Dampfradio Kündigung
Dampfradio Kündigung
Hallo zusammen,
ich habe die Zeitschrift Dampfradio seit über 20 Jahren abonniert. Letztes Jahr (August) habe ich sie per Einschreiben / Rückschein gekündigt (zu teuer, kam unregelmäßig, Preiserhöhung, ...) und um eine Kündigungsbestätigung gebeten mit der Angabe der letzten Ausgabe, die ich erhalten soll (vorher hatte ich schon zwei Kündigungs-emails geschickt, auf die nicht reagiert wurde).
Eine Antwort kam nicht. Trotzdem wird mir das Dampfradio - inzwischen regelmäßig - zugestellt. Ich weiß, dass die Kündigungsfrist relativ lang ist (ca. 1/2 Jahr + x). Neben email und Einschreiben habe ich auch tagelang versucht, dort anzurufen, aber es geht nie jemand ans Telefon.
Habt ihr auch solche Erfahrungen und wie habt ihr das gelöst?
Danke und viele Grüße
Stefan
ich habe die Zeitschrift Dampfradio seit über 20 Jahren abonniert. Letztes Jahr (August) habe ich sie per Einschreiben / Rückschein gekündigt (zu teuer, kam unregelmäßig, Preiserhöhung, ...) und um eine Kündigungsbestätigung gebeten mit der Angabe der letzten Ausgabe, die ich erhalten soll (vorher hatte ich schon zwei Kündigungs-emails geschickt, auf die nicht reagiert wurde).
Eine Antwort kam nicht. Trotzdem wird mir das Dampfradio - inzwischen regelmäßig - zugestellt. Ich weiß, dass die Kündigungsfrist relativ lang ist (ca. 1/2 Jahr + x). Neben email und Einschreiben habe ich auch tagelang versucht, dort anzurufen, aber es geht nie jemand ans Telefon.
Habt ihr auch solche Erfahrungen und wie habt ihr das gelöst?
Danke und viele Grüße
Stefan
Re: Dampfradio Kündigung
Einfach Zahlung einstellen. Dann reagieren sie bestimmt.
Re: Dampfradio Kündigung
Hallo, Manfredp,
danke für Deine Antwort.
Das wäre eine Möglichkeit - die Lastschrift wieder zurückgehen zu lassen. Ich habe das Dampfradio-Abo im Jahr 2000 abgeschlossen, wenn ich mich recht entsinne, mir einem halben Jahr Kündigungsfrist. Aber wann im Jahr 2000 weiss ich nicht mehr und an die damaligen Abo-Bedingungen kann ich mich auch nicht erinnern.
Viele Grüsse
Stefan
danke für Deine Antwort.
Das wäre eine Möglichkeit - die Lastschrift wieder zurückgehen zu lassen. Ich habe das Dampfradio-Abo im Jahr 2000 abgeschlossen, wenn ich mich recht entsinne, mir einem halben Jahr Kündigungsfrist. Aber wann im Jahr 2000 weiss ich nicht mehr und an die damaligen Abo-Bedingungen kann ich mich auch nicht erinnern.
Viele Grüsse
Stefan
Re: Dampfradio Kündigung
Ich würde auch per Einschreiben die Abbuchungserlaubnis widerrufen und nur noch nach Rechnung überweisen.
Ich hatte im Juni 2021 nach ca. 30 Jahren gekündigt, weil das Heft ständig brutale VErspätungen hatte und auf Mails, Faxe, Briefe grundsätzlich nie geantwortet wurde. Lieferung und Abbuchung wurden nach ganz wenigen Wochen eingestellt. Ich meine mich zu erinnern, dass die Kündigungsfristen vorne im Heft stehen.
Ich habe noch nie eine Firma erlebt, die so hartnäckig nicht kommuniziert und der Kunden so egal sind.
Ich hatte im Juni 2021 nach ca. 30 Jahren gekündigt, weil das Heft ständig brutale VErspätungen hatte und auf Mails, Faxe, Briefe grundsätzlich nie geantwortet wurde. Lieferung und Abbuchung wurden nach ganz wenigen Wochen eingestellt. Ich meine mich zu erinnern, dass die Kündigungsfristen vorne im Heft stehen.
Ich habe noch nie eine Firma erlebt, die so hartnäckig nicht kommuniziert und der Kunden so egal sind.
Re: Dampfradio Kündigung
Die Website des DAmpfradio wird von Bitdefernder blockiert wegen eines Sicherheitsrisikos.
Re: Dampfradio Kündigung
Die Konditionen stehen vorne im Heft. Du musst 6 Wochen vor Ende des Bezugszeitraums (1 Jahr bzw. 1/2 Jahr) kündigen. Du kannst aber auch ein paar Mal eine Mängelrüge wegen verspäteter Lieferung schicken und dann fristlos kündigen.
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Re: Dampfradio Kündigung
Schreiben können die viel. Andere Anbieter hatten gar das "Kündigungsformular" hinter einer 0190er Rufnummer versteckt. BGB gilt! Ich gehe davon aus, daß hier die Kündigungsfrist von einem Monat (!) greift: https://www.bmj.de/SharedDocs/Artikel/D ... raege.html
QTH: 911-69 (II: Körner 9.2, III: LPDA16), QTH-alt: 9354 (II: FUBA UKA-028)
Alle Postings sind als Privatmeinung anzusehen.
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Re: Dampfradio Kündigung
Das gilt leider nicht für Altverträge, steht übrigens auch so im verlinkten Dokument.Thomas(Metal) hat geschrieben: ↑Mi 1. Jun 2022, 11:03Schreiben können die viel. Andere Anbieter hatten gar das "Kündigungsformular" hinter einer 0190er Rufnummer versteckt. BGB gilt! Ich gehe davon aus, daß hier die Kündigungsfrist von einem Monat (!) greift: https://www.bmj.de/SharedDocs/Artikel/D ... raege.html
Re: Dampfradio Kündigung
Hallo zusammen,
Danke Euch allen und herzliche Grüße
Stefan
Das ist eine gute Idee! Ich habe im Augenblick keine Ausgabe der Dampfradios da liegen, aber ich vermute, dass Ende der Woche die neuen Ausgaben kommen. Da werd ich noch mal nachlesen und dann noch ein Einschreiben /Rückschein verfassen. Zumindest müssen sie die Einschreiben annehmenRudiP hat geschrieben: ↑Mi 1. Jun 2022, 10:44 Ich würde auch per Einschreiben die Abbuchungserlaubnis widerrufen und nur noch nach Rechnung überweisen.
Ich hatte im Juni 2021 nach ca. 30 Jahren gekündigt, weil das Heft ständig brutale VErspätungen hatte und auf Mails, Faxe, Briefe grundsätzlich nie geantwortet wurde. Lieferung und Abbuchung wurden nach ganz wenigen Wochen eingestellt. Ich meine mich zu erinnern, dass die Kündigungsfristen vorne im Heft stehen.
Ich habe noch nie eine Firma erlebt, die so hartnäckig nicht kommuniziert und der Kunden so egal sind.

Danke Euch allen und herzliche Grüße
Stefan
Re: Dampfradio Kündigung
Ich würde das ohne Rückschein machen und statt dessen ein Einwurfeinschreiben nehmen,. So chaotisch, wie die sind, wird der Briefträger evtl. niemanden antreffen. Dann geht der Brief als unzustellbar zurück. Beim Einwurfeinschreiben bestätigt der Briefträger, dass er den Brief eingeworfen hat. Dann kann auch keiner die Annahme verweigern.vergnuegt hat geschrieben: ↑Mi 1. Jun 2022, 11:51 Hallo zusammen,
Das ist eine gute Idee! Ich habe im Augenblick keine Ausgabe der Dampfradios da liegen, aber ich vermute, dass Ende der Woche die neuen Ausgaben kommen. Da werd ich noch mal nachlesen und dann noch ein Einschreiben /Rückschein verfassen. Zumindest müssen sie die Einschreiben annehmenRudiP hat geschrieben: ↑Mi 1. Jun 2022, 10:44 Ich würde auch per Einschreiben die Abbuchungserlaubnis widerrufen und nur noch nach Rechnung überweisen.
Ich hatte im Juni 2021 nach ca. 30 Jahren gekündigt, weil das Heft ständig brutale VErspätungen hatte und auf Mails, Faxe, Briefe grundsätzlich nie geantwortet wurde. Lieferung und Abbuchung wurden nach ganz wenigen Wochen eingestellt. Ich meine mich zu erinnern, dass die Kündigungsfristen vorne im Heft stehen.
Ich habe noch nie eine Firma erlebt, die so hartnäckig nicht kommuniziert und der Kunden so egal sind.![]()
Danke Euch allen und herzliche Grüße
Stefan
Re: Dampfradio Kündigung
Hallo, RudiP
Viele Grüsse
Stefan
doch, das Einschreiben mit Rückschein hat geklappt - und nur das Einschreiben mit Rückschein ist rechtsverbindlich, das Einwurfeinschreiben nicht. Sogar der Empfangsbevollmächtigte mit Namen wurde festgehalten. Ich bin zwar kein Jurist, aber Annahmeverweigerung gilt auch als akzeptiert, sonst würde ja niemand mehr ein Einschreiben annehmen. Aber das sind juristische Dinge und ich hoffe, damit die Sache vom Tisch zu haben.RudiP hat geschrieben: ↑Mi 1. Jun 2022, 12:33 Ich würde das ohne Rückschein machen und statt dessen ein Einwurfeinschreiben nehmen,. So chaotisch, wie die sind, wird der Briefträger evtl. niemanden antreffen. Dann geht der Brief als unzustellbar zurück. Beim Einwurfeinschreiben bestätigt der Briefträger, dass er den Brief eingeworfen hat. Dann kann auch keiner die Annahme verweigern.
Viele Grüsse
Stefan
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- Registriert: Do 12. Mai 2022, 20:39
Re: Dampfradio Kündigung
Die einzige rechtsverbindliche Zustellung für Privatpersonen ist gemäß § 193 Zivilprozessordnung (ZPO) die durch den Gerichtsvollzieher, denn anders als die Post beurkundet ein Gerichtsvollzieher nicht nur die Zustellung eines Briefes beliebigen Inhalts, sondern er beurkundet die Zustellung genau des Schreibens mit bestimmten Inhalt (z.B. im vorliegenden Fall die Kündigung des Abos), mit dessen Zustellung er beauftragt wurde.
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__193.html
Die Höhe der entstehenden Kosten können dem Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherkostengesetz - GvKostG) entnommen werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/gvkos ... 10001.html
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__193.html
Die Höhe der entstehenden Kosten können dem Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherkostengesetz - GvKostG) entnommen werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/gvkos ... 10001.html
Re: Dampfradio Kündigung
Hallo, Dableratis,
Gruss
Stefan
Da hast Du wahrscheinlich recht, aber der Aufwand ist mir dann doch zu gross bzw. ich versuche es erstmal mit Einschreiben - Rückschein. Wenn ich dann nicht zahle, müsssen sie ja sich in irgendeiner Art äußern.Dableratis hat geschrieben: ↑Mi 1. Jun 2022, 20:12 Die einzige rechtsverbindliche Zustellung für Privatpersonen ist gemäß § 193 Zivilprozessordnung (ZPO) die durch den Gerichtsvollzieher, denn anders als die Post beurkundet ein Gerichtsvollzieher nicht nur die Zustellung eines Briefes beliebigen Inhalts, sondern er beurkundet die Zustellung genau des Schreibens mit bestimmten Inhalt (z.B. im vorliegenden Fall die Kündigung des Abos), mit dessen Zustellung er beauftragt wurde.
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__193.html
Die Höhe der entstehenden Kosten können dem Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherkostengesetz - GvKostG) entnommen werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/gvkos ... 10001.html
Gruss
Stefan
Re: Dampfradio Kündigung
Hast du es mal mit einem Fax probiert?
Vielleicht klappt das ja und die Sendebestätigung mit Abdruck der versandten Seite hat durchaus Beweiskraft.
Vielleicht klappt das ja und die Sendebestätigung mit Abdruck der versandten Seite hat durchaus Beweiskraft.
RX: SIRD 14 C2, T-Stick+ mit Andis DAB-Player TV: Dyon Movie32 / E2-Receiver (DVB-S2 19e+13e+9e+5w & DVB-T2) Beiträge: x+313 seit 10/2006 ;)