Kastrierte Kurzwellenradios bis 26,1 MHz

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DB1BMN

Kastrierte Kurzwellenradios bis 26,1 MHz

Beitrag von DB1BMN »

Moin,

im Artikel-13-Thread [1] ist die Rede von "kastrierten Kurzwellenradios, die nur bis 26,1 MHz gehen".

Ich kann mich auch noch erinnern, dass Weltempfänger Anfang der 90-er noch so einen eingeschränkten Frequenzbereich hatten, aber ich hab mich nie weiter dafür interessiert, da 1. zu teuer, 2. zu hässlich, 3. nur Mono. 4. was soll es denn schon auf KW zu hören geben, da knarzt und prasselt und pfeift es nur die ganze Zeit... Ihr wisst schon, ich war jung und dumm.

Aber warum wurden die bei 26,1 MHZ abgeriegelt? Wollte die Post wirklich verhindern, dass man damit CB-Funk hören konnte?

Beste Grüße, Marek


[1] viewtopic.php?f=7&t=57364#p1486264
jkr 2
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Re: Kastrierte Kurzwellenradios bis 26,1 MHz

Beitrag von jkr 2 »

26 100 kHz ist die obere Grenze vom 11-Meter-Band. Rundfunk (für jedermann) jenseits der 26 100 kHz fand offiziell nicht statt.
Dasselbe bei der Mittelwelle: Bei manchen Geräten konntest Du auf 1611 Radio Vatikan (15 kW)schon nicht mehr einstellen, bei anderen hättest Du bis 1700 abstimmen können.
Oder UKW: Grundiggeräte wurden Ende der 70er Jahre noch mit Skalenende 104 verkauft. Polizeifunk hören: nicht erwischen lassen!
Was offiziell nicht eingeführt war, hatte hierzulande nicht zu existieren: Selbst die Einfuhr und der Besitz von Geräten, die sich nicht an die Bandgrenzen hielten, wurde juristisch geahndet.
Zuletzt geändert von jkr 2 am Mi 20. Feb 2019, 13:55, insgesamt 1-mal geändert.
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iro
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Re: Kastrierte Kurzwellenradios bis 26,1 MHz

Beitrag von iro »

Es war in D nur erlaubt, die Rundfunkbänder zu empfangen. Dazwischen war eigentlich auch nicht erlaubt. Drum durfte man auch keine Empfangsberichte für Utility-Stationen schreiben, denn deren Empfang war nicht erlaubt. Bei ausländischen Stationen gab es zwar keine Probleme, aber an deutsche Stationen schickte man damals besser keine Berichte. Das konnte teuer werden.

Das hier fand ich noch dazu: http://stephan.win31.de/kurzwell.htm
Gebrauchte Empfänger
Bei gebrauchten Weltempfängern kann man so manches Schnäppchen machen.

Aber Achtung: Bis etwa 1991 reichte der zulässige Empfangsbereich nur bis 26,1 MHz statt wie vor 1980 und heute üblich bis 30 MHz. Oberhalb von 26,1 MHz gibt's aber sowieso nicht so viel zu empfangen (ein bißchen Amateurfunk vielleicht). Das macht bei Geräten ohne SSB aber sowieso nichts aus, denn Rundfunk gibt es da oben ja nicht. Beim Sony ICF-7600D/DS läßt sich der Bereich übrigens mit etwas Lötarbeit bis auf 30 MHz erweitern.
Geräte, die SSB haben und nur bis 26,1 MHz empfangen, sind mit * gekennzeichnet. Dabei gibt es aber gelegentlich auch Ausnahmen: Frühe Exemplare des Sony ICF-SW55 empfingen offenbar nur bis 26,1 MHz, dafür gab es auch Exemplare des ICF-2001D, die bis 30 MHz empfangen konnten.
Es gab noch mehr solcher unsinniger Regelungen damals. In Italien z.B. durfte man "draußen" keine Weltempfänger verwenden, da gab es ein altes Gesetz. "Brülli" hat mit dem mal Bekanntschaft gemacht und eine hanebüchene Geschichte dazu zu erzählen...
DB1BMN

Re: Kastrierte Kurzwellenradios bis 26,1 MHz

Beitrag von DB1BMN »

Interessant, danke!

Kann man sich heute kaum mehr vorstellen.
Jens1978
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Re: Kastrierte Kurzwellenradios bis 26,1 MHz

Beitrag von Jens1978 »

Solche Radios gab es öfters. Ich meine mich zu erinnern, dass es meinen Sony SW77 damals auch als eine solche Variante gab; auch gab es eine Variante, welche bei UKW von 76 - 108 MHz direkt ab Werk reichte. Da die Radios meist universell für zahlreiche Länder hergestellt wurden, waren die Bandbegrenzungen meist durch ledigliche Lötbrücken auf der Platine aktivier- bzw. de-aktivierbar. Mein SW77 geht seit Jahren nach Bearbeitung von 150 -30.000 kHz und bei UKW von 76 - 108 MHz. Von Haus aus ist er allerdings ein deutsches Modell gewesen :)
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Loger
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Re: Kastrierte Kurzwellenradios bis 26,1 MHz

Beitrag von Loger »

Jens1978 hat geschrieben: Mi 20. Feb 2019, 17:40 Solche Radios gab es öfters. Ich meine mich zu erinnern, dass es meinen Sony SW77 damals auch als eine solche Variante gab; auch gab es eine Variante, welche bei UKW von 76 - 108 MHz direkt ab Werk reichte. Da die Radios meist universell für zahlreiche Länder hergestellt wurden, waren die Bandbegrenzungen meist durch ledigliche Lötbrücken auf der Platine aktivier- bzw. de-aktivierbar.
Ja, da kann ich mich noch gut daran erinnern, das war bei meinem Ende der 80'er-Jahre gekauften Grundig Satellit 650 auch so. Als ich diesen mal aus Neugierde geöffnet hatte fielen mir sofort die beiden sehr auffällig platzierten Lötstifte ins Auge. Nachem ich diese mal testweise gebrückt hatte ging der Empfang plötzlich bis 30 MHz. :)
Alqaszar
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Re: Kastrierte Kurzwellenradios bis 26,1 MHz

Beitrag von Alqaszar »

Die alte deutsche Mentalität: "Es ist alles verboten, jede Erlaubnis ist ein Gnadenakt, der Bürger hat ansonsten nichts zu wollen."

Spätestens mit dem Grundgesetz wären diese Bestimmungen hinfällig gewesen, denn was gesendet wird, darf auch gehört werden -- "verbotene" Frequenzen sind dann verbotene Zensur.

Daher war zuletzt auch das Abhören des analogen Polizeifunks nicht illegal. Die Weitergabe der Information theoretisch auch nicht -- so weit ist die Rechtslage zuletzt wohl nicht mehr eruiert worden. Inzwischen ist sogar in Deutschland der BOS-Funk digital.
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_Yoshi_
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Re: Kastrierte Kurzwellenradios bis 26,1 MHz

Beitrag von _Yoshi_ »

Alqaszar hat geschrieben: Mi 20. Feb 2019, 18:32 Die alte deutsche Mentalität: "Es ist alles verboten, jede Erlaubnis ist ein Gnadenakt, der Bürger hat ansonsten nichts zu wollen."

Spätestens mit dem Grundgesetz wären diese Bestimmungen hinfällig gewesen, denn was gesendet wird, darf auch gehört werden -- "verbotene" Frequenzen sind dann verbotene Zensur.

Daher war zuletzt auch das Abhören des analogen Polizeifunks nicht illegal. Die Weitergabe der Information theoretisch auch nicht -- so weit ist die Rechtslage zuletzt wohl nicht mehr eruiert worden. Inzwischen ist sogar in Deutschland der BOS-Funk digital.
Das ganze erinnert irgend wie an diese "Combicontrol (CB1-80,TV1-FM,AIR und PB) Empfänger.
Diese gab es früher zu Überteuerten Preis zu Kaufen.
Oft mal stand auch dabei das die nur für den Export bestimmt sind.
In einigen Zeitschriften gab es zu dem eine Anzeige wo das teil für 200DM oder mehr angeboten wurde.
Früher als Kind hatte mich so ein Empfänger schon gereizt nur der war unerschwinglich.
Erst später konnte ich mir auf dem Flohmarkt einen günstig ergattern.
Aber da hat sich recht schnell Ernüchterung eingestellt als ich gemerkt hatte das das teil Stock Taub im Empfang war.

Auch den Sangean ATS909 konnte man durch ändern von einigen Dioden auf 26,1MHz Kastrieren.(Hatte ich mal durch Zufall herausgefunden wo ich bei dem den OIRT Bereich Freischalten wollte)
Wobei der erst etwa Mitte der 90er auf dem Markt kam ist das doch erstaunlich das diese Konfiguration noch in der CPU enthalten ist.
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Router
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Re: Kastrierte Kurzwellenradios bis 26,1 MHz

Beitrag von Router »

[quote=DB1BMN post_id=1486703 time=1550663980 user_id=407]
Ich kann mich auch noch erinnern, dass Weltempfänger Anfang der 90-er noch so einen eingeschränkten Frequenzbereich hatten

Die Einschränkung bei 26.1 MHz muß ca. 1983 eingeführt worden sein. Sieht man sich z.B. die Grundig Satellit-Weltempfänger an, so ging der bis KW-Bereich beim bis ca. 1982 verkauften Satellit 3400 noch durchgehend bis 30 MHZ, siehe http://www.hifi-archiv.info/Grundig/gru ... g82-27.jpg. Diese Geräte verfügten auch über eine reguläre FTZ-Zulassung.
Beim Nachfolger Satellit 600 Professional war dann bei 26,1 MHz Schluß: http://www.hifi-archiv.info/Grundig/198 ... dig-29.JPG
Beim leicht modifizierten Nachfolger Satellit 650 waren dann 2 Ausführungen lieferbar: "Professional bis 26,1 MHz" ( mit FTZ-Zulassung) und "International" bis 30 MHz mit dem Hinweis "Für den Export mit erweitertem KW-Bereich 1,6 ....30,0 MHz. Hier entfällt die FTZ-Zulassung", siehe http://www.hifi-archiv.info/Grundig/gru ... dig099.jpg
Beide Varianten konnten aber in Deutschland gekauft werden... :D
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Re: Kastrierte Kurzwellenradios bis 26,1 MHz

Beitrag von Zintus »

Damals las man als Begründung, dass die "Bundespost" verhindern wollte, dass CB-Funker eine Art Rundfunk veranstalten würden, wenn Empfänger mit einem Empfangsbereich bis 30 MHz verfügbar werden. Eine ziemlich hanebüchene Begründung. Aber wie schon einige Vorredner schrieben, damals galten viele unsinnige Gesetze. Man denke nur mal an die absolut wahnwitzige Idee des berüchtigten Dr. Spindler im Bundespostministerium, der CB-Feststationen mit einem Pilotton ausstatten wollte, um Funkgespräche von Feststation zu Feststation zu unterbinden.
Zurück zur 26,1 MHz-Grenze. Ich habe mir 1986 einen Sony ICF 7600 aus dem Ausland mitbringen lassen und gut wars. Mein Kommentar zu solchen Regelungen: "Mit Steuergeldern alimentierte Vollidioten". Ich wiederhole "Vollidioten"!
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Re: Kastrierte Kurzwellenradios bis 26,1 MHz

Beitrag von DH0GHU »

Alqaszar hat geschrieben: Mi 20. Feb 2019, 18:32 Spätestens mit dem Grundgesetz wären diese Bestimmungen hinfällig gewesen, denn was gesendet wird, darf auch gehört werden --
Achso? Postgeheimnis und so sind nicht GG-Konform? Spannend.

Übrigens gibt es in anderen Ländern durchaus vergleichbare Restriktionen, siehe "Scanning receiver"-Regelungen in den USA.
Oder hier: https://en.wikipedia.org/wiki/Radio_scanner#Legislation
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Re: Kastrierte Kurzwellenradios bis 26,1 MHz

Beitrag von Alqaszar »

Was hat das Postgeheimnis mit Funk zu tun? Wer sich auf den Marktplatz stellt und laut ruft, der kann nicht verlangen, dass die Umstehenden sich die Ohren zu halten, damit das Fernmeldegeheimnis des Rufenden gewahrt bleibt.. Funk ist sozusagen "streng öffentlich". Daher ist es Aufgabe des Sendenden, die Informationen vor dem Zugriff der Allgemeinheit zu entziehen. Aber im Umkehrschluss große Teile des Frequenzspektrums zu verbieten, ist unverhältnismäßig. Das jedenfalls scheint auch die grobe Richtung der Rechtsprechung zu sein.
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Re: Kastrierte Kurzwellenradios bis 26,1 MHz

Beitrag von _Yoshi_ »

Heute wird der Abhörschutz größtenteils durch Verschlüsselung erreicht.
Auch ein einfaches Digitalisieren mit speziellen verfahren oder Protokolle ist im Grunde schon eine Art Verschlüsselung wo schon Gelegenheitshörer ausgeschlossen werden.
Ich weis ja nicht wenn ich z.b. mein Empfänger auf 380MHz einstelle und das Gerattere und gerausche vom Tetra lausche ob das bereits verboten ist weil ich diese Frequenz eingestellt habe.
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Re: Kastrierte Kurzwellenradios bis 26,1 MHz

Beitrag von DH0GHU »

Alqaszar hat geschrieben: Do 21. Feb 2019, 04:26 Was hat das Postgeheimnis mit Funk zu tun? Wer sich auf den Marktplatz stellt und laut ruft, der kann nicht verlangen, dass die Umstehenden sich die Ohren zu halten, damit das Fernmeldegeheimnis des Rufenden gewahrt bleibt.. Funk ist sozusagen "streng öffentlich". Daher ist es Aufgabe des Sendenden, die Informationen vor dem Zugriff der Allgemeinheit zu entziehen. Aber im Umkehrschluss große Teile des Frequenzspektrums zu verbieten, ist unverhältnismäßig. Das jedenfalls scheint auch die grobe Richtung der Rechtsprechung zu sein.
Dann denk einfach mal an die Zeit zurück, als man nicht "einfach mal" verschlüsseln konnte. Mit Deiner Einstellung hätte es nie kommerziell genutzten Mobilfunk gegeben, weil ihn niemand hätte nutzen wollen.
HEUTE ist Deine Haltung absolut nachvollziehbar, aber nicht "seit Einführung des Grundgesetzes".
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Re: Kastrierte Kurzwellenradios bis 26,1 MHz

Beitrag von DB1BMN »

Stell ich mir grad so nen pöhsen RAF-Terroristen vor: "Ohh, nee, den Polizeifunk darf ich ja nicht abhören, weil das ist ja so verboten. Heititeiti."
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