Landesregierung NRW legt Entwurf für ein neues WDR-Gesetz vorMit der Zuleitung an den Landtag geht der Gesetzentwurf der Landesregierung jetzt in das parlamentarische Verfahren mit der ersten Lesung im nächsten Plenum. Voraussichtlich in Kraft treten könnte das Gesetz dann Anfang 2016.
Die Änderung in Absatz 4 Nr. 2 konkretisiert den Auftrag des WDR im Hinblick auf das von diesem veranstaltete Kinderradio KiRaKa.
Die Erweiterungen in den Absätzen 8 und 9 konkretisieren die Möglichkeiten des WDR im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung.
Mit dem Zusatz in Absatz 10 wird klargestellt, dass der WDR im Rahmen seiner Auftragserfüllung auch im journalistischen Bereich mit Dritten zusammenarbeiten kann.
Es wird ferner klargestellt, dass Absatz 10 nicht nur klassische Rundfunkproduktionen, sondern auch Telemedien umfasst.
Gesetzentwurf PDF