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Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung

Verfasst: Mo 22. Jan 2024, 14:32
von Steffen Reini
@RudiP, Ab Juli 24' dürfen die Kabelgebühren ja auch nicht mehr umgelegt werden. Dann wird man diese sicherlich in der Grundmiete kalkulieren. Zu verschenken hat keiner was.
Ist dennoch auch eine gute Lösung wenn wirklich alle Mieter den Kabel behalten wollen!

Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung

Verfasst: Mo 22. Jan 2024, 15:35
von Radio Fan
Steffen Reini hat geschrieben: Mo 22. Jan 2024, 14:32 @RudiP, Ab Juli 24' dürfen die Kabelgebühren ja auch nicht mehr umgelegt werden. Dann wird man diese sicherlich in der Grundmiete kalkulieren. Zu verschenken hat keiner was.
Ist dennoch auch eine gute Lösung wenn wirklich alle Mieter den Kabel behalten wollen!
Wie bitte ? :gruebel:
Die Grundmiete ist doch die Netto-Kaltmiete, deren Betrag, aus dem Quadratmeter-Preis der Wohnfläche resultiert. Darin andere Kosten zu kalkulieren, ist nicht statthaft! Kabelgebühren gehören zu den Betriebskosten die nur separat abgerechnet werden können…

Deshalb habe ich ja die Frage dazu gestellt:
Hm, auf welche Art und Weise werden dann die weiter auflaufenden Kosten beglichen… :gruebel:

Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung

Verfasst: Mo 22. Jan 2024, 15:56
von Steffen Reini
Die Kabelgebühren gehören eben dann nicht mehr zu den umlagefähigen Betriebskosten!

Wenn der Vermieter den Kabelanschluss nicht kündigt wird er diesen weiter bezahlen und sich das Geld über eine Mieterhöhung holen müssen.

Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung

Verfasst: Mo 22. Jan 2024, 16:09
von Radio Fan
Steffen Reini hat geschrieben: Mo 22. Jan 2024, 15:56 Die Kabelgebühren gehören eben dann nicht mehr zu den umlagefähigen Betriebskosten!

Wenn der Vermieter den Kabelanschluss nicht kündigt wird er diesen weiter bezahlen und sich das Geld über eine Mieterhöhung holen müssen.
Dann handelt der Vermieter definitiv gesetzwidrig !

Es gäbe aber noch die Möglichkeit, den Betrag unabhängig neben dem der monatl. Bruttomiete zu erheben… ;)

Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung

Verfasst: Mo 22. Jan 2024, 16:18
von Steffen Reini
Ja, dann müssten aber wirklich alle Mieter mitspielen. Wer den Kabel nicht möchte lehnt das Begehren ab, ...und schon geht der Streit los! :joke:

Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung

Verfasst: Mo 22. Jan 2024, 16:27
von Radio Fan
Steffen Reini hat geschrieben: Mo 22. Jan 2024, 16:18 Ja, dann müssten aber wirklich alle Mieter mitspielen. Wer den Kabel nicht möchte lehnt das Begehren ab, ...und schon geht der Streit los! :joke:
Damit ist zu rechnen. Denn ein Mieter will dies und der andere das… 😅
Daher ja auch das Gesetz zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs. ;)

Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung

Verfasst: Mo 22. Jan 2024, 19:23
von Wolfgang R
Torsten hat geschrieben: Mo 22. Jan 2024, 13:58 Sehr interessant.
Aber nochmal die Frage zum Verständnis: derzeit kann man also bei Telekom Magenta TV einen IPTV-Media Receiver parallel zu einer OTT-Box mit den gleichen Zugangsdaten laufen lassen?
Android-basierte OTT Geräte erkennen bei der Ersteinrichtung den IPTV fähigen Telekom Anschluss und erlauben die Einrichtung unter Nutzung dieser Anschlusskennung.

Die Geräte laufen in Ko-Existenz mit den alten IPTV Receivern, jedoch in "eigenen Universen".

Bei der Migration von Entertain alt nach Entertain neu deaktivierte die Erstanmeldung eines neuen Receiver dauerhaft die Nutzung der alten. Das ist beim Eimsatz eines OTT Gerätes (noch?) nicht der Fall.

Wolfgang

Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung

Verfasst: Mo 22. Jan 2024, 19:31
von Wolfgang R
Radio Fan hat geschrieben: Mo 22. Jan 2024, 16:09 Es gäbe aber noch die Möglichkeit, den Betrag unabhängig neben dem der monatl. Bruttomiete zu erheben… ;)
Da hätte ich gerne noch Informationen, ob das wirklich so geht.

Die WEG, in der sich meine vermietete ETW befindet, hat beschlossen mit Vodafone weiterhin einen Sammelvertrag abzuschliessen. Kosten bleiben gleich. Verhältnis Vermietung zu Eigentum (Eigennutzung durch Eigentümer) in der WEG ist 50:50

Meine Mieterin will weiterhin Kabel, ob ich da jährlich einfach eine Rechnung als Weiterberechnung des Kabels schreiben darf ist mir im Moment noch nicht klar.

Sonst bleibe ich tatsächlich auf den Kosten sitzen, ob ich die dann steuerlich geltend machen kann - auch da fehlen mir noch Informationen.

Wolfgang

Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung

Verfasst: Mo 22. Jan 2024, 20:49
von Radio Fan
Wolfgang R hat geschrieben: Mo 22. Jan 2024, 19:31
Radio Fan hat geschrieben: Mo 22. Jan 2024, 16:09 Es gäbe aber noch die Möglichkeit, den Betrag unabhängig
neben dem der monatl. Bruttomiete zu erheben… ;)
Da hätte ich gerne noch Informationen, ob das wirklich so geht.

Wolfgang
Hat zwar jetzt nichts mit Kabel-TV zu tun.

Ein Beispiel für eine zusätzliche Zahlung:
Hier im Mehrfamilienhaus gibt es eine Garage, für die eine Mieterin per Vertrag/Vereinbarung das Nutzungsrecht hat. Der dafür fällige Betrag wird
extra ausgewiesen und als zusätzlicher Betrag mit der monatlichen Mietzahlung erhoben…

Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung

Verfasst: Mo 22. Jan 2024, 21:29
von Thomas(Metal)
Radio Fan hat geschrieben: Mo 22. Jan 2024, 16:09
Steffen Reini hat geschrieben: Mo 22. Jan 2024, 15:56 Die Kabelgebühren gehören eben dann nicht mehr zu den umlagefähigen Betriebskosten!

Wenn der Vermieter den Kabelanschluss nicht kündigt wird er diesen weiter bezahlen und sich das Geld über eine Mieterhöhung holen müssen.
Dann handelt der Vermieter definitiv gesetzwidrig !

Es gäbe aber noch die Möglichkeit, den Betrag unabhängig neben dem der monatl. Bruttomiete zu erheben… ;)
Rein technisch: Das ist dann _ein_ Kabelanschluß. Nach Verstärkerkaskaden wird wie bisher auf das ganze Haus/Wohnanlage verteilt. Fertig. :rp: :joke: :bruell: ...und sicher mehr als 1000-fach überall genau so im Einsatz ;-) .

Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung

Verfasst: Mo 22. Jan 2024, 22:13
von Steffen Reini
Vermietern die ihre Kabel-Vertrâge jetzt nicht zum 30.06. kündigen ist ab 01.07. auch nicht mehr zu helfen.

Die Kosten ,,einfach so verteilen...?,, geht dann nicht mehr so ohne weiteres!

Vom Grundsatz her wird die TV-Beschaffung und Auswahl einzig Sache der Mieter werden! So ja auch der Sinn dieser Gesetzesänderung. Warum also zusätzliche Vereinbarungen und Risikos als ,,Zwischenhändler,,?

...es sei denn man wittert ein Geschäft. ;)

Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung

Verfasst: Mo 22. Jan 2024, 23:09
von RudiP
Radio Fan hat geschrieben: Mo 22. Jan 2024, 15:35
Steffen Reini hat geschrieben: Mo 22. Jan 2024, 14:32 @RudiP, Ab Juli 24' dürfen die Kabelgebühren ja auch nicht mehr umgelegt werden. Dann wird man diese sicherlich in der Grundmiete kalkulieren. Zu verschenken hat keiner was.
Ist dennoch auch eine gute Lösung wenn wirklich alle Mieter den Kabel behalten wollen!
Wie bitte ? :gruebel:
Die Grundmiete ist doch die Netto-Kaltmiete, deren Betrag, aus dem Quadratmeter-Preis der Wohnfläche resultiert. Darin andere Kosten zu kalkulieren, ist nicht statthaft! Kabelgebühren gehören zu den Betriebskosten die nur separat abgerechnet werden können…

Deshalb habe ich ja die Frage dazu gestellt:
Hm, auf welche Art und Weise werden dann die weiter auflaufenden Kosten beglichen… :gruebel:
Wie schon geschrieben, es wird einfach nicht umgelegt.

Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung

Verfasst: Mo 22. Jan 2024, 23:14
von RudiP
Radio Fan hat geschrieben: Mo 22. Jan 2024, 16:09
Steffen Reini hat geschrieben: Mo 22. Jan 2024, 15:56 Die Kabelgebühren gehören eben dann nicht mehr zu den umlagefähigen Betriebskosten!

Wenn der Vermieter den Kabelanschluss nicht kündigt wird er diesen weiter bezahlen und sich das Geld über eine Mieterhöhung holen müssen.
Dann handelt der Vermieter definitiv gesetzwidrig !

Es gäbe aber noch die Möglichkeit, den Betrag unabhängig neben dem der monatl. Bruttomiete zu erheben… ;)
Ist es denn so schwer zu verstehen: Es steht den Vermietern doch frei, den Mietern den Anschluss zu schenken. Was soll daran gesetzeswidrig sein?

Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung

Verfasst: Mo 22. Jan 2024, 23:39
von Radio Fan
RudiP hat geschrieben: Mo 22. Jan 2024, 23:14
Radio Fan hat geschrieben: Mo 22. Jan 2024, 16:09
Steffen Reini hat geschrieben: Mo 22. Jan 2024, 15:56 Die Kabelgebühren gehören eben dann nicht mehr zu den umlagefähigen Betriebskosten!

Wenn der Vermieter den Kabelanschluss nicht kündigt wird er diesen weiter bezahlen und sich das Geld über eine Mieterhöhung holen müssen.
Dann handelt der Vermieter definitiv gesetzwidrig !

Es gäbe aber noch die Möglichkeit, den Betrag unabhängig neben dem der monatl. Bruttomiete zu erheben… ;)
Ist es denn so schwer zu verstehen: Es steht den Vermietern doch frei, den Mietern den Anschluss zu schenken. Was soll daran gesetzeswidrig sein?
Darauf hat sich meine Aussage hinsichtlich einer Gesetzwidrigkeit doch garnicht bezogen.

Sondern auf die Äußerung von Steffen Reini:
Wenn der Vermieter den Kabelanschluss nicht kündigt wird er diesen weiter bezahlen und sich das Geld über eine Mieterhöhung holen müssen.

Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung

Verfasst: Di 23. Jan 2024, 06:52
von Steffen Reini
@RudiP, wenn man eh zu viel Grundmiete kassiert kann man es durchaus verstehen. Ansonsten nicht!

Und bis Juni 24' sind die Kabelgebühren ja noch voll in den Betriebskosten umlagefähig.

Soviel zum Thema schenken.