Kastrierte Kurzwellenradios bis 26,1 MHz

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DH0GHU
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Re: Kastrierte Kurzwellenradios bis 26,1 MHz

Beitrag von DH0GHU »

Darum gehts ja garnicht. Eher darum, dass Du z.B. ohne Weiteres Mobiltelefone des A- B- und C-Netzes abhören konntest. Mit allen intimen privaten wie geschäftlichen Details, die bei so einem Telefonat ausgetauscht werden können.
Sprich: Eine klassische Frage des sogenannten Fernmeldegeheimnisses.
Die erschwerte Beschaffbarkeit von Geräten und die Androhung von Strafe war schon ein sehr erfolgreiches Mittel, "Gelegenheitstäter" (Im Sinn von: Oh, der meier hat ne Affaire mit fräulein müller) abzuschrecken.
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ardey.fm
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Re: Kastrierte Kurzwellenradios bis 26,1 MHz

Beitrag von ardey.fm »

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Zuletzt geändert von ardey.fm am Fr 12. Apr 2024, 11:33, insgesamt 1-mal geändert.
radio56
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Re: Kastrierte Kurzwellenradios bis 26,1 MHz

Beitrag von radio56 »

Für meinen NRD 525 (bis 30MHz) mußte ich damals eine Erklärung unterschreiben , daß ich das Gerät nicht in Deutschland benutze, da ich ich kein Amateurfunker war.
Frankfurt
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Re: Kastrierte Kurzwellenradios bis 26,1 MHz

Beitrag von Frankfurt »

Durch solche beschränkende Vorschriften sollten die Anwender auf den Diensten wie Funktelefon und BOS vor Abhörern geschützt werden :joke:
Viele machten dann die AFU-Prüfung, um ihre "illegalen" Geräte legal halten zu dürfen. In der Prüfung wurde man ja auch ausgiebig rechtlich belehrt, welche frequenzen benutzt werden dürfen und welche nicht. Also war es hiermit total abhörsicher :kopf:
_Yoshi_
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Re: Kastrierte Kurzwellenradios bis 26,1 MHz

Beitrag von _Yoshi_ »

Wo bei es zur damaligen zeit sehr viele Zuhörer bei den 4m BOS Funk gab.
Viele alte Röhrenradios konnten schon "von Werk aus" ein ganzes Stück unter die 87,5MHz abgestimmt werden.
Auch viele Kofferradios konnten zum Teil den BOS Funk schon direkt ohne eingriff Empfangen.
Da hatte man es damals wohl noch nicht so genau genommen mit dem Abgleich.
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Loger
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Re: Kastrierte Kurzwellenradios bis 26,1 MHz

Beitrag von Loger »

Frankfurt hat geschrieben: So 24. Feb 2019, 10:16 Durch solche beschränkende Vorschriften sollten die Anwender auf den Diensten wie Funktelefon und BOS vor Abhörern geschützt werden :joke:
Viele machten dann die AFU-Prüfung, um ihre "illegalen" Geräte legal halten zu dürfen. In der Prüfung wurde man ja auch ausgiebig rechtlich belehrt, welche frequenzen benutzt werden dürfen und welche nicht. Also war es hiermit total abhörsicher :kopf:
Nein, war es nicht. Aber wie DH0GHU bereits erwähnt hat gab es damals halt keine anderen Möglichkeiten (z.B. Verschlüsselung) um die drahtlose Kommunikation abhörsicher zu gestalten. Und um das Problem wenigstens einigermaßen in den Griff zu bekommen taugen so Verbote sicher, das zeigen ja auch andere Beispiele.
Z.B. Waffen sind in Deutschland für normale Bürger prinzipiell verboten, ich darf mir also nicht einfach eine Waffe besorgen und zuhause im Schrank aufbewahren.
Dieses Verbot verhindert jetzt zwar nicht daß sich z.B. Kriminelle illegale Waffen besorgen und damit etwas anstellen (z.B. einen bewaffneten Raub), es verhindert aber sicher doch ganz gut daß so manche spontane Auseinandersetzung in einer Tragödie endet. Man stelle sich z.B. mal folgende Situation vor: Der Ehemann kommt etwas früher nach Hause, stellt überrascht fest daß sein Nachbar gerade mit seiner Frau in seinem Ehebett zugange ist. Aufgrund seines aufbrausenden Charakters reagiert er sofort heftig darauf, rastet aus, schreit, schlägt ums ich - und dann liegt in dieser Situation auch noch zufällig in Griffweite eine Waffe herum...
Also ich denke daß man den Zugang zu Waffen stark reglementiert und die Dinger sicher wegsperrt macht schon Sinn.

Außerdem darf man die psychologische Wirkung eines solchen Verbotes auch nicht außer Acht lassen. Ich denke wenn damals die Funkempfänger mit erweitertem Frequenzbereich für jedermann frei erhältlich gewesen wären dann hätte niemand z.B. ein schnurloses Telefon verwenden wollen - man will ja schließlich nicht daß die ganze Nachbarschaft zuhört. Wenn man aber weiß daß das Abhören zwar technisch möglich aber eher unwahrscheinlich ist und außerdem auch noch verboten ist und die dafür erforderlichen Gerätschaften auch nicht für Jedermann erhältlich sind, dann ist das schon etwas anderes.
DB1BMN

Re: Kastrierte Kurzwellenradios bis 26,1 MHz

Beitrag von DB1BMN »

Das nennt sich "Security through Obscurity" und ist ungefähr so sicher, wie die doppelte ROT13-Verschlüsselung.
Experten nehmen auch gerne 2^N, um das Knacken noch weiter zu erschweren.
_Yoshi_
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Re: Kastrierte Kurzwellenradios bis 26,1 MHz

Beitrag von _Yoshi_ »

Auch die Simple Sprachinvertierung ist schon eine leichte Hürde die überwunden werden mußte.
Eingesetzt wurde die beim C Netz Telefon und teilweise beim BOS Funk.

Beim Amateurfunk geht es auch in der Richtung das man höheren Aufwand betreiben muß um D-Star, C4FM oder DMR in Klartext zu empfangen.
Früher reichte da nur ein einfacher Funkscanner oder KW Empfänger mit SSB.
Also ist das für Gelegenheitshörer auch nichts mehr.
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Frankfurt
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Re: Kastrierte Kurzwellenradios bis 26,1 MHz

Beitrag von Frankfurt »

Hätte man 97% der damaligen Bürger einen Scanner in die Hand gedrückt, hätten die den Scanner garnicht bedienen können, geschweige denn die richtigen Modulationsarten und Frequenzraster gewusst. Und dann noch den gewünschten Dienst zu finden ? Nur mit Hilfe eines Fachbuches aus dem Siebel-Verlag :xcool:
Aber sicherlich gab es schon Ausschlussmöglichkeiten von unerwünschten Zuhörern.

Gab es nicht in der DDR die Tarnung von Wanzen, welche doppelt in FM moduliert wren und man nur einen stumme Träger mit normalem Empfänger hören konnte ?
DB1BMN

Re: Kastrierte Kurzwellenradios bis 26,1 MHz

Beitrag von DB1BMN »

Stimmt, es gab ja auch noch bis Ende der 90-er bei den CB-Funkgeräten "Export"-Versionen mit 400 Kanälen und erhöhter Sendeleistung (10 oder 12 W FM?).
Damals war man gierig drauf, heute weiß ich, dass das alles Verarschung der Leute war, um ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen.
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Re: Kastrierte Kurzwellenradios bis 26,1 MHz

Beitrag von HAL9000 »

Warum Verarschung? Die 400 Kanäle gab es (auch wenn damit kaum einer was anfangen konnte, viele dieser CB- Kisten hatten dazu noch SSB und die Ausgangsleistung war schon real, wenngleich die noch uninteressantere Ausstattung solcher Kisten.
Man verwendete damals lieber italienische HF Schleudern von Zetagi mit 50 oder 100 Watt und mehr.
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DH0GHU
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Re: Kastrierte Kurzwellenradios bis 26,1 MHz

Beitrag von DH0GHU »

Bei der Diskussion wird komplett übersehen, dass es damals noch ein staatliches Post- und Fernmeldemonopol gab. Otto Normalbürger "besaß" keinerlei Kommunikationstechnik außer Radio und Fernsehen. Telefone waren Eigentum der Post. Aus der damaligen Sicht muß man froh sein, dass überhaupt sowas wie "150 kHz bis 26,1 MHz" möglich war, und nicht eine Beschränkung auf Rundfunkbänder vorgeschrieben wurde.
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Re: Kastrierte Kurzwellenradios bis 26,1 MHz

Beitrag von iro »

DH0GHU hat geschrieben: Mo 25. Feb 2019, 17:03Otto Normalbürger "besaß" keinerlei Kommunikationstechnik außer Radio und Fernsehen.
Er konnte ein "Haustelefon" besitzen. Eigentlich Spielzeug. Es war jedoch verboten, mit dem Kabel des Haustelefons über die Grundstücksgrenze zu gehen, das betraf bereits das Fernmeldemonopol und konnte ein empfindliches Bussgeld nach sich ziehen.
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Re: Kastrierte Kurzwellenradios bis 26,1 MHz

Beitrag von WiehengeBIERge »

Endlich mal Jemand, der den Begriff "Haustelefon" noch in seiner korrekten bedeutung kennt :spos: . Heute bezeichnen viele Leute den Festnetzanschluss fälschlicherweise so...
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Re: Kastrierte Kurzwellenradios bis 26,1 MHz

Beitrag von Saarländer (aus Elm) »

iro hat geschrieben: Mo 25. Feb 2019, 17:33 Er konnte ein "Haustelefon" besitzen. Eigentlich Spielzeug. Es war jedoch verboten, mit dem Kabel des Haustelefons über die Grundstücksgrenze zu gehen, das betraf bereits das Fernmeldemonopol und konnte ein empfindliches Bussgeld nach sich ziehen.
Echt?

In den 80ern haben wir ein 'Rittofon' https://www.google.com/search?q=rittofo ... 20&bih=933
benutzt, um meine bettlägerige Oma im Nachbarhaus zu 'überwachen'.
Das 125 kHz System, das auch wie ein Push-To-Talk Funkgerät nutzbar war, lief über die Stromleitung und funktionierte überraschenderweise auch noch eben außerhalb des eigenen Hausstromkreises.

Yeah! I fought the law and I won. ;) :D
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