Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem aus !

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TobiasF
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Re: Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem aus !

Beitrag von TobiasF »

Chris_BLN hat geschrieben: Do 27. Mai 2021, 21:46 Es ist schon interessant, wie die Kabel-Verbände dann an die Infos kamen. Dass mir 2 Leute aus der Industrie bestätigten, dass sie es "schon lange" wussten (wohl monatelang) deutet darauf hin, dass da Informationen geflossen sein müssen.
Das heißt also, dass die ARD im Geheimen einen Plan schmiedet, und die Allgemeinheit später vor vollendete Tatsachen gestellt wird.

Also, in anderen Worten: Eine von der Allgemeinheit bezahlte Institution lässt die Allgemeinheit, d. h. ihre Geldgeber, weder aktiv noch passiv an ihrer Entscheidungsfindung teilhaben. Das halte ich für einen Skandal; damit sägt der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch an seiner Existenzberechtigung. Schließlich soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk kein Selbstbedienungsladen sein, sondern Dienste an der Allgemeinheit erbringen.

Ich würde also folgendes am öffentlich-rechtlichen Rundfunk ändern:
  • Schaffung vollständiger Transparenz, Offenlegung von Informationen und Entscheidungsprozessen.
  • Schaffung von Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bevölkerung am öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
  • Schaffung einer Dachgesellschaft für öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die den Beitrag erhält. ARD, ZDF, Deutschlandradio werden darunter eingegliedert. Die Programmverbreitung wird in eine eigene Gesellschaft unter dem Dach ausgegliedert.
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Chris_BLN
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Re: Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem aus !

Beitrag von Chris_BLN »

TobiasF hat geschrieben: Fr 28. Mai 2021, 22:04 Das heißt also, dass die ARD im Geheimen einen Plan schmiedet, und die Allgemeinheit später vor vollendete Tatsachen gestellt wird.
Genau so wirkt es auf mich. Und genau das darf die ARD nicht. Nicht, weil es verboten wäre im juristischen Sinne, aber so etwas ist ein no-go, schon angsichts der Finanzierungssituation und der Aufgabe der ARD. Ich hoffe, dass die ARD das auch noch selbst begreift. Die Stille seit der rausgegebenen / rausdiffundierten (?) Information an die Kabelnetzbetreiber ist zumindest bemerkenswert.

TobiasF hat geschrieben: Fr 28. Mai 2021, 22:04 Das halte ich für einen Skandal; damit sägt der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch an seiner Existenzberechtigung. Schließlich soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk kein Selbstbedienungsladen sein, sondern Dienste an der Allgemeinheit erbringen.
Sehe ich exakt genauso!
TobiasF hat geschrieben: Fr 28. Mai 2021, 22:04 Ich würde also folgendes am öffentlich-rechtlichen Rundfunk ändern:
  • Schaffung vollständiger Transparenz, Offenlegung von Informationen und Entscheidungsprozessen.
  • Schaffung von Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bevölkerung am öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
  • Schaffung einer Dachgesellschaft für öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die den Beitrag erhält. ARD, ZDF, Deutschlandradio werden darunter eingegliedert. Die Programmverbreitung wird in eine eigene Gesellschaft unter dem Dach ausgegliedert.
Der erste Punkt ist schon heikel, weil es auch für die öffentlich-rechtlichen Anstalten Verträge mit externen Unternehmen gibt (z.B. mit der SES in diesem Fall hier), für die die üblichen Gepflogenheiten gelten dürften, die auch in der freien Wirtschaft gelten. Verträge unterliegen der Geheimhaltung, bestimmte Vorhaben unterliegen der Geheimhaltung bis zu bestimmten Terminen etc. Das dürfte das berechtigte Interesse an Transparenz seitens der Zivilgesellschaft an entscheidenden Stellen durchaus deutlich behindern.

Wenn der WDR einen HD-Transponder startet und das letzlich beinahe durch dessen Aufschaltung "kommuniziert" (viel eher war da keine Info draußen), geht das für mich ok. Es wurde in diesem Fall erstmal nichts weggenommen, es wurde etwas (endlich!) komplettiert. Wenn die ARD den Hörfunk auf einen anderen Standard umstellen will und dieser Standard bekanntermaßen massiv Kompatibilitätsprobleme bringt, ist das für mich was anderes. Das wirft schon juristische Probleme auf: können Industrie und Handel oder gar geprellte Endkunden auf Schadensersatz klagen? Also: nicht nur klagen, sondern mit Aussicht auf Erfolg klagen? Und selbst wenn es keine juristischen Bedenken gäbe, würfe es wenigstens "ethische" Bedenken auf: ein Transcoding zur Wahrung der Endgerätekompatibilität wäre etwas, was sich kleine Netzbetreiber sehr wahrscheinlich nicht leisten könnten. Geht es ok, die Kluft zwischen den beinahe-Monopolisten (die dazu auch noch Einspeisegebühren bekommen) und den unabhängigen Kabelnetzen, die alles über ihre Kunden refinanzieren müssen, noch weiter zu vertiefen?

Ich hoffe, dass die ARD das selbst noch bemerkt.

Punkt 2 birgt auch Gefahren. Es gibt Dinge, die sollten bitteschön nicht "demokratisch" entschieden werden, die gehören in die Hände erfahrener Fachleute. Die Programmverbreitung gehört für mich in ihren Grundlagen dazu. Ein "Mitspracherecht" in Form von Anmerkungen, Hinweisen und Einwendungen sollte freilich existieren und auch ernstgenommen werden. Was Programminhalte betrifft, sieht es so aus, als genüge die formale Mitsprachemöglichkeit via Rundfunkräte tatsächlich nicht den Anforderungen. Da müssten möglicherweise Hörerbeiräte her oder andere Wege der Partizipierung. Da ist ja gerade was am Anlaufen: https://www.dwdl.de/magazin/82646/ardzu ... &utm_term=

Punkt 3 ist historisch gewachsen innerhalb der ARD divers aufgestellt. West-Anstalten betreiben üblicherweise ihre Sendeanlagen selbst. Die "Ost-Anstalt" MDR und auch die Ost-Abteilungen von NDR und RBB nutzen dafür externe Dienstleister. Das geht auf das technische Monopol der Deutschen Post der DDR in solchen Fragen zurück - die Sendeanlagen waren ebenso wie die Zuführungen Posteigentum und kamen so 1990 zur Bundespost, dann zur Telekom, zur Media Broadcast und nun zu Uplink bzw. Divicon.

Was nun günstiger ist - EIgenbetrieb oder Nutzung externer Dienstleister - vermag ich nicht zu sagen. Wir bekommen solche Zahlen halt nicht zu sehen. ARD und ZDF wiederum kochen ihre eigenen Süppchen und soweit mir bekannt wäre eine Kooperation auch kaum bis gar nicht möglich - Kartellrecht (!).

Wir können jetzt nur warten und hoffen. TP 93 abzusägen, während munter SDTV weiterläuft, wäre jedenfalls eine historische "Glanzleistung", die das Verhältnis zwischen ARD und Bevölkerung noch weiter (ver)stören dürfte. Fies ist: solange die ARD nichts "ans Volk" kommuniziert, kann man eigentlich auch keine Aktivitäten starten, um die Umstellung zu verhindern. Ich werde jedenfalls keine starten ohne Gewissheit darüber, ob was kommt und was kommt. Man macht sich ansonsten mindestens lächerlich.

Am liebsten wäre mir, am Ende ändere sich in diesem Falle mal nichts und es bliebe bei Layer II mit 320 kBit/s.
Manager
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Re: Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem aus !

Beitrag von Manager »

TobiasF hat geschrieben: Fr 28. Mai 2021, 22:04 Ich würde also folgendes am öffentlich-rechtlichen Rundfunk ändern:
  • Schaffung vollständiger Transparenz, Offenlegung von Informationen und Entscheidungsprozessen.
  • Schaffung von Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bevölkerung am öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
  • Schaffung einer Dachgesellschaft für öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die den Beitrag erhält. ARD, ZDF, Deutschlandradio werden darunter eingegliedert. Die Programmverbreitung wird in eine eigene Gesellschaft unter dem Dach ausgegliedert.
Dass es im öffentlich-rechtlichen Rundfunk so etwas wie Rundfunkrat und Verwaltungsrat gibt, scheint dir wohl entgangen zu sein.
Beispiel mdr ---> https://www.mdr.de/unternehmen/organisa ... index.html
www.mdr.de
Die 43 Frauen und Männer des Rundfunkrates und die Mitglieder des Verwaltungsrates sind für den MDR von größter Bedeutung. Sie vertreten die Interessen der Allgemeinheit und achtet auf Verwendung der Rundfunkbeiträge.
Und nein - eine Dachgesellschaft wie das Staatliche Kommitee für Rundfunk und Fernsehen in der DDR brauchen wir nicht.
Und über die Vergabe der Mittel wacht zudem noch die KEF.
mittendrin
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Re: Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem aus !

Beitrag von mittendrin »

...eine Dachgesellschaft wie das Staatliche Kommitee für Rundfunk und Fernsehen in der DDR brauchen wir nicht.
https://www.youtube.com/watch?v=2WEHPmlBmpo
Rio Reiser - Mein Manager erledigt das fuer mich
Schöner Achtziger! Danke @Manager :spos:
mittendrin ist hier: QTH 11e59 / 51n23 (südlich von Halle/Saale)
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Manager
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Re: Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem aus !

Beitrag von Manager »

mittendrin hat geschrieben: Sa 29. Mai 2021, 16:30
...eine Dachgesellschaft wie das Staatliche Kommitee für Rundfunk und Fernsehen in der DDR brauchen wir nicht.
https://www.youtube.com/watch?v=2WEHPmlBmpo
Rio Reiser - Mein Manager erledigt das fuer mich
Schöner Achtziger! Danke @Manager :spos:
Es ist mir eine Ehre - immer wieder gerne @mittendrin :cheers:

mittendrin statt nur dabei :spos:
transponder
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Re: Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem aus !

Beitrag von transponder »

In der neuen Digital-Fernsehen Zeitschrift ist die Abschaltung des Radio-TP Ende 2021 besiegelte Sache. Es wird von ARD und ZDF sogar noch ein weiterer TP mit SD-Programmen zum Jahresende eingestellt. Die Radiohörer via Astra 1 werden sich auf große Änderungen einstellen müssen.

https://www.digitalfernsehen.de/news/em ... ng-572144/

PS: Schon ab 20.7.21 ziehen die Radioprogramme der ARD auf Astra 1 um:

https://www.infosat.de/radio/astra-192- ... -ziehen-um
planetradio
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Re: Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem aus !

Beitrag von planetradio »

transponder hat geschrieben: Mo 14. Jun 2021, 15:46 In der neuen Digital-Fernsehen Zeitschrift ist die Abschaltung des Radio-TP Ende 2021 besiegelte Sache. Es wird von ARD und ZDF sogar noch ein weiterer TP mit SD-Programmen zum Jahresende eingestellt. Die Radiohörer via Astra 1 werden sich auf große Änderungen einstellen müssen.

https://www.digitalfernsehen.de/news/em ... ng-572144/

PS: Schon ab 20.7.21 ziehen die Radioprogramme der ARD auf Astra 1 um:

https://www.infosat.de/radio/astra-192- ... -ziehen-um
Das wurde hier auch schon von nicoco heute gepostet

viewtopic.php?t=29542&start=675
RudiP
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Re: Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem aus !

Beitrag von RudiP »

So, jetzt wissen wir, dass überhaupt nichts vor dem Aus ist. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Vorgehen in Sachsen-Anhalt ein Verfassungsbruch war. Wenn der Ministerpräsident und der CDU-Fraktionsvorsitzende jetzt jammern, dass sie nicht frei entscheiden können. Ja, das nennt sich Rechtsstaat. Auch ein Parlament muss sich an die Verfassung halten. Es mag für jemanden, der politische Bildung in der DDR genossen hat, schwer zu verstehen sein: Eine Regierung darf nicht alles, und auch ein Parlament muss die Verfassung beachten. Den ganzen Ärger hätte der MP voraussehen können, wenn er bisherige Karlsruher Rundfunkurteile gelesen unf verstanden hätte.
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Re: Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem aus !

Beitrag von ulionken »

Nach meiner Meinung ist MP Haseloff ist taktisch geschickt, aber nicht so dumm, dass er den wahrscheinlichen Ausgang des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht nicht vorausgesehen hätte. Er hat mit dem Absetzen der Abstimmung über die Erhöhung des Beitrags den Bruch seiner Koalition kurz vor den Wahlen verhindert, sich den Wählern gegenüber als Landesvater präsentiert, der die unpopuläre Beitragserhöhung abgewendet hat (ohne dazu gemeinsam mit der AfD abstimmen zu müssen) und hat u.a. als Konsequenz daraus ein Super-Wahlergebnis eingefahren.

Wahltaktisch zweifellos sehr geschickt, aber ohne Respekt vor dem per Staatsvertrag festgelegten Abläufen vor einer Beitragserhöhung. Die Klatsche durch das BVerfG-Urteil wird er locker wegstecken, denn die Mehrheit der Wähler hat das bis zu den nächsten Wahlen vergessen...

73 de Uli
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Holdudieladio
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Re: Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem aus !

Beitrag von Holdudieladio »

RudiP hat geschrieben: Mo 9. Aug 2021, 12:30 So, jetzt wissen wir, dass überhaupt nichts vor dem Aus ist. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Vorgehen in Sachsen-Anhalt ein Verfassungsbruch war. Wenn der Ministerpräsident und der CDU-Fraktionsvorsitzende jetzt jammern, dass sie nicht frei entscheiden können. Ja, das nennt sich Rechtsstaat.
Worin besteht ein "Verfassungsbruch" ? Garantiert das Grundgesetz ein unbedingtes Recht auf Erhöhung der Rundfunkgebühren ?
Und dieser Richter, der mit Frau Merkel essen geht, ist möglicherweise nicht ganz unbefangen.
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Salvator
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Re: Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem aus !

Beitrag von Salvator »

Worin besteht ein "Verfassungsbruch" ?

Vielleicht kann man diesen Sachverhalt mit der Nebenkostenabrechnung, bzw. dem Wirtschaftplan eines Mehrfamilienhauses vergleichen. Hier haben die Eigentümer durchaus ein Vetorecht, sofern der Rechenansatz grobe Fehler enthiehlte. Es würde als Einwand aber nicht ausreichen den Hausmeister aus dem Plan zu streichen, da die Immobilie dann verlottern würde.
Worin besteht ein "Verfassungsbruch" ?
Sofern keine (Rechen-)Fehler von der KEF bei der Ermittlung des künftigen GEZ- Beitrag vorliegen, haben die Länder keine Handhabe, sich da gegenzustellen.
Garantiert das Grundgesetz ein unbedingtes Recht auf Erhöhung der Rundfunkgebühren ?

Ja. auf jeden Fall.
Eine unabhängige und weitgehend ausgewogene Berichterstattung ist nach wie vor eine starke Säule in einer funktionierenden Demokratie.
Mal ehrlich: Wer will nur eine Berichterstattung hören oder sehen, die ausschließlich von privaten Unternehmen finanziert werden, um ihre wirtschaftlichen Ziele zu erreichen? (s. FOX News)
Oder wer will nur Regierungsfernsehen sehen dürfen, wie z.B. in China, Russland, Iran, Belarus, Ungarn, usw. wo es keine Kritik geben darf.

In Deutschland ist jede relevante Gruppe in den Medien vertreten, auch wenn es schon fast weh tut, diesen Zeitgenossen zuzuhören, da deren Ziele manchmal Demokratiefeindlich sind. Aber gerade das zeichnet eine Demokratie aus, dass auch diejenigen, die die schlimmstenfalls die Demokratie abschaffen wollen, sich im öffentlich rechtlichen Medien präsentieren können.
Salve!

JVC KD-DB97BT, JVC KD-X472DBT, Pure OneMi, Dual DAB12, Dual DAB19, Roberts Expression, Muvid IR815, Silvercrest SIRD14 A1 & C2, Denver DAB 28, SEG CR 117 DAB+, Sky Vision DAB+

Degen 1103 (110kHz-Filter), Quelle Simonetta, VE301
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Re: Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem aus !

Beitrag von RudiP »

Holdudieladio hat geschrieben: Mo 9. Aug 2021, 17:58
RudiP hat geschrieben: Mo 9. Aug 2021, 12:30 So, jetzt wissen wir, dass überhaupt nichts vor dem Aus ist. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Vorgehen in Sachsen-Anhalt ein Verfassungsbruch war. Wenn der Ministerpräsident und der CDU-Fraktionsvorsitzende jetzt jammern, dass sie nicht frei entscheiden können. Ja, das nennt sich Rechtsstaat.
Worin besteht ein "Verfassungsbruch" ? Garantiert das Grundgesetz ein unbedingtes Recht auf Erhöhung der Rundfunkgebühren ?
Und dieser Richter, der mit Frau Merkel essen geht, ist möglicherweise nicht ganz unbefangen.
Es ist die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts, das Grundgesetz auszulegen. Die haben schon vor Jahren entschieden (lange bevor jemand Gelegenheit gehabt hätte, mit Merkel essn zu gehen), dass der Rundfunk Anspruch auf angemessene Finanzierung hat. Und das mit dem Essen gehen ist Originalton AfD. Dass Verfassungsorgane auf den gleichen VEranstaltungen sind, liegt in der Natur der Sache. Lies doch einfach mal das Urteil im Wortlaut, dann weißt Du mehr.
RudiP
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Re: Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem aus !

Beitrag von RudiP »

Holdudieladio hat geschrieben: Mo 9. Aug 2021, 17:58
RudiP hat geschrieben: Mo 9. Aug 2021, 12:30 So, jetzt wissen wir, dass überhaupt nichts vor dem Aus ist. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Vorgehen in Sachsen-Anhalt ein Verfassungsbruch war. Wenn der Ministerpräsident und der CDU-Fraktionsvorsitzende jetzt jammern, dass sie nicht frei entscheiden können. Ja, das nennt sich Rechtsstaat.
Worin besteht ein "Verfassungsbruch" ? Garantiert das Grundgesetz ein unbedingtes Recht auf Erhöhung der Rundfunkgebühren ?
Und dieser Richter, der mit Frau Merkel essen geht, ist möglicherweise nicht ganz unbefangen.
Er stänkert ja auch jetzt noch ständig, dass das die Freiheit der Abgeordneten einschränkt. Und er findet ausreichend dummes Publikum, das nicht kapiert hat, was ein demokratischer REchtsstaat ist.
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Re: Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem aus !

Beitrag von kalle72 »

Bist du in Nordkorea aufgewachsen ? Dein Applaus für die ÖR hört sich danach an.
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Re: Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem aus !

Beitrag von Holdudieladio »

RudiP hat geschrieben: Mo 9. Aug 2021, 21:11 Und das mit dem Essen gehen ist Originalton AfD.
Nur weil etwas angeblich "Originalton AfD" ist, bedeutet es noch lange nicht, dass das nicht stimmt.
Aber es war ja klar : Wenn irgendwo Geld aus den Bürgern zu pressen ist, dann werden alle Hebel in Bewegung
gesetzt und dann schlägt der "Rechtsstaat" sehr gerne mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu.
Und ein "demokratischer Rechtsstaat" bedeutet weder ein "Wünsch-dir-was" für Gebührenerhöhungen bei den
angeblich "staatsfernen" Ö-R, noch muss man dieses Gerichtsurteil als "Triumph der Rechtsstaatlichkeit" bejubeln.
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