Zukunft des Radios -- DAB+, Internet, ...

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SeltenerBesucher
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Re: Zukunft des Radios -- DAB+, Internet, ...

Beitrag von SeltenerBesucher »

RADIO354 hat geschrieben: Mo 4. Jul 2022, 23:09 Die Terrestrische Versorgung und hier speziell das DVB- T2 gehören schon Lang nicht mehr zum Grundversorgungsauftrag.
Davon wurden die ÖR entbunden.
Für Entbindung waren die Zuschauer selbst verantwortlich. Es gibt Länder mit einer höheren DVB-T- und DVB-T2-Nutzung. Wir haben Kabel gekündigt, als DVB-T eingeführt wurde. Viele Leute schauen gar nicht so viele Kanäle, lassen sich von den Zahlen blenden. Die ersten 10 Programme auf der Fernbedienung können viele Menschen noch benennen, die nächsten 10 gerade noch mit Unterstützung, die restlichen sind ihnen meistens egal. Mich wundert, dass so viele Menschen für den Kabelanschluss bezahlen und dann die Privaten in SD-Qualität schauen. Ohne Kabelanschluss könnten sie sich die Privaten in HD-Qualität leisten.
RudiP
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Re: Zukunft des Radios -- DAB+, Internet, ...

Beitrag von RudiP »

MainMan hat geschrieben: Di 5. Jul 2022, 17:53 Die Grundversorgung der Bundesrepublik mit ÖR-TV wird in der Fläche seit 2005 offiziell durch die Astra-Satelliten gewährleistet.
Daher sind via 19,2° Ost alle ÖR-Programme inkl. sämtlicher Regionalfenster FTA empfangbar.
Im Gegenzug durften hunderte Umsetzer und vereinzelt auch GNS für die Flächenversorgung aufgegeben werden.
SÜRAG hat geschrieben: Di 5. Jul 2022, 16:12 Wenn jemand kein Kabel zahlen will und keine Sat-Schüssel installieren kann oder darf (Wohnung Nordseite z. B. ) stellt sich für mich die Frage, wie eine terrestrische Nichtversorgung, z. B. im Schwarzwald, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Als Gebührenzahler habe ich doch den Anspruch, die Programme zu bekommen. Ohne Zusatzkosten und ohne Web.
Dieser Anspruch wird de jure durch die FTA-Ausstrahlung via Astra abgedeckt.
Wenn im Einzelfall geografische oder bauliche Gegebenheiten den Empfang auf dem eigenen Balkon verhindern, muss die Antenne eben an geeigneter Stelle montiert werden.
Das war zu Hochzeiten des terrestrischen Empfangs noch viel krasser:
In den Mittelgebirgen wie etwa dem Odenwald waren mitunter einzelne Seitentäler oder ganze Straßenzüge vom nächsten TVU abgeschattet.
Da half dann nur eine Gemeinschaftsantenne am Hang 10 Meter oberhalb der Wohnbebauung, welche die Einwohner selbst errichten und bezahlen mussten. Sonst gabs halt kein TV.
Mindestens für alle mit Wohnsitz in Bayern: Nach dem Gunzenhausener Antennenurteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs müsste sich eine Schüssel an der Südseite des Hauses durchsezen lassen. Denn Beschränkungen des Rundfunks- und Fernsehempfangs sind verfassungswidrig. Damals wurd z.B. festgelegt, dass jemand nicht auf das Kabel verwiesen werden kann .wenn es über Antenne (incl. MW/LW/KW) auch nur ein Programm gibt, das nicht im Kabel ist.
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