständigen Rundfunkbehörde genehmigt. Bei BFBS sieht die Rechtslage ähnlich aus wie bei AFN. BFBS Germany und BFBS Radio 2 senden in Teilen von NRW bis heute. Auf BFBS Radio 2 werden auf UKW in Deutschland sogar stundenlang britische Inlandssender wie BBC Radio 4, BBC Radio 5 Live oder talkSPORT ausgestrahlt. Die Sportübertragungen können teilweise in Deutschland nicht gestreamt werden (Geoblocking). Die Sendeleistung ist aber sehr gering und der Empfang ist nur in der absoluten Nähe von Truppenstandorten gewährleistet.
Das was Du schreibst weis ich alles. Danke dennoch fuer die Belehrung. Es war ein deutscher Klassiker.

Re: UKW Ausschreibung in Berlin, rfi 96,7

Verfasst: Mi 8. Feb 2023, 13:03
von Klaus
Das inoffizielle französische Auslandsradio ist FIP. Die kommen auf mehrere Millionen Hörer pro Stunde, vor allem auch in Kalifornien, nachdem der ehemalige Twitter-Chef sich das FIP-Logo tätowiert hat und kräftig die Werbetrommel gerührt hat (“best radio in the world”). Ob RFI solch eine hohe Zuhörerschaft erreicht… Wäre doch mal eine Option, FIP in Berlin auf 96.7 MHz 😉

Re: UKW Ausschreibung in Berlin, rfi 96,7

Verfasst: Mi 8. Feb 2023, 14:03
von Alqaszar
@catperson:

Mit der Vokabel „Lizenz“ würde ich die Rechtsgrundlage für AFN und BFBS nicht bezeichnen. Weder haben deutsche Behörden weder das Recht noch die Pflicht, die Sender, deren Inhalte oder sonst etwas zu regulieren.

Letztlich ging es also nur um die Belegung der Frequenzen, für die letztlich die Länder zuständig sind.

Es stellt sich sogar die Frage, ob es sich dabei tatsächlich um Rundfunk im Sinne des Gesetzes handelt. Theoretisch hätte der Bund hingehen können:

„Guten Tag, liebe Staatskanzlei in Düsseldorf. Hiermit informieren wir euch darüber, dass die UKW-Frequenz 96,5 MHz vom Standort Langenberg für militärische Zwecke benötigt wird und daher nicht mehr in euren Zuständigkeitsbereich fällt.“

Das bedeutet aber, dass sich AFN und BFBS rechtlich grundsätzlich von allen anderen Sendern in Deutschland unterscheidet.

Re: UKW Ausschreibung in Berlin, rfi 96,7

Verfasst: Mi 8. Feb 2023, 14:51
von SeltenerBesucher
Alqaszar hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 14:03 @catperson:
Mit der Vokabel „Lizenz“ würde ich die Rechtsgrundlage für AFN und BFBS nicht bezeichnen. Weder haben deutsche Behörden weder das Recht noch die Pflicht, die Sender, deren Inhalte oder sonst etwas zu regulieren.
So sehe ich das auch. Es ist eine Grauzone, die rechtlich auf Grund alter Verträge hingenommen wird. Wenn der Bund keinen deutschen Rundfunk zulassen darf, dann darf dieser auch keinen ausländischen Rundfunk zulassen oder an diesen Frequenzen vergeben. Punkt. Wenn ja, wo ist das in irgendeinem Gesetz geregelt? Rundfunkfrequenzen und Zulassung sind Ländersache.

Problematisch ist im Fall von BFBS und AFN, dass sie überhaupt keine Zulassung in der EU haben und somit die rechtliche Verantwortung außerhalb der EU liegt. Das ist beim Privatfunk so nicht möglich. Rechtlich gesehen gibt es nur öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit einem Auftrag der Länder und Privatfunk. DW ist nicht an Hörer in Deutschland gerichtet. Was sind also AFN und BFBS?
Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32018L1808

Der Unterschied zwischen NRW und Berlin ist folgender: In NRW wurden die Militärsender nie in die Regulierung durch entsprechende Organe des Landes überführt. In Berlin wird die Zulassung durch MABB immer wieder erneuert und es findet eine Überprüfung der rechtlichen Voraussetzungen statt.
Alqaszar hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 14:03 Es stellt sich sogar die Frage, ob es sich dabei tatsächlich um Rundfunk im Sinne des Gesetzes handelt.
Es handelt sich um Rundfunk, weil ein Programmschema besteht.
Alqaszar hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 14:03 Theoretisch hätte der Bund hingehen können:
„Guten Tag, liebe Staatskanzlei in Düsseldorf. Hiermit informieren wir euch darüber, dass die UKW-Frequenz 96,5 MHz vom Standort Langenberg für militärische Zwecke benötigt wird und daher nicht mehr in euren Zuständigkeitsbereich fällt.“
Aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, also nur wenn Krieg ausgerufen wird. Frequenzen sind Bundessache mit Ausnahme der Rundfunkfrequenzen.
§ 96 Frequenzzuteilung für Rundfunk, Luftfahrt, Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und sicherheitsrelevante Funkanwendungen
(1) Für die Zuteilung von Frequenzen zur Übertragung von Rundfunk im Zuständigkeitsbereich der Länder ist neben den Voraussetzungen des § 91 auf der Grundlage der rundfunkrechtlichen Festlegungen das Benehmen mit der zuständigen Landesbehörde herzustellen. Die jeweilige Landesbehörde teilt den Versorgungsbedarf für Rundfunk im Zuständigkeitsbereich der Länder der Bundesnetzagentur mit...

Re: UKW Ausschreibung in Berlin, rfi 96,7

Verfasst: Mi 8. Feb 2023, 14:54
von catperson
Alqaszar hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 14:03 @catperson:

Das bedeutet aber, dass sich AFN und BFBS rechtlich grundsätzlich von allen anderen Sendern in Deutschland unterscheidet.
Ich habe nie etwas anderes behauptet.
Mit der Vokabel „Lizenz“ würde ich die Rechtsgrundlage für AFN und BFBS nicht bezeichnen. Weder haben deutsche Behörden weder das Recht noch die Pflicht, die Sender, deren Inhalte oder sonst etwas zu regulieren.
Das stimmt so nicht. Die technischen Parameter werden natürlich von den deutschen Behörden vorgegeben, selbst wenn es um Ausstrahlungen in Fremdnormen (beim Fernsehen) geht. Und es gilt mindestens die Voraussetzung, daß diese Sender sich nicht an das deutsche Publikum wenden dürfen. Denn dann wäre es Rundfunk, der in Verantwortung der Bundesländer liegt.

Catperson

Re: UKW Ausschreibung in Berlin, rfi 96,7

Verfasst: Mi 8. Feb 2023, 14:58
von catperson
SeltenerBesucher hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 14:51
Der Unterschied zwischen NRW und Berlin ist folgender: In NRW wurden die Militärsender nie in die Regulierung durch entsprechende Organe des Landes überführt. In Berlin wird die Zulassung durch MABB immer wieder erneuert und es findet eine Überprüfung der rechtlichen Voraussetzungen statt.
Der Unterschied zwischen NRW und Berlin ist, daß es in Berlin keine ausländischen Militärsender mehr gibt; in NRW schon.

Catperson