Diesen Text, stand übrigens über meinen Zittat.Gerätefehler oder Funkstörung?
Zunächst sollten Sie prüfen oder abschätzen, ob nicht ein Defekt an Ihrem eigenen Empfangsgerät bzw. der Antennenanlage oder ein Bedienungsfehler vorliegt. Falls Ihre Empfangsanlage in Ordnung ist, kommen äußere Einflüsse für die Beeinträchtigung Ihres Empfangs, also Funkstörungen, in Betracht. Besitzen Sie einen Kabelanschluss, informieren Sie bitte zunächst ihren Kabelanbieter über die Störung.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac ... -node.html
Bestandteil dieser Information ist auch ein Informationsblatt der Bundesnetzagentur zur Anwendung der Sicherheitsfunk-Schutzverordnung (SchuTSEV), das betroffene Kabelkunden zum Sachverhalt und zur Rechtslage informiert.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac ... -node.html
Leckstellenbeseitigung - Sicherheitsfunk-Schutzverordnung
Die Bundesnetzagentur führt seit Januar 2010 Messungen durch, um fehlerhafte oder nicht ausreichend abgeschirmte Kabelfernsehanlagen zu ermitteln, die zu Störungen im Flugfunk und anderen sicherheitsrelevanten Funkdiensten (Polizei, Rettungsdienste) führen können.
Von der Bundesnetzagentur werden hierzu speziell ausgerüstete Fahrzeuge eingesetzt. Dabei werden Kabelanlagen, deren Störaussendungen den gesetzlich zulässigen Grenzwert der Sicherheitsfunk-Schutzverordnung (SchuTSEV) überschreiten, örtlich soweit wie möglich (grob) eingegrenzt.
Im nächsten Schritt werden die Kabelnetzbetreiber tätig, um die genaue Lage der ermittelten Leckstellen weiter einzugrenzen und die Leckstellen in ihrem Bereich zu beseitigen. Wo dies nicht möglich ist, weil sich die Leckstelle nicht im Verantwortungsbereich des regionalen Kabelnetzbetreibers befindet, werden die verantwortlichen Betreiber des im Gebäude befindlichen Kabelnetzes informiert. Bestandteil dieser Information ist auch ein Informationsblatt der Bundesnetzagentur zur Anwendung der Sicherheitsfunk-Schutzverordnung (SchuTSEV), das betroffene Kabelkunden zum Sachverhalt und zur Rechtslage informiert.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac ... -node.html
Da die Störungen, erst nach Einzug neue Mieter Aufgetreten ist, bleibt es sowieso, am Betreiber (Hausbesizer) der Privaten BK Hauskabelanlage hängen, die Störungen beseitigen zulassen.
Siehe Schritt 3.