Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung
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Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung
Also hier in Bayern wurde noch nichts umgestellt. Also jedenfalls nicht in Amberg in der Oberpfalz.
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Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung
Es wäre ja auch nur Bremen Next möglich, Antenne Saar und Unser Ding werden weiterhin nicht via Sat verbreitet.
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Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung
Ist bei euch schon was umgestellt?
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Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung
Jup, so wie Japhi das erläutert hat.
Die ARD-Programme laufen auf AAC, Antenne NRW und Kulthitradio wurden aufgeschaltet.
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Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung
OK, scheint wohl bisher nur bei Vodafone West passiert zu sein.
In Kabel Forum haben einige aus Bayern und einer aus Berlin geschrieben dass bisher noch nichts umgestellt wurde.
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Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung
Es sind ja auch noch getrennte Netze. Und bei unserm Netz werden die Änderungen fast immer schon in der Nacht vorgenommen, meistens ab 2 Uhr.
Währenddessen wird im Alt-VF Netz häufig erst vormittags gearbeitet.
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Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung
Kann ich für BW bestätigen, bei den ARD-Radios von ASTRA (außer NDR Kultur) wird jeweils HE-AAC angezeigt.
Auf Bremen Next weiterhin die Ansageschleife. Und bei Beats Radio steht "Klassik Radio Movie" im EPG.
Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung
Hier in München ist die Umstellung mittlerweile vollzogen. Bremen Next ist sowohl mit der Ansageschleife auf altem Programmplatz als auch auf neuem Programm einwandfrei zu hören auf dem Sky Q.
Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung
Ab Mitte 2024, ist Schluss, mit der Zwangsverkabelung, durch Vermieter und deren Kabelnetzbetreiber.
Der Mieter, kann dann selbst entscheiden, ob er Antenne / Kabel / Satellit nutzen möchte.
Auch Antennenverbote (Antenne / Satellit), mit der Begründung:
das das Haus am Kabel angeschlossen ist und alle Programme, auch dort enthalten sind, ist dann nicht mehr zulässig.
Der Mieter, kann dann selbst entscheiden, ob er Antenne / Kabel / Satellit nutzen möchte.
Auch Antennenverbote (Antenne / Satellit), mit der Begründung:
das das Haus am Kabel angeschlossen ist und alle Programme, auch dort enthalten sind, ist dann nicht mehr zulässig.
BGH: Mieter dürfen an Kabelanschluss gebunden werden
Vermieter können weiterhin über den Mietvertrag festlegen, dass der Mieter einen Kabelanschluss im Haus übernehmen und sich für die Dauer des Mietverhältnisses an den Kosten für das Fernsehen beteiligen muss. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Von Mitte 2024 an dürfen Vermieter den Kabelanschluss allerdings ohnehin nicht mehr über die Nebenkosten umlegen. Die Wettbewerbszentrale hatte versucht, die noch geltende Regel bereits jetzt zu kippen, scheiterte aber mit ihrer Klage. | 18.11.2021 12:40 Uhr
https://www.ndr.de/nachrichten/info/mel ... l#meldung4
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Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung
Wirklich? In welchem Gesetz steht das?
Schließlich war bisher das Schüsselverbot völlig unabhängig vom Nebenkostenprivileg. Und man empfand es auch als zumutbar, dass Mieter einen gesonderten, kostenpflichtigen Vertrag für den TV-Konsum abschließen.
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Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung
Das einzige breit anwendbare Verbot eines Antennenverbots ist das sog. Gunzenhausener Antennenurteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs von ca. 1984. Es erklärte eine kommunale Satzung, die aus Denkmalschutzgründen sogar den Abbau von Antennen verlangte, sobald ein Kabelanaschluss verfügbar war. Die SAtzung war ein Verstoß gegen Art. 111 der Bayerischen Verfassung: "Beschränkungen des Rundfunkempfangs sind unzulässig." Außerdem wurde das Abbaugebot als entschädigungslose Enteignung gesehen.
Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung
1984 dürfte hinkommen, führte damals zu heftigen Diskussionen in (SWL / AFU / CB Funk) Klub Publikationen und anderen Funk Fachzeitschriften.RudiP hat geschrieben: ↑Fr 19. Nov 2021, 20:30Das einzige breit anwendbare Verbot eines Antennenverbots ist das sog. Gunzenhausener Antennenurteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs von ca. 1984. Es erklärte eine kommunale Satzung, die aus Denkmalschutzgründen sogar den Abbau von Antennen verlangte, sobald ein Kabelanaschluss verfügbar war. Die SAtzung war ein Verstoß gegen Art. 111 der Bayerischen Verfassung: "Beschränkungen des Rundfunkempfangs sind unzulässig." Außerdem wurde das Abbaugebot als entschädigungslose Enteignung gesehen.
Konnte hierzu, auf die schnelle, aber nichts finden.
Bis Mitte 2024 ist es aber so, das der Vermieter die Kabelverträge abschließt und sie an die Mieter, über die Nebenkosten weitergibt, auch wenn der Mieter, den Kabelvertrag nicht nutzen will.
Ab Mitte 2024 an dürfen dann Mieter, selbst Kabel Verträge abschließen, oder andere Wege Nutzen, wie Antenne bzw. Satellit.
Da dann die Rechtsgrundlage Mietvertrag/Nebenkostenabrechnung, fürs Kabel R/TV entfällt, entfällt auch der Kabel Abnahmezwang, des Mieters.
Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung
Nur der Vollständigkeit halber:
In BW läuft auch heute noch die Ansageschleife auf Bremen NEXT.
Bei VF gibts offenbar keinerlei inhaltliches Monitoring mehr, sonst hätten sie das nach 4 Wochen (!) mal merken können.
In BW läuft auch heute noch die Ansageschleife auf Bremen NEXT.
Bei VF gibts offenbar keinerlei inhaltliches Monitoring mehr, sonst hätten sie das nach 4 Wochen (!) mal merken können.
Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung
Das Gunzenhausener Antennenurteil regelte das Verhältnis zwischen Bürger und Staat (bzw. Gemeinden): Staat/Gemeinden dürfen dem Bürger Antennen nicht verbieten, wenn auf diesem Weg irgendetwas empfangen werden kann, das im Kabel nicht kommt. Es wurde vielfach vermutet (aber m.W, nie entschieden), dass zwar ein Mieter u.U. auch das Kabel bezahlen muss, ihm aber eine Antenne nicht verboten werden darf.793267 hat geschrieben: ↑Fr 19. Nov 2021, 22:101984 dürfte hinkommen, führte damals zu heftigen Diskussionen in (SWL / AFU / CB Funk) Klub Publikationen und anderen Funk Fachzeitschriften.RudiP hat geschrieben: ↑Fr 19. Nov 2021, 20:30Das einzige breit anwendbare Verbot eines Antennenverbots ist das sog. Gunzenhausener Antennenurteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs von ca. 1984. Es erklärte eine kommunale Satzung, die aus Denkmalschutzgründen sogar den Abbau von Antennen verlangte, sobald ein Kabelanaschluss verfügbar war. Die SAtzung war ein Verstoß gegen Art. 111 der Bayerischen Verfassung: "Beschränkungen des Rundfunkempfangs sind unzulässig." Außerdem wurde das Abbaugebot als entschädigungslose Enteignung gesehen.
Konnte hierzu, auf die schnelle, aber nichts finden.
Bis Mitte 2024 ist es aber so, das der Vermieter die Kabelverträge abschließt und sie an die Mieter, über die Nebenkosten weitergibt, auch wenn der Mieter, den Kabelvertrag nicht nutzen will.
Ab Mitte 2024 an dürfen dann Mieter, selbst Kabel Verträge abschließen, oder andere Wege Nutzen, wie Antenne bzw. Satellit.
Da dann die Rechtsgrundlage Mietvertrag/Nebenkostenabrechnung, fürs Kabel R/TV entfällt, entfällt auch der Kabel Abnahmezwang, des Mieters.
Re: Kabel Deutschland beendet analoge Verbreitung
Update: Nach mehreren Hinweisen an verschiedene Stellen hat Vodafone die Zuführung von Bremen Next endlich auch im ehem. Unitymedia-Gebiet angepasst.
Seit heute gibts auch in BW, Hessen und NRW statt der Ansage wieder das reguläre Programm.
Und zwar in MP2, nicht in AAC. Also wie bei UnserDING, Antenne Saar und WDR2 Rhein/Ruhr.