Einige Abgeordnete der Fraktion der Grünen im Landtag hatten im Mai ein paar kritische Fragen zur Zukunft der Frequenz 106,5 in Hannover an die Landesregierung gestellt.:
1. Wie beurteilt die Landesregierung die beabsichtigte Streichung von Stadt und Region Hannover als Verbreitungsgebiet für ein Bürgerinnen- und Bürgerradio, auch unter Berücksichtigung von § 3 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe c sowie § 38 Nr. 6 NMedienG?
2. Welche möglichen Folgen könnte die beabsichtigte Streichung von Stadt und Region Hannover als Verbreitungsgebiet für ein Bürgerinnen- und Bürgerradio für die Frequenz 106,5 MHz und die zugehörige Antenneninfrastruktur am Telemax haben?
3. Sind eine Neuvergabe der Frequenz und ein Verkauf der Antenne auszuschließen?
4. Wäre der Verkauf der Antenne ohne Wirtschaftlichkeitsbetrachtung überhaupt zulässig, solange eine spätere Neuausschreibung eines Bürgerinnen- und Bürgerradios noch im Raum steht?
5. Wer ist aktuell für die Vergabe der Frequenz 106,5 MHz zuständig? Kann diese Frequenz für den Bürgerinnen- und Bürgerrundfunk reserviert bleiben?
6. Haben öffentlich-rechtliche oder privatwirtschaftliche Rundfunkveranstalterinnen und -veranstalter gegenüber den zuständigen Stellen bereits ein Interesse an der Nutzung der Frequenz 106,5 MHz oder unmittelbar benachbarter Frequenzen bekundet, bzw. wurden dazu schon Gespräche geführt? Wenn ja, von wem?
www.landtag-niedersachsen.de/Drucksache ... -09320.pdf
Dazu gibt es jetzt eine Antwort der Staatskanzlei.
Jemand, der darauf Zugriff hat, hat dies auf radioforen.de gepostet. (Auf dem Landtags-Server ist die Antwort nicht öffentlich einsehbar)
Danach gibt es einen privaten Interessenten an der Frequenz 106,5 Ob dies Radio Hannover oder jemand anders ist, bleibt aktuell Spekulation. Die Entscheidung, ob Hannover als Bürgerfunk Standort gestrichen wird, soll nach dem Posting am 14.07. in der Versammlung der NLM getroffen werden.
Der Entwurf des neuen Mediengesetzes der Landesregierung weist an sich den NKL weiterhin eine hohe Bedeutung zu. Dies zeigt sich in der geplanten Verpflichtung zur unentgerltlichen Verbreitung über DAB+ Plattformen und der angedachten Förderung nicht-kommerzieller Lokalprogramme, die über das Internet verbreitet weden.