Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung

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freiwild
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Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung

Beitrag von freiwild »

Das Verhalten von Vodafone erinnert in der Tat ein Lehrbuchbeispiel für einen Monopolisten. Da ist die Telekom inzwischen innovativer.
Spacelab
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Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung

Beitrag von Spacelab »

Die Telekom war schneller im Sinne von weitsichtiger. Die haben viel früher mit Entertain und später mit Magenta TV eine echte Alternative zum Konkurrenten Kabel TV aufgebaut und dazu auch noch passend teils echt gute Kombiangebote ("Umso mehr ihr bei uns holt desto billiger wird es!") gemacht. Vodafone hat da ja eher dieses furchtbar träge Geschäftsgebaren das die Kabel Deutschland früher schon hatte.
francesco210175
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Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung

Beitrag von francesco210175 »

Kein Wunder, da viele Verantwortliche im Content-Bereich immer noch am Start sind, die bereits bei der KDG ihr "Gutsherrenart-Gebahren" vollkommen ausgenutzt haben und sich u.a. bei mir für die Ewigkeit unsympathisch gemacht haben, um es mal ganz freundlich auszudrücken! Je eher Vodafone einen moralischen (und echten) Ar.chtritt bekommt, desto besser... :sneg:
Pfennigfuchser
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Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung

Beitrag von Pfennigfuchser »

Ich glaube, dass sich IPTV durchsetzen wird und DVB-C dann nicht mehr existiert. Schon heute verdient Vodafone das Geld über die Internetverträge. Durch den Wegfall der langfristigen Verträge mit den Hausverwaltungen beschleunigt dies. Alle meine Mieter nutzen das Angebot nicht mehr, sondern nur das Streaming. Eine Hausverwaltung hat ein Basisangebot vereinbart für 6,99 Euro im Monat. Aber ansonsten plant man keine Versorgung mehr mit TV. Das Anbringen von Satschüsseln wurde übrigens wegen der Möglichkeiten von IOTV nicht erlaubt.
htw89
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Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung

Beitrag von htw89 »

Für die Leute die Kabelinternet haben hat man meine ich ja auch Sonderkonditionen eingeführt, wo TV bei Vodafone "nur" noch 5 € zusätzlich kostet zum Internet/Telefon-Produkt. Da ist das dann ja noch ein "okayes" Angebot. Ich frag mich ja auch immer noch was das eigentlich für Sperren sein sollen. Frequenzfilter zu setzen könnte sich bei Buchung von Internet ja bereits wieder rächen.
Zuhause: Astra 1 | MagentaTV | DVB-T2 | DAB+ | UKW | Zattoo Premium CH
Unterwegs: DVB-T2 mit Telestar Antenna 4 LTE an TBS 5520 SE | Radio per Technistar Techniradio 3, RTL-SDR, elta 3555, Autoradio Toyota Yaris Hybrid (Team D)
Spacelab
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Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung

Beitrag von Spacelab »

Bei Internet ist DVB-C quasi gratis mit dabei. Denn da gehen Frequenzfilter (zumindest mit vertretbarem aufwand) nicht wie ich mir hier sagen lies. Internet ist halt schon seit Jahren die Cashcow und nicht mehr DVB-C. Wenn es das denn überhaupt jemals war. Die Pay TV Pakete, die damals die KDG schon anbot, waren ja, wie man damals auch ganz offen zugab, nie wirklich gut gelaufen.
Nordi207
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Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung

Beitrag von Nordi207 »

Sounds like Vodafone.
Ich hätte ja längst mal ein Paket bei UM/VF gebucht.
Hier wurde jedoch ein Preis für das CI-Modul verlangt, dann musste ich ein teures Grundpaket buchen um das eigentlich gewollte haben zu dürfen.
Da wäre ich schnell bei 20-25 Euro gewesen für relativ wenige Sender und ohne Schnick-Schnack. Da war ja selbst Sky z.T. günstiger.
Diese ganzen Infos waren auch nicht leicht im Netz zu finden. Fast so, als wolle man das gar nicht wirklich verkaufen.
wolfgangF
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Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung

Beitrag von wolfgangF »

Pfennigfuchser hat geschrieben: Do 28. Mär 2024, 10:25 Das Anbringen von Satschüsseln wurde übrigens wegen der Möglichkeiten von IOTV nicht erlaubt.
Ich halte das für rechtswidrig.

Wie kann man das Recht auf Fernsehempfang faktisch einschränken, indem man nur einen kostenpflichtigen Empfangsweg „gestattet“?

Wenn ein Vermieter das Anbringen einer Antenne verbietet (man erinnere sich mal an die früheren „Antennenwälder“ auf den Dächern), dann müsste er aus meiner Sicht gezwungen werden, eine alternative Empfangsmöglichkeit anzubieten, allerdings auf SEINE Kosten.
Ruhrwelle
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Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung

Beitrag von Ruhrwelle »

Spacelab hat geschrieben: Do 28. Mär 2024, 11:02 Bei Internet ist DVB-C quasi gratis mit dabei. Denn da gehen Frequenzfilter (zumindest mit vertretbarem aufwand) nicht wie ich mir hier sagen lies. Internet ist halt schon seit Jahren die Cashcow und nicht mehr DVB-C. Wenn es das denn überhaupt jemals war. Die Pay TV Pakete, die damals die KDG schon anbot, waren ja, wie man damals auch ganz offen zugab, nie wirklich gut gelaufen.
Ich habe nur Internet bei Vodafone gebucht. Wie du schon sagtest habe ich damit Free TV automatisch dabei, da es entsprechende Filter nicht gibt.
Sollte das in irgendeiner Weise wegfallen ist es mir egal, die Öffis kommen auch über DVB-T2 mit einer Büroklammer in der Antennenbuchse.
Spacelab
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Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung

Beitrag von Spacelab »

Nordi207 hat geschrieben: Do 28. Mär 2024, 11:32 Diese ganzen Infos waren auch nicht leicht im Netz zu finden. Fast so, als wolle man das gar nicht wirklich verkaufen.
Genau das meinte ich als ich sagte das man DVB-C behandelt wie das ungeliebte Kind. GigaTV wird hingegen angepriesen wie Sauerbier. Vor allem jetzt gerade wo es um die Wurst geht haut man echt gute Angebote raus. Wenn man hier im örtlichen MediaMarkt GigaTV bucht bekommt man für 19,99€ das Premium Paket (mit 20 zusätzlichen werbefreien HD Sendern) auch noch Netflix und Disney+ dazu. Und wenn man gleich für 24 Monate unterschreibt gibt es die ersten 6 Monate für 4,99€. Erstaunlich was so ein kleiner Arschtritt mit anschließendem Kampf um jeden Kunden so bewirken kann. :D
wolfgangF hat geschrieben: Do 28. Mär 2024, 11:45
Pfennigfuchser hat geschrieben: Do 28. Mär 2024, 10:25 Das Anbringen von Satschüsseln wurde übrigens wegen der Möglichkeiten von IOTV nicht erlaubt.
Ich halte das für rechtswidrig.

Wie kann man das Recht auf Fernsehempfang faktisch einschränken, indem man nur einen kostenpflichtigen Empfangsweg „gestattet“?

Wenn ein Vermieter das Anbringen einer Antenne verbietet (man erinnere sich mal an die früheren „Antennenwälder“ auf den Dächern), dann müsste er aus meiner Sicht gezwungen werden, eine alternative Empfangsmöglichkeit anzubieten, allerdings auf SEINE Kosten.
Der Vermieter hätte statt IPTV einfach DVB-T2 sagen sollen und die Käse wäre gegessen gewesen. So wird das nämlich in der Wohnsiedlung bei meiner besten Freundin gerade geregelt. Satschüssel ist und bleibt verboten.
Ruhrwelle hat geschrieben: Do 28. Mär 2024, 11:56
Spacelab hat geschrieben: Do 28. Mär 2024, 11:02 Bei Internet ist DVB-C quasi gratis mit dabei. Denn da gehen Frequenzfilter (zumindest mit vertretbarem aufwand) nicht wie ich mir hier sagen lies. Internet ist halt schon seit Jahren die Cashcow und nicht mehr DVB-C. Wenn es das denn überhaupt jemals war. Die Pay TV Pakete, die damals die KDG schon anbot, waren ja, wie man damals auch ganz offen zugab, nie wirklich gut gelaufen.
Ich habe nur Internet bei Vodafone gebucht. Wie du schon sagtest habe ich damit Free TV automatisch dabei, da es entsprechende Filter nicht gibt.
Sollte das in irgendeiner Weise wegfallen ist es mir egal, die Öffis kommen auch über DVB-T2 mit einer Büroklammer in der Antennenbuchse.
Ich muss gestehen das ich das anfangs auch nicht wusste das man, obwohl man nur Internet gebucht hat, trotzdem quasi gratis DVB-C mit bekommt. Ich schaue eh so selten Fernsehen, da hat mir die kleine Stummelantenne die irgendwann mal hinter den Schrank gefallen ist und trotzdem noch störungsfrei DVB-T2 empfängt, immer vollkommen ausgereicht.
RudiP
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Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung

Beitrag von RudiP »

wolfgangF hat geschrieben: Do 28. Mär 2024, 11:45
Pfennigfuchser hat geschrieben: Do 28. Mär 2024, 10:25 Das Anbringen von Satschüsseln wurde übrigens wegen der Möglichkeiten von IOTV nicht erlaubt.
Ich halte das für rechtswidrig.

Wie kann man das Recht auf Fernsehempfang faktisch einschränken, indem man nur einen kostenpflichtigen Empfangsweg „gestattet“?

Wenn ein Vermieter das Anbringen einer Antenne verbietet (man erinnere sich mal an die früheren „Antennenwälder“ auf den Dächern), dann müsste er aus meiner Sicht gezwungen werden, eine alternative Empfangsmöglichkeit anzubieten, allerdings auf SEINE Kosten.
Die Bayerische Verfassung sagt, dass Beschränkungen des Rundfunkempfangs unzulässig sind. Deshalb hat schon in den 80ern der Bayerische Verfassungsgerichtshof im sog. Gunzenhausener Antennenurteil entschieden,, dass ein Antennenverbot verfassungswidrig ist, wenn es per Antenne auch nur ein einziges Programm gibt, das über Kabel nicht kommt. Den Wortlaut des Urteils kann ich auf Wunsch liefern.
SATGURU
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Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung

Beitrag von SATGURU »

Pfennigfuchser hat geschrieben: Do 28. Mär 2024, 10:25 Das Anbringen von Satschüsseln wurde übrigens wegen der Möglichkeiten von IOTV nicht erlaubt.
Und man bedenke noch wie anfällig und unstabil IPTV ist.
Gerade bei einen Fußballspiel dürfte das für großen Frusst führen wenn plötzlich der
IP Empfang wegbricht. Da ist man doch froh SAT oder Kabel zu haben.
Viele die IP hatten sind mittlerweile wieder zu SAT oder Kabel zurückgewechselt wegen
des zuverlässigen Empfangs.
Habe jetzt über 20 Jahre SAT Empfang und kann mich nicht erinnen einen Ausfall gehabt zu haben.

Und nochwas zu DVB-T2. Der ist gerade im Südwesten sehr schlecht ausgebaut.
Steffen Reini
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Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung

Beitrag von Steffen Reini »

DVB-T2 ist wirklich keine Alternative und teilweise noch schlechter ausgebaut als DAB+! Bei uns hier Indoor ,,kein Signal,, Outdoor (wieder mit kabelgebundener Fenster-/Wanddurchführung!) gerade mal 19 öffentlich rechtliche Sender. FreeNet ohne Internetverbindung unbrauchbar und die privaten ,, verschlüsselt,, (Bezahl-TV)

Ich finde für ältere Menschen das Weiterführen des Kabel-TV noch am einfachsten und besten. Zumal ab Juni der ,, Aufschlag,, durch die Vermieter wegfällt. (bislang 12,-€/mtl. über die Betriebskosten ab Juli ,,nur,, 8,-€!)
Allerdings fürchte ich nach Vertragsabschluss mit Vodafone kommen regelmäßig Beitragserhöhungen ins Haus. Ebenfalls bekomme ich Bauchschmerzen mit der mindestlaufzeit von 2 Jahren und Lastschriftverfahren als Bedingung!!!

Ich selbst habe mich längst auch für Internet-TV entschieden. (1&1 TV-App 4,99€/mtl - keine Laufzeit, mtl. kündbar)
TobiasF
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Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung

Beitrag von TobiasF »

wolfgangF hat geschrieben: Do 28. Mär 2024, 11:45 Wie kann man das Recht auf Fernsehempfang faktisch einschränken, indem man nur einen kostenpflichtigen Empfangsweg „gestattet“?
Man kann ja „quasi kostenfrei“ fernsehen – mittels DVB-T2 oder über die Mediatheken von ARD und ZDF. Dass die Privatsender hinter einer Paywall sind, haben diese selbst zu verantworten. Und dass es auf dem Satelliten (noch) keine Paywall gibt, ist ein Glücksfall, haben die Privatsender es doch mit Entavio und HD+ zweimal versucht.

Zugeben muss ich, dass es krasse Ausnahmefälle geben kann, wo durch Zusammenspiel mehrerer Faktoren der kostenfreie Fernsehempfang vereitelt wird:
  1. kein DVB-T2 verfügbar – haben die öffentlich-rechtlichen Anstalten zu verantworten
  2. kein Internetanschluss aktiv
  3. keine Gemeinschaftsantenne vorhanden
  4. Schüsselverbot

RudiP hat geschrieben: Do 28. Mär 2024, 12:20 Deshalb hat schon in den 80ern der Bayerische Verfassungsgerichtshof im sog. Gunzenhausener Antennenurteil entschieden,, dass ein Antennenverbot verfassungswidrig ist
Hat hier ein Vermieter oder der Staat das Antennenverbot ausgesprochen?
Standort: Dresden-Mickten / Moritzburg-Reichenberg bei Dresden
Empfangsgeräte: TechniSat Digitradio 361 CD IR, TechniSat Digitradio 1, PEAQ PDR050, TechniSat Digitradio mobil, TechniSat Digipal DAB+, TechniSat Digit ISIO S2
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Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung

Beitrag von Thomas(Metal) »

RudiP hat geschrieben: Do 28. Mär 2024, 12:20
wolfgangF hat geschrieben: Do 28. Mär 2024, 11:45
Pfennigfuchser hat geschrieben: Do 28. Mär 2024, 10:25 Das Anbringen von Satschüsseln wurde übrigens wegen der Möglichkeiten von IOTV nicht erlaubt.
Ich halte das für rechtswidrig.

Wie kann man das Recht auf Fernsehempfang faktisch einschränken, indem man nur einen kostenpflichtigen Empfangsweg „gestattet“?

Wenn ein Vermieter das Anbringen einer Antenne verbietet (man erinnere sich mal an die früheren „Antennenwälder“ auf den Dächern), dann müsste er aus meiner Sicht gezwungen werden, eine alternative Empfangsmöglichkeit anzubieten, allerdings auf SEINE Kosten.
Die Bayerische Verfassung sagt, dass Beschränkungen des Rundfunkempfangs unzulässig sind. Deshalb hat schon in den 80ern der Bayerische Verfassungsgerichtshof im sog. Gunzenhausener Antennenurteil entschieden,, dass ein Antennenverbot verfassungswidrig ist, wenn es per Antenne auch nur ein einziges Programm gibt, das über Kabel nicht kommt. Den Wortlaut des Urteils kann ich auf Wunsch liefern.
Handeln danach auch andere Gerichte? Oder wird für "das eine Programm" dann auf einen anderen Empfangsweg verwiesen? Nochmals kurz zurück: Es wurde vor ca 20 Jahren einmal festgestellt daß alle Empfangswege gleichberechtigt nebeneinander zu betrachten seien. Mit dieser Argumentation war es überhaupt erst möglich flächendeckend das analoge TV-Signal abzuschalten. Zurück in die Gegenwart: Es gilt vor Gericht weiterhin: Geld hat man zu haben. Sollte "das eine Programm" auf anderen Empfangswegen Kosten aufzuwerfen, so werden die vom Nutzer selbst zu tragen sein. Man wird also auf tönernen Füßen stehen selbst wenn man sich alle auf das Urteil eines höchsten bayerischen Gerichtes zurückzieht.

Also: VF wird wohl Kabel-TV abschalten so hier die Kosten nicht mehr passen. Aus vorgenannter Argumentation gibt es andere Empfangswege. Und damit wird es einen Aufschrei geben, aber letztlich wird VF genau das tun _dürfen_ .
Etwas Politik wäre gut, bürgernahe sogar schön. (Gut, gab es noch nie - alles reine Illusion) Es gäbe da durchaus Fragen die zu beantworten wären. Warum hat man ein BK-Kabel überhaupt vergraben? Für Internet damit der Wettbewerb stimmt? (Und warum muß dann DSL/Glasfaser weiter reguliert werden wenn es sogar ein 2. hartes physikalisches Medium bis in die Häuser gibt?) Sieht man das inzwischen so und ist das Rundfunk/Hörfunk nur noch Beiwerk und schon lange nicht mehr Kernanwendung? (ok, rethorische Frage...) Vielleicht sollte man konsequent den Hausverwaltungen sagen daß sie nicht mehr verläßlich auf TV/Hörfunk via "Kabelanschluß" bauen können. So mit zeitlicher Frist vielleicht sogar, ich bin da gerne altmodisch :rp: .

Ansonsten bin ich trotz technischem Hintergrund gerne altmodisch. 19:59 TV an, Tagesschau kommt gleich, dann vielleicht ein Tatort aus Münster. Fernseher start, das Bild ist nach wenigen Sekunden da. Warum sollte ich auf Streaming ausweichen?
QTH: 911-69 (II: Körner 9.2, III: LPDA16), QTH-alt: 9354 (II: FUBA UKA-028)
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