Jetzt gibt's Schläge von den Landesrechnungshöfen im NDR-Gebiet.
Aus dem Jahresbericht 2018 des Niedersächsischen Landesrechnungshofs:
>>
Bemerkungen und Denkschrift zur Haushaltsrechnung des Landes Niedersachsen
für das Haushaltsjahr 2016
38. Digitales terrestrisches Radio in der Sackgasse?
Die Entwicklung und Verbreitung von digitalen Übertragungsstandards
für terrestrischen Radioempfang wird seit mehr als 20 Jahren mit hohen
Beträgen aus dem Rundfunkbeitrag gefördert, ohne dass sich das digitale
Radio bislang am Markt nachhaltig etablieren konnte.
[...] Unter Federführung des Niedersächsischen Landesrechnungshofs haben die
Rechnungshöfe der NDR-Staatsvertragsländer gemeinsam gemäß § 34 Abs. 1
NDR-Staatsvertrag die Förderung der Entwicklung und Verbreitung von
DAB/DAB+ geprüft.
Im Rahmen der Prüfung wurde untersucht, in welcher Höhe Rundfunkbeitragsmittel
sowohl der NDR in seinem Sendegebiet als auch die Landesmedienanstalten
bislang in die Entwicklung und Verbreitung von DAB bzw. DAB+ investiert
haben, welche Akzeptanz das digitale Radio in Norddeutschland erfährt, wie die
Beteiligten die Perspektive für die weitere Entwicklung von DAB+ sehen und ob
bzw. unter welchen Voraussetzungen eine weitere Förderung von DAB+ angezeigt
erscheint.
Es sollte auch festgestellt werden, welche Rahmenbedingungen kurzfristig geschaffen
werden müssen, damit eine weitere Förderung von DAB+ sinnvoll ist. [...]
Fazit
Um den Umstieg von der analogen auf die digitale Verbreitung des Hörfunks zu
bewältigen, müssen alle Beteiligten (Bund, Länder, Anstalten, Unternehmen und
Organisationen) ihre Kräfte bündeln. Der Ansatz des BMVI, eine Roadmap für
den Übergang in die digitale Radiozukunft zu erarbeiten und umzusetzen, sollte
auch nach Einschätzung der Rechnungshöfe konsequenter verfolgt werden und
auch Lösungsansätze für die bestehenden technischen Probleme bieten. Die
KEF hat mit der Aufstellung ihrer vier Meilensteine ein Achtungszeichen gesetzt.
Die Verbraucher stellen letztendlich die entscheidende Schnittstelle dar.
Selbst wenn die politischen und industriellen Rahmenbedingungen gegeben und
damit drei der vier Forderungen der KEF erfüllt sein sollten, muss die neue Techno-
logie den Konsumenten überzeugen, damit sie sich am Markt durchsetzt. Eine
verordnete UKW-Abschaltung erscheint nicht zweckmäßig, solange für den Hörfunk-
konsumenten die Nachteile überwiegen. [...]
In den Gesprächen, die die Rechnungshöfe mit dem NDR sowie den Staats- und
Senatskanzleien und den Landesmedienanstalten im Sendegebiet geführt haben,
war keine eindeutige Strategie zur Einführung von DAB+ erkennbar. Vielmehr
nahmen alle Beteiligten eine eher offene Haltung ein, wie sie auch in der
Roadmap des BMVI zum Ausdruck kommt.
Angesichts der seit 20 Jahren andauernden, aber bisher wenig erfolgreichen
Förderung der Entwicklung und Verbreitung von DAB/DAB+ und der weiterhin zu
erwartenden hohen Kosten eines fortdauernden Simulcastbetriebs, erwarten die
Rechnungshöfe ähnlich wie die KEF, dass sich die Beteiligten
• entweder auf klare und krisensichere Rahmenbedingungen sowie überschaubare
Fristen zum Ersatz von UKW durch DAB+ verständigen oder
• die Förderung der Verbreitung von DAB+ möglichst umgehend beenden. <<
Link zum PDF bei Dehnmedia (18. Juni):
http://dehnmedia.info/?page=update&subpage=arch1806