Staumelder hat geschrieben:
Wie ist eigentlich die aktuelle Regelung? Darf ich meinen Sender auf einem Hochhaus aufbauen und betreiben oder muss ich mich bei MB einmieten? Oder ist das Ländersache?
Du darfst prinzipiell theoretisch, WENN Du
a) einen geeigneten Standort findest, auf dem kein anderer Betreiber sitzt UND
b) Du Chancen hast, Dich mit dem Eigentümer über die Nutzungskonditionen zu einigen UND
c) Du bei der BnetzA eine Frequenz zur Nutzung an genau diesem Standort mit Parametern, die eine Versorgung des Zielgebietes versprechen koordiniert bekommst UND
d) Du einen Betreiber findest, der das in Deinem Auftrag betreibt oder Du selbst das könntest und nachweist, dass Du die technischen Auflagen einhalten kannst
e) Du von der zuständigen Landesmedienanstalt die medienrechtliche Zulassung zur Nutzung dieser Frequenz an diesem Standort erhältst.
Ländersache ist allein e). Wenn Du eine Kleinstadt in größerer Entfernung von den Metropolen versorgen willst, findest Du für a)-d) vielleicht mühsam eine Lösung. aber wenn dann e) für einen Mitinteressenten entscheidet - Pech gehabt. Und oft machen die LMAs (mindest faktische) Vorgaben für Betreiber und Standort. Ansonsten sitzt auf geeigneten Standorten schon MB oder jemand anders oder sie sind eher bescheiden in der Reichweite. Auf Sylt z.B. würde es vermutlich an den Immobilienpreisen scheitern.