Die Proteste gegen den damaligen Kultusminister Ludwig Huber führten 1969 unter Nürnberger Studenten zum Aufbau eines Schwarzsenders.
https://www.nordbayern.de/region/nuernb ... -1.9497380
https://www.zeit.de/1969/46/bayerns-ges ... st-am-ende
Interesant ist auch die Frequenz auf der gesendet wurde. Vermutete man doch in unserer Zeit eine neue UKW Frequenz für N90 4 Beat...
Piratensender "Anti-Huber-Funk" 1969
Re: Piratensender "Anti-Huber-Funk" 1969
Ein politischer Pirat und die Presse ganz weit vorne dabei
Kennt jemand den Zusammenhang / Zusammenhalt ?
Kennt jemand den Zusammenhang / Zusammenhalt ?
Re: Piratensender "Anti-Huber-Funk" 1969
Den Zusammenhang? Zeitgeschichte, genau 50 Jahre her.
Re: Piratensender "Anti-Huber-Funk" 1969
Interessant, die Forderungen von damals zu lesen.
Heute ist der Freistaat in Sachen Bildung top; außerdem waren es ausgerechnet die Christsozialen, die dazu beigetragen haben, dass in Bayern die ersten privaten Radiosender in den Achtzigern starten konnten, wohingegen man im Norden nie richtig zu Potte kam (vermutlich resultiert daraus auch die Rivalität; - nicht nur in Sachen Fußball).
Heute ist der Freistaat in Sachen Bildung top; außerdem waren es ausgerechnet die Christsozialen, die dazu beigetragen haben, dass in Bayern die ersten privaten Radiosender in den Achtzigern starten konnten, wohingegen man im Norden nie richtig zu Potte kam (vermutlich resultiert daraus auch die Rivalität; - nicht nur in Sachen Fußball).
Re: Piratensender "Anti-Huber-Funk" 1969
Nicht wirklich... auch wenn es sich genau so anhört, ist echter Privatfunk in Bayern immer noch verboten.
Bayern ist das einzige Bundesland, in dem es bis heute keinen wirklichen Privatfunk gibt... (DAS aber sehr erfolgreich!)
Der Einfachheit halber wikipedia zitiert:
Das Bayerische Mediengesetz (BayMG) nimmt unter den Landesmediengesetzen eine Sonderstellung ein. Es regelt privates Rundfunkengagement in öffentlicher Verantwortung und öffentlich-rechtlicher Trägerschaft.
Das „hinkend duale Rundfunkmodell“ bayerischer Provenienz ist in der deutschen Rundfunklandschaft ein Unikat. Es ist durch Art. 111a Abs. 2 Satz 1 der bayerischen Landesverfassung (Bayerische Verfassung [BV]) vorgegeben, eine Vorschrift, die ihr Entstehen einem erfolgreichen Volksbegehren in Bayern 1972 verdankt. Die öffentliche Verantwortung und öffentlich-rechtliche Trägerschaft nimmt die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, wahr (Art. 2 Abs. 1 BayMG). Dieses auf einem landesverfassungsrechtlichen Verbot „echten“ Privatfunks fußende Modell löst zahlreiche rechtliche Fragen aus, die in den vergangenen 25 Jahren zu einer vergleichsweise großen Zahl von gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt haben.