Die Politik wird an den § 4 nicht verändern:Manager hat geschrieben: ↑So 27. Okt 2024, 08:43Es gibt wie das bei Mehrländeranstalten üblich ist "nur" einen Staatsvertrag der Länder BaWü und RLP über den SWR.SeltenerBesucher hat geschrieben: ↑Sa 26. Okt 2024, 21:40Schau bitte vorher ins SWR-Gesetz, bevor Du so etwas vorschlägst.
Und was dort bisher drin steht, ist für die Zukunft nicht mehr relevant. Es findet schließlich aktuell - so das Ziel der Politik - eine komplette Neuordnung der ÖRR Landschaft statt. Und das was dann zwischen dem SWR und den beiden Staatsvertragsländern vereinbart werden wird, steht dann - eine Einigung vorausgesetzt - auch so in der Novelle des SWR Staatsvertrags.
§ 4 Landesidentität
- Die Landeshörfunkprogramme sind eigenständige Programme der Landessender, die ausschließlich für das jeweilige Land bestimmt sind und landesspezifisch ausgestaltet sein sollen. Sie werden von den Landessendern gestaltet. Bei der Gestaltung des Gemeinschaftsanteils an den Landeshörfunkprogrammen ist auf die Landesidentitäten besondere Rücksicht zu nehmen.
- Die Landessender werden für die Gestaltung der gemeinsamen Programme in angemessenem Umfang herangezogen. Dabei ist auf die Landesidentitäten besondere Rücksicht zu nehmen.
- Angebote mit Landesbezug sollen grundsätzlich von den beiden Landessendern gestaltet werden.
- Die Intendantin oder der Intendant hat sicherzustellen, dass die Landessender personell und wirtschaftlich in der Lage sind, ihre programmlichen Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen.
§ 3 Auftrag, Angebote, Absatz 2
Wobei hier schon eine Zusammenarbeit stattfindet.
- jeweils zwei Landeshörfunkprogramme für die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz; davon jeweils ein Programm mit einem informationsbetonten Angebot und jeweils ein Programm, das der Darstellung der Regionen dient und nach landsmannschaftlichen Gesichtspunkten sowie nach gewachsenen Wirtschafts- und Erlebnisräumen zugeschnitten ist;
- zwei gemeinsame Hörfunkprogramme für die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz; davon ein Programm mit kulturellem Schwerpunkt und ein Musik-Programm vorwiegend für jüngere Menschen; beide Programme sollen auch landes- und regionalbezogene Inhalte haben;
- ein digitales Hörfunkangebot vorwiegend für Jugendliche und junge Erwachsene, zu dessen Unterstützung die drahtlose terrestrische Verbreitung in analoger Technik unter Verwendung von Frequenzen des SWR in Teilbereichen seines Sendegebiets und die leitungsgebundene Verbreitung in analoger Technik zulässig ist;
(…)
- Der SWR kann ergänzend folgende Angebote veranstalten:
- ein digitales Hörfunkangebot mit dem Schwerpunkt Information, zu dessen Unterstützung die drahtlose terrestrische Verbreitung in analoger Technik unter Verwendung von Frequenzen des SWR in Teilbereichen seines Sendegebiets und die leitungsgebundene Verbreitung in analoger Technik zulässig ist, und
Der Auftrag des SWR umfasst die Verbreitung von Radio- und Fernsehtext.
Dann sollen sie ihre Meinung hier gerne diskutieren, dazu ist das Forum da.
Was ist daran ein Witz, wenn man so tatsächlich mehr Programme erhalten könnte?
Deutschlandfunk Nova kommt auf 0,176 Mio., 1LIVE DIGGI auf 0,334 Mio. Hörer, beide werden nur digital ausgestrahlt und ca. 4-5 km von einander produziert. Es macht mehr Sinn Cosmo deutschlandweit auszustrahlen, weil es Migranten in ganz Deutschland gibt und nicht nur in vier Bundesländern oder acht, wenn der NDR das Programm stundenweise übernimmt. DLF Nova ist eindeutig eine Doppelstruktur zu den Jugendwellen der Landesanstalten.