Nein. Es gibt 5G als NSA (non-stand-alone) und 5G SA (stand-alone).
NSA benötigt ein 4G Core Netz als Voraussetzung, SA nicht.
https://en.m.wikipedia.org/wiki/5G_NR
Auch gibt es Endgeräte die nicht beides können, böse Falle.
M.
Nein. Es gibt 5G als NSA (non-stand-alone) und 5G SA (stand-alone).
In Europa wäre mir kein Netzbetreiber bekannt welcher auf 5G SA setzt, die setzen alle auf 5G NSA.
Wenn du mit bald 2030 meinst dürftest du Recht haben. Erfahrungsgemäß kommt alle 10 Jahre ein neuer Mobilfunkstandard.Austria MV hat geschrieben: ↑So 22. Sep 2019, 17:25 5G ist doch nur eine Übergangstechnologie und wird dann vermutlich bald durch 6G ... ersetzt.
Sowohl als auch. Wer jetzt schon 5G aufbaut wird wohl die NSA-Variante nehmen, da 5G SA erst Ende 2019 spezifiziert wird. Drillisch wird wohl als einziger, mangels eigenem 4G-Netz, von Anfang an auf 5G SA setzen.
Realistisch betrachtet gibt es nur 2 derzeit:
in SR2 Kulturradio sagten sie heute, 5G werde im Saarland wohl frühestens 2021 verfügbar sein. Oder war es 2022? Ich weiß es leider nicht mehr. Ich kann auch nicht nach hören da der SR den Podcast falsch verlinkt hat. Da wo eigentlich die "Bilanz im Mittag" sein sollte, wo der Satz gefallen ist, ist die "Bilanz am Abend" verlinkt
Nein, der Mobilfunkbetreiber kann nicht belangt werden.793267 hat geschrieben: ↑Mi 6. Nov 2019, 08:20 Sonst können alle Mobilfunkbetreiber wegen Unterlassene Hilfeleistung belangt werden, wenn ein Notruf (112), wegen nicht vorhandenes Netz, nicht sofort abgesetzt werden kann.
Da auch Mobilfunkbetreiber, über alle Netze hinweg, wie vorbeikommende Personen, Gesetzlich zur Hilfeleistung verflichtet sind.
Hilfeleistende mit Handy, sind nicht verflichtet erstmal auf Netzsuche zu gehen, hier sind Mobilfunkbetreiber in der Pflicht.