Wartungsgondel am Hohen Meißner abgestürzt - Mehrere Tote

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Kranitz
Beiträge: 172
Registriert: Fr 31. Aug 2018, 21:35

Re: Wartungsgondel am Hohen Meißner abgestürzt - Mehrere Tote

Beitrag von Kranitz »

@Jens1978
@strade

Habt Ihr das Urteil, welches neben den Richtern ja auch von Schöffen gefällt wird, vollständig gelesen, oder resultieren Eure Kommentare einzig aus den verkürzten Meldungen in den Medien?
strade
Beiträge: 2185
Registriert: Fr 21. Feb 2020, 16:12

Re: Wartungsgondel am Hohen Meißner abgestürzt - Mehrere Tote

Beitrag von strade »

Ich vertraue voll und ganz unseren Medien. :) Allerdings sind mir die Begründungen etlicher Urteile egal. Übrigens urteilen Schöffen und Richter nach eigener Aussage "ohne Anweisung von oben", ich habe da grade einen solchen kennen gelernt, der genau dieses immer wieder betont. Es handelt sich um Menschenleben. Jede einzelne Person hatte eine Mutter, einen Vater, Geschwister, Freunde. 20 000 , und das war es ? :rolleyes:
793267
Beiträge: 1357
Registriert: Di 11. Jun 2019, 19:19

Re: Wartungsgondel am Hohen Meißner abgestürzt - Mehrere Tote

Beitrag von 793267 »

Gesetzliche Regelungen "sehr lückenhaft"
Dem heute 48 Jahre alten Geschäftsführer war vorgeworfen worden, für den Absturz mitverantwortlich zu sein. Die verwendete mobile Seilbahn habe nicht den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprochen und hätte beim Transport von Personen in großer Höhe nicht verwendet werden dürfen.

Die gesetzlichen Regelungen zum Betrieb von Seilwinden seien allerdings "sehr lückenhaft" und auch für den Angeklagten schwer zu durchdringen, führte die Staatsanwaltschaft am Montag aus. Der 48-Jährige sei davon ausgegangen, die Winde für die Personenbeförderung verwenden zu dürfen.
Dem kann ich nicht zustimmen, die Gesetzlichen Vorgaben sind ziemlich umfangreich, wie alle BG (UVV) Vorschriften und werden laufend auf den neuesten Stand gebracht,

Auch fehlte dem Richter die Praxis einer Mannkorbfahrt in große Höhen:
Dann hätte er den Betrieb einer solchen Anlage (unten/Fahrt/oben), auch besser einordnen können.
Gegen das Urteil hat der Anwalt der Nebenklage Revision angekündigt.
Richtig so.

Der Fachfirma sollten die neuesten gesetzlichen Regelungen zum Betrieb von
Seilwinden, zur Personen Beförderung bekannt sein und die Pflicht, seinen Mitarbeitern, immer die neuesten Werkzeuge zur Verfügung zu stellen.
DH0GHU
Beiträge: 7886
Registriert: Fr 31. Aug 2018, 15:56

Re: Wartungsgondel am Hohen Meißner abgestürzt - Mehrere Tote

Beitrag von DH0GHU »

Solange ein schuldhaftes Verhalten des Geschäftsführers nicht wasserdicht nachgewiesen werden kann, wird es schwierig sein, für die Opfer-Angehörigen mehr heraus zu holen. Ging er z.B. durch eine lückenhafte oder gar fehlerhafte Herstellerdokumentation von einer Einsetzbarkeit des Systems für Personentraport aus, oder war die Dokumentation in diesem Bezug missverständlich? Wenn er klipp und klar schriftlich vorliegen hatte, dass ein Personentransport nicht zulässig ist, dann ist die Sache natürlich klar, und die Gerichtsentscheidung zumindest zweifelhaft.
Was mich noch mehr wundert:
Gab es denn keine Sicherheitsüberprüfungen z.B. seitens der BG, bei denen die fälschliche Verwendung aufgefallen ist? Ist natürlich bei einem nicht stationären Einsatzort schwieriger, aber den BGlern fällt normalerweise jede Kleinigkeit bis zum fehlenden Warnhinweis an einer Maschine oder ein unzureichend verschraubtes Regal auf... Wenn aber umgekehrt eine Arbeitssicherheitsprüfung den Fehler nicht bemerkt, kann man dann wirklich erwarten, dass der GF das hätte merken müssen?
Ich für meinen Teil behaupte: Menschlich gesehen JA, weil ich bei sowas wie einer Seilbahn drei mal hinschauen würde, bevor ich einen Menschen da rein setze. Mein Sicherheitsfanatismus (in dem Fall zusätzlich gestützt durch Höhenangst) ist da aber sicher kein Maßstab.
QTH: Obersöchering/JN57OR, zeitweise Kehl/JN38VN
Funkamateur, DLF-Hörer, Multipler Musikgeschmack, DAB-Nutzer. Normal ist normalerweise langweilig.
http://zitate.net/kritik-zitate
Lebe stets so, dass die fckAfD dagegen ist!
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